Noch ein Zahlungsplan

Diskutiere Noch ein Zahlungsplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, was haltet Ihr von folgendem Zahlungsplan: - Bei Baubeginn und nach Baugenehmigung 5% - nach Fertigstellung Fundamente +...

  1. #1 Knobler, 05.02.2013
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    Hallo zusammen,

    was haltet Ihr von folgendem Zahlungsplan:

    - Bei Baubeginn und nach Baugenehmigung 5%
    - nach Fertigstellung Fundamente + Bodenplatte 10%
    - nach Fertigstellung der Decke über Erdgeschoss 15%
    - nach Fertigstellung der Decke über Obergeschoss 15%
    - nach Fertigstellung des Rohbaus einschl. Dacheindeckung 10%
    - nach Fertigstellung des Innenausbaues bis zum Rohputz (ohne Zuputzarbeiten) 20%
    - nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten (ohne Silikonfugenarbeiten) 15%
    - vor Übergabe bzw. Ingebrauchnahme 7%
    - nach mängelfreier Fertigstellung gemäß VOB 3%

    Ich muss gleich dazusagen, dass der Vertrag schon unterschrieben ist. Nachdem ich bereits einiges im Forum gelesen habe, gehe ich vermutlich mit diesem Zahlungsplan in Vorleistung (55 % Rohbauanteil). Zudem ist er recht unbestimmt: Fenster, Heizung etc. tauchen gar nicht auf. Keine Ahnung, wo die drin stecken. Gibts da Erfahrungswerte ? Habt Ihr noch Tipps für mich, auf was ich jetzt noch achten kann u. sollte ?

    Gruß Knobler
     
  2. #2 Baufuchs, 05.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nachfrage:

    Im letzten Absatz des Zahlungsplans ist zwar von VOB die Rede, wurde tatsächlich ein Vertrag nach VOB/B geschlossen?
    Wurde Dir der Text der VOB/B ausgehängigt?
     
  3. #3 Knobler, 05.02.2013
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    Einzige weitere Stelle, in der der Begriff "VOB" vorkommt ist der § 2 Grundlagen:

    "Die Grundlagen für die Ausführung des Bauvorhabens bilden:
    ...
    5. die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B/C) in der jeweils gültigen Fassung."

    Der Text der VOB wurde mir nicht ausgehändigt.

    Was bedeutet dies nun ?
     
  4. #4 Baufuchs, 05.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Schon früher war es so, dass die VOB/B nur dann wirksam vereinbart war, wenn der Text der VOB/B nachweislich ausgehändigt wurde.

    Seit einiger Zeit gibts da eine zusätzlich Entscheidung des BGH. Hier lesen

    Ob/was zu tun ist, sagt Dir ein Anwalt.

    Dass der Zahlungsplan Murks ist hast Du ja schon erkannt.
    Gestellung Vertragserfüllungsbürgschaft durch den Unternehmer ist sicher auch nicht vorgesehen, oder?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2013
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    Stopp Baufuchs

    Er hat den Teil C im Vertrag nicht B. C beinhaltet überwiegend Abrechnungsregeln (bei GÜ für den AG uninteressant), Neben-und besondere Leistungen (max. zum Teil für den AG interessant), aber wenig bis gar nichts zur Güte, zur Gewährleistung usw.
    Ausserdem kommt bei Streitigkeiten der Tei C sowieso überall dort ins Spiel, wo es keine BGB-Regelungen gibt, weil es einfach das "Übliche" beinhaltet.

    Von daher sehe ich nicht, dass an die Vereinbarung des Teils C so strenge Regeln wie an den Tei B gelegt werden. Teil B kann mit dem BGB kollidieren. Bei Teil C sehe ich keine Kollisionspunkte mit dem BGB und damit auch keine Ansatzstelle zum Aushebeln.

    Was allerdings die
    sein soll, erschliesst sich mir nicht. Klingt irgendwie, als wäre der BT/GÜ der Meinung, die VOB liesse mehr Mängel zu als andere Regelungen.
    Das ist nicht so!
     
  6. #6 Knobler, 05.02.2013
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    Danke für den Link. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht enthalten.

    Der Bau hat noch nicht begonnen und ich will eigentlich weiterhin mit diesem Bauträger bauen. Ich werde jetzt auf ihn zugehen und ihn darauf ansprechen. Passt eigentlich auch gut, denn die Bausumme muss eh nochmals geändert werden, da wir einvernehmlich einen Sonderwunsch herausgenommen haben.

    Hast Du einen Tip, wie der Zahlungsplan fair gestaltet werden kann ?
     
  7. #7 Baufuchs, 05.02.2013
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    Baufuchs Gast

    @Ralf

    Lese ich anders:
    Demnach soll VOB/B gelten.

