Fragen zur Gebäudeeinmessung

Diskutiere Fragen zur Gebäudeeinmessung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo Forum, wir haben jetzt alle großen Bauvorhaben abgeschlossen. Neubau ist vom GÜ erstellt worden und die Garage ist von mir gebaut worden....

  1. Narf

    Narf

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Entwickler
    Ort:
    EFH in NRW
    Benutzertitelzusatz:
    N.A.
    Hallo Forum,

    wir haben jetzt alle großen Bauvorhaben abgeschlossen. Neubau ist vom GÜ erstellt worden und die Garage ist von mir gebaut worden. Im letzten Jahr ist diese fertig geworden und jetzt ist ein Schreiben vom Katasteramt gekommen, dass ich alle Gebäude einmessen lassen soll. Jetzt habe ich dazu ein paar Fragen:

    - Das Einmessen kann vom Amt oder einem ÖbVI durchgeführt werden. Hat es einen Vorteil/Nachteil einen ÖbVI zu beauftragen anstelle des Amts?

    - Die Kosten dafür richten sich angeblich nach einer Tabelle abhängig der Gebäudewerte. Nur wie wird ein solcher Wert ermittelt? Alle Rechnungen vorlegen oder wird das grob geschätzt?

    - Werden von dem Messungsbeauftragten irgend welche Pläne benötigt?

    Viele Grüße,
    Markus
     
  2. oberh

    oberh

    Dabei seit:
    22.02.2010
    Beiträge:
    658
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Rösrath, NRW
    Hi!

    Zu Frage 1 - nein - ein Gebührentarif ...

    Zu Frage 2 - Der Gebäudewert richtet nich nach der NHK 2000.
    Dabei werden die Werte der einzelnen Gebäude addiert und dann erst im Gebührentarif geschaut

    Zu Frage 3 - nein! Die (Vermessungs-)Unterlagen, die er benötigt, besorgt er sich selbst.
     
  3. #3 mastehr, 18.02.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    Zumindest in Niedersachsen sind die Abstufungen in der Tabelle relativ groß. Laut Aussage meines GÜ fallen praktisch alle "normalen" EFHs in die Kategorie 50.000 bis 250.000 Euro.

    Dann fallen für die Vermessung 642,60 Euro an und für die Eintragung 169,20 Euro.
     
  4. #4 Geodesy, 18.02.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    die Gundlegenden Sachen hat Dir ja mein Kollege weiter oben geschrieben.

    Solltest Du jedoch einen Nachbarn haben der auch schon fertig ist und noch nicht eingemessen lassen hat, so könnt Ihr noch jeweils 20 % sparen.

    Die Kosten belaufen sich bei einem 08/15 EFH bei 830 € + Mwst. (in NRW!)

    Du könntest also 166 € sparen wenn du einen direkten Nachbarn hast der auch einmessen lassen muss.
     
  5. Narf

    Narf

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Entwickler
    Ort:
    EFH in NRW
    Benutzertitelzusatz:
    N.A.
    Das ist leider ein altes Baugebiet, in dem wir gebaut haben. Aber mit dem Preis von ca. 1000€ hatte ich schon gerechnet.

    Was mich noch interessiert was passieren würde, wenn Abstände unterschritten werden. Das Haus sollte eigentlich 3m Abstand zum Nachbargrundstück haben. Das vorherige Einmessen hat der GÜ gemacht, der mittlerweile insolvent ist. Wenn sich jetzt herausstellen würde, dass da ungenau gearbeitet wurde und die 3m unterschritten sind, würde das dann Konsequenzen (von Seiten des Amts) für uns haben oder ist das für das Katasteramt erstmal egal? Mit dem Nachbarn haben wir keine Probleme.
     
  6. #6 Geodesy, 20.02.2013
    Geodesy

    Geodesy

    Dabei seit:
    02.01.2011
    Beiträge:
    1.273
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Dipl.-Ing. Verm.
    Ort:
    NRW
    Dem Katasteramt ist es egal. Wer eher was sagen könnte, ist die Bauaufsichtsbehörde. wenn die es denn mitbekommen würden.

