Rechnung vom Baustofflieferanten

Diskutiere Rechnung vom Baustofflieferanten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben vor ein paar Tagen von unserem ehemaligen Baustofflieferanten eine Mahnung erhalten. Da ich nicht wusste wofür die sein soll...

  1. #1 Jessi75, 05.02.2013
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    Hallo,

    wir haben vor ein paar Tagen von unserem ehemaligen Baustofflieferanten eine Mahnung erhalten. Da ich nicht wusste wofür die sein soll da wir schon sehr lange nichts mehr da bestellt haben und auch keine Rechnung bekommen haben, habe ich dort nochmal angerufen und um die Zusendung der Rechnung gebeten. Diese kam jetzt auch. Rechnungsdatum November 2011! Wir sind im Oktober 2011 umgezogen und die Rechnung ist trotz Nachsendeauftrag nicht angekommen. Naja, jedenfalls will der Baustoffhändler noch rund 1500,- Euro von uns, da stehen teilweise noch Lieferungen aus 2010 auf der Rechnung. Wir haben von dort nie Lieferscheine bekommen oder unterschrieben, die Rechnungen kamen anfangs immer zeitnah so dass wir wussten was wir geholt haben. Irgendwann kamen sie immer später, teilweise mit 6-8 Monaten Verzug und da wurde es immer schwieriger etwas nachzuhalten. Da wo wir es noch nachvollziehen konnten, waren auch öfter mal Differenzen, entweder zu den Preisen aus dem Angebot oder der Menge. Das konnte aber immer geklärt werden. Da wir aber nicht mehr so etwas ungewisses wollten, haben wir irgendwann aufgehört dort zu bestellen und sind zu einem anderen Lieferanten gegangen wo es immer eine Lieferschein gibt den man nachher mit der Rechnung vergleichen kann. Dort haben wir auch keine Probleme gehabt.

    Ich weiß jetzt nicht wie ich mit der Rechnung umgehen soll. Wir können nicht mehr nachvollziehen ob wir das, was auf der Rechnung steht, wirklich von dort bekommen haben. Das sind nämlich alles Teile, die wir vorher auch schon mal hatten, also nicht dass es etwas "einmaliges" ist das klar ist. Für uns war das Thema mit dem Lieferanten eigentlich erledigt da wir der Meinung waren, alles bezahlt zu haben was von dort geliefert wurde. Versteht das bitte nicht falsch, ich möchte alles bezahlen was wir auch von da haben. Ich weiß nur nicht, wie ich rausfinde, ob die Rechnung richtig ist. Da es vorher schon öfter Differenzen gibt bin ich natürlich verunsichert. Ich weiß aber auch genau, dass er mir keine unterschriebenen Lieferscheine vorlegen kann. Was sollte ich hier am sinnvollsten machen?
     
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  2. #2 Thomas B, 05.02.2013
    Thomas B

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    Wenn es geliefert wurde, wurde es doch bei Anlieferung sicher auch quittiert, oder? Sonst könnte man jedem x-beliebigem nach gusto Rechnungen stellen (unterjubeln?). Wenn "meine" Handwerker/ Firmen etwas geliefert bekommen, wird die Lieferung jedenfalls immer gegengeichnet. gerade weil man ja nicht immer alles im Kopf hat was wann wo wie auch immer geliefert wurde.

    Ich würde mir genau diesen Beleg mit dem Hinweis, daß Ihr nach über 2 jahren dies nicht nachvollziehen könntet, anfordern.
     
  3. #3 grubash, 05.02.2013
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    Hi,
    wie kommst du darauf, dass vom Händler keine unterschriebenen Lieferscheine vorgelegt werden können? Bei meinen Lieferungen hat der Baustoffhändler immer eine Unterschrift auf dem Lieferschein gewollt und mir den Durchschlag ausgehändigt. Diese wurden dann dort achiviert (riesige Ordnerschränke). Selbst bei abgesprochehen Anlieferungen welche abgeladen wurden wenn keiner da war, lag der Durchschlag im Briefkasten mit dem Vermerk vom Fahrer.

    Auf der monatlichen Rechnung waren auch immer die Lieferscheinnummern vermerkt. Somit sollte sich zu jedem Rechnungsposten der Lieferschein mit der Unterschrift finden lassen. Somit kann geklärt werden, wer das Teil unterschrieben hat. Einfach mal anrufen und um Klärung bitten. Wie du damit dann umgehst musst du selber entscheiden. 1500 Eu sind für mich eine Menge Holz. Da würde ich schon mal nachhaken. Normalerweise müsste der Händler die Lieferscheine lückenlos vorweisen können, da ja auf dieser Basis die Nachtragsrechnung erstellt wurde.

