ehemaliger Freund schreibt mir eine Rechnung...

Diskutiere ehemaliger Freund schreibt mir eine Rechnung... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Es gibt für den Bau maximale Wochenarbeistzeiten, Ruhezeiten sind einzuhalten. Das könnte für die Berufsgenossenschaft interresant sein.

  1. uban

    uban

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    Es gibt für den Bau maximale Wochenarbeistzeiten, Ruhezeiten sind einzuhalten. Das könnte für die Berufsgenossenschaft interresant sein.
     
  2. uban

    uban

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    Wenn dein Freund nur ein Angestellter ist dann wäre das für den Anwalt auch von Bedeutung.
     
  3. R.B.

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    Noch ein Indiz das Deine Aussagen stützt.

    Es gibt einige Punkte die in meinen Augen für Dich sprechen, aber das kann nur ein Fachmann bewerten. Ich bin daher weiterhin der Meinung, dass Du Deine Chancen von einem Anwalt prüfen lassen solltest. Da hilft auch kein Forum. Ich würde auch nicht warten bis ein Mahnbescheid etc. kommt, denn wenn Deine Chancen bei Null liegen, dann produzierst Du nur unnötig Kosten für Dich. Wäre die Sache für Dich sicher, dann würde ich auch abwarten, aber so lange das alles noch in der Schwebe hängt, brauchst Du jemanden der Dir verbindlich sagt was Sache ist.

    Dein Anwalt muss ja nicht gleich aktiv werden, aber eine "Beratungsstunde" könnte nicht schaden. Da kommen so viele Dinge zusammen, Dinge die wichtig und unwichtig sind, das kann Dir nur jemand prüfen der auch Ahnung von der Sache hat.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #44 kappradl, 08.02.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Ein Anzeigepflicht bestünde nicht, wenn es Betrug wäre.
     
  5. #45 kappradl, 08.02.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahen sind bei dem Betrag immer noch geringer als eine Anwaltstunde. Überzogene Phantasiemahnbeträge und Wucherverzugszinsen sind auch nicht durchsetztbar.
     
  6. #46 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Wieso schreien hier immer gleich alle nach einem Anwalt? Der TE hat eine Rechnung bekommen von einer Firma, die keine Geschäftsbeziehung mit ihm hat.
    Freundlich zurückschreiben, dass es sich wohl um ein Versehen handeln muss und man die Rechnung in aller Form zurückweist.
    Wenn man eine Schippe drauflegen will, kann man ja auch gleich noch erwähnen, das man bei weiteren offensichtlich unrechtsmäßigen Forderungen erwägt, Anzeige wegen Betrugsverdachts zu erstatten.

    Ich wette, der TE wird nie wieder was hören, weder vcom ehemaligen Freund noch von der Firma.

    Was soll denn *jetzt* der Gang zum Anwalt denn bringen? Derjenige, der etwas von mir will, soll den Rechtsweg bestreiten!
     
  7. #47 Achim Kaiser, 08.02.2013
    Achim Kaiser

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    Vorsicht .... die Sache ist ziemlich link eingefädelt ....

    Die Forderung der Firma ist die eine Sache ... es klagt der Firmeninhaber und der Kumpel tritt als Zeuge auf ... ich kann nur zum Anwalt raten.

    Behauptet werden kann vieles ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #48 ars vivendi, 08.02.2013
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    Noch klagt niemand, wie ich schon geschrieben habe, Rechnung zurückweisen= Firma ist im Zugzwang, Falls gerichtliche Mahnung kommt, wiedersprechen= Firma im zugzwang, muß nun gerichtlich vorgehen.
    Dann, falls es soweit kommt, Anwalt einschalten. Beweismittel für den Ersteller hier, die Sms und die Meldung bei der Berufsgenossenschaft.
    Beweis für die Firma, ein Angestellter welcher in der Sms Schwarzgeld wollte= sehr glaubwürdig:mega_lol:.

    Ich würde hier ganz cool bleiben und sehen ob etwas kommt und was dann kommt.
     
  9. #49 Gast vS, 08.02.2013
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    Gut - einige (wenige) Vorteile hast du, z.B. die Anmeldung deines "Freundes". Der Firmaninhaber kann sich aber immer mit Unwissen rausreden (keine Ahnung warum mein Mitarbeiter angemeldet wurde, das hat der Bauherr wohl was falsch verstanden etc.). Pluspunkt ist die SMS - soweit noch vorhanden und auch verwertbar (könnte sich ja auch eine andere Dienstleistung einfallen lassen, die er für dich zusätzlich gemacht hat ...).

    Firmeninhaber + Kumpel bestätigen z.B. mündlichen Auftrag und selbst, wenn das "Firmenkonstrukt" keinen Bestand haben sollte ...

    Unstrittig ist es, dass der bei dir gearbeitet hat und du dich nicht von seiner "kostenlosen" Dienstleitung überzeugt hast = du hast eigentlich nichts in der Hand ...

    wenn du also mit deinem "Freund" keine Einigung erzielen kannst oder willst (was ich dir raten würde - auch wenn ich verstehe, dass du dich schon bei dem Gedanken übergeben könntest), bleibt dir m.E. nur ein Anwalt und so optimistisch bin ich da auch nicht.
     
  10. #50 Maxon2000, 08.02.2013
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    Bin ich denn wirklich in der Pflicht zu beweisen das es "kostenlos vereinbart" war oder ist er in der Pflicht zu beweisen das Geld vereinbart worden ist? Weil einfach so eine Rechnung ausstellen wo es keinen Auftrag drüber gibt? Da kann ja jeder ein Gewerbe anmelden, wo was arbeiten und einfach eine Rechnung verschicken. Das kann doch nicht wahr sein?
     
