Ein Grundstück 2fach erschließen ? Teilbesitz

Diskutiere Ein Grundstück 2fach erschließen ? Teilbesitz im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallöchen ihr Lieben, da der Kauf vom Bungalow geplatzt ist, haben wir nun ein neues Haus gesucht und auch gefunden. Wiedermal hats nen...

  1. #1 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Hallöchen ihr Lieben,

    da der Kauf vom Bungalow geplatzt ist, haben wir nun ein neues Haus gesucht und auch gefunden.

    Wiedermal hats nen Haken. Es wurde uns als Einfamilienhaus bzw. Doppelhaushälfte gezeigt und angepriesen hat sich aber nun quasi als Eigentumswohnung entpuppt.

    Wir haben uns mit dem Verkäufer schon unterhalten, dass die Teilungsvereinbarung so geschrieben wird, dass jeder für seine Hälfte und das zugeteilte Grundstück zuständig und haftbar ist. Und das Fenster, Dach, Außenhülle und dergleichen jedem selbst gehören. Es gibt einen Aufteilungsplan und einen Abgrenzungsbescheid.

    Nun haben wir gestern vom Nachbarn erfahren, dass Wasser, Strom und Telefon von ihm kommt, da das Haus als erstes stand und dann mit dem anderen überbaut wurde. (Garage des rechten Hauses wurde mit Zimmern des linken Hauses überbaut)
    Das heißt, dass Haupthahn und Hauptsicherung sowie die Zähler usw alle in seiner Haushälfte sind.

    Nun unsere Frage, die ich morgen auch mit einem Anwalt klären werde. Hat jeder Hausbesitzer Anrecht auf einen eigenen Anschluss ohne, dass jemand anderes darauf Einfluss hat?

    Wir haben nun hin und her überlegt, eine Möglichkeit wäre, die Leitungen in der Erde vor seiner Haushälfte zu verzweigen und dann zu uns zu legen, somit hätte jeder einen Haupthahn und dergleichen. Dafür müsste aber sein Garten wieder aufgerissen werden, was ich keine schöne Lösung finde.
    Oder unser Teil vom Haus wir neu erschlossen. Da ist für uns aber die Frage, ob dies möglich ist, da beide Häuser ja auf einem Grundstück stehen.
    Wie hoch wären da ca. die Kosten? Wären nur Wasser, Strom und Telefon.
    Unser Teil vom Grundstück ist 230qm.

    Ich hoffe jemand weiß da was.

    Liebe Grüße
     
  2. #2 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Welchen Vorteil erwartest du denn von so einer Aktion, die sich, falls überhaupt möglich, bestimmt im deutlich 5-stelligen Bereich bewegen wird?
     
  3. #3 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Naja, Problem ist halt,
    so wie es jetzt ist, hat uns der Nachbar voll in der Hand.
    Außerdem zahlt er das Wasser zb. komplett und rechnet mit uns dann ab.
    Wenn wir nicht zahlen sieht er alt aus.

    Wir wollen unabhängig von ihm sein. Wenn etwas mit der Wasserleitung ist, kommen wir auch nicht ran, wenn er nicht zuhause ist.

    Wir haben das Haus noch nicht gekauft und würden den Betrag dann vom Kaufpreis abziehen lassen oder den Verkäufer die Kosten tragen lassen. Weil so ist die Situation ja nicht normal. Selbst bei einer Eigentumswohnung kommt man an den Haupthahn.
     
  4. papeFT

    papeFT

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    von einem solchen Haus, egal ob geteile oder Wohnungseigentumsgesetz geltend, oder was auch immer..... davon würde ich die Finger lassen!
    Oder der Kaufpreis ist so niedrig, dass alle Trennungen vollzogen werden können und noch eine Risikoprämie drin ist für allen Ärger der mal kommt
     
  5. #5 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Huhu Pape

    ja ich bin auch noch am überlegen, wenn dann muss es wirklich so sein, dass alles möglich ist mit dem Restbudget.

    Das Haus hat 150qm und kostet 160.000Euro ist allerdings ein Neubau
     
  6. #6 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Mit dem Argument dürfte es auch keine Eigentumswohnungen geben... Natürlich haben Real geteilte Reihenhäuser Vorteile, aber letztlich käme es mir aufs Objekt und die Lage an. Das Optimum bekommt man nie, solange das Budget begrenzt ist.

    Ein Neubau für 160T€?? Wow. In unserer Gegend bekommt man für das doppelte ein 120qm RMH...
     
  7. #7 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Ja es ist sehr abgelegen in einem Dorf.

    Ansich gefällt uns das Haus halt schon und wäre das Problem mit dem Wasser usw nicht und alles andere wäre ordentlich im Grundbuch und der Teilungsvereinbarung eingetragen würden wir es auch nehmen, aber so hab ich einfach zuviel Angst, sollte der Nachbar mal neu verkaufen, dass der neue dann Ärger macht und auf einmal sagt, er ist nicht mehr bereit uns Wasser und Strom zu liefern.

