Grenzbebauung Carport - Schnee auf mein Grundstück

Diskutiere Grenzbebauung Carport - Schnee auf mein Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen, ich hoffe, jemand kann mir auf folgende Frage eine Antwort geben!? Wenn ein Carport (oder auch eine Garage) in Grenzbebauung...

  1. #1 Stefan nby, 07.02.2013
    Stefan nby

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    Guten Morgen,

    ich hoffe, jemand kann mir auf folgende Frage eine Antwort geben!?

    Wenn ein Carport (oder auch eine Garage) in Grenzbebauung erstellt wird, darf dann die Dachform so gestaltet sein, dass der Schnee, der vom Dach abrutscht, auf mein Grundstück fällt?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    VG
    Stefan
     
  2. #2 Gast23627, 07.02.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Gegenfrage

    Hallo Stefan,

    der Schnee (falls er von dem Dach abrutschen sollte) ist nicht anders beschaffen wie der sonstige vom Himmel fallende.

    Entstehen denn möglicherweise Schäden an Ihrem Grundstück oder fällt dieser nur auf Ihre "Radieschen" und Sie wollen das einfach nicht? :bef1021:

    Gruß
     
  3. KlausK

    KlausK Gast

    Bei uns gelten für Schnee die gleichen Regeln wie für Abfall: nur auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Meine Regenrinne darf ich übrigens auch nicht zum Nachbarn leiten.
     
  4. Neutal

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    Manchmal möchte ich auch solche Sorgen haben.....
     
  5. KlausK

    KlausK Gast

    Ich finde den Regulierungswahn in Deutschland manchmal auch etwas übertrieben. Ich rede lieber mit meinen Nachbarn.
     
  6. #6 Stefan nby, 07.02.2013
    Stefan nby

    Stefan nby

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    Hallo,

    danke für die Antworten!

    zuerst muss ich Folgendes klarstellen: Es handelt sich hier nicht um mich, auch wenn dies die Fragestellung natürlich scheinen lies.
    Ich persönlich hätte auch kein Problem damit.

    Die Frage stammt von einer Kollegin, welche mitbekommen hat, dass ich in diesem Forum hier aktiv bin. Deshalb hat sie mich gebeten, diese Frage zu stellen.
    Da keiner von uns die genauen Hintergründe kennt, erlaube ich mir zumindest kein Urteil darüber, ob dies zu kleinlich oder sonstwas ist. Ich weiß nur, dass die entsprechende Nachbarin "nicht einfach" ist.

    Außerdem war dies einfach mal nur eine Frage, mit der Bitte um eine rechtliche Einschätzung. Da helfen die Antworten nicht viel.
     
  7. #7 Gast036816, 07.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vielleicht solltest du mit deiner bekannten im nachbarschaftsrecht googeln.
     
  8. #8 ThomasMD, 07.02.2013
    ThomasMD

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    Ja nee is klar.

    Beim Urologen fragen auch blos die Kumpels für einen guten Bekannten an, der immer "so Probleme" hat...
     
  9. ypg111

    ypg111 Gast

    Rechtsberatung obliegt einem Anwalt.
    Deine Kollegin könnte aber auch zum Schiedsmann gehen :-)
     
  10. #10 ars vivendi, 07.02.2013
    ars vivendi

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    Da wird es dann aber blöd wenn der sagt, na zeigen sie mal:mega_lol:
     
  11. #11 Stefan nby, 08.02.2013
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    kanns glauben wers mag! @Thomas: DU BIST ES!!!

    Experten dürfen hier schon scheiß Antworten geben, aber wehe ein Nicht-Experte versucht zu antworten!

    Is scho traurig, wer sich alles als Experte beschimpfen lässt!
     
  12. #12 Achim Kaiser, 08.02.2013
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    Ich kenne ja den Carport nicht ... aber in der Regel haben Carports eine Dachneigung kleiner 5° ... so von wegen Ansichtsfläche bei Grenzbebauung ... von daher sehe ich nicht wie der Schnee auf nem ziemlich flachen Dach anlauf nimmt und aufs Nachbargrundstück kommen soll.

    Bei allem was noch drin wäre mit ner *rutschgefährdeten* Dachform ... Schneefanggitter dran und gut ... wenn irgendwelche nachbarlichen Beeinträchtigungen gegeben wären.

    Für die restlichen, unvermeidbaren Krümel ... joh mei ... that´s life

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. Maik86

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    Wie schon erwähnt, muss ich auch mein Niederschlagswasser bei mir behalten. Wenn ich meine Flächen so gestalte, dass das Gefälle zum Nachbarn hin verläuft, dann muss ich an die Grundstücksgrenze eine Rinne bauen um das Überlaufen zu verhindern. Für Schnee, als Wasser im anderen Aggregarzustand, gilt hier nichts anderes.

    Ob man deswegen ein Fass aufmachen muss oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2013
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    Maik, mit der Aussage "Schnee ist bloß ein anderer Aggregatzustand von Wasser" wäre ich im Hinblick auf die Fragestellung arg vorsichtig (auch wenn´s physikalisch richtig ist).
    Es hat nach den letzten beiden Wintern eine ganze Reihe von Prozessen gegeben, bei den Sachschäden durch "Dachlawinen" streitgegenständlich waren.
    Wäre es so einfach, wären viele dieser Prozesse nicht erforderlich gewesen.

    Ich würde das eher mit einem Baum vergleichen. Blätter wehen auf Nachbars Grundstück, dass kann der Baumbesitzer nicht verhindern. Auch ein Ast kann abbrechen. Verursachen diese "Baumteile" Schäden beim Nachbarn, dann haftet der Baumbesitzer zwar, muss aber den Baum nicht beseitigen.
     
  15. Baumal

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