Kosten Tragwerkplaner und Architekt getrennt

Diskutiere Kosten Tragwerkplaner und Architekt getrennt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Unser Architekt gibt die Statik ab. Nun habe ich ein Honorarangebot von ihm zum Mindestsatz und ein Angebot vom Statiker. In Summe liege ich damit...

  1. #1 satello, 29.01.2013
    satello

    satello

    Dabei seit:
    18.01.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    betriebswirt
    Ort:
    dessau
    Unser Architekt gibt die Statik ab. Nun habe ich ein Honorarangebot von ihm zum Mindestsatz und ein Angebot vom Statiker. In Summe liege ich damit 3500 Euro über dem möglichen Höchstsatz des Architekten. Würde ich mindestens diese Summe einsparen, wenn ich einen Architekten beauftrage, der die Statik selbst macht? Oder berechnet ein Architekt die Statik immer separat? Mich erschreckt die summe doch gewaltig. Bei ca. 180000 Euro anrechenbare Kosten bezahle ich für Architekt und Statiker 36 000 Euro. Ist das ein normaler Preis oder ergibt sich dieser einfach höher weil die Statik abgegeben wird?

    Wann nimmt ein Architekt den Mindest- oder Höchstsatz. Gibt es dafür Regeln? Oder ist das freies Ermessen?

    Vielen Dank!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn der Architekt ALLES macht, also Planung, Statik & Haustechnik (auch eigene Sparte), dann hat er Anspruch auf 3* Honorar - jeweils entsprechend den Vorschriften der HOAI für die Leistung

    Was sollen wir zu Deinen 36 k€ sagen? Du musst schon mal ein wenig genauer werden. Mindest-, 1/4-, 1/2-, 3/4- oder Höchstsatz ergibt sich aus dem Vertrag.
    Rel. genau kann man das nach dem Punktesystem aus §34 (für Statik und Haustechnik andere §§) ermitteln - wenn man es kann!
    Oder sich einen Honorargutachter der Kammer nehmen.
     
  3. #3 satello, 29.01.2013
    satello

    satello

    Dabei seit:
    18.01.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    betriebswirt
    Ort:
    dessau
    Was ist ein 3* Honorar? Der Höchstsatz? Ich hab nicht die geringste Ahnung von der Materie.

    Soweit ich das beurteilen kann, ist die Berechnung des Architekten und des Statikers völlig in Ordnung. Die Hauptfrage die sich uns stellt ist im Prinzip nur, ob die getrennte Vergabe der Statik uns 4-stellige Mehrkosten verursacht und wir bei einem Architekten, der alles kann deutlich günstiger kommen, auch wenn sein Honorar an der Höchstgrenze liegt.

    Der Mindestsatz des Architekten liegt bei ca. 25 000 Euro, der Höchstsatz bei ca 32000 Euro. Gesamtsumme für uns (Architekt und Statiker) liegt bei ca 35500 Euro. D.h. für die getrennte vergabe zahlen wir 3500 Euro mehr, als wenn der Architekt die Statik mit macht und dafür dann den Höchstsatz verlangt. (So lautet derzeit mein Laienverständnis)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Wenn Dein Planer ein geniales Universalgenie wäre und folgendes erbringen würde
    Architektenleistungen (Planung und Bauleitung für das Haus)
    Tragwerksplanung (Statik)
    Haustechnikplanung (PLanung und Bauleitung für Heizung, Lüftung, Elt, Sanitär)

    dann bekäme er
    1. ein Honorar für die Architektenleistungen
    2. ein weiteres Honorar für die Statik oben drauf
    3. und noch ein weiteres für die Haustechniksachen auch noch oben drauf
    ergo 3* Honorar!

    Es ist für Dich (und das ist richtig so) völlig egal, ob Du ein Universalgenie oder drei Spartengenies beschäftigst - das von Dir zu zahlende Honorar ist unterm Strich immer gleich.
    Unterschiedlich sind nur die Personen, die es bekommen!

    Ausserdem fehlt noch:
    • Honorar für den EnEv Nachweis
    • Honorar für den Entwässerungsantrag
    • ggf. Honorar für den Brandschutznachweis
    • ggf. Honorar für den Schallschutznachweis


    Den Satz erklärbär bitte mal. Der Architekt muss sich doch entscheiden, wieso hat er einen Mindest- und einen Höchstsatz???
     
  5. #5 Gast036816, 29.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht klärst du uns erst einmal auf, in welcher honorarzone und mit welchem satz dein architekt sein honorar angeboten hat. das hört sich nach honorarzone IV unten. dazu sollte er dir die wichtung mit den punkten vorstellen, ob die honorarzone aufgrund des schwierigkeitsgrads berechtigt ist. ein merkmal für zone IV ist eine gehobene ausstattung und überdurchschnittlichen technischen einrichtungen.
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    anrechenbare kosten für twp sind geringer, als für arch.,
    ebenfalls die %-sätze.
    hoai-honorare sind unabhängig davon, wer die leistung
    erbringt.
    insges. 20% für arch+twp .. das muss ein besonderes
    bauwerk sein, aber in honorarzone 3 ist das nicht mehr
    darstellbar.

    ggfs. stellst du die anonymsierten verträge als pdf ein ..
     
