Frage zum Bebauungsplan

Diskutiere Frage zum Bebauungsplan im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Vielleicht verzerrt die Optik der Überwachungs-Drohne auch etwas? Der Abschnitts-Bevollmächtigte kann evtl. besseres Equipment bereitstellen......

  1. ypg111

    ypg111 Gast

    ...oder aber beim Bauamt hat man die 10% über dem GRZ fürs Haus genehmigt. Wäre wohl ein grosser Schock für die Nachbar-Polizei :yikes
     
  2. #22 Tafelsilber, 10.02.2013
    Tafelsilber

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    Schau doch mal in die Baunutzungsverordnung. Durch Stellplätze, Zufahrten etc. kann die zulässige GRZ um 50% überschritten werden. Es sei denn im B-Plan ist was anderes geregelt.

    Klar kannst du. Die Juristen freuen sich doch über jeden Mandanten.
     
  3. #23 Der Bauberater, 13.02.2013
    Der Bauberater

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    Natürlich geht das.
    ABER in der Bauordnung steht unter Fristen auch, wann eine Baugenehmigung bestandskräftig wird. Meist sind das Vier Wochen oder ein Monat nach Genehmigung. Wenn die Frist durch ist, dann nimmt keiner mehr den Widerspruch entgegen.
    Versuch macht kluch!
     
  4. #24 Geodesy, 13.02.2013
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    @B78

    Ich kann Dich ja verstehen. Es geht um 600 m² Fläche GRZ 0,3 (0,45) wären 180 m² Grundfläche (270 m² incl. Nebenflächen), wenn der B-Plan nix anderes hergibt. Wohl kaum einer würde ein EFH mit 180 m² Grundfläche! dort hinsetzen. Wären ja bei 1 1/2 geschossiger Bauweise ca. 360 m² Wohnfläche.

    Daher verstehe ich seinen Einwand und es gäbe hier genügend Leute die auch dumm gucken würden. Also der einzige Gang wäre zum Bauamt und dort klären.
     
  5. #25 Tafelsilber, 14.02.2013
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    Aber man darf ja ein Einzelhaus mit 2 Wohnungen bauen. Ob diese Wohnungen nun separat oder über einen gemeinsamen Eingang erschlossen werden, spielt dann keine Rolle. Man könnte alo praktisch ein 2-Familienhaus (ähnlich einem Doppelhaus) auf einem Grundstück bauen. (Auch auf Grundstücken mit 300 m2, falls man das hinbekommt)
     
  6. #26 Geodesy, 14.02.2013
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    Theoretisch stimme ich Dir ja zu, aber praktisch würde ich als Nachbar auch nicht daran denken. Die 2 Familienhäuser in meiner Ecke haben 100-120 qm Grundfläche. Das ist dann eher schon ein EFH mit 2 Wohnungen als ein Batzen von über 300 qm Wohnfläche.

    Bei mir ist aber auch nur 1 1/2 bis 2 Stöckig möglich und ne vorgegebene Traufhöhe verhindert ein 2 Familienhaus in so einer Größe.

    Gegen ein normales Doppelhaus (je 120 qm) hätte der TE ja auch wohl nix.
     
  7. #27 Gast036816, 14.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ein foto vom objekt der begierde würde helfen. kann aber sein, dass dies ärger des nachbarn nach sich zieht, wenn er sein schickes, zu großes haus hier mit negativen kommentaren wieder findet.
     
  8. Papi

    Papi

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    Ich kann den Theadersteller verstehen.

    In unserem Baugebiet lief es ähnlich ab: Laut Bebauungsplan waren überwiegend EFH und lediglich 6 DH vorgesehen. Mindestgrundstücksgrößen 600m² für EFH und 700m² für DH. Zur Anzahl der Wohneinheiten keine Angabe.

    Tatsächlich haben wir hier über 20 Doppelhäuser, zu einem großen Teil erstellt von Bauträgern und als Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten deklariert. Optisch nicht von klassischen Doppelhäusern zu unterscheiden.

    Resultat. Weitaus engere Bebauung als (vom Laien) vorab abzusehen, zugeparkte Straßen.

    Bei einem Haus führt die Zufahrt zum Carport über eine markierte öffentliche Parkfläche...
     
  9. #29 Geodesy, 14.02.2013
    Geodesy

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    Scheiß abgehobene Nachbarn :D

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