    Ciao Christian
     
  4. #4 Jessi75, 05.02.2013
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    Hallo Thomas,

    es wurden Sachen geliefert und welche dort abgeholt. Wie gesagt, wir haben so gut wie nie Lieferscheine unterschrieben. Lediglich wenn direkt aus dem Kies- oder Plattenwerk etwas geliefert wurde. Das, was von unserem Lieferanten selbst kam bzw. dort geholt wurde, wurde eigentlich nie quittiert. Wenn ich jetzt z. B. nur einmal Steine hätte kommen lassen und wir haben jetzt einmal Steine auf der Rechnung, wäre klar dass das richtig ist. Da wir aber öfter die gleichen Positionen geholt bzw. bekommen haben, kann ich halt nicht nachvollziehen ob der 7. und 8. Stein noch richtig ist oder eben nicht. Weißt du was ich meine? Wie gesagt, das war auch der Grund, wieso wir dort nichts mehr bestellt haben. Einmal kam eine Rechnung über fast 15.000 wo wieder eine langer Zeitraum abgerechnet wurde. Bis ich das alles beisammen hatte ob das so stimmt (ganz sicher war ich mir am Ende aber immer noch nicht), haben wir dann jemand anders gesucht.

    Auf der Rechnung sind auch KG Rohre wieder gutgeschrieben worden. Wir haben zwar mal welche zurück gebracht aber die waren z. B. schon auf einer anderen Rechnung schon gutgeschrieben. Ich kann jetzt nicht mehr nachvollziehen, ob wir einmal oder zweimal oder vielleicht noch öfter welche zurück gegeben haben. Das ist alles sehr undurchsichtig.
     
  5. #5 Jessi75, 05.02.2013
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    Wie ich darauf komme? Weil ich nichts unterschrieben habe! Und was ich nicht unterschrieben habe, kann er mir nicht vorlegen. Bei allen anderen Händlern war es auch so, dass es immer einen Lieferschein gab den wir unterschrieben haben und eine Kopie zum mitnehmen.

    Wenn die Rechnung monatlich kommen würde, wäre das ja auch noch irgendwo nachvollziehbar. Hier stehen Posten zu Lieferungen aus 2010 auf der Rechnung.
     
  6. #6 RMartin, 05.02.2013
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    Ganz einfach: Der Händler ist in der Pflicht Dir nachzuweisen, dass er Geld von Dir zu kriegen hat.

    Ansonsten wie Thomas in #2 schreibt - könnte man jedem nach Gusto Rechnungen unterjubeln.
     
  7. #7 Jessi75, 05.02.2013
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    Ok, dann werde ich mal da anrufen und ihn nach einem Nachweis bitten.
    Mein Problem ist einfach, dass die Leute sehr nett aber halt leider chaotisch sind. Ihr könnt euch nicht vorstellen, wie es da im Büro aussieht. Ich möchte das, was ich bekommen habe, auch bezahlen. Die werden mir aber nicht nachweisen können dass ich etwas bekommen habe. Ich möchte niemanden besch***** aber ich will auch nicht für etwas bezahlen was ich nicht habe... Wenn der Betrag geringer wäre, hätte ich es wohl auch einfach überwiesen aber bei 1500,- € überlegt man doch zweimal...
     
  8. #8 Rosmarin, 05.02.2013
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    Also ehrlich, da fass' Dir mal an die eigene Nase. Ich habe den Eindruck, Du hast genausowenig Überblick, was Du bestellt hast, was Dir wann geliefert wurde und was Du schon bezahlt hast oder eben nicht.
    Da Ansprüche von 2010 noch nicht verjährt sind, wirst Du im Zweifelsfall zahlen müssen, sofern Dir der Händler seine Ansprüche nachweisen kann. Nach meinem Rechtsverständnis sind Lieferung und Bezahlung auch zwei unabhängige Dinge, die sich beide aus einem Kaufvertrag ergeben. D.h. der rechtsgültige Kaufvertrag begründet sowohl den Zahlungsanspruch als auch den Anspruch auf Lieferung. Inwieweit Du Ansprüche aus nicht-erfolgter Lieferung der Forderung des Händlers entgegenhalten oder aufrechnen kannst, siehe Recht der Leistungsstörungen im BGB.
     
  9. #9 RMartin, 05.02.2013
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    Es wird beim Baustoffhandel aber nicht über jedes KG-Rohr, jeden Sack Fliesenkleber und sonstige Materialien, die man dort holt, ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen.

    Als Neubaukunde hat man dort sein Kundenkonto. Man lässt sich Angebote über benötigte Produkte machen und holt diese sukzessive ab/ läßt sie sich liefern. Bei Warenübergabe läßt sich dies der Händler halt quittieren auf Lieferschein (was dann als Kaufvertrag angesehen werden kann)/ oder er kassiert direkt bar ab. Bei Quittierung folgt dann im Regelfall kurze Zeit später die Rechnung frei Haus.

