ehemaliger Freund schreibt mir eine Rechnung...

Diskutiere ehemaliger Freund schreibt mir eine Rechnung... im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; ......DASS es zum Prozess kommt verschwindend gering ist, ...... So gering würde ich das Risiko nicht einschätzen, aber ich bin weder Anwalt...

  1. R.B.

    R.B.

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    So gering würde ich das Risiko nicht einschätzen, aber ich bin weder Anwalt noch Richter.

    Wenn die beiden, sprich Kumpel und sein Chef, anscheinend schon gewillt sind die Sache durchzuziehen, sonst hätte sich der Chef wohl kaum dafür hergegeben, dann würde ich das Risiko aber deutlich höher einstufen. Da haben Leute schon wegen viel weniger geklagt.

    Gruß
    Ralf
     
  2. #62 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich behaupte: Zwischen einer Rechnung schreiben und einer Klage durchziehen liegen Welten. Mag sein, dass ich damit falsch liege. Aber dann ist immer noch Zeit, sich einen Anwalt zu nehmen.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Da macht sich niemand lächerlich. Die SMS könnte man auch anders deuten, aber wer weiß was da noch in der SMS steht. Das mit den Gegenleistungen interessiert doch niemanden, oder wie willst Du das beweisen? Ich sagte ja, da gibt es Dinge die man so einfach nicht einschätzen kann.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #64 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - denn wenn dann die Forderung auch nur in geringen Teilen fällig ist, wirds deutlichst teurer.
    Ausserdem ist der erste Satz jedes Gerichts - vergleichen Sie sich!
     
  5. #65 Maxon2000, 08.02.2013
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    Hier SMS Inhalt: steht natürlich nicht genau drin um welche Arbeiten es sich handelt, aber er hat sie geschickt und es steht eine Summe drin:

    Guuude! ;D
    Wollte mal nachfragen wann Du denn den Müll abholen wolltest?
    Ich hoffe Ihr habt Euch so langsam eingelebt.
    Ich habe mal die Rechnung gemacht für meine Arbeit. Für alles zusammen 550€ Hoffe Ihr seid damit zufrieden.
    lg
     
  6. #66 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ralf, deinen Pessimismus in Ehren. Gerichte sind nicht IMMER doof. Und nochmal, wenn es soweit kommt, dann nimmt man sich natürlich einen Anwalt.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Wenn 3.000,- € auf dem Spiel stehen? Da verdient der Kumpel, der Chef, und der Anwalt auch noch.

    Gruß
    Ralf
     
  8. uban

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    Tja, irgendwelche Arbeit für 550€, die Gegenpartei wird das nicht im Zusammenhang mit der Rechnung sehen.

    Ich würde zum Anwalt gehen damit der eine Antwort schreibt, dann weiss die Gegenseite dass es vor Gericht landet, bei 50% Erfolg verdienen die auch dran, hängt dann nur noch vom Richter ab.
     
  9. #69 Maxon2000, 08.02.2013
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    Es steht drin "für meine Arbeit" und das er nichts anderes gemacht hat für mich das können auch noch andere bezeugen. Frage ist halt ob das überhaupt wen interessiert.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Das klingt gut für Dich. Er benutzt die Worte "Rechnung" "seine Arbeit" und einen Betrag. Dabei muss Rechnung nicht zwingend eine Rechnung im kaufmännischen Sinne sein, sondern es könnte auch so verstanden werden, dass er mal die Stunden (für irgendwas) zusammengerechnet hat. Man könnte auch den Betrag weg argumentieren, aber ich hatte oben ja schon einmal geschrieben, je mehr Indizien für Dich sprechen, um so besser.

    Gruß
    Ralf
     
  11. #71 kappradl, 08.02.2013
    kappradl

    kappradl Gast

    Wenn überhaupt, dann nur ein Gericht und dann muss man auch erst an dem
    vorbei.
    Deshalb schrieb ich, ich würde nach dem Eingang eines gerichtlichen Mahnbescheids den Anwalt um Rat fragen an welcher Stelle du dein Kreuz machen solltest.
    Im übrigen ist das außerordentlich kontraproduktiv, den Fall hier öffentlich zu diskutieren.
     
