FBH Aufheizprotokoll ja oder nein

Diskutiere FBH Aufheizprotokoll ja oder nein im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo und guten Morgen, bei uns wurde am 21.12 letzten Jahres der Zementestrich in unseren Neubau eingebracht. Jetzt planen wir gerade die...

  1. DAMIAN

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    Hallo und guten Morgen,

    bei uns wurde am 21.12 letzten Jahres der Zementestrich in unseren Neubau eingebracht.
    Jetzt planen wir gerade die Fliesarbeiten und der Fliesenleger meinte das die FBH im
    Bad zuerst nach Protokoll aufgeheizt werden muß. Das Bad ist bei uns das einzigste Zimmer
    mit FBH.
    Da haben wir unseren Bauleiter gefragt wann dieses Protokoll gestartet wird und er gab uns folgende
    Antwort:
    Nein Sie brauchen kein Aufheizprogramm, es handelt sich wirklich nur um Aufheizen des Gebäudes und evtl. Beschleunigung zum trocknen.
    Die Fußbodenheizung im Bad ist zwar vorhanden, wird in diesem Fall aber nicht als solche behandelt, da
    die Steuerung anders als bei gewöhnlicher Fußbodenheizung für Gebäude behandelt, da diese über den Rücklauf gesteuert wird.

    Ist dies korrekt, weil der Fliesenleger meint da etwas anderes.

    Wir freuen uns auf eine informative Antwort.

    Gruß,

    Damian
     
  2. R.B.

    R.B.

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    NEIN. Ich kann Deinen Fliesenleger verstehen. Er hat die A..karte wenn später der Estrich Risse kriegt.

    Das hat auch nichts mit dem Aufheizen des Gebäudes und "evtl." Beschleunigung zum Trocknen zu tun. Der Estrich im Badezimmer muss zuerst einem Stresstest unterzogen werden (Funktionsheizen) damit sich Risse vorher zeigen bevor der Oberbelag drauf kommt, und dann nachgearbeitet werden kann. Danach folgt das Belegreifheizen, damit wird sichergestellt, dass der Estrich keine zu hohe Restfeuchte hat und somit der Oberbelag aufgebracht werden kann.

    Das ist auch für einzelne Heizflächen in einem Haus gültig.

    Gerade wenn die Bodentemperierung über den Rücklauf betrieben wird, können hohe Temperaturen im Estrich auftreten. So ein Temperatursprung ist für den Estrich richtiger Stress und es können sich Bereiche mit stark unterschiedlicher Temperatur ergeben, mit allen bekannten Folgen.

    Auch wenn es sich in einem Badezimmer eher um eine kleine beheizte Bodenfläche handelt verstehe ich den Fliesenleger wenn er hier Bedenken anmeldet. Immerhin besteht die Gefahr, dass er sonst bei der ersten Inbetriebnahme der Heizfläche den Boden noch einmal komplett neu machen darf.

    Google liefert mit den Begriffen "Schnittstellenkoordination" Flächenheizung" die notwendigen Infos. Dein Bauleiter sollte allein schon aus Eigeninteresse hier vorsichtig agieren.

    Gruß
    Ralf
     
  3. DAMIAN

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    Hi Ralf, Du meinst man kann auf das Aufheizprotokoll verzichten. Wie soll ich jetzt agieren. Bauleiter sagt nein am der
    Fliesenleger will erst fliesen wenn das Protokoll beendet ist. Gruß Damian
     
  4. #4 Gast036816, 01.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nein, darauf sollte nicht verzichtet werden. wenn du dich darauf einlässt, solltest du den fliesenleger aus der haftung entlassen und dem bauleiter das höhere risiko auf´s auge drücken.
     
  5. DAMIAN

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    OK, habe es dem Bauleiter mitgeteilt. Danke nochmals Damian
     
  6. R.B.

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    Habe ich das so geschrieben? NEIN man kann nicht darauf verzichten! Immer daran denken, alles was nicht irgendwie protokolliert oder sonst schriftlich festgehalten wird, kannst Du im Streitfall vergessen. Der Fliesenleger hat das erkannt und Dein Bauleiter sollte das auch nicht ignorieren.