  11. uban

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    Was glaubst wie im Internet abgezockt wird?
    Plötzlich soll man für scheinbare kostenlose Probeabo's, Mitgliedschaften usw... zahlen.

    Was passiert wenn Gauner (unbemerkt) von deinem Konto abheben, wer steht in der Beweispflicht?
     
  12. #52 ars vivendi, 08.02.2013
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    Nein, das bist du nicht. Die Firma ist ersteinmal verpflichtet zu beweisen das sie einen Auftrag von dir hatte. Wie die Firma das machen will weiß ich nicht, mit denen hast du ja nix am Hut, dein Ex Freund hat dagegen schon bessere Karten, aber sicher weiß auch deine Frau, da sie dabei war als das mit den Türen einbauen ausgemacht wurde, zb das dies gegenseitige Nachbarschaftshilfe war, Eine Hand wäscht die andere.Du hast bei ihm etwas gemacht, er etwas bei dir. Und ob du nun über Jahre div Stunden sowie materielle Güter bei ihm gelassen hat und er dafür gehäuft innerhalb 2 Wochenenden dies abgearbeitet hat ist, da unrelevant. Lass die erstmal machen. Die sind im Zugzwang und nicht du. Du mußt auf deren Reaktionen nur, wie ich schon beschrieben habe, entsprechend reagieren. Kommt es zu einer Verhandlung ist Anwalt natürlich ratsam. Aber bis dahin keep Cool
     
  13. #53 kappradl, 08.02.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Wenn du ihn nicht von der Baustelle jagt, gilt er als beschäftigt. Hinsichtlich Vergütung gilt BGB § 632.
    Und ja, du bist in der Beweislast, das "kostenlos" vereinbart wurde.
    Und trotzdem würde ich, s.o....
     
  14. #54 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Eben. Und wenn man nicht zahlt passiert: Nichts.

    Das ist ein gänzlich anderer Fall.
    Wenn Du nicht bemerkst, wenn dein Konto abgeräumt wirst, wirst Du auch nichts tun oder beweisen - Du hast es ja nicht bemerkt...
    Wenn Du es bemerkst, rufst Du bei deiner Bank an, sagst, dass es sich um eine unberechtigte Lastschrift handelt, und 5 Minuten später hast Du dein Geld wieder.
     
  15. R.B.

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    Wer sagt das?

    Ein Auftrag kann auch mündlich erteilt werden. Der Mitarbeiter der Firma hat nachweislich den Job erledigt. Also wenn das keine Geschäftsbeziehung ist, dann weiß ich nicht was Du unter Geschäftsbeziehung verstehst.

    Der TE hat außer der dubiosen SMS, von der wir nicht wissen was dort alles steht, nichts in der Hand. Wenn hier Schwarzarbeit auf den Tisch kommt, er kann ja nicht nachweisen, dass ein unentgeltlicher Freundschaftsdienst vereinbart war, dann ist derjenige der beauftragt genau so nass wie der Schwarzarbeiter selbst.

    Ich sagte ja, Indizien sprechen für ihn, aber ob man damit einen Richter überzeugen kann? Wenn´s hart auf hart kommt, zählt nur was nachweisbar ist und genau da ist der Punkt erreicht an dem Laienratschläge nicht mehr weiterhelfen. Es wäre nicht der erste Fall der so eindeutig war, und dann doch verloren ging. Ich habe schon Lehrgeld bezahlt nur wegen eines Zettels....und es war doch alles so eindeutig, nur der Richter war dann anderer Meinung. Formfehler ist Anwalts Liebling, und schon hatte ich ein Urteil auf dem Tisch "Im Namen des Volkes"......

    Gruß
    Ralf
     
  16. #56 ars vivendi, 08.02.2013
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    Falsch, weil hier anderweitige Vergütung vereinbart war. Eine Hand wäscht die andere, Nachbarschaftshilfe. Und das wird sicher auch seine Frau bezeugen können das dies so ausgemacht war.

    Nachbarschaftshilfe bezeichnet eine gegenseitige, unter Nachbarn gewährte Form der Hilfe und Unterstützung, bei der zumeist auf ein Entgelt in Form einer Geldzahlung verzichtet und stattdessen Gegenleistungen in ähnlicher Form erbracht werden. Nachbarschaftshilfe ist üblicherweise ein gewohnheitsmäßiges und wenig formalisiertes Instrument sozialer Gemeinschaften zur Bewältigung von individuellen oder gemeinschaftlichen Bedürfnissen, Notlagen und Krisen.
     
  17. R.B.

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    Das ist das geringste Problem. Wie schon geschrieben ist auch ein mündlicher Auftrag gültig, und Cheffe und Mitarbeiter sind da sicherlich der gleichen Meinung. ;)

    Gruß
    Ralf
     
  18. R.B.

    R.B.

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    Wer sagt das? Theorie und Praxis sind zweierlei Paar Stiefel.

    Gruß
    Ralf
     
  19. #59 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    WENN es zum Prozess kommt, dann sollte man natürlich schon einen Anwalt bemühen. Warum man aber JETZT einen Anwalt bemühen sollte, obwohl die Wahrscheinlichkeit, DASS es zum Prozess kommt verschwindend gering ist, verstehe ich nicht.
     
  20. #60 ars vivendi, 08.02.2013
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    Rictig, ein Mitarbeiter der Firma hat dies erledigt, am We und zufällig der Nachbar welcher schon zig Gegenleistungen bekommen hat. Und zufällig jener Nachbar, der per Sms Schwarzgeld einforderte. Das sind die Fakten nicht mehr, nicht weniger.
    Damit macht sich jede Firma beim Einklagen lächerlich.
     
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