Garage im Keller, Zusätzlicher Dämmaufwand bezüglich EnEV!?

Diskutiere Garage im Keller, Zusätzlicher Dämmaufwand bezüglich EnEV!? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir planen den Bau eines massiven EFH (KFW70) mit Keller und sind zwecks Angeboterstellung bei diversen GÜ vorstellig geworden. Bedingt...

  1. #1 FreddyM, 02.02.2013
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    Hallo,

    wir planen den Bau eines massiven EFH (KFW70) mit Keller und sind zwecks Angeboterstellung bei diversen GÜ vorstellig geworden. Bedingt durch die Hanglage des schon vorhandenen Grundstücks, wird das Fundament/Kellerboden des Hauses in etwa auf Höhe der anliegenden Grundstücksstraße liegen. Da der Keller eh nur überwiegend (neben HWR) als Nutzkeller genutzt werden soll, war die Idee nah, die Hälfte des Kellers als Garage nutzbar zu machen, da eine zusätzlicher Garagenkörper natürlich Mehrkosten (u.a. für Aushub etc...) bedeutet. So die Idee.

    Nun sind wir mit verschiedenen Aussagen konfrontiert worden. Einer sagt, kein Problem, kommen entsprechend Kosten für Sturz und Frostschürze inklusive Tor (ca. 4500-5000 Euro) dazu. Der andere sagt, dass dies kostenmäßig ein Loch ohne Boden wäre, da dies einen erheblichen Aufwand bezüglich Kosten für Dämmung zum EG bedeuten würde. Dabei wurden Zahlen über 10.000 Euro genannt. Der Gesetzgeber ginge bei einer Garage anscheinend davon aus, dass die Garage offen stehen bleiben könnte und dadurch das Haus sprichwörtlich auskühlen kann.

    Mir ist der Unterschied nicht klar, was ein elektrisches Tor gegenüber einer größeren Eingangstür/Tor unterscheidet. Verstanden habe ich das mit dem Brandschutz (u.a. Feuerschutztür). Allerdings nicht, was ein Raum im Keller mit Zugang jetzt als Garage macht (EnEV technisch) und was nicht.

    Vielleicht könnt Ihr mich hierzu etwas aufklären.

    Danke schonmal
     
  2. #2 Gast036816, 02.02.2013
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    Gast036816 Gast

    garagen im wohnhaus sind die teuersten garagen!
     
  3. #3 Viethps, 02.02.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Bei einem Bestandsbau MFH nehmen wir gerade die Durchfahrt / Garage aus der Nutzung, weil sich der Aufwand nicht rechnen würde, wollte man nur EnEv 2009 erreichen, aber die Garage erhalten.
    Knackpunkte sind der Brandschutz in Bezug auf die Dämmstoffe, die FH - Türen, Fluchtürverriegelungen etc.
    Der Raum rechnet dann als Abstellraum, unbeheizt.

    Joe
     
  4. #4 FreddyM, 02.02.2013
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    Danke für die Antwort. Zum Thema:

    Weshalb genau? Ich sehe das so, ein großer Abstellraum denn ich nicht wirklich brauche ist genauso teuer, wenn ich aber als Option ein Auto,Traktor, Rasenmäher oder kleinen Autoanhänger und auch Fahrräder reinstellen kann (wofür ich halt eine größere Tür oder Tor benötige) hab ich doch mehr Möglichkeiten mit dem Raum etwas zu machen als ohne.

    Wie/Wo wird denn definiert ob es eine Autogarage ist, an dem Tor wo ein Auto reinpassen würde oder bei expliziten Angabe des Verwendungszwecks. Wie wirkt sich das EnEV technisch aus? Brandschutzmäßig ist mir gesagt worden, dass die Massive tragende Wand ausreichend ist. Es fehlt halt nur die Schutztür zum Innenbereich. Wo macht die EnEV einen Unterschied obs eine Garage ist oder ein Abstellraum mit seperater Außentür.
     
  5. #5 FreddyM, 02.02.2013
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    Danke für die Antwort.

    Okay, aber normalerweiße dämmt man doch einen unbeheizten Keller so, indem der Estrichunterbau im darüberliegenden EG entsprechend gedämmt ist. Wo gibt es da genau Probleme mit dem Brandschutz (die FH-Tür einmal ausgenommen).
     
