Baugenehmigung abgelehnt - Exitstrategie für Bank?

Diskutiere Baugenehmigung abgelehnt - Exitstrategie für Bank? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Experten, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde gestellt vom Hausanbieter (************). Das Grundstück ist eine...

  1. RumRum

    RumRum

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    Hallo Experten,

    unser Bauantrag wurde abgelehnt. Der Antrag wurde gestellt vom Hausanbieter (************). Das Grundstück ist eine Herausgliederung aus einem anderen Grundstück und gebaut werden sollte versetzt in zweiter Reihe (Pfeifengrundstück) weil in erster Reihe an der Straße nicht genügend Platz zu den benachbarten Häusern ist. Hinter den Grundstücken befinden sich ein großer Hof und Wiesen, die zur Familie meiner Frau gehören. Uns wurde vom dortigen Bürgermeister immer versichert, daß die Bebauung kein Problem darstellt, so daß wir die Sache ziemlich blauäugig angingen. Eine Bauvoranfrage hatten wir nicht gestellt.

    Nun kam die Ablehnung, weil die Bebauung (also die Position des Hauses in zweiter Reihe) gegen die Bauordnung verstößt. Gegen den Bescheid gerichtlich vorzugehen davon riet uns eine herangezogene Kanzlei ab, so daß wir eine Änderung der Bauordnung beantragen wollen. Die Gemeinde hatte ohnehin geplant, der Familie Land abzukaufen und in Bauland umzuwandeln und zwar genau die Wiesen, die hinter den Grundstücken liegen. Dafür wäre sowieso eine Änderung der Bauordnung nötig. Aber Stand heute ist das kein Bauland, wie wir lernen mussten.

    Bank und Hausbauer sind natürlich zeitnah informiert worden, nun rücken aber die geplanten Fertigstellungstermine näher und damit auch die Auszahltermine für den Kredit. Nun muß ich mich auf erneute Gespräche mit der Bank vorbereiten, wie wir hier weitermachen. Entweder es verschiebt sich alles um viele Monate oder im ungünstigsten Fall platzt das ganze Vorhaben.

    Nun endlich meine Frage: in solchen Fällen, wo der Bau gar nicht zustande kam, weil der Bauantrag abgelehnt wurde, vertraglich aber schon alles in Sack und Tüten war, wie verhalten sich hier die Banken erfahrungsgemäß? Wie kommt man da raus? Gibt es Erfahrungen anderer?

    Grüße,
    RumRum
     
  2. #2 Gast036816, 09.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    verhandeln und wenn du später bauen wirst bei der bank bleiben. ein paar euro an gebühren werden da schon an dir hängen bleiben, wenn du ganz kündigst auch mehr.

    welche vertraglichen verpflichtungen hast du denn mit dem hausanbieter? da könnte mehr drin stecken.
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    irre ich mich, oder ist eine genehmigungsplanung erst
    dann geleistet, wenn die genehmigung erteilt wird?
    also u.u. leistungsdefizit auf seiten des hausanbieters,
    für einen guten baurechtler eine interessante aufgabe ..
     
  4. #4 rotstift68, 11.02.2013
    Zuletzt bearbeitet: 11.02.2013
    rotstift68

    rotstift68

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    Die Bank wird auf die Erfüllung des Vertrages bestehen, wenn Du "normaler" Bankkunde bist, also nicht noch große Anlagen oder eine Bankverbindung für Dein 100-Mann-Unternehmen bei denen hast.

    Wenn sich die Finanzierung verzögert, wirst Du die Bereistellungszinsen zahlen müssen, wenn der Bau komplett platzt, wirst Du die Vorfälligkeitsemtschädigung leisten müssen. Kannst höchstens auf eine gewisse Kulanz hoffen, da der Bank ja auch die Grundstücksunterlagen bekannt gewsen sein durften und sie auch hat erkennen sollen, dass man dort zumindest derzeit nicht bauen kann.

    Bei deinem Hausbauer dürftest Du auch Schadenersatz für entgangenen Gewinn leisten müssen, zumindest wenn man davon ausgeht, dass er die Unbebaubarkeit nicht hat erkennen müssen. Vielleicht ist er aber auch kulant, wenn er davon ausgehen kann, dass sich der Bau nur verzögert, drauf wetten würde ich nicht.

