Bestehendes Fundament freilegen

Diskutiere Bestehendes Fundament freilegen im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir planen eine Garage als Anbau an das bestehende Haus. Dieses hat keinen Keller, sondern eine Bodenplatte und darunter...

  1. 2K3U4L

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    Hallo,

    wir planen eine Garage als Anbau an das bestehende Haus. Dieses hat keinen Keller, sondern eine Bodenplatte und darunter Streifenfundamente (80cm tief).

    Die Garage soll zwar angebaut werden, aber auch nach vorn versetzt, so dass die gemeinsame Wand von Haus und Garage ca. 3m lang ist.

    Architekt hat nun eine Art "Vorentwurf" fertig. Der siseht vor die Garage 50cm tiefer als das Haus zu setzen (jeweils Fußbodenoberkante). Das hat seinen Sinn weil ein leichter Hang vorliegt und es sonst mit der Höhe Probleme gäbe. Optisch passt sich das ganze aber gut dem Gelände an. Deshalb habe ich kein Problem damit.

    Jetzt zu einem Punkt in dem Vorschlag den ich hier gern mal erörtern würde... Das o.g. angesprochene Stück "gemeinsame Wand" betreffend. Hier muss dauerhaft das Fundament freigelegt und abestützt werden (Hauswand quasi nach unten verlängert). Wie genau die Abstützung erfolgt, das wird im Rahmen d. Statik besprochen (soweit sind wir noch nicht). Ok, dass das alles geht, glaube ich schon. Nur die Ausfürung macht mir Sorgen. Es muss ja auf diesen 3m (wenn auch nur kurzzeitig) am bestehenden Fundament ca. 1,30 tief gegraben werden (50cm tiefer plus frostsicher 80 cm). Das bereitet mir schlaflose Nächte. Hat jemand schon Erfahrungen mit solchen Vorhaben oder zumindest eine Meinung? Mich würde alles interessieren.

    Vielen Dank für Eure Meinungen
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 09.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Suchbegriff = Abschnittsweise Unterfangung.

    So sind schon ganze Häuser nachträglich unterkellert worden!
     
  3. 2K3U4L

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    Hallo Herr Dühlmeyer,

    das ging ja schnell. Ok, ich schwöre jeden Meineid dass ich eine ganze Such-Odyssee hinter mir habe, sowohl in Goooogle als auch hier. Nur, bei fast allem was ich fand, wo es ungefähr um mein Problem ging, hatten die bestehenden Häuser einen Keller, und da hätte ich nun weniger Sorgen. Aber, ich wusste einfach den von Ihnen genannten Suchbegriff nicht. Habe alles mögliche probiert... Werde gleich mal sehen was ich da so finde.

    Danke!
     
  4. #4 Inkognito, 09.02.2013
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    Inkognito Gast

    DIN 4123... wobei.. ist die noch gültig?
     
  5. 2K3U4L

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    Hallo,

    ja, an besagter DIN Norm führt kein Weg vorbei wenn man das Netz durchsucht. Im Nachhinein: Der Begriff "Unterfangung" hat mir schlicht gefehlt.

    Habe auch schon mal quergelesen. In der Norm geht es ja um Projekte ganz anderer Dimension. Soll nicht heißen, meine Mini-Unterfangung darf nicht ernstgenommen werden. Übrigens handelt es sich nur um 2m Länge an der Hauswand. Ich brauche dafür aber die Zustimmung vom Bauamt (so dicht an Strasse). Wurde mir eben mündlich signalisiert dass ich sie kriege. Das wusste ich vorhin nicht so dass ich von 3m ausgehen musste. Das WIE der unterfangung wird wird von Fachseite festgelegt und ggf. auch ausgeführt. Dennoch, nach erstem Lesen wäre wohl folgende Vorgehensweise DIN-konform:
    - Ausschachten 50cm breiter und 2m langer Graben direkt am Haus auf 1,30 Tiefe (50 tiefer+80 Frost)
    - Sofort danach Auffüllen mit B25 (lt. DIN reicht B15) Beton bis hoch auf Fundamenthöhe Garage, also 50cm tief bezogen auf das vorhandene Haus)
    - Dabei Einbau Bewehrungskorb (je nach Statik)
    - Anschließend in Ruhe Schalung bauen für spätere 50 cm hohe Stahlbetonmauer die das restliche Fundament abdeckt/-stützt.

    Abdichtungen etc. jetzt mal außen vor gelassen.

