Kenntnisgabeverfahren: was passiert bei Widerspruch?

Diskutiere Kenntnisgabeverfahren: was passiert bei Widerspruch? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich möchte das Kenntnisgabeverfahren in BW besser verstehen und habe da folgende Frage: Mal angenommen ein Nachbar legt bei der...

  1. #1 Newbeee, 07.02.2013
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    Hallo zusammen,
    ich möchte das Kenntnisgabeverfahren in BW besser verstehen und habe da folgende Frage: Mal angenommen ein Nachbar legt bei der Nachbaranhörung zu Recht Widerspruch ein und man muss etwas an der Planung ändern (z.B. irgendwas mit der Grenzbebauung bei der Garage wurde nicht beachtet). Muss man dann einen komplett neuen Antrag abgeben mit allem drum und dran, einen neuen Lageplan erstellen lassen, die ganzen Gebühren nochmal zahlen? Oder kann man irgendwie das Delta neu einreichen?

    Danke sehr und beste Grüße!
     
  2. #2 Pruefhammer, 07.02.2013
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    nun ja, erstmal bin ich kein Spezialist für Kenntnisgabeverfahren in BW, aber grundsätzlich ist es doch so, dass das Verfahren Gebührenfrei ist oder minimale Gebühren anfallen. Falls man etwas ändern muss, müssen natürlich die Pläne in abgeänderter Form eingereicht werden, das sollte dem Architekten im Computerzeitalter nicht schwer fallen da den geänderten Plan auszudrucken.
    Ein Lageplan (von einem zugelassenen Vermesser erstellt) ist meist auch nötig, da muss dann auch der geänderte Plan eingereicht werden, der Vermesser wird dazu die Änderung im Plan berücksichtigen und für diesen Aufwand auch eine Gebühr in Rechnung stellen, allerdings wird das sicher nicht in gleicher Höhe sein, wie beim ersten Plan, insoweit nur kleinere Dinge geändert werden
     
  3. #3 Newbeee, 14.02.2013
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    Danke für die Rückmeldung. Falls sowas eintritt, würden wir es ja dann genau sehen;)
     
Thema: Kenntnisgabeverfahren: was passiert bei Widerspruch?
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