Nutzungsänderung bei Schwarzbau

Diskutiere Nutzungsänderung bei Schwarzbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Freunde von mir bzw. deren Eltern wollen ihr 2-Familienhaus verkaufen. Im Zuge der Verkaufsgespräche mit dem involvierten Makler hat sich...

  1. #1 likema33, 29.01.2013
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    Freunde von mir bzw. deren Eltern wollen ihr 2-Familienhaus verkaufen. Im Zuge der Verkaufsgespräche mit dem involvierten Makler hat sich herausgestellt, dass das als Wohnung ausgebaute Dachgeschoss nie genehmigt wurde. Das Dachgeschoss wurde jedoch jahrelang als Wohnung genutzt. Somit besteht an sich ein 3-Familien-Haus.

    Sehe ich es richtig, dass man nachträglich eine Nutzungsänderung beantragen muss, sofern eine solche Nutzung überhaupt genehmigungsfähig wäre? Falls dies möglich ist bzw. falls eine Befreiung erteilt wird, müssen dafür Pläne eingereicht werden? Ich nehme an, diese müsste auch jemand einreichen, der bauvorlageberechtigt ist?

    Das Problem ist, dieses Dachgeschoss wurde bereits vor 20 Jahren ausgebaut. Pläne gab es nicht.
     
  2. Baumal

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    siehst du richtig.
    ein schwarzbau bleibt ein schwarzbau, da gibts auch nicht so etwas
    wie "bestandsschutz", so etwas sollte der makler dir aber auch sagen.

    rätselraten: sind die aufenthaltsräume im DG überhaupt genehmigungsfähig?
    der makler sagt mit sicherheit : "kein problem", auf den würde ich aber nicht hören.!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 30.01.2013
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    Das Problem ist (bei grundsätzlicher baurechtlicher Zulässigkeit) nicht die Genehmigung,sondern die Tatsache, dass die Baubehörde nicht den Stand von vor 20 Jahren samt aller damals geltender Gesetze und Normen zur Grundlage macht, sondern das am Tag der Antragstellung geltende Recht.

    Ein Schwarzausbau aus Anfang der 90er wird aber zumindest die heutigen Wärmedämmvorschriften nicht einhalten können.
    Ausserdem enthalten viele LBOs Privilegien für Häuser mit 1 und 2 Wohneinheiten, die durch diese dritte Wohneinheit wegfallen. Das betrifft gerade den Brand- und Schallschutz.

    Da liegt eine Menge Kostenpotential drin. Ich hab hier grad so eine Nummer in einem MFH durchdekliniert. Grobe Kostenschätzung der Rückbau- und Wiederaufbaukosten 90.000 € für rd. 80 m² Wohnfläche im DG!
    Ohne Sanierungsaufwand (neues Bad, Leitungen usw.), ohne Mietausfall, ohne Kosten für die Unterbringung des Mieters usw.
     
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  4. #4 likema33, 30.01.2013
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    @Baumal: Mir ist schon klar, dass ein Schwarzbau ein solcher bleibt. Ich bin selbst Juristin, habe nur mit dem Baurecht nichts zu tun. Das letzte Mal im Studium...

    Ich habe das befürchtet. Vielen Dank schon mal für diesen Hinweis. Das war einer meiner ersten Gedanken, die ich gestern hatte. Dann war der baurechtliche Teil meines Studiums doch für etwas gut. ;-)

    Noch weiß ich nicht, ob der Ausbau überhaupt genehmigungsfähig wäre. Das müssen wir als erstes in Erfahrung bringen.

    Hat jemand einen Tipp, wie man das macht, ohne bei den Behörden schlafende Hunde zu wecken?
     
  5. H.PF

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    Ja, ihr könntet einen Architekten fragen, der die Gepflogenheiten eures Amtes und die baurechtliche Seite des Hauses kennt... Die können sowas :)
     
  6. Delia

    Delia

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    Hallo!
    Haben kürzlich ein Haus erworben, welches wohl vom Erbauer 1967 einen ungenehmigten Anbau auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn erhalten hat. Unser Hausverkäufer (Erwerber vom Erbauer) hat dieses Haus mit Anbau um ein Stockwerk aufgestockt, den Anbau ebenfalls und dies vor 20 Jahren so genehmigen lassen. So haben wir erworben ohne Kenntnis der ursprünglichen Sachlage. Ist der Schwarzbau durch die Aufstockungsgenehmigung und nachträglich auch noch genehmigte Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen damit ´geheilt´?
     
Thema: Nutzungsänderung bei Schwarzbau
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