    Daher muss der Händler hier schon die quittierten Scheine darlegen.
     
  10. #10 Rosmarin, 05.02.2013
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    Ich weiss durchaus, wie das läuft, hab' selbst einen Bau hinter mir. Und meine Erfahrung dabei war, dass ich noch nie zuvor so viele Papiere unterschrieben und Durchschläge bekommen habe wie im Baustoffhandel, und auch wenn's nur ein Packerl Schrauben war.
    Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, im konkreten Fall durch Annahme eines Angebotes per Unterschrift auf einem Bestellschein oder dem schriftlichen Angebot oder meinetwegen auch konkludent, d.h. indem Du etwas aus dem Lager des Händlers in Dein Auto lädst.
    Deine Quittung auf dem Lieferschein ist ein Nachweis für den Händler, dass er Dir das Zeug geliefert hat (falls Du das später abstreiten solltest). Deine Pflicht zur Zahlung leitet sich aus dem Kaufvertrag ab der vorher zustande kam und in dem Du Dich mit dem Händler über die Lieferung eines Produktes zu einem bestimmten Preis geeinigt hat (idealerweise schriftlich dokumentiert), aber nicht aus der Entgegennahme der Lieferung.
    Im konkreten Fall hätte Jessi75 imho aus einem Kaufvertrag Anspruch auf Lieferung von z.B. x Paletten Steinen. Diesen Anspruch könnte sie einfordern und würde sie anzweifeln, beliefert worden zu sein, dann könnte der Händler dem die unterzeichneten Lieferscheine entgegenhalten.
    Umgekehrt hat der Händler aus demselben Kaufvertrag Anspruch auf Zahlung von x Euro. Wenn er die einfordert, dann könnte Jessi75 dem eine Quittung ("Betrag dankend erhalten" mit Unterschrift des Händlers) oder eine Überweisungsquittung entgegenhalten.
    Wenn drüber gestritten wird, dann wäre zu prüfen, ob ein Kaufvertrag zustande kam, was Jessi75 bestreitet und der Händler durch ein unterzeichnetes Angebot oder einen unterzeichneten Bestellschein nachweisen könnte.
    Anscheinend haben hier beide Seiten ihre Buchhaltung nicht im Griff (was mich, nebenbei gesagt, bei einer kfm. Angestellten etwas verwundert). Es bleibt also spannend, wer noch welche Papiere in seinen Unterlagen findet ...
     
  11. #11 grubash, 05.02.2013
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    sehe das auch wie Rosmarin. Man hat zwar sein Kundenkonto und bekommt eine Sammelrechnung. Aber auf jeder Sammelrechnung sind die Lieferscheinnummern vermerkt, welche vom Abnehmer unterschrieben wurden. Bei meinem Baustoffhandel geht nix ohne Lieferschein aus dem Lager raus. Am Monatsende habe ich dann Rechnung und Lieferscheine abgeglichen.
    Wenn das beim TE anders war kann man nix machen. Sieht so aus, als wenn beide Parteien relativ sorglos mit dem Papierkram umgegangen sind. Nun wird es halt etwas unangenehm. Was mich nur wundert, der Händler braucht doch eigentlich die Belege für die Waren- und Buchführung.

    Ciao Christian
     
  12. #12 RMartin, 05.02.2013
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    Nichts anderes habe ich geschrieben als das Lieferscheine (oder sonstige gleichwertige Quittungen/ Dokumente/ Verträge) vorhanden sein sollten. Haben also nach meinem Verständnis die gleiche Meinung.
     
  13. #13 Rosmarin, 05.02.2013
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    Der Punkt ist, dass alle diese Papiere unterschiedliche Dinge dokumentieren und somit keineswegs gleichwertig sind!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2013
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    Sag mal Rosmarin, stimmt Deine Berufsbezeichnung nicht? Ich mein, so jur. bestimmt, wie Du hier posaunst, könnt man glatt meinen, da müsse Baufachanwalt stehen. :D
     
  15. #15 Rosmarin, 05.02.2013
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    Grundlagen Vertragsrecht kann man in jedem Standardlehrbuch "BGB Allgemeiner Teil+Schuldrecht" nachlesen, dazu muss man kein Anwalt sein. Wie immer steckt der Teufel im Detail (z.B. AGBs), aber Details liegen hier ja erfreulicherweise keine vor ...
     
  16. #16 Thomas B, 05.02.2013
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    Macht's doch nicht komplizierter als es sein muß.

    Jessy will ja zahlen, aber nur das was ihr auch geliefert wurde. Diesen Nachweis aber (und das gerade nach über 2 jahren) muß der Lieferant natürlich schon bringen.
    Ob das dann eine Vertrag, eine schriftliche Willenserklärung oder ein dokument oder sonst was ist, spielt doch für Jessy keine Geige....
     
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