Hauskauf eine Frage

Diskutiere Hauskauf eine Frage im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Wir gucken uns ein Haus an, Jahr 1966, vor paar Jahren hat der Besitzer Kellerwand von außen freigemacht und in Eigenregie abgedichtet....

  1. wasok

    wasok

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    Hallo

    Wir gucken uns ein Haus an, Jahr 1966, vor paar Jahren hat der Besitzer Kellerwand von außen freigemacht und in Eigenregie abgedichtet.

    Bei unserer Besichtigung haben wir Feuchtigkeit im Keller festgestellt und an manchen stellen Schimmel.

    Keller ist nicht Wohnmässig ausgebaut, sondern so wie es in Altbauten üblich ist, als reine Abstellmöglichkeit, hat auch keine richtige Fenstern, sondern so ein Gitter und von innen Glasscheibe in Größe ca 600x400 mm

    Das Haus ist sonst guter Zustand, nur diese Feuchtigkeit macht uns sorgen.

    Ist das richtig schlimm oder kann man das in Griff bekommen

    vielen Dank für Eure Antworten
     
  2. Eric

    Eric

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    Abdichtung in Eigenregie und dann wieder Feuchtigkeit und Schimmel!

    Das spricht zunächst Mal dafür, daß die Eigenleistung mißlungen ist?

    Was tun? Durch SV vor Kauf klären! Das kostet unter Umständen viel Geld, weil zur Klärung der Feuchtigkeitserscheinungen und des Schimmels zumindest stichprobenartige Freilegungsarbeiten erforderlich sind. Wenn sich dann die erneute Sanierungsbedürftigkeit im großen Stil herausstellt und Sie deswegen nicht kaufen, haben Sie die SV-Kosten in den Sand gesetzt.

    Also: Willigt der Verkäufer in eine Untersuchung durch SV ein?
    ( unter uns gesagt, er wäre doof! Warum: Weil er dann beim Verkauf
    an einen anderen Interessenten in jedem Fall arglistig ist )
    Wie hoch ist Ihr Limit für eine Sanierung nach Kauf?
    Läßt der Käufer sich die Sanierungskosten vom geforderten
    Kaufpreis abziehen bzw. wieviel hat er vom Kaufpreis für den Mangel
    bereits in Abzug gebracht?
    Übernimmt der Käufer die Kosten für den SV, falls das Limit
    überschritten wird oder sind Sie bereit diese Kosten in jedem Fall
    - auch bei Nichtkauf - zu übernehmen?
     
  3. wasok

    wasok

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    Also das Haus ist für die Gegend ist sehr günstig soll 199000 kosten mit 1000m² Gründstück, "normal" wäre der preis ca 350000.

    Wir machen im Haus Elektrik, Fenster und Kleinkram neu, von außen wurde das Haus vor ca 15 Jahren in so was Ähnliches wie Klinker verklinkert, ca 10 mm dicke Klinker Stein.

    Strittige Frage ist jetzt nur Keller.

    Wenn wir wieder in ausbuddeln und neu Abdichten, neu Fenster im Keller setzen, ich weis nicht wie teuer das wäre, wenn ich alles mache, wie teuer wäre denn das?

    Der Besitzer ist ein uralter Opa, das Haus ist im zugross ( ca 240 m² auf 2.5 Etagen). Er Muss nicht verkaufen.

    Das Haus ist noch günstig, weil über Gründstück ein Hochspannung Leitung geht(durch ganzes Dorf)
     
  4. #4 Carden. Mark, 18.09.2005
    Carden. Mark

    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Keller, ungedämmt, ungeheizt, ungelüftet – da braucht es keinen Schaden der Abdichtung um Feucht zu sein. Schimmel kommt wenn ein paar Faktoren zusammenkommen dann von alleine. Ob die Mängel aber einen Schaden der Abdichtung zu verdanken ist oder die o.g. Faktoren hierfür zuständig sind, vielleicht auch beides, kann man nur vor Ort feststellen und einschätzen. Hierfür werden Sie um einen Fachmann nicht herumkommen. Ob vor Kauf oder nachher das ist Ihre Sache. Der Sachverständige kann Ihnen auch die Kosten ausrechnen und die Überwachung der Maßnahmen übernehmen welche Sie möchten, wenn Sie dieses dann Ihm in Auftrag geben.
     
