Ungünstig angelegter Stellplatz durch BT - kurz vor Übergabe...

Diskutiere Ungünstig angelegter Stellplatz durch BT - kurz vor Übergabe... im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, unser Stellplatz liegt ist ca. 1m links neben unserem Reiheneckhaus angelegt u. liegt ca. 80cm über dem Kiesbett. Zur rechten Seite des...

  1. #1 gerrygerd, 22.01.2013
    gerrygerd

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    Hallo,

    unser Stellplatz liegt ist ca. 1m links neben unserem Reiheneckhaus angelegt u. liegt ca. 80cm über dem Kiesbett. Zur rechten Seite des Parkplatzes geht dieser im re. Winkel runter (neben Hauswand) und am vorderen Rand geht es ca. mit einem 30 Grad Winkel nach unten. Wir haben am Hang gebaut. Darüberhinaus ist der Parkplatz mit 5m Länge unserer Meinung nach zu kurz. Es ist ein Doppelparkplatz welcher mit dem linken Nachbarn geteilt wird, dessen Grundstück etwas höher liegt.

    Bei der Abnahme haben wir vermerkt das wir dem Parkplatz nicht zufrieden sind. Meine Frau hat Angst drauf zu fahren u. fürchtet "abzustürzen". Demnächst ist Übergabe. Der BT hat versprochen intern zu besprechen ob eine Lösung möglich ist....sagt er ....

    Da in der Baubeschreibung nichts genaueres zum Parkplatz steht haben wir formal gesehen wohl schlechte Karten. Es handelt sich nicht um einen Mangel, oder?

    Wir hätten gerne den Parkplatz auf Höhe des Kiesbetts, d.h. unser Parkplatz waere von der Hoehe her zum (linken) Nachbarparkplatz ca 80 cm niedriger. Darüberhinaus würden wir diesen gerne mehr nach hinten Richtung Grundstück verschieben, so dass er buendig zum Haus abschliesst (da wir spaeter einen carport bauen wollen).

    In der Abnahme hat der BT ganz klar gesagt das es eine Gestaltungrichtlinie fuer unser Neubaugebiet gibt (welche Bestandteil des Bauvertrags ist) und es des BT primäres Interesse ist das die Stellplaetze erst einmal einheitlich aussehen. Was spaeter die Eigentuemer machen laege nicht in deren Hand. Allerdings steht in dieser Gestaltungsrichtlinie nichts bzgl. Parkplätzen.

    Was denkt Ihr wie wir einen Kompromiss mit dem BT finden können u. wie sähe dieser aus?

    Angenommen wir würden im Sommer den Parkplatz umbauen und bekommen spaeter Probleme bzgl. Entwaesserung oder aehnlichem. Dann wuerde der BT nicht haften, oder? Macht es dann nicht Sinn jetzt den Parkplatz zu aendern und sich ggfs. die Kosten zu teilen? Ist das realitätsfremd?

    Gerd
     
  2. #2 wasweissich, 22.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht nur formal .

    das dürfte nicht das problem des bauträgers sein . mit etwas üben gewöhnt sich deine frau schon dran.

    notfalls einen busch als optische bremse pflanzen .
    mit wem teilen? mit deiner frau ?
     
  3. #3 gerrygerd, 23.01.2013
    gerrygerd

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    Hi,

    mit "teilen" meine ich, dass mein Vorschlag an den BT waere das wir uns die Kosten fuer einen Umbau des Parkplatzes teilen koennten. Mit Umbau meine ich:
    - den Parkplatz "tiefer legen". Dann brauchen wir zum linken Parkplatz des Nachbarn eine Art Stützmauer
    - den Parkplatz weiter nach hinten verschieben, so dass er nicht direkt an den Gehweg der Strasse angrenzt, sondern buendig zum Haus ist (dann wäre evtl. auch ein Carport moeglich).
    - der Parkplatz sollte etwas laenger als 5,00 Meter sein.

    Diese meine ich mit "Kompromiss" finden. So wie Deine Antwort war, sieht das sehr unrealistisch aus, richtig? Gibt es einen Weg, den BT in meine Richtung "zu steuern"?
    Ansonsten wuerden wir irgendwann im Sommer selbst jemanden beauftragen.

    Gerd.
     