    Was glaubst Du was los ist, wenn die Heizfläche erstmalig in Betrieb genommen wird, es knackt an allen Ecken und Enden, und plötzlich ziehen sich Risse durch den neuen Fliesenboden. Dann versucht jeder den Hals aus der Schlinge zu ziehen und keiner will´s gewesen sein. In solchen Fällen zeigen sich dann bei vielen Beteiligten plötzliche Gedächtnislücken und DU hast den Ärger.

    Ist der Boden überhaupt belegreif? Hat der Fliesenleger die Restfeuchte gemessen? Vielleicht kann der Estrich noch gar nicht belegt werden.

    Der Estrich liegt lange genug, dass man ein Funktionsheizen starten kann. Danach schauen ob ein weiteres Belegreifheizen erforderlich ist. Alles andere kann zu Schäden führen wenn die Bodentemperierung in Betrieb geht. Immer daran denken, im Vergleich zu einer normalen FBH sind die Temperaturen bei Deiner Bodentemperierung noch einmal deutlich höher.

    Gruß
    Ralf
     
  7. DAMIAN

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    Hi Ralf, ich habe dem Bauleiter geschrieben, dass wenn er darauf verzichten will, dass ich das
    dann schriftlich haben muß. Sprich er soll die volle Haftung übernehmen. Das Problem ist, dass
    er bis gestern noch angenommen hat, dass wir keine FBH haben und jetzt in Zeitdruck kommt.

    Der Fliesenleger hat schon gemessen und hat gemeint das wir nächste Woche belegen könnten. Wenn
    hier nicht die Sache mit dem Aufheizen wäre.

    Gruß,

    Damian
     
  8. R.B.

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    Dann soll er gleich damit beginnen, dann kann der Fliesenleger Ende nächster Woche loslegen und die Restfeuchte messen. Mit etwas Glück ist der Estrich nach dem Funktionsheizen schon belegreif (was aber eher selten der Fall ist, aber bei der kleinen Fläche.....).
    Wenn er sie heute aktiviert, läuft sie über´s Wochenende mit min. Temperatur, dann kann er ab Montag die Temperatur auf max. hochfahren.

    Gruß
    Ralf
     
  9. DAMIAN

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    du schreibst das so einfach. Wir haben den Fehler gemacht alles zu bezahlen obwohl die
    Arbeit noch nicht vom Handwerker beendet wurde. Jetzt ist nur noch so ca. 2% offen und
    wir dürfen denn Handwerkern hinterher rennen. Haben wir da noch ein Druckmittel?
    Aber trotzdem Danke.
     
  10. R.B.

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    Mängel anzeigen, Abnahme verweigern, aber das ist eher eine Frage für Fachanwälte. GU, GÜ, BT?

    Abgesehen davon hat der Heizungsbauer auch ein Problem, denn ohne Funktionsheizen ist sein Werk nicht vollständig.

    Gruß
    Ralf
     
  11. DAMIAN

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    Hallo, wie nicht vollständig. Muß der Heizungsbauer noch ein dokumentierter Funktionstest vorlegen?
     
  12. R.B.

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    Na ja, irgendwie muss er ja nachweisen, dass seine Arbeit in Ordnung ist. Ein Protokoll der Druckprüfung und des Funktionsheizens wäre somit mal nicht schlecht. ;)

    Aber wir wissen ja noch nicht einmal, in welchem Vertragsverhältnis Du zum Heizungsbauer stehst, was, wo, wie vereinbart war usw. usw.

    Gruß
    Ralf
     
  13. DAMIAN

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    Moin Ralf, habe gestern mit dem Bauträger gesprochen. Nun werde ich es schriftlich bekommen, dass das Funktionsheizen
    nicht durchgeführt wird. Sie meinte das die 11 m² FBH im Bad kein Funktionheizen benötigen. Nur ein Belegereifheizen.

    Wenn ich jetzt eine andere Firma beauftrage die Heizungsanlage einzustellen dass das Funktionsheizen gestartet wird. Was
    kostet sowas. Oder darf ich das überhaupt. Schaden kann es ja nicht.