  5. #5 simones, 18.09.2005
    simones

    simones Gast

    Finger Weg

    ... geht da ne Hochspannungsleitung drüber, auf gar keinen Fall kaufen. Die niederfrequente Wechselspannung bringt Magnetfelder auf, die ich nicht in meiner Nähe haben möchte. FINGER WEG!


    Oder isses ne Telefonleitung?
     
  6. #6 Carden. Mark, 18.09.2005
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    stell Dich doch nicht so an.... :)
    ließ doch dass.......
    der ist doch auch Alt geworden. :D

    Oder ist der Jung und von den Strahlen nur so vertrocknet :lock
     
  7. #7 T9-Liebhaber, 19.09.2005
    T9-Liebhaber

    T9-Liebhaber Gast

    Wirklich ein Schnäppchen!?!

    Wissen Sie eigentlich was 200.000 Euro sind? Und dann haben Sie ein altes Haus, das ersteinmal hergerichtet werden muss. Da sind 100.000 Euro nichts!
    Und Sie haben dann trotzdem nur eine alte Hütte von 1966!

    Für die 300.000 Euro baun Sie auch locker ein neues Haus! Gut 1000 qm sind dann wohl nicht dabei, aber wer will heutzutage noch soviel Grund?!
     
  8. #8 simones, 20.09.2005
    simones

    simones Gast



    :) :) :)

    elektrische, niederfrequente Magnetfelder halten die Haut jung und frisch, lassen die Gehirnzellen vibrieren und verzögern nachw. die Krebsentstehung im Frühstadium.

    Und je mehr Saft da drauf ist, umso besser wirkt es.
     
  9. wasok

    wasok

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    Tja

    Ihr lacht, der Opa ist ein Akademiker, und sein Schwiegersohn ein Professor, ob die Strahlung immer noch so Schädlich ist?
     
  10. Eric

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    Opa ( = Akademiker ) wird möglicherweise doch wissen, warum er das Hausgrundstück 150.000,00 EUR unter dem " normalen " Preis ( was ist das? )verkauft.

    Ob die Hochspannungsleitung wirklich schädlich ist, weiß kein Mensch mit Sicherheit zu beantworten. Interessiert auch nur am Rande, da allein deren Existenz für viele Leute ein Problem ist und selbstverständlich den Kaufpreis neben dem Problem im Keller drückt.

    Verstehe Ihr Problem nicht. Mit dem Abschlag von 150.000,00 EUR werden Sie den Keller schon dicht bekommen, es sei denn Opa hat ein Grundwasserproblem. Wenn Sie die Leitung nicht stört und Sie dort gerne dauerhaft wohnen wollen, wärs für Sie persönlich immer noch ein Schnäppchen.

    Zum Problem wird es vielleicht erst wieder, wenn Sie irgendwann verkaufen wollen > Nachhaltigkeit des investierten Kapitals.
     
  11. #11 C. Schwarze, 26.09.2005
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    @Wasok
    Laß das mit dem Haus mal gut sein.
    Solange dein gebrauchte Wunschimmobilie keins aus der Gründerzeit, oder ein neuzeitliches kein guten Grundriß hat ist es das Geld nicht wert.
    Faustregel besagt, das wenn man ein altes Haus kauft das mit ca. 35.000 Euro herrichtet(Bad, Fliesen, Elektrik, Tapeten) und neuerdings als Käufer sich verpflichten muß dieses auf den Energiestandart der EnEV bringen muß. Das kostet ungefähr auch 30.000-35.000 Euro.
    Dann mußte noch Geld einplanen, für das Trockenlegen des Kellers(20.000-40.000?).

    Wenn du es haben willst, drücke noch am Preis, 10% sind immer drin, z.Z. sogar mehr.
    Wenn nicht? dann sieh dich um, es stehen soviele Häuser leer, viele sind gar nicht auf dem Markt, da muß mal schon suchen.

    Und eine Riemchenfassade sieht zu einer echten Vormauerschale immer bescheiden aus.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2005
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    @ C Schwarze...