    Ok wir werden sehen was der Fachmann sagt. Aber mir gehts besser wenn ich in etwa weiß was auf uns zukommt.

    Danke
     
  6. 2K3U4L

    2K3U4L

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    Hi,

    hier mal ein Update. War inzwischen beim Statiker (Gott sei dank). Da hab ich die Sachen ja gründlich missverstanden.

    Jetzt noch eine kleine Frage zu einer Aussage des Statikers :(
    Zur Info, unser Haus ist wie folgt gegründet: Fussbodenaufbau unseres Hauses ist insgesamt 21,5 cm (5,5cm Estrich+Fliesen, 16cm Bodenplatte bewehrt). Darunter kommen noch mal 80 cm unbewehrtes Streifenfundament (50 cm breit+Frostsschürze). Also insgesamt ca. 1m tiefes Fundament. Fussbodenoberkante Garage kommt mittlerweile "nur" 40 cm tiefer als Fussbodenoberkante Haus.

    Wie gesagt ragt die Garage deutlich vor dem Haus hervor, nur am hinteren Teil ist sie für 2,5m Länge am Wohnhaus. Am Wohnhaus bleibt das umliegende Gelände so wie es auch jetzt ist, sprich an die Garage werden 40 cm Erde angeschüttet (bei der Einfahrt natürlich nicht, aber die ist ja 4m entfernt vom Wohnhaus).

    Der Statiker hat mir folgendes gerechnet: 20 cm Unterfütterung d. Streifenfundaments Wohnhaus und Garagenfundament 80 tief, auch am Haus. Die Vorschriften erfordern überall 80 cm Fundament, deshalb auch diese Berechnung. Wegen dieser Umstände meint er aber, im Bereich der Hauswand reichen auf jeden Fall 60cm Fundamenttiefe (u.a. weil ich von allen Seiten anschütte), damit wäre das Fundament der Garage genauso tief wie die des Wohnhauses und eine Unterfangung wäre nicht notwendig. Ich sei damit auf der sicheren Seite.

    Tja, mich würde Ihre Meinung dazu interessieren. Die Unterfangung wäre nun nicht so teuer, das ist kein Kriterium. Der einzige Grund weshalb ich tatsächlich mit der "60er" Variante liebäugle ist die dass ich vor der Unterfangung an sich Respekt habe. Selbst wenn es meterweise gemacht wird. Da wird unter das Fundament gebuddelt, mit Beton ausgefüllt... Der verliert doch beim Abbinden an Volumen, entstehen da keine Lücken wo jetzt alles schön dicht und "gesetzt" ist...? Oder macht man damit auf keinen Fall was falsch?

    Wie gesagt, einfach nur Eure Meinungen, kein "mach es so oder so". Und nur wer will. Bitte keine Anfeindungen (wenn man andere Threads verfolgt.....)

    Grüße
     
  7. #7 wasweissich, 10.03.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    :offtopic:
    auch die muss man sich hier verdienen .
     
  8. #8 Gast036816, 10.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    frag mal deinen tragwerksplaner nach einer schwindarmen rezeptur!
     
  9. kayooo

    kayooo

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    Warum sollte DIN 4123 nicht mehr gelten ? .... Der Sinn der ABSCHNITTWEISEN Unterfangung ist die Grundbruchsicherung des Bestands in allen Bauzuständen. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie 3 m unterfangen oder 30.
     
  10. #10 JamesTKirk, 16.03.2013
    JamesTKirk

    JamesTKirk Gast

    Das Märchen vom schwindarmen Beton ...
    Was im Beton schwindet ist der Zementleim = Bindemittel (im festen Zustand Zementstein), nicht die Gesteinskörnung. So heisst einfach schwindarm, dass man möglichst wenig Bindemittel und möglichst viele Steine reinpackt. D.h. wenig Zement und wenig Wasser und viel Chemie, um den Frischbeton überhaupt vearbeitbar zu machen. Man kann begrenzt an der Rezeptur was machen, die Möglichkeiten sind aber für den normalen Anwendungsrahmen begrenzt.
    Auf der Baustelle wird das Problem der schlechteren Verarbeitbarkeit häufig durch eine Wasserzugabe "gelöst". Dann ist das Thema "schwindarm" auch schon wieder Essig.

    Ergo:
    Wenn man keine "Lücken" haben möchte, dann muss man diese nachträglich verpressen.
     
Thema: Bestehendes Fundament freilegen
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