  7. #7 Tafelsilber, 29.01.2013
    Tafelsilber

    Tafelsilber

    Dabei seit:
    02.07.2012
    Beiträge:
    206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Arch
    Ort:
    Berlin
    Nein, denn sollte der Architekt auch die Statik machen, würde in der Summe das gleiche , wie bei getrennten Planern herauskommen. (Wenn alle richtig gerechnet haben)
     
  8. #8 ManfredH, 29.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Architekt und Tragwerksplaner (Statiker) sind zwei unterschiedliche Berufe, mit unterschiedlicher Ausbildung und unterschiedlichem Tatigkeitsschwerpunkt. Jeder davon ist alleine schon so umfassend, dass man genug damit zu tun hat, sich ausreichende Berufserfahrung anzueignen und sein Wissen laufend auf neuestem Stand zu halten. Deshalb werden *in der Regel* auch nicht beide Berufe von einer Person ausgeübt, und deshalb ist es auch vollkommen richtig, dass für dieses Tätigkeiten separate Honorare zu vergüten sind.
    Auch wenn der Architekt die Statik mit "anbietet", wird er sie in den meisten Fällen nicht selbst erstellen, sondern von einem angestellten oder als Subunternehmer beauftragten Statiker ausführen lassen.
    Das gleiche gilt bezüglich Haustechnik-Planung.
     
  9. #9 Thomas B, 29.01.2013
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    ...wobei ich es bisher erst gaaaanz selten hatte, daß bei einem EFH ein Planer für die Haustechnik hinzugezogen wurde.

    Das ist eher unüblich, aber natürlich durchaus besser.

    Daß bei anrechenbaren Kosten von EUR 180.000 eine höherwertige Ausstattung zugrunde gelegt wird, halte ich für eher sehr unwahrscheinlich. Das Budget ist doch eher am unteren Ende der Skala angesiedelt (wobei die Baukosten im Osten sicherlich nicht mit denen im Westen gleichgesetzt werden dürfen!).

    Auch ein separates Honorar für den Entwässerungsplan, welches eigentlich richtig ist, ist bei uns kaum durchsetzbar. Das "macht doch der Architekt immer mit".....
     
  10. #10 satello, 29.01.2013
    satello

    satello

    Dabei seit:
    18.01.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    betriebswirt
    Ort:
    dessau
    dann bekäme er
    1. ein Honorar für die Architektenleistungen
    2. ein weiteres Honorar für die Statik oben drauf
    3. und noch ein weiteres für die Haustechniksachen auch noch oben drauf
    ergo 3* Honorar!

    Verstanden!

    Es ist für Dich (und das ist richtig so) völlig egal, ob Du ein Universalgenie oder drei Spartengenies beschäftigst - das von Dir zu zahlende Honorar ist unterm Strich immer gleich.
    Unterschiedlich sind nur die Personen, die es bekommen!

    O.K.!

    Ausserdem fehlt noch:
    • Honorar für den EnEv Nachweis
    • Honorar für den Entwässerungsantrag
    • ggf. Honorar für den Brandschutznachweis
    • ggf. Honorar für den Schallschutznachweis

    Darauf muss ich den Architekten also noch ansprechen, weil es zusätzliche Kosten bedeuten würde?


    Den Satz erklärbär bitte mal. Der Architekt muss sich doch entscheiden, wieso hat er einen Mindest- und einen Höchstsatz???[/QUOTE]

    Nein, er hat sich schon entschieden. Das war nur die Spanne, die mir der Rechner des Honorars auspuckt.

    Danke für die Antwort. Ich glaube damit hat sich das geklärt.
     
  11. #11 satello, 29.01.2013
    satello

    satello

    Dabei seit:
    18.01.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    betriebswirt
    Ort:
    dessau
    Ups. Das mit dem Zitieren hat nicht geklappt. Ich hoffe Du findest die Kommentare zu den deinigen trotzdem.
     
  12. Baumal

    Baumal

    Dabei seit:
    02.08.2007
    Beiträge:
    16.077
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Ravensburg
  13. UpsSry

    UpsSry

    Dabei seit:
    12.07.2012
    Beiträge:
    388
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing. (FH), konstr. Ing.-Bau
    Ort:
    Osnabrück
    die 36k€ sind ein sehr großzügiges honorar wenn man davon ausgeht, das es sich hier um ein EFH handelt.

    bei 180000€ anrechenbaren kosten überschlägig berechnet wären das ca. 28800€ für Objektplanung und Tragwerksplanung wenn alle Leistungsphasen zu 100% bedient werden.

    meistens ist es im EFH bau jedoch so, dass die anfertigung von schalplänen entfällt und somit das honorar des TWP schon reduziert wird.