  12. ypg111

    ypg111 Gast

    1. Mit seiner SMS hat er zumindest versucht, dass Finanzamt durch Steuerhinterziehung zu betrügen (§370 AO, §261 StGB).
    Auch der Versuch ist strafbar. Sichere diese SMS für eventuell späteren Beweis. Die SMS hat er "privat" geschrieben.
    2. Auch eine Privatperson darf Rechnungen schreiben! Also auch Du. Die Rechnung muss aber auch einen "richtigen" Rahmen haben. MSt darfst Du allerdings nicht ausweisen, St-ID-Nr muss vorhanden sein usw. Google mal nach der Kleinunternehmerregelung...

    3. Wenn er guten Freunden von Euch erzählt, dass er bei Nichtbezahlung weitere "Maßnahmen" anstrebt, ist das nach §241 StGB eine Bedrohung, bzw. Dir der über jmd ein empfindliches Übel androht, eine Nötigung §240 StGB.


    Mein Rat:
    Du hast 2! Baustellen. Die eine Dein Ex mit der Forderung und Drohungen, die andre die Firma mit der Rechnung.

    Baustelle 1: keine Gegenrechnung! Informier ihn als Privatperson über sein strafrechtliches Verhalten. Zur Not über Freunde ;-) Aber nötige ihn nicht selbst ("wenn Du nicht, dann mache ich...")
    Zur Not: Anzeige wegen aller drei Delikte.

    Baustelle 2: Rechnung aussitzen bzw kurze Info, dass Du von keiner Tätigkeit dieser Firma weisst. Es bestand zur Firma kein Vertrag. Wenn der Mahnbescheid kommt, dann zum Anwalt. Ein Anwalt verdient mit Schriftkram sein Honorar, das können unnötige Briefe sein bzw ist jetzt noch nicht nötig.

    Ich bin kein Anwalt, aber habe bissel mit den Gesetzen in der Exekutiven zu tun.
    Hast Du nicht einen Polizisten im Bekanntenkreis?????? Der unterwirft sich als Beamter dem Legalitätsprinzip :shades
     
  13. #73 Gast23627, 08.02.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Das ist schon lustig...

    wie sich hier "Jungfrauen" über`s "Kinderkriegen" unterhalten. :motz

    Und nun mein Senf auch noch dazu :winken

    Liegt das am Kanerval ?
     
  14. #74 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Kanerval, was is'n das? Und wo ist jetzt dein Senf?
     
  15. #75 likema33, 08.02.2013
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    Maxon, leider kann man Dir keine privaten Nachrichten schicken. Dann halt in Kurzform hier:

    1) Ich halte es ebenfalls für grenzwertig, diesen Sachverhalt hier öffentlich zu diskutieren, insbesondere den Wortlaut der SMS hier öffentlich zu machen. Der Wiedererkennungseffekt ist da ziemlich hoch.

    2) Die Firma hat von Dir keinen Auftrag. Also kannst Du die Rechnung erst mal ignorieren. Fraglich ist, wie die Firma reagiert und wer im Zweifel für wen (falsch) aussagt. Den Auftrag beweisen muss aber in jedem Falle die Firma.

    3) Rechnungshöhe: Da kommt Dir die SMS zu Gute - also unbedingt aufheben.

    4) Anwalt: Lass Dich bitte beraten. Eine Erstberatung kostet nicht so viel und das Geld ist gut investiert. Ich tendiere auch dazu, abzuwarten, ob ein Mahnbescheid kommt. Falls ja, Widerspruch einlegen.

    5) Bezahlung: Ein Gericht wird Dir höchstwahrscheinlich vorhalten, dass Du nicht automatisch von einer kostenlosen Leistung ausgehen durftest. Wurde keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen, gilt die übliche Vergütung als vereinbart. Du kannst Dir jetzt selbst ausrechnen, ob die 550 € nicht doch recht günstig sind.
     
  16. #76 Unregistrierter, 08.02.2013
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    ich hab, dies vorweg, nicht alles gelesen.

    aber es stehen doch zwei dinge konkret im raum

    1. dein "freund" ist keiner, der ist scheiße
    2. der "freund" will per SMS geld haben

    zu "2.":
    es gibt keinen vertrag, nur einen, sofern man das interpretieren will, für mich ist es eher unter freunden übliche gefälligkeit, mündlichen.
    wenn er meint dem ist so, würde ich dem ganz easy vor die karre fahren:
    schick mir ne rechnung, alles andere ist schwarzarbeit.
    sofern ICH von freundschaftsdiensten, unentgeldlich, ausgegangen bin und es nun aufgrund deiner auffassung einen mündlichen auftrag gab, zahle ich den gerne GEGEN RECHNUNG. alles andere ist schwarzarbeit und wurde von mir weder beauftragt, noch wird es geduldet.

    wenn er dann nicht zurück rudert, soll ER mal lieber wacker nen anwalt nehmen, da DU schwarzarbeit meldest, die dir nicht bewusst war.

    nachdem das dann geklärt ist, schick ihn zum teufel.
     