  6. Julius

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    Z.B. darin, daß das bei nachträglicher Hülldämmung sehr aufwendig wäre.
     
  7. #7 FreddyM, 02.02.2013
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    Korrekt. In meinen Fall ginge es aber um einen Neubau und eine Dämmung auf dem Estrich des EG wird ob Garage oder nicht sowieso gemacht, weil es auf jeden Fall ein unbeheizter Raum wird.
     
  8. #8 Viethps, 02.02.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Aufgrund der vorhandenen Hanglage würde ich dem Planer den Auftrag geben:
    - Garage ohne Zugang zum Wohngebäude
    - Wohngebäude umfasst den Garagenblock

    Ansatz wäre, die Garage mit Perimeterdämmung vom Wohnbaukörper zu trennen.
     
  9. #9 FreddyM, 02.02.2013
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    Danke. Wie wirkt sich das jetzt EnEV technisch oder Brandschutztechnisch und schlussendlich kostentechnisch gegenüber den ursprünglich oben genannten Wunsch aus?
     
  10. #10 FreddyM, 03.02.2013
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    Durch lange Recherche mit Google bin ich zumindestens dem Grund etwas näher gekommen. EnEV technisch ist eine Garage kein unbeheizter Raum sondern wird behandelt wie Außenluft. Die Wände und Decken müssten entsprechend gedämmt werden wie eine Außenwand.

    Und wenn ich einen Schritt weiter gehe, vermute ich dass der eine Anbieter die Garage EnEV technisch nicht als Garage ausweist sondern als unbeheizter Raum, während der andere es "richtigerweise" als Garage angibt und auf die immensen Mehrkosten bezüglich Dämmung kommt. Bleibt die Frage, liegt das im Ermessensspielraum des Anbieters und erlaubt oder schlicht und einfach falsch?

    Liege ich hier auf der richtigen Spur?
     
  11. #11 Alfons Fischer, 03.02.2013
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    in der EnEV steht da m.E. nichts dazu drin.
    Man kann nur über die DIN 4108-6 (ich glaube, da stand's drin) argumentieren. Dort werden die Räume angegeben, die als "unbeheizt" zu rechnen sind. Garagen sind nicht dabei. Woraus man folgern könnte, dass Garagen als Außenluft zu rechnen sind. Ich könnte mir vorstellen, dass auch in den Auslegungsfragen zur EnEV was zu finden sein könnte.

    Letztlich hängt es auch von der tatsächlichen Nutzung ab. Eine echte Garage oder ein Raum, der eher eine Werkstatt ist und nur ab und zu das Tor geöffnet wird?
     
  12. #12 FreddyM, 03.02.2013
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    Eher die letztere Nutzung, also eine Werkstatt und Abstellraum für größere Dinge wie Fahrräder, Fahrradanhänger, Autoanhänger etc... . Das Auto soll primär davor draußen stehen bleiben oder im Carport. Könnte mir aber vorstellen, dass ich das Auto mal in seltenen Fällen reinstellen kann. Aber in der Realität und wie ich es oft von anderen Garagen bei EFHs kenne, steht immer alles andere Gerümpel in der Garage außer dem Auto.

    Schlussendlich geht es uns nur um die Frage, ob wie ein elektr. Garagentor vorsehen oder eine große Tür.
     
  13. #13 rechter Winkel, 04.02.2013
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    Wenn eine Garage dem Zweck entsprechend für das Abstellen von KFZen geplant wird, sollte auch eine freie Lüftung dieses Raums erfolgen können (Problematik hohe Luftfeuchtigkeit durch tauenden Schnee am KFZ). Von daher ist der Ansatz "Aussenluft" für eine Garage nicht ganz abwägig.
     
  14. #14 FreddyM, 05.02.2013
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    Danke für deine Antwort.

    Was ich hier aus der Diskussion mitnehme, ist, dass das alles im Ermessensspielraum des Anbieters liegt abhängig der Nutzung, ob nun Aussenluft oder unbeheizter Raum EnEV mäßig gerechnet wird und weder das eine oder andere falsch oder sogar verboten ist. Liege ich da richtig?
     
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