    Wenn Bank und Hausbauer es aber drauf anlegen und Du denen keine Mitschuld nachweisen kannst, können sie Dich u.U. ganz schön ausnehmen....
     
  5. #5 Baufuchs, 11.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @mls
    Könnte wirklich spannend werden.
    Der Häuslebauer ist ja nur deshalb nicht in der Lage eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen, weil der Bauherr die dazu nötige Voraussetzung, nämlich "Lieferung" eines bebaubaren Grundstücks nicht erfüllt hat.
     
  6. Baumal

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    ich würde mir eher die frage stellen: weshalb plant der hausanbieter
    auf einem unplanbarem grundstück und soll ich für die planungskosten aufkommen?

    den in zweiter reihe zu bauen ist nicht ohne.
    da bedarf es schon einer vorheriger auslotung beim amt.
     
  7. #7 bobby81, 11.02.2013
    bobby81

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    Hallo

    - Wann wurden die Darlehensverträge unterschrieben (Widerrufsrecht!)?
    -> Mit der Bank sprechen und evtl. Bereitstellungszinsfreiheit bis Fertigstellung erwirken! Kommt halt immer auf die Bank drauf an, wie kulant die sind!
    -> Wenn alles scheitert, ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, die gesamten Darlehen auszahlen zu lassen und das Guthaben dann auf ein Tagesgeldkonto anzulegen!

    z.B. Bereitstellungszinsen wären vielleicht 0,25% pro Monat = 3% pro Jahr
    Wenn nun der Darlehenszinssatz bei z.b. 3,5% liegt, würde ich das Darlehen auszahlen lassen und z.b. zu 1,75% auf ein Tagesgeld anlegen!
    --> Verlust wäre dann nur 1,75% (natürlich noch Abgeltungssteuer abziehen!)
    Immer noch besser als 3% zu zahlen!
     
  8. #8 rotstift68, 11.02.2013
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    Der TE wird nicht die Planungskosten zahlen müssen, meine Befürchtung ist, dass er den entgangenen Gewinn des Hausbauers ersetzen muss.

    Eine Planung, die kein genehmigungsfähigen Entwurf hervorbringt, wird wohl nicht zu bezahlen sein, der Umstand hätte auffallen müssen....Aber einen Vertrag hat der TE sehr wohl mit dem Hausbauer geschlossen und aus dem will oder muss er jetzt wohl raus...
     
  9. #9 Gurkensalat, 11.02.2013
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    Da bin ich ja mal gespannt, welche Bank das Darlehen ohne Haus (d.h. ohne Sicherheit) auszahlt. Würde das Dein Arbeitgeber machen???
     
  10. #10 bobby81, 11.02.2013
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    So wie ich das sehe ist ja das Kind schon in den Brunnen gefallen!!!
    Die Verträge sind unterschrieben! Somit ist auch die Bank verpflichtet das Darlehen auszuzahlen!

    Ich glaube das hier seitens der Bank bereits vorher schon ein Fehler passiert ist! Baugenehmigung sollte schon da sein wenn die Verträge gemacht werden!
     
  11. #11 Gast036816, 11.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    so dringend scheint es ja nicht zu sein, TE hat das thema eingestellt und hat sich seit dem nicht mehr eingeloggt.
     
  12. RumRum

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    Naja, zum mitlesen muß man nicht eingeloggt sein... Ich hatte nur heute morgen noch keine Gelegenheit mitzulesen.

    Den Vertrag mit dem Hausanbieter werde ich auf jeden Fall nochmal prüfen, was genau er hätte mit dem ersten Bauabschnitt (Bauantrag, Hausplanung...) hätte liefern müssen. Die Antwort auf unseren Widerspruch bei der "Behörde" liegt ja auch noch gar nicht schriftlich vor, nur die erste Ablehnung. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, daß der Widerspruch erfolgreich war.

    Wir wollten uns mit der Hausbaufirma ja auch nicht überwerfen so lange nicht feststeht, ob nicht doch noch Aussicht besteht, daß gebaut werden kann. Wäre es die Pflicht der Hausbaufirma gewesen, eine Bauvoranfrage zu stellen?

    Die Bank habe ich jedenfalls erstmal angeschrieben und um Abklärung der Optionen gebeten.

    Danke auf jeden Fall schon mal für die Anregungen.