    Es wird 2 Blätter im Grundbuch geben, also es ist schon ordentlich zugeteilt nur es muss halt rechtlich wirklich hieb und stichfest sein.
     
  8. #8 fmjuchi, 27.01.2013
    fmjuchi

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    Na für 160.000 € bekommt man doch sicherlich einen 150 qm Neubau mit Grundstück, bau doch einfach :mega_lol:

    Wie kommst du darauf, dass der Verkäufer die Kosten übernehmen wird oder den Kaufpreis entsprechend reduziert?
     
  9. #9 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Das verstehe ich nicht. Genau das muss doch durch irgendwelche Einträge im Grundbuch vertraglich geregelt werden, dass das nicht passieren kann.
     
  10. #10 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Sorry aber veräppeln kann ich mich allein.
    Mir ist schon klar, dass 160.000 für einen Neubau geschenkt ist, allerdings hat das Grundstück nur 250qm und es gibt halt noch etliche Haken, auf die wir nicht hingewiesen wurden. Das Haus ist seit 6Monaten auf dem Markt und wurde immer weiter reduziert, eben weil sich das niemand antun wollte. Der Verkäufer hat schon angeboten, die Kosten für den Telefonanschluss zu zahlen, also werd ich fragen, was mit dem Rest ist. Sonst nehmen wirs net. Was bringts mir, wenn ich für 160.000 ein Haus kaufe, nur Ärger habe und es nurnoch für 120.000 weiterverkauft bekomme weils sonst keiner nimmt?
     
  11. #11 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Huhu Feelfree,

    leider wurde es nicht im Grundbuch geregelt, weils immer einer Familie gehört hat.
     
  12. #12 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Was ja nicht heißt, dass man es nicht noch regeln könnte (und sollte!).
     
  13. #13 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Ja aber mal angenommen es steht dann im Grundbuch und der Nachbar dreht trotzdem ab. Dann braucht man erst eine Verfügung, damit man wieder Wasser usw bekommt. Da kann die Polizei nichts machen und man steht erstmal ohne Wasser usw da und dem Ärger will ich einfach aus dem Weg gehen.
     
  14. #14 fmjuchi, 27.01.2013
    fmjuchi

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    Vor einigen Wochen hat hier einer das Forum vollgeheult, weil die Versorger keine gemeinsamen Anschlüsse für die Reihenhauszeile vorsehen wollten. Aber so verschieden sind eben die Einstellungen.

    Schon mal Geld für eine Beratung in die Hand genommen, wie man die Sache rechtssicher regeln könnte?
     
  15. #15 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Das Ding ist, wäre ein Hauswirtschaftsraum vor beiden Gebäuden und jeder würde an alles rankommen, wäre es in Ordnung, aber ich komme dann an nichts ran, weil selbst die Zähler bei ihm sind.

    Wie schon geschrieben gehe ich morgen zum Anwalt/ Notar und lass mich beraten
     
  16. #16 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ganz ehrlich: wenn ich so etwas meinem Nachbarn zutraue, dann ist es unabhängig von gemeinsamen Anschlüssen die falsche Immobilie. Dann empfehle ich ein 1ha-großes Grundstück mit gar keinem Nachbar.
     
  17. #17 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Naja dem Nachbarn jetzt vielleicht nicht, aber was ist, wenn er irgendwann verkauft?
     
  18. #18 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Und was ist, wenn dein (zukünftiger) Nachbar auf seiner Terrasse regelmäßig Techno-Parties feiert oder Volksmusik gerne in maximaler Lautstärke geniest? Oder sein Auto immer so parkt, dass Du Mühe hast, aus deiner Ausfahrt rauszukommen? Oder dir im Gegenzug bei einer kleinen Ruhestörung deinerseits die Polizei auf den Hals hetzt? Oder oder oder. Es gibt Unmengen von Konfliktpotentialen in der Nachbarschaft, alle machen das Leben nicht unbedingt lebenswerter wenn sie ausbrechen. Aber ein gemeinsamer Hausanschluss, der grundbuchrechtlich geregelt ist, gehört meines Erachtens nicht dazu. Anders gesagt: wenn dir dein zukünftiger Nachbar unberechtigterweise das Wasser abdreht, hast du ganz andere Probleme, als nur gerade nicht Duschen zu können.
     
  19. #19 Gast61187, 27.01.2013
    Gast61187

    Gast61187 Gast

    Da hast du Recht, Konflikte kanns immer und wegen allem geben, aber bei Wasser usw ist es sein gutes Recht das zu verweigern, weil eben noch nichts im Grundbuch steht und er das Haus so gekauft hat.
    Also kann er jederzeit verlangen, das wir uns nen eigenen Anschluss besorgen.
     
  20. #20 feelfree, 27.01.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ja, dann lasst es doch ins Grundbuch eintragen!! Das habe ich doch oben schon geschrieben!
     
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