    Gruß,

    Damian
     
  14. #14 Gast036816, 02.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du bezahlst deinen vertragspartner, dass er dir eine vertraglich geschuldete leistung erbracht wird. dann soll er die notwendigen arbeiten dazu erbringen mit den dazu notwendigen unterlagen. oder ist diese leistung im vertrag definitiv ausgeklammert?
     
  15. DAMIAN

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    Moin Rolf,
    nein ausgeklammert ist da nichts. Wir bauen mit soeinem Hausdiscounter. Eigentlich nur weil wir angenommen haben, dass es mit dem schneller geht.
    Bei dem Standartmodel was wir da ausgesucht hatten war keine FBH dabei. Wir haben diese als Zusatz dazu genommen. Eigentlich war nur diese FBH
    im Bad vorgesehen aber wir haben dann doch noch eine Handtuchheizung dazu genommen. Wir lassen das Bad durch "Eigenleistung" mit einem
    Handwersbetrieb fliesen. Dieser Fliesenlegermeister hat gesagt das er keine Fliesen verlegt ohne Funktionsheizen.
    Seit 2 Wochen schreibe und rede ich mit dem Bauleiter wann das Funktionsheizen für dieses Zimmer durchgeführt wird. Jedesmal
    schreibt er uns zurück und von seinem Text nehmen wir an, dass er nicht wusste das wir eine FBH haben. Darum schreibt er das wir es nicht brauchen.

    Bauleiter sagt nein zum Funtionsheizen. Bauträger will mir das schriftlich geben. Was soll ich nun tuen?
    Wenn mein Fliesenleger das schriftlich bekommt legt er bestimmt die Fliesen aber sollte doch etwas danach passieren haben
    wir mehr ärger und wieder Schmutz im Haus.
    Gibt es da irgendwo eine Bestimmung das jede FBH dieses Funktionsheizen benötigt. Auch wenn diese mit Rücklauf
    gesteuert wird ( was immer das bedeutet ) ?

    Grüssle,

    Damian
     
  16. #16 Gast036816, 02.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hausdiscounter - man lernt nie aus, was sich leute alles zum geschäftemachen einfallen lassen.

    mal hier lesen: http://www.baulinks.de/webplugin/2005/0420.php4

    wenn das nicht hilft, solltest du einen sachverständigen für estrich und fussbodenheizung einschalten. am besten die örtliche oder nächste handwerkskammer kontaktieren.

    dein hausdiscounter ist anscheinend ein schlechter oder fauler vertragspartner, vielleicht auch beides.
     
  17. DAMIAN

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    Hi, Housdiscounter nenne ich das. Weil billig sind die. Ich weiß nicht ob ich die Firma hier beim
    Namen nennen darf. Ich werde am Montag einmal mit der Handwerkskammer telefonieren.

    Grüssle, Damian
     
  18. #18 Gast036816, 02.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du darfst den namen narürlich nicht nennen!

    es gibt hausdiscounter, die führen den begriff auch im namen. billig heisst auch nicht unbedingt gut. wenn die schon an nebenleistungen sparen, ist das das zeichen, genau hinzuschauen bis zur abnahme.
     
  19. R.B.

    R.B.

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    Dann soll er den Nachweis liefern, dass diese Ausführung fachgerecht ist. Er soll auch nicht bestätigen, dass das Funktionsheizen nicht durchgeführt wurde, sondern hier geht es auch um Gewährleistung etc. ....was alles nichts hilft, wenn der Discounter morgen früh abschließt.

    Da es sich anscheinend um eine Bauträger handelt, wie Du schreibst, darfst Du ohne dessen Zustimmung gar nichts machen.

    Da wird sich doch jemand finden der mal schnell die Gastherme einschalten und dann nach 3 Tagen auf Vollgas stellen kann. Viele Wärmeerzeuger haben auch ein entsprechendes Programm hinterlegt, das muss man nur noch starten und abwarten. Wenn die Therme momentan sowieso läuft, dann kann man den ganzen Test auf 4-5 Tage reduzieren.

    ABER wie gesagt, da BT, darfst DU momentan gar nichts machen.

    Gruß
    Ralf
     
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