    Wenn der Architekt die haustechnik mitplant sind hier auch sämtlich nachweise und bemessungen zur gebäudetechnik zu führen, detailpläne und ausführungspläne zu erstellen.

    wenn sie nicht gerade ein architektonisches Wunderhaus planen zu bauen dann sind die 36k€ für mich nicht begründet
     
  14. #14 Mecklenburger, 29.01.2013
    Mecklenburger

    Mecklenburger

    Dabei seit:
    29.07.2011
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Mecklenburg
    Korrekt. Wobei man mit dem TWP für ein Eigenheim auch auf Stundenbasis vereinbaren kann. Im vergleich zum Architekten-Honorar hat der TWP bei mir nur ein Bruchteil gekostet und mehr Papier als der Architekt geliefert. Gut wäre auch wenn ich Architekt und TWP kennen, dann geht es alles auf dem kurzen Weg.
     
  15. #15 ManfredH, 29.01.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Steht wo genau?

    Und was genau willst du uns damit sagen?
     
  16. #16 Mecklenburger, 29.01.2013
    Mecklenburger

    Mecklenburger

    Dabei seit:
    29.07.2011
    Beiträge:
    72
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Mecklenburg
    Das ich erstaunt war wieviel Arbeit doch so eine Statik für ein EFH machen kann.
    Dafür fand ich das Honorar bei meinem Bau im Vergleich zu den Architektenkosten doch verhältnismässig gering.

    Meine subjektive Meinung, mehr nicht !

    Back to TOPIC !
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 29.01.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Solche Sprüche sind einfach nur arm!
    Wenn ich nach Gewicht bezahlt werde, dann ...... ich Dich mit Papier zu, dass Du pleite gehst!

    PS - Der Nachweis der Stundenlohngeschichte fehlt!
    Und wer war hier wohl off topic???
     
  18. #18 Gast036816, 29.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht hat dich der architekt mit pdf-dateien überhäuft, die wiegen nicht so viel wie eine statische berechnung im papierformat.
     
  19. Ress09

    Ress09

    Dabei seit:
    23.11.2012
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    IT
    Ort:
    Chemnitz
    @satello ... Hast PN ;)
     
  20. #20 satello, 31.01.2013
    satello

    satello

    Dabei seit:
    18.01.2013
    Beiträge:
    37
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    betriebswirt
    Ort:
    dessau
    Danke Ress09!
     
Thema: Kosten Tragwerkplaner und Architekt getrennt
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kosten statiker

    ,
  2. statiker kosten

    ,
  3. Angebot statiker www.bauexpertenforum.de

    ,
  4. hausbau was kostet statiker,
  5. Architekt und Statiker kosten für Dachstuhl,
  6. tragwerkplaner,
  7. Architekten Honorar beinhaltet statik,
  8. statik architektenleistung,
  9. neben architektenkosten auch statik kosten,
  10. statik architekt kosten,
  11. beauftragungssumme statiker von gesamtsumme,
  12. statiker kosten neubau,
  13. statik einfamilienhaus kosten,
  14. kosten für statiker bei beauftragtem Architekt,
  15. statik und architektenkosten gleich 50 000Euro,
  16. kosten für den Statiker in den Architektenkosten enthalten,
  17. statik im architektenhonorar
Die Seite wird geladen...

Kosten Tragwerkplaner und Architekt getrennt - Ähnliche Themen

  1. Rohrbruch in Mehrfamilienhaus / Versicherung will nur 50% der Kosten übernehmen

    Rohrbruch in Mehrfamilienhaus / Versicherung will nur 50% der Kosten übernehmen: Hallo zusammen, ich hoffe ich bin im richtigen Forum für diese Frage. Leider habe ich gerade ein Problem in einem Mehrfamilienhaus. Ein...
  2. Ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn eine Wohnung, einen Hausnummerzusatz, "a" bekommt?

    Ist es mit zusätzlichen Kosten verbunden, wenn eine Wohnung, einen Hausnummerzusatz, "a" bekommt?: Folgendes! Wohnung wurde im Haupthaus ausgebaut! Vor 20 Jahren! Es ist auf dem Lande. Warum auch immer, wurde in der Neueingerichteten Wohnung,...
  3. Kosten angemessen? 7k für iSFP+Heizlast+BEG-EM

    Kosten angemessen? 7k für iSFP+Heizlast+BEG-EM: Hallo, ich habe ein Angebot von einem Energieberater erhalten und würde mich bzgl der Kosten über eure Kommentare freuen: Altbau, 2 Wohnungen,...
  4. Kosten Architekt Ausschreibung

    Kosten Architekt Ausschreibung: Liebes Forum, wir haben mit unserem Architekten unseren Hof saniert. Es gab dabei einigen Baupfusch, der aber halbwegs glimpflich abgewickelt...
  5. Kosten für Tragwerkplaner berechnen

    Kosten für Tragwerkplaner berechnen: Hallo Forum, habe ich die Berechnung der Kosten für den Tragwerkplaner richtig verstanden? Beispiel & Annahmen: - Neubau EFH -...