    @Knobler

    Hier gibts ein Beispiel für Zahlungsplan
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2013
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    OK, hatte ich nicht gesehen. Da es vermutlich auch eine salvatorische Klausel geben wird, fliegt B raus und C bleibt drin. :D
     
  9. #9 Baufuchs, 05.02.2013
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    Baufuchs Gast

    Und wenn B rausfliegt landet man beim BGB. Und da gibts ohne Sicherheitengestellung gar keine Abschläge....:D
     
  10. #10 Knobler, 05.02.2013
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    Hmm, aber ist wegen dem Wegfall der VOB-B dann auch der vereinbarte Zahlungsplan ungültig ? Letztlich taucht ja nur in der letzten Rate der Begriff "VOB" auf.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2013
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  12. #12 Baufuchs, 05.02.2013
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  13. #13 Knobler, 19.02.2013
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    Hallo, habe jetzt doch noch eine Rückfrage zu meinem bereits vertraglich vereinbarten Zahlungsplan:

    - Bei Baubeginn und nach Baugenehmigung 5%
    - nach Fertigstellung Fundamente + Bodenplatte 10%
    - nach Fertigstellung der Decke über Erdgeschoss 15%
    - nach Fertigstellung der Decke über Obergeschoss 15%
    - nach Fertigstellung des Rohbaus einschl. Dacheindeckung 10%
    - nach Fertigstellung des Innenausbaues bis zum Rohputz (ohne Zuputzarbeiten) 20%
    - nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten (ohne Silikonfugenarbeiten) 15%
    - vor Übergabe bzw. Ingebrauchnahme 7%
    - nach mängelfreier Fertigstellung gemäß VOB 3%

    Der GÜ stellt sich quer und möchte im Nachhinein keine Vertragänderung durchführen. Und ich möchte ehrlich gesagt zum jetztigen Zeitpunkt auch keinen Streit vom Zaun brechen und die vertraglichen Regelungen in Frage stellen (s. o., Thema VOB nicht ausgehändigt).

    Ich bitte jetzt nochmals um Eure Einschätzung dieses Zahlungsplanes im Detail. Dass ich mit 55 % für Rohhbau inkl. Dacheindeckung etwas in Vorleistung gehe, ist mir klar. Angemessen sind nach meinen Informationen ca. 48%. Aber wie schätzt Ihr die weiteren Positionen nach dem Rohbau ein ? Insbesondere die 20 % nach Fertigstellung des Innenausbaues bis zum Rohputz (ohne Zuputzarbeiten) ? Argumentation des GÜs ist, dass man die Zahl der einzelnen Zahlungen möglichst gering halten möchte (wg. Aufwand). Und dass bei den 20 % z. B. auch die Fenster schon eingebaut sein müssen. D. h. dass er im Prinzip durch diese Pauschalpositionen in Vorleistung gehe.
    Oder sehr Ihr bei dieser Argumentation einen Haken für mich ?

    Vielen Dank vorab.

    Gruß Knobler.
     
  14. #14 JNeubau, 03.03.2013
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    Wenn Du Dich jetzt nicht vorab streiten möchtest und es bei der Regelung belassen willst, würde ich während der Bauzeit jedenfalls sorgfältig darauf achten, dass alle Arbeiten, die noch nach möglichst weiter Auslegung unter den Begriff passen können, mangelfrei erledigt sind, bevor Du zahlst. Die 20 % für den Innenausbau würde ich zB nicht zahlen, bevor Elektrik, Heizung und Sanitär komplett (roh)montiert sind.

    Die Argumentation des GÜs ist vorgeschoben, der will einfach nur sein Geld haben und nicht in Vorleistung gehen. Du musst darauf achten, dass Du nicht überzahlst, sonst hast Du bei Mängeln und Problemen während der Bauzeit schlechte Karten.

    Auf dem Bau gibt es keine Freundschaften.
     
  15. #15 Baufuchs, 03.03.2013
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    Ich würde mich mit dem GÜ vorab streiten.

    1.) VOB nicht wirksam vereinbart, daher BGB Vertrag
    2.) BGB sieht Abschlagszahlungen nur bei Sicherheitsleistung in Höhe von 5% der Auftragssumme vor
    3.) Zahlungsplan in mehr Teilraten aufteilen (Die Argumentation des GÜ "zuviel Aufwand" ist an den Haaren herbeigezogen), so dass Überzahlungen vermieden werden.

    Beim jetzigen Zahlungsplan sind nach Innenputz schon 75% bezahlt, d.h. es fehlen:

    - Dachrinnen
    - Dämmung Dachgeschoss
    - Trockenbauarbeiten Dachgeschoss
    - Innenfensterbänke
    - Innentreppen
    - Treppenbeläge
    - Treppengeländer
    - sämtliche Wand-/Bodenfliesen
    - schwimmender Estrich
    - komplette Heizungsanlage (ausser Heizkreisverteiler)
    - Haustüranlage
    - Anschluss des Hauses an die Entwässerungsanlage
    - sämtliche Innentüren
    - wenn Haus mit Außenputz, dann fehlt dieser komplett
    - wenn Haus mit WDVS, dann fehlt noch das komplette WDVS
    - wenn Solaranlage, fehlt komplett
    - wenn KWL, fehlt komplett

    PS: Ein guter Bauer erkennt seine Schweinchen am Gang.

    Tipp:
    Fachanwalt Vertrag checken/ändern lassen
     
  16. #16 Knobler, 04.03.2013
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    Danke Euch für diese fundierten Ratschläge. Nachdem ich mit dem Bauträger noch ein weiteres Thema habe, werde ich wohl doch jetzt ein großes Paket schnüren u. ein Schreiben aufsetzen mit den Punkten: VOB nicht vereinbart, neuer Zahlungsplan, Sicherheitsleistung. Das andere große Thema stelle ich als neue Anfrage ein (Baubeginn). Gruß Knobler
     
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