Mehrkosten???

Diskutiere Mehrkosten??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Folgende Sachverhalten wg. Fliesen: Im Bauvertrag steht: "Keramische Fliesen mit einem Bruttomaterialwert von xxEUR/m2 für die...

  1. #1 topguy001, 27.01.2013
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    Hallo,

    Folgende Sachverhalten wg. Fliesen:

    Im Bauvertrag steht: "Keramische Fliesen mit einem Bruttomaterialwert von xxEUR/m2 für die Wandfliesen und xx EUR/m2 für die Fußbodenfliese."

    1) wir haben mit GÜ zusammen im seine Fachmarkt gemeinsam die Fliesen bemustert. Die Fachmarkt hat Musterbad mit Wandfliesen aus Feinsteinzeug. Die Fachmarkt hat die ausgewählte Fliesen auch als Wandfliesen genannt. In der Bemusterungsschein steht "Wandfliesen(Feinsteinzeug)". Der GÜ ist dabei und hat nichts gesagt.
    2) GÜ hat uns einen Nachtragangebot gemacht. Darin steht auch nichts wg. Mehrverlegungskosten, sondern nur Material mehr/minder Preis. Bordüre Verlegungskosten usw.
    3) Nun ist Fliesenverlegung fertig. Fliesenverleger sagte, dass er Mehrverlegungskosten wg. Wandfliesen, da es Feinsteinzeug ist und es ist Fußbodenfliesen als Wandfliesen. (zwar Mehrverlegungskosten mehr als 40EUR/qm netto für die Wandfliesen)
    4) GÜ sagte ihn, dass er mit uns direkt abrechnen soll.
    5) unsere Meinung, dass der GÜ da gerade stehen muss. Da a) Seine Fachmarkt hat die Fliesen uns als Wandfliesen verkauft. b) Er war bei der Bemusterung dabei und uns auch nicht über Mehrverlegungskosten gesagt. c) Wandfliesen kann auch Feinsteinzeug sein und ist auch Keramische Fliesen, daher entspricht auch den Bauvertrag. d) Er hat uns auch Nachtragangebot gemacht. Darin steht auch keinen Mehrkosten für Verlegung e) Als die Fliesen geliefert hat, sind GÜ, Fliesenleger und uns alle Vorort. Der Fliesenverleger hat uns inkl. GÜ gesagt, für diese Wandfliesen muss er mehr Verlegungskosten berechnen. Daraufhin haben wir gesagt, dass wir keinen Mehrpreis zahlen. Wenn wir vorher gewusst hätten, hätten wir auch anderen Fliesen gekauft. GÜ war dabei und hat auch nichts gesagt und uns auch keinen weiteren Nachtragangebot gemacht.

    Nun ist ca. 3 Monate nach Fertigstellung.(Der Bau wurde mit dem GÜ auch komplett final abgerechnet.) Nun kommt der Fliesenverleger zur uns. Scheinbar kommt er bei den GÜ nicht durch und GÜ hat ihn gesagt, dass er mit uns direkt abrechnen soll, da es günstig für die Bauherren ist und er muss nicht zusätzlich GÜ-Zuschlag berechnen.

    Ich möchte gerne fragen:
    1) Hat der Fliesenverleger Anspruch von uns Geld verlangen?
    2) Kann der GÜ noch nachträglich von uns Geld verlangen, wenn er uns die Mehrverlegungskosten gar nicht informiert und während der Verlegungsphase uns wg. der Mehrverlegungskosten auch nicht reagiert hat. Zumal haben wir ihn auch ausdrücklich gesagt, dass wir nicht zahlen werden, da es seinen Versäumnis ist. Wenn wir vorher gewusst hätten, dass Feinsteinzeug Wandfliesen mehr als 40EUR/qm Netto Verlegungskosten benötigt, hätten wir sonstige super hochwertige Fliesen gekauft.

    vielen dank und viele Grüße
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Der Fliesenleger hat nur einen Vertrag mit dem GÜ und nicht mit Euch?
    Geld gibt es nur vom Auftraggeber.
     
  3. #3 topguy001, 27.01.2013
    topguy001

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    kann der GÜ mit obengenannten Sachverhalten, noch von uns Geld verlangen? Klar verlangen kann er, aber ob es recht ist?...
     
  4. #4 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Probieren kann er es ja. Ohne Auftrag würde er von mir kein Geld kriegen. Schon gar keine 40€/qm AUFPREIS für die Verlegekosten.
     
  5. #5 wasweissich, 27.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wenn du noch nichtmal weisst , wie was in deinem vertrag steht , woher sollen wir das wissen ??

    eine erstberatung beim anwalt für bau/vertragsrecht ist so teuer nicht .... :p
     
  6. #6 topguy001, 27.01.2013
    topguy001

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    Ich denke es hat mit Beratung mit Rechtanwalt überhaupt nicht zu tun. Ich weiß genau, was im meinen Vertrag steht. nämlich "Verlegung Keramische Fliese mit Materialkosten Fußbodenfliesen xx EUR/qm und xxEUR/qm für Wandfliesen"

    Problem liegt nur dahin:

    Der Fliesenleger meint unsere "Wandfliesen aus Feinsteinzeug" ist Bodenfliesen und wenn die Fliesen als Wandfliesen verlegt wurden, muss er daher Mehrverlegungskosten berechnen.