    Hääääää????
    Könnte in Ihren Text bitte mal ein bissel Sinn - so sehr unverständlich - und eine Erläuterung, warum sich ein Käufer verpflichtet, nach EnEV Standard zu sanieren???
    MfG
     
  13. #13 C. Schwarze, 26.09.2005
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    Bei Eigentümerwechsel entsteht m.W. eine Nachrüstverfplichtung EnEv §9 oder so.

    www.EnergieundBau.de

    EnEV schreibt Nachruestpflichten im Altbau vor
    -
    Das Niedrigenergiehaus ist jetzt Standard: Bei Altbauten stehen
    Heizung, Fenster, Fassade und Dach auf dem Pruefstand, fuer Neubauten
    gilt der Niedrigenergiehaus-Standard. Seitdem die
    Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist, gelten
    verschaerfte Grenzwerte fuer den Energieverbrauch von Gebaeuden.
    -
    "Jetzt muessen viele Eigentuemer von Altbauten ihre alten Heizanlagen
    erneuern und den Waermedaemmstandard erhoehen", sagt Dipl.-Ing.
    Guenther Volz, Vorstandsvorsitzender der Bundesinitiative
    Zukunftsorientierte Gebaeudemodernisierung. Die EnEV setzt hierfuer
    Fristen, je nach Alter oder Zustand bestimmter Technik oder
    Gebaeudeteile laufen diese zwischen 2005 und 2008 aus.
    -
    Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) loest die bislang gueltigen
    Normen Waermeschutz- und Heizanlagen-Verordnung ab. Neubauten
    muessen kuenftig den Niedrigenergiehaus-Standard erfuellen, und auch
    fuer Altbauten schreibt die EnEV zum Teil zwingend bauliche Massnahmen
    vor. Beispielsweise sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb
    gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte ein Brenneraustausch
    nach Oktober 1996, verlaengert sich diese Frist um zwei Jahre.
    Spaetestens beim Verkauf einer Immobilie muss das Althaus weitere
    EnEV-Standards erfuellen: Nicht begehbare, aber zugaengliche
    Dach-Geschossdecken sind bis Ende 2005 nachtraeglich zu daemmen.
    Bei schlecht isolierenden Waenden fordert die Norm eine
    zusaetzliche Daemmschicht, wenn der Aussenputz ohnehin zu
    erneuern ist. Ausserdem muessen Heizungs- und Warm*wasserrohre in
    nicht beheizten Raeumen vor Waermeverlusten geschuetzt werden.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 26.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Aha -> Rückwärtsruder...

    Bitte keine Fragesteller kopfscheu machen. :motz
    Der Link zur EnEV
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev/
    §9 Nr. 4 sagt Bestandschutz bis zur Veräusserung zu. Für díe genannten Massnahmen. Und das ist Alles, was auf den Käufer zukommt.
    Aber wer eine Heizung von 1976 nicht freiwillig wechselt ist eh nicht zu retten.
    Also nix mit Komplettsanierung nach EnEV Standard.
    Und warum keine Altbauten kaufen? Wenn das Verhältniss aus Preis, Instandsetzungskosten und erzieltem Wohnwert stimmt, warum denn nicht???
    (Spricht der Altimmobilienbesitzer :D )
    MfG
     
  15. #15 C. Schwarze, 26.09.2005
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    Ich sagte nicht, das man keine Altbauten kaufen sollte, aber man sollte sich auch nicht vom vermeintlichen "günstigen Preis" blenden lassen,
    und von den von Banken und anderen Maklern nicht blenden lassen.
    Viel zu oft wurden deren Preisvorstellungen um 10% teilweise 15% und mehr nach unten korrigiert, weil einige Altbauten schon Jahre nicht verkäuflich waren... schließlich hängt davon auch deren Provision bzw. vorherige und zukünftige Kredite an dem Hausbesitzer ab.

    Und hat wasok sich noch nicht mit der EnEV beschäftigt, fehlen ihm auch gute Argumente über den Preis zu verhandeln. Stichwort Modernisierungsstau.
    oder der Außenüutz ist soweit beschädigt, das er doch (mehr) dämmen muß wie er wollte und dann Dachüberstände und Leibungen ändern muß, was wiederum mehr Geld kostet, als er zurst veranschlagt hatte.
     
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