Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft

Diskutiere Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich baue ein Reihenhaus über einen Bauträger. In der Abnahme sind verschiedene Mängel festgestellt worden (Verputzen der...

  1. #1 gerrygerd, 22.01.2013
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    Hallo zusammen,

    ich baue ein Reihenhaus über einen Bauträger. In der Abnahme sind verschiedene Mängel festgestellt worden (Verputzen der Fassade, Fliesen, etc.). Darüberhinaus bin ich mit einigen Dingen nicht zufrieden: Parkplatz liegt wesentltich höher als Kiesbett. Ferner konnten mehrere Dinge nicht abgenommen werden, z.B. witterungsbedingt die Außenanlagen. Viele Dinge sind noch nicht fertig gewesen, wie z.B. eine Innentreppe, fehlende Tür, Innenfenster, etc.

    Ein Sachverständiger hat mich in der Abnahme unterstützt. In gut einer Woche soll die Übergabe stattfinden und bis dahin alle ausstehenden Zahlungen (noch drei Raten) durch mich beglichen werden. Der Sachverständige hat empfohlen 15% der Gesamtsumme einzubehalten. Dies habe ich ggü. dem BT kommuniziert. Dieser hat mündlich erst mal gesagt, das können wir nicht machen und Sie würden üblicherweise für zur Übergabe noch nicht fertiggestellte Gewerke eine Bürgschaft anbieten. Konkret: für Gartenhaus, Pflasterung u. Mülltonenhäußchen. Der BT denkt ich hätte noch mehr Punkte für eine Bürgschaft und solle diese mal nennen ....

    Meine Frage: Ist es zulässig einen solch hohen Betrag einzubehalten? Sollen wir den Vorschlag bzgl. Bürgschaften annehmen? (bisher kam dieser Vorschlag nur mündlich, nicht schriftlich). Bin ich hier gefragt einen Vorschlag zu machen oder wäre das nicht Aufgabe des BT?

    Ist es richtig wie folgt zu unterscheiden?
    (a) Fertigstellungsbürgschaft: für noch nicht fertiggestellte Gewerke. Da die Außenanlagen zur Übergabe nicht fertig sein werden, nehme ich an wir bekämen eine Fertigstellungsbürgschaft. Wie sieht es mit der Treppe aus? Diese will der BT zur Übergabe fertigstellen. Sollte/kann/darf ich hierfür einen Betrag einbehalten? Wenn ja, das doppelte des Wertes?
    (b) Gewährleistungsbürgschaft: für durch den BT in der Abnahme bereits bestätigte Mängel? In unserem Fall wäre das 'Eckkanten nicht lotrecht' & Terasseneinlaibung & Sockelverputzung & Gewebereste am Rolladen.
    Wie gehe ich vor?

    Danke vorab,
    Gerd
     
  2. #2 gerrygerd, 22.01.2013
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    Ein Detail habe ich vergessen: die Mängelliste ist zwar lang, hindert uns jedoch keinesfalls daran das Haus zu beziehen.
     
  3. #3 Baufuchs, 22.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei Mängeln kann das 2-fach der voráussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten werden.

    Da Du bereits einen Sachverständigen eingeschaltet hast, kann der das ja aufschlüsseln.

    Nach Makler-Bauträgerverordnung ist darüber hinaus die letze Rate (i.d.R. 5%) erst nach vollständiger Fertigstellung zur Zahlung fällig.
    Da BT die Außenanlagen bei dieser Witterung nicht fertigstellen kann, Du aber das Objekt beziehen willst, könnte für diesen Punkt eine Fertigstellungsbürgschaft helfen. Die aber dann über die vollen 5%.

    Gewährleistungsbürgschaft kann dann gefordert werden, wenn diese im Vertrag vereinbart war, ansonsten Goodwill des BT. (Wenn Du für diese Mängel das 2-fach der Mängelbeseitigungskosten einbehälts, ist das Risiko der Nichtbeseitigung ja abgedeckt)

    Insgesamt, auch um Formfehler zu vermeiden:

    Anwalt fragen.
     