    Wo ich eher das Problem sehe, was sich in meinem Job dauernd zeigt, wenn es einen Eigentümerwechsel gibt und es dann raus kommt.

    Sozusagen ein Klassiker bei den Grenzhauereien.
     
  7. Narf

    Narf

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Entwickler
    Ort:
    EFH in NRW
    Benutzertitelzusatz:
    N.A.
    Ok, dann kann ich nur hoffen, dass alles stimmt. Laut eigenen Messung zum Grenzstein kommt das ungefähr mit 3m hin, wobei ich nur ein Bandmaß benutzt habe. Aber man weiß ja nie ob der Grenzstein nicht schon bewegt wurde. Dann werde ich das heute mal beauftragen.

    Danke für die Informationen.
     
  8. #8 mastehr, 20.02.2013
    mastehr

    mastehr

    Dabei seit:
    30.12.2010
    Beiträge:
    3.936
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Software-Entwickler
    Ort:
    Niedersachsen
    In meinem Fall ist sogar dass 7 Meter lange Carport vor der 10,80 Meter langen Garage meines Nachbarn in den offiziellen Karten verzeichnet, obwohl auf meinem Grundstück keine Baulast eingetragen ist. Aus der Vermessung ergeben sich also scheinbar keine Konsequenzen.
     
  9. Narf

    Narf

    Dabei seit:
    06.10.2010
    Beiträge:
    95
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Software Entwickler
    Ort:
    EFH in NRW
    Benutzertitelzusatz:
    N.A.
    Ok, dann gleichen die Ämter die Daten noch nicht an. Aber ich habe ja die Hoffnung, dass hier mal alles gut ging und das Haus an der richtigen Stelle steht.
     
Thema: Fragen zur Gebäudeeinmessung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. gebäudeeinmessung kosten niedersachsen

    ,
  2. vermessungspflicht altes gebäude niedersachsen

    ,
  3. gebäudeeinmessung inkl. terrasse?

    ,
  4. gebäudeeinmessung carport bayern www.bauexpertenforum.de,
  5. gebäudeeinmessung fehler,
  6. gebäudeeinmesdung ermittlung gebäudewert,
  7. gebäudeeinmessung kosten sparen,
  8. muss ein carport eingemessen werden,
  9. Haus Neubau einmessen kosten,
  10. gebäudeeinmessung gebäudewert,
  11. kosten vermessung haus niedersachsen,
  12. Gebäudewert gebäudeeinmessung,
  13. gebäudeeinmessung niedersachsen,
  14. kosten einmessung neubau niedersachsen,
  15. gebäudeeinmessung altes haus,
  16. efh einmessem,
  17. einmessung gebäude niedersachsen,
  18. gebäudeeinmessungspflicht niedersachsen
Die Seite wird geladen...

Fragen zur Gebäudeeinmessung - Ähnliche Themen

  1. Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen

    Zweischaliges Mauerwerk mit (Kern)Dämmung im Neubau - verschiedene Fragen: Hallo liebe Bauexperten, wir planen aktuell unser EFH und hätten gerne eine Klinkerfassade (bitte keine Diskussion bezüglich Sinnhaftigkeit /...
  2. Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA

    Frage zu Dämmwert Haustür für Förderung BAFA: Hallo allerseits, ich bin neu hier im Forum und hoffe ich habe das richtige Unterforum erwähnt. Wir haben ein Haus komplettsaniert und dabei...
  3. Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau

    Allgemeine Fragen zum Holzterrassenbau: Hallo liebe Gemeinde, Ich werde dieses Jahr eine Holzterrasse bauen, kurze Beschreibung: 6m breit (Hausseite), 4m tief - die Fläche wird...
  4. Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern

    Hilfe, Frage zur fachmännischen Montage von Fenstern: [ATTACH] [ATTACH] Liebe Bauexperten, ich wende mich an euch mit einer Frage bezüglich der Montage von Fenstern. Ich habe kürzlich Fenster von...
  5. Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?

    Fragen Trockenbau OG, Bestandsgebäude auf oder unter Estrich?