    PS: mein erstes Posting war ungenau. Bauordnung schrieb ich fälschlicherweise für Bebauungsplan, und ein derartiger liegt nicht vor.
     
  13. RumRum

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    Die Erstellung eines Bebauungsplanes wollen wir jetzt weiter verfolgen, aber die Dauer ist für mich gerade noch nicht absehbar.
     
  14. #14 Baufuchs, 11.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauvoranfrage hättest Du vorab in Auftrag (also vor Bauvertrag) geben sollen, statt auf das Gerede des Bürgermeisters zu hören.

    Bei Bauvoranfrage nach Unterschrift Bauvertrag wäre die Situation wie jetzt auch.
    Vertrag unterschrieben, Bau nicht möglich.
     
  15. #15 Gast036816, 11.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein bis zwei jahre, kann man mit dem stadtplanungsamt besprechen, die wissen wie lang das sonst dauert.
     
  16. #16 Der Bauberater, 13.02.2013
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    Wer hat den Bauantrag gemacht? Der Hausanbieter oder ein unabhängiger?
    Oft steht in den Hausverträgen drinnen ... so genehmigt, dann Vertrag gültig. Wenn der Hausbauer einen Auftrag hatte, einen Bauantrag zu stellen, dann bekommt der kein Geld für die Planung und auch M.M.n. auch keinen entgangenen Gewinn. Auftrag läuft erst mit Genehmigung. Die dürfen doch kein Haus planen, fertigen, wenn noch keine Genehmigung vorliegt und wenn er selbst noch dafür verantwortlich ist, noch viel mehr.
    Zu einem Vertragsrechtler gehen, denn wenn keine Genehmigung, dann hat er seinen Werkvertrag nicht erfüllt, evtl. Vorfälligkeiten an den Hausanbieter weitergeben :bef1009:
     
  17. #17 rotstift68, 13.02.2013
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    Jeder Kreditvertrag hat ZWINGENDE Auszahlungsvoraussetzungen

    Du kannst selbstverständlich mit einen Kreditvertrag mit einer Bank unterschreiben, ohne dass eine Baugenehmigung vorliegt. Das ist doch Dein Problem, wenn Du so risikofreudig bist.....

    Auszahlungsvoraussetzungen für den Kreditbetrag sind aber:
    1. Zahlung nach Baufortschritt
    2. Eintragung einer Grundschuld in der vereinbarten Höhe. Diese wird die Bank aber nicht für ein Grundstück eintragen, welches wegen Unbebaubarkeit garnicht den im Kreditantrag vereinbarten Wert besitzt
    3. usw.

    Den Kreditbetrag wird Dir die Bank jedenfalls NIEMALS auszahlen, damit Du damit zocken kannst.:e_smiley_brille02:

    Ich befürchte, Du wirst da mit massiven Forderungen von der Bank konfrontiert werden....
     
  18. #18 bobby81, 13.02.2013
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    Zahlung nach Baufortschritt machen manche Banken ist aber nicht die Regel!
    Wenn der Kunde Darlehen abrufen will, dann wird das gemacht! Es wird auch nicht für jede Auszahlung eine Rechnung verlangt! Das wäre ein enormer Verwaltungsaufwand.
    Es rennt auch keiner vor der Auszahlung zur Baustelle und schaut was verbaut worden ist!

    Die Eintragung der Grundschuld in vereinbarter Höhe wird natürlich gemacht. Die Bank sollte zumindest vor der Eintragung prüfen, ob das Grundstück auch bebaut werden kann!
    Es kommt aber auch vor, dass sich jemand ein Grundstück kauft und derzeit noch nicht baut. Die Grundschuld möchte er jedoch schon beim Kauf eintragen wegen der Notarkosten!
    Z.B. Grundstück kostet 70.000EUR. Diese werden von der Bank finanziert. Eintragung 300.000EUR wenn derjenige später bauen möchte.

    Wie gesagt, hier hat die Bank meines Erachtens was versäumt! Und zwar eine genaue Überprüfung der Grundstücksunterlagen!
    Kreditvertrag ist ein Vertrag und da steht die Grundschuld als Sicherheit drin und nicht das Haus!
     
  19. Gerrad

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    Das stimmt, ich wurde auf die art und weise ausgenommen
     
  20. H.PF

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    Hattest du anwaltlich prüfen gelassen, was in deinen Verträgen drinsteht?
     
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