  4. #4 gerrygerd, 22.01.2013
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    Hallo,

    fuer die Aussenanlagen wird der BT mir 3 Buergschaften zukommen lassen (in Summe knapp 5000 E). Darüberhinaus hat er eine Bürgschaft ueber 5% hinterlegt fuer die Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel.

    Die 5% ist eine Fertigstellungsbürgschaft, oder? Aber ist es nicht so dass eine Fertigstellungsbürgschaft erst mal nichts mit Mängeln zu tun hat sonder ausschliesslich darauf bezieht das das Werk zu Ende gebracht wird?

    Zwischenzeitlich hat der BT gesagt er wäre mit einem Einbehalt nicht einverstanden und übergibt die Schlüssel nur bei Nachweis der vollen Zahlung. Wie soll ich reagieren?

    Soll ich die Mängel aufschlüsseln und das 2-fache einbehalten? Genau das hat mir mein Sachverständiger ursprünglich nicht empfohlen, da er denkt dies wird vom BT "runtergerechnet" wodurch der Hebel- das die Maengel behoben waeren - kleiner wäre.

    VG,
    Gerd
     
  5. bento

    bento

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    4 Bürgschaften über insgesamt 10.000,- €???? Hab ich auch noch nicht erlebt!

    Ich würde es so machen, wie Baufuchs geraten hat. Barsicherheiten sind immer noch die besten Sicherheiten.
    Letztendlich kann er dir so viel Bürgschaften anbieten, wie er möchte........annehmen/akzeptieren musst du sie nicht, es sei denn, es wäre vertraglich vereinbart.

    Was soll da runtergerechnet werden?
    Egal, ob Barsicherheit oder Bürgschaft.....die Höhe der Sicherheit muss ohnehin berechnet werden.

    Letztendlich kannst du deine offenstehenden Leistungen auch über eine Vertragserfüllungsbürgschaft abdecken lassen, aber da musst du aufpassen, dass der Bürgschaftstext keine versteckten Handicaps enthält und alles abdeckt. Außerdem sagt eine Bürgschaft nichts darüber aus, wann alles mängelfrei fertig sein soll.
     
  6. #6 Gast036816, 22.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du solltest dich anwaltlich beraten lassen, wenn dir die mängelliste mit der einschätzung der kosten zur mängelbeseitigung mit faktor vorliegen. wenn zur zeit nicht ausführbare leistungen über bürgschaften gesondert abgesichert werden, dann müssen unbestrittene beträge ausbezahlt werden. du kannst nicht deinen hebel beliebig verlängern.
     
  7. #7 gerrygerd, 23.01.2013
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    Hallo zusammen,

    die 4 Bürgschaften liegen insgesamt zw. 15000 und 20000. Allerdings liegen diese mir noch nicht vor. Die 3 Bürgschaften ueber Aussenanlagen sollen uns diese Woche zugehen, über die 4te Bürgschaft über den mit Abstand höchsten Betrag liegen mir keine Infos vor. Also muss ich den BT kontaktieren, dass er mir zumindest den Wortlaut zuschickt. Ist das die übliche Vorgehensweise? Er muesste mir das doch von alleine zukommen lassen, oder?

    Wenn ich das richtig einschätze, scheut sich mein Sachverständiger, die Kosten genau zu beziffern. Warum wohl? Versucht er einfach nur seinen Aufwand zu minimieren (faul?) oder?

    Txs,
    Gerd.
     
  8. #8 Gast036816, 23.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann teil dem BT mit, dass du den unbestrittenen betrag nach erhalt der bürgschaften innerhalb von einer woche anweisen wirst. den sachverständigen fragst du einfach. ich denk, dass er sowieso nach zeitaufwand vergütet wird, da musst du dann ein paar stunden zusätzlich finanzieren.
    lass dir die vorgänge durch anwaltliche beratung absichern. formfehler sind anwalts lieblinge auf der gegenseite!
     
Thema: Einbehalt vs. Gewährleistungsbürgschaft vs. Fertigstellungsbürgschaft
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