  17. #77 feelfree, 08.02.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Warum antwortest Du dann? Deine Antwort geht sowas am eigentlichen Problem vorbei...
     
  18. #78 Siedler, 08.02.2013
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    Sehe ich genauso.
    Ich würde gar nicht darauf reagieren. Allerdings würde ich diesem Vogel durchaus zutrauen, daß er dem TE mal eben das Auto zerkratzt oder einen anderen Schaden zufügt.
    Trotzdem sollte man sich von solchen Hohlkörpern nicht einschüchtern lassen.

    Gruß
     
  19. #79 trekkie, 08.02.2013
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    Ich würde ihm die 500 EU zahlen und die Geschichte unter Lehrgeld verbuchen,
    billiger wirds kaum werden, wenn erstmal die schwarzen Roben & Co ins Spiel kommen.

    Problematisch sind immer einseitige 'Gefälligkeitsleistungen' über mehrere Jahre hinweg,
    da muss man sich die Frage gefallen lassen, ob man sich ausnutzen lassen hat?
    Wenn ja -> selbst schuld > Lehrgeld > besser machen in Zukunft.
    Oder gabs da im Gegenzug nicht doch die ein oder andere 'Gegengefälligkeit' seitens deines Nachbarn,
    der dann glaubte damit deine jeweilige Leistung (für die du ja nix wolltest) abgegolten zu haben?

    Ich hab auch nen Nachbarn, der mir bei diversen Dingen hilft/geholfen hat (Rohrverstopfung in allen Abwasserleitungen auf Wasserwaagenstand, div. Wasseranschlüsse/Sommerleitungen etc.) und der will auch nie Geld.
    Deswegen haben wir das so gelöst, dass wir jährlich gedanklich überschlagen und dann gibts halt zu Weihnachten eine gute Flasche Cognac/Wein/Schachtel Pralinen mit einem Kuvert dran.

    Wenn ich ihm bei was geholfen habe, habe ich dafür auch nix verlangt, pillepalle halt.
    Das macht er im Umkehrschluß auch nicht, nur muß man zwischen 'Pillepalle' und 'Arbeitsstunden am Stück' unterscheiden,
    bei letzterem sollte man vorher miteinander reden. Mein Nachbar sagt zwar immer das sei Nachbarschaftshilfe und will nie was, deswegen die Weihnachtslösung;-)

    Aber gut, das ist ja kein Ex-Miet-Nachbar, sondern ein immer_da_seiender und da sollte man schon schauen, dass man sich gut versteht, aber auch, wenn einseitige Gefälligkeitsleistungen überwiegen, ganz klar in irgendeiner Form Ausgleich verschaffen,
    möglichst zeitnah, Jahre später weiss das kein Schw..an mehr und es gibt Anlaß zu Unzufriedenheiten/Streit.

    Bei Nachbarschaftskisten sollte man 1x/jahr mal die persönl. Soll/Haben-Sensoren innerlich abgleichen, eine Hand wäscht die andere ist ja okay - nur darf es kein Ungleichgewicht geben, gleich recht nicht über mehrere Jahre ...

    ... insofern:

    - hinterfrage mal deine Leidensfähigkeit, wie lange hättest du denn weiterhin noch für deinen klammen Mietnachbarn gearbeitet,
    wenn du nicht grade ein Haus gebaut hättest und nun nicht mehr in der Mietwohnung wohnst/wohnen musst.

    Rein rechtlich kann & mag ich Dir keinen Rat geben, nur rein menschlich:
    Zahl ihm die 500 EU, das entspricht nem Stundenlohn von weniger als 10EU cash und an deiner Stelle würde ich die Mods bitten,
    das Thema zu löschen/verschieben.

    Einige Dich mit dem Burschen bei nem Bier oder wwi, zahl die 500 und kläre damit auch ab, dass die Firmenrechung somit hinfällig ist. Sofern das noch möglich ist, versuche es - alles andere endet in 'gutem Geld, schlechteres hinterherzuwerfen.'
     
  20. #80 Maxon2000, 08.02.2013
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    Ich danke euch. Ich bitte einen Admin hier den thread dann bitte zu löschen. Ihr habt mir schon geholfen. Mir war eine außenstehende Meinung wichtig. Danke
     
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