    Allerdings:
    - GÜs Fachmarkt hat uns die Fliesen als Wandfliesen verkauft,
    - GÜ war bei der Bemusterung dabei und hat nicht über Mehrverlegungskosten gesagt
    - GÜ hat uns auch Nachtragangebot für das Material gemacht und hat auch keinem Wort über Mehrverlegungskosten gesagt.
    - Hätten wir vorher gewusst und hätten GÜ uns vor Bestellung/Verlegung über die Mehrkosten bestanden, hätten wir auch anderen Fliesen genommen. (Abgesehen davon, die erste Forderung diesbezüglich kommt erst 5 Monate nach Fliesenverlegung und 3 Monate nach Hausbau-Fertigstellung. Zwar noch nicht mal von ihn, sondern zuerst von Fliesenleger)
    - Während Verlegung, selbst nach Hinweis von Fliesenverleger hat der GÜ auch nichts reagiert/gesagt und wurde auch keine Nachtragangebot gemacht. Wir haben klar unsere Nein gegeben.
    - Schlussabrechnung mit GÜ wurde auch schon vor 2 Monate gemacht.

    Wandfliesen kann doch auch aus Feinsteinzeug, welche ist auch keramisch. Wo definiert man was ist Fußbodenfiesen was ist Wandfliesen. Wenn man uns die Fliesen als Wandfliesen so verkauft, haben wir dann auch Wandfliesen. Zumal ist der GÜ auch dabei und ohne jegliche Kommentare.

    Meine Frage ist, ob unter obengenannten Umständen, kann der GÜ jetzt nachträglich zu uns kommen, von uns das Geld verlangen und ob es recht ist? wenn wir bei den Fliesenverleger ablehnt, die Mehrkosten für Verlegung zu zahlen.(da wir ohnehin mit ihn keinen Vertrag)

    Gruß
     
  7. #7 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Rechtsberatung bekommst du nur beim Anwalt. Was ich tun würde, habe ich bereits geschrieben.
     
  8. #8 Baufuchs, 27.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Fachmarkt hat euch gar nichts verkauft. Ihr habt dort nur "bemustert", verkauft hat der Fachmarkt an den GÜ, der euch ja auch den entsprechenden Mehrpreis berechnet hat. Wenn die gewählte Fliese Verlegemehrkosten verursacht, hätte der GÜ das in seinem Nachtrag berücksichtigen müssen/können.

    Mit dem Fliesenleger habt ihr keinen Vertrag, der kann von euch also nichts fordern.

    Sollte der GÜ nun noch mit Nachforderung kommen, verweist ihn auf die bereits erfolgte Abrechnung.

    Bin ziemlich sicher, da kommt nix mehr.
     
  9. #9 wasweissich, 27.01.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann verstehe ich die frage nicht .... :shades
     
  10. #10 topguy001, 27.01.2013
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    @feelfree, vielen Dank. Ich bin genau dieselbe Meinung.

    Es war nur zur Kommentar von "Wasweissich" wg. Rechtsanwalter, "ich muss mein Vertrag verstehen" usw.

    hier gibt es in der Forum anderen GÜ, Bauträger, Sachverständiger und Spezialisten. Je mehr Meinungen man hört, desto mehr kann man von unterschiedlichen Aspekten & Augenwinkeln diese Sache verstehen.

    Noch eine Punkte dazu: diese Fachmarkt ist sogar noch vertraglich festgelegte Fachmarkt von GÜ. wir müssen dafür 100km immer fahren. Eigentlich muss seine Fachmarkt und GÜ genau wissen, was ist Wandfliesen und was ist Bodenfliesen. Das Argument von Fliesenverleger, die an uns verkauften Wandfliesen eigentlich Bodenfliesen sind, zieht bei mir nicht, wenn sie uns schon als "Wandfliesen(Feinsteinzeug)" bezeichnet haben.
     
  11. #11 baldosa, 27.01.2013
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    es ist richtig dass feinsteinzeug auch an der wand verlegt wir, es ist richtig dass diese verlegung ggfls. mehrkosten verursacht, es ist auch richtig dass diese mehrkosten meistens direkt mit dem kunden abgerechnet werden diese müssen jedoch vor der verlegung schriftlich angeboten und der auftrag dazu erteilt werden (normalerweise). du schreibst der fliesenleger hat im beisein des bauunternehmers dich auf die mehrkosten angesprochen, hast du auch einen zeugen dass du diese abgelehnt hast?
     