  4. Julius

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    Ist denn der Parkplatz so nah an der Straße überhaupt zulässig?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.01.2013
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    Frage - Warum sollte sich der BT an irgendwelchen weiteren Kosten beteiligen?
    Er hat einen in der Länge ausreichenden (nicht üppigen) Stellplatz erstellt. In der Breite kann es sein, dass die sogar die Koppelung braucht, weil sich die Bewegungsflächen überschneiden.
    Der Parkplatz ist anfahrbar.

    Für Unsicherheiten einzelner Verkehrsteilnehmer kann der BT nichts. Deine Frau kann ja auch das Auto vor der Tür lassen und Du fährst es rein.
    Ausserdem kann man Geländer, Abweiser usw anbringen.

    Bedenke auch, dass ein Carport wie eine Garage zählt und diese nach NBauO nur auf der Grenze, mit 1 m Abstand zur Grenze oder 3 m und mehr errichtet werden darf.
    Wenn Ihr jetzt nur 1m bis zum Haus habt und Deiner Frau der Platz zu schmal ist, kannst Du nur in Richtung Haus erweitern, aber nicht am Haus anfangen und ab da eine kommode Breite ansetzen!

    Bei einer Tieferlegung Eures Stellplatzes schiebst Du ausserdem dem Nachbarn das Absturzrisiko hin. Und Du muss die Abfangung bezahlen :yikes!
     
  6. #6 RMartin, 23.01.2013
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    Okay. Aber bzgl. Höhenunterschied des Parkplatzes muss der BT natürlich schon was technisch sauberes konstruiert haben.

    Anhand der Beschreibung des TE verstehe ich nicht genau wie der Parkplatz nun angelegt ist, bzw. wie der Höhenunterschied ausgeglichen wird. Es steht etwas von einem rechten Winkel - also gebaut ohne Einfassung (z.B. L-Steine, o.ä.) mit senkrechter Böschung? Und die Auffahrt vom Gehweg dann mit 30° Steigung erstellt?

    Das wäre natürlich so nicht korrekt - ungeachtet der Tatsache, dass das Design/ die Ausführung des Parkplatzes nicht genau spezifiziert war im Vertrag.
     
  7. #7 gerrygerd, 23.01.2013
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    ich hab mal eine Skizze beigefügt, wie der Parkplatz derzeit aussieht und wie es von uns gewünscht wird.

    Es ist schon klar das wir den Parkplatz (u. evtl. Carport) in Richtung unseres Grundstücks bauen müssten. Bzgl. dem Absturzrisiko des Nachbarn: hier könnte man (wenn wir einen Carport genehmigt bekämen), zwischen den zwei linken Stützpfeilern etwas machen.
    Nachwievor ist die Frage, wie kriege ich den BT dazu dies zu ändern. Mein Sachverständiger sagt: Ganz einfach, den Parkplatz nicht abnehmen! Ist das wirklich so einfach?
     
  8. #8 gerrygerd, 23.01.2013
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    Parkplatz - heutiger Zustand_k.JPG Parkplatz - gewünscht_k.JPG
     
  9. #9 wasweissich, 23.01.2013
    wasweissich

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    wofür ist der denn sachverständiger ? comics ?

    mit welcher begründung ? meine frau beherscht das auto nicht ausreichend ? ich hätte es lieber anders ? oder wie ?

    so einfach ist es mit sicherheit nicht . weil , irgendwelche mängel weist der einstellplatz ja nicht . er gefällt die halt nicht und du hättest weiterreichende pläne , die du leider erst jetzt , deutlich zu spät ausgepackt hast . und das ist mit sicherheit kein hinreichender grund , einen einstellplatz nicht abzunehmen .

    deine einzige chance ist , der bauträger hat einen ausgesprochen guten tag , erinnert sich an das pfadfindermotto ........
     
  10. #10 RMartin, 24.01.2013
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    Also, dass auf der rechten Seite das Gelände im 90° Winkel cirka 80cm abfällt ist nicht richtig. (Wenn hier keine Einfassung gemacht wurde - aber so verstehe ich es.)

    Den BT auffordern hier entspr. sich zu überlegen wie er das gedenkt auszubessern. Weil das würde ja auch Geld kosten hier nun an der rechten Seite nachträglich 'irgendwas' zu machen, dass diese Seite des Parkplatzes nicht mit der Zeit wegsackt.

    Dann legst ihm Deinen Wunsch vor und dann braucht man sich 'nur' noch über die Mehrkosten zwischen fachgerechter Ausbesserung und Deinem Planungswunsch zu unterhalten/ bzw. dies technisch und monetär zu verhandeln.
     
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