Zahlplan

Diskutiere Zahlplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir stehen vor der Unterzeichnung des Vertrages. Vorab würde ich gerne wissen, ob der Zahlplan des Werkvertrages so in Ordnung ist, oder...

  1. #1 rantanplan, 08.02.2013
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    Hallo,

    wir stehen vor der Unterzeichnung des Vertrages. Vorab würde ich gerne wissen, ob der Zahlplan des Werkvertrages so in Ordnung ist, oder ob er verändert werden muss.

    Außerdem steht direkt unter dem Plan ein Satz, dass die Reihenfolge varrieren kann. Ist dies so in Ordnung?


    Hier der Plan:

    Der Pauschalpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:
    (Haus ohne Keller)
    (1) 3,0 % mit Fertigstellung des Baugrundgutachtens und Planungsgespräch
    (2) 7,0 % mit Aushändigung des Bauantrags/Bauanzeige und der FinanzierungSumme-Garantie
    (3) 10,0 % mit Fertigstellung der Bodenplatte
    (4) 15,0 % mit Fertigstellung der tragenden Wände
    (5) 13,0 % mit Fertigstellung des Dachstuhls
    (6) 12,0 % mit Fertigstellung der Dachdeckung
    (7) 11,0 % mit Fertigstellung des Fenstereinbaus
    (8) 14,0 % mit Fertigstellung der Rohinstallationen der Gewerke Elektro (4%), Sanitär (5%), Heizung (5%)
    (9) 6,0 % mit Fertigstellung des Außenputzes oder des Verblendmauerwerks
    (10) 5,5 % mit Fertigstellung von Estrich (2,5%) und Geschosstreppe (3%)
    (11) 3,5 % mit Abnahme

    Der Bauablauf und damit die Fälligkeit der Teil-/Ratenzahlungen müssen nicht mit der vorstehenden
    Reihenfolge übereinstimmen, sondern wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgelegt. Sofern
    einzelne Leistungen nicht anfallen, ist der jeweilige Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten zu verteilen.



    Viele Grüße
    Rantanplan
     
  2. #2 Thomas B, 08.02.2013
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    In Ordnung: Nein
    Ändern: Ja

    Bitte mal selber mitrechnen:

    Bauantrag ausgehändigt (aber noch nicht genehmigt!): 10% der Bausumme. Entspricht in etwa dem Honorar eines Architekten für alle Leistungen (also Bauantrag, Werkplanung, Ausschreibung, Bauleitung,...)

    Rohbau fertig: 60 % der Bausumme sind beglichen

    Rohinstallation ist fertig: 85% sind fällig

    Es fehlen noch: Estrich, alle Bodenbeläge (Fliesen, Teppich,...), alle Türen, der Außenputz, Treppe, Fertiginstallation (Waschbecken, WC-Schüsseln, Badewanne, Dusche, alle Armaturen, Steckdosen + Schalter,.....)
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2013
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    Vor der Fertigstellung von:
    Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Sani-Heiz.-Elt-Endinstallation, Estrich, Treppe, Bodenbeläge sind dann 91% der Summe bezahlt.
    :respekt oder :mauer

    Es hat die letzten Tage mehrere Themen zu "Zahlplan" gegeben! Einfach mal die Suche aktivieren.
     
  4. #4 Thomas B, 08.02.2013
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    Was ich nicht verstehe: Diese "Zahlpläne", die hier in den vergangenen Tagen präsentiert wurden, sind ja alle so was von neben der Spur, daß es mE überhaupt keiner Nachfrage hier bedarf um sie in Bausch und Bogen abzuwienern. So etwas unterschreibt man doch nicht. Nicht wer noch seine 5 Sinne einigermaßen zusammen hat. Oder von mir aus auch nur 3 Sinne. Sollte auch reichen.
     
  5. #5 Gast036816, 08.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gar nicht übel, sprach der dübel und verschwand elegant in der wand.

    60% der bausume bei dacheindeckung bezahlt und bereits 10 % wenn der bauantrag eingereicht wird. das sind ja satte vorauszahlungen ohne sicherheit.

    71 % bereits bezahlt, wenn der rohbau steht, das dach drauf ist und die fenster drin sind - da muss der ausbau aber janz billich sein. 29 % für haustechnik, putz, estrich, fliesen, türen ......

    und die königskrönung ist der hier:

    Der Bauablauf und damit die Fälligkeit der Teil-/Ratenzahlungen müssen nicht mit der vorstehenden
    Reihenfolge übereinstimmen, sondern wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen festgelegt.

    solch einen vertrag solltest du zerreissen! ab zum anwalt!!!
     
  6. #6 Gast036816, 08.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der hier ist aber auch nicht schlecht:

    Sofern einzelne Leistungen nicht anfallen, ist der jeweilige Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten zu verteilen.

    die leistung fällt nicht an, aber bezahlt wird sie???
     
  7. #7 RMartin, 08.02.2013
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    Das wird wohl ein "Standardzahlungsplan" sein. Wenn eine Leistung, wie z.B. Dachstuhl bei einem Bauvorhaben nicht anfällt, dann wird wohl auch entspr. die Vertragssumme hier niedriger sein. Von dieser Vertragssumme werden am Ende dann natürlich schon 100% fällig....
    Aber klar....wer weiß das schon ganz genau bei solchen Formulierungen wies wirklich gemeint ist....?!
     
  8. #8 Thomas B, 08.02.2013
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    ...so tief bin ich gar nicht eingestiegen. Hatte mir nur die %-Sätze angesehen. Die Zusätze sind natürlich das Sahnehäubchen!!!

    Mit so etwas brauchst Du mE nicht zum Anwalt zu latschen. Das kannst Du auch ohne anwaltliche Hilfe zerreissen. Der qualitative Unterschied, wenn es der Anwalt macht, ist wohl der, daß dieser einen hochwertigen Dokumentenvernichter sein eigen nennt....

    Das Thema: "wir stehen vor der Unterzeichnung des Vertrages." würde ich bei einem solchen Konstrukt mal ganz schnell ad acta legen.
     
  9. #9 RMartin, 08.02.2013
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    Na komm komm. Wir kennen von dem Vertrag bisher 'nur' diesen Zahlungsplan.

    Wenn der Rest natürlich im gleichen Stil ist, dann gebe ich Thomas Recht.

    Aber das wissen wir nicht. Vielleicht sind die anderen Dokumente ordentlich und dieser Zahlungsplan so ein "Standarddokument" was 'erstmal' dazugelegt wird als Diskussionsgrundlage. Techniker einer Baufirma tun sich mit solchen eher kommerziell angehauchten Dokumenten wie Zahlungsplänen schonmal schwer bei deren Erstellung.

    Solche Zusätze unter dem Zahlungsplan sind evtl. in der Vergangenheit mal entstanden, da man auf die Nase gefallen ist. Dann hat man Formulierungen gesucht um entspr. zu verhindern. Könnte sein.
     
  10. #10 Thomas B, 08.02.2013
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    Schwer fällt es zu glauben, daß das deren Ernst sei.

    Die letzten Dokumente dieser Aet waren samt und sonders extrem unternehmerfreundlich. Kein Mensch wird erwarten, daß ein AN hier von sich aus bauherrenfreundliches Modell strickt, aber zumindest einigermaßen ausgewogen, wäre schon hübsch.
     
  11. #11 Gast036816, 08.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn es kurz vor der vertragsunterzeichnung ist, dann sollten solche diskussionspunkte im vertrag geklärt sein. wenn nicht, gibt es keinen grund so etwas zu unterschreiben.
     
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