  12. #12 topguy001, 27.01.2013
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    @Baldosa,

    Ich verstehe es. Klar, Bodenfliesen sind auf den Boden und Wandfliesen ist auf der Wand.
    1) Aber gibt es eine strenge Definition was ist Wandfliesen und was ist Bodenfliesen, zwar meine ich fest und rechtverbindlich oder DIN definiert z.B. Material usw.?
    2) kann eine Wandfliesen auch aus Material Feinsteinzeug?
    3) Wenn man im Vertrag steht, Wandfliesen xx EUR/qm. Man wählt Wandfliese aus Feinsteinzeug, warum muss man aus vertragliche Sicht mehr zahlen? Ich verstehe nun, aus Sicht des Fliesenverlegers bedeutet es mehr. Aber aus vertragliche Sicht, ist Wandfliesen aus Feinsteinzeug nicht auch Wandfliesen. Da steht doch nicht, für Wandfliese bitte nur Material Steingut und Steinzeug, wenn es aus Feinsteinzeug, dann muss man Aufpreis für Verlegung zahlen oder? Wenn es steht, Keramische Fliesen, dann bedeutet auch inkl. Feinsteinzeuger Wandfliesen oder? wenn GÜ so eine Formulierung Wand und Bodenfliesen aus keramische Fiesen, dann muss er doch die Eventualität für Feinsteinzeug in seine Preiskalkulation mit berücksichtigen.
     
  13. #13 wasweissich, 27.01.2013
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    wasweissich Gast

    also , wenn im vertrag nicht irgendwo ien pferdefuss versteckt ist - du schliesst es aus - und dir keine zusatzkosten fürs verlegen schriftlich angezeigt wurden und du diese schriftlich bestätigt hast (hast du ja nicht , weil nicht angezeigt) die mehrkosten für fliesen mit dem gü schon abgerechnet sind ......

    was willst du noch herausfinden ??

    baufuchs hat es doch geschrieben .

    oder ist da noch was , was du nicht offenbarst ?
     
  14. #14 Marco B, 27.01.2013
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    Mal was anderes gefragt, was wurde denn verlegt, Format, Verlegemuster, Verbandsauflösung, wenn so ein erheblicher Kostenmehraufwand zur Disposition steht?

    Bist du denn grundsätzlich mit der Arbeit des Fliesenlegers zufrieden? Dann müsste sich dieses Problem doch ohne weiteres aus der Welt schaffen lassen.

    Gruß,

    Marco
     
  15. #15 Marco B, 27.01.2013
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    Doppelpost, sorry
     
  16. #16 baldosa, 28.01.2013
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    normalerweise werden bei solchen verträgen die höchstformate festgelegt die in eine standartausführung passen, alles was grösser ist kostet halt mehr
    ganz gleich ob steingut oder steinzeug. vielleicht steht das in deinem vertrag. ich weiss ja nicht was du sonst für den m² bezahlt hättest und wie hoch nun der unterschied ist zum aufpreis. frag deinem fliesenleger einfach wie sich das erklärt.
     
  17. #17 Baufuchs, 28.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den Fliesenleger sollte er gerade nicht fragen, denn mit dem hat er keinen Vertrag.
    In der derzeitigen Sitauation würde ich weder mit dem Fliesenleger, noch mit dem GÜ über die Mehrkosten reden, denn z.Zt. liegt vom GÜ noch keine Rechnung darüber vor.

    Erst mal aussitzen....:konfusius
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 28.01.2013
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    Nein, das ist nicht richtig, sondern das dümmste, was ein Bauherr machen kann.
    Er vergibts sich nämich einen der Vorteile beim Bauen mit GÜ - den einen Gewährleistungspartner!

    @Marco B
    Was hat die Zufriedenheit mit dem Ergebnis mit der Bezahlung solcher Mehrkosten zu tun???

    Der TE weiß doch gar nicht, was der GÜ dem Fliesör schon alles bezahlt hat. Und er weiß auch nicht, ob das dreist oder gerechtfertigt ist. (wobei 40 €/m² zusätzlich in jedem Falle dreist sind)

    @ TE - lass den Fliesör mal kommen. Wenn der sich seiner Sache sicher wäre, hätte der eine Rechnung geschickt!
     
  19. H.PF

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    Mein Bauchgefühl sagt: hier versucht sich einer gesundzustoßen...

    Man kann es ja mal versuchen...

    Kein Vertrag mit dem Fliesenleger, also da schon mal nix was da kommen kann

    Ich würd es auch einfach aussitzen, soll doch mal die Rechnung vom GU kommen, ich bin mir ziemlich sicher das da nix Belastbares kommen wird.

    Da hat sich Einer verkalkuliert und versucht jetzt seinen Bau finanziell zu retten...
     
  20. #20 baldosa, 28.01.2013
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    ist nicht ganz richtig, denn er gibt ja zu dass der fliesenleger ihm vor der verlegung auf die mehrkosten hingewiesen hat als zeugen hierfür hat er den gu
    zwar sollte mann immer alles schriftlich festhalten aber mündliche abreden zählen trotzdem wenn es hart auf hart kommt. warum hat er denn trotzdem den mehraufwand ausführen lassen? wenn der gu nachweisen kann dass seine ausführung über dem standart (wie angeboten) sind dann muss er auch zahlen. wie offt werden änderungen/zusatzleistungen auf der baustelle abgesprochen? dann fährt mann auch nicht erstmal ins büro um alles schrifftlich
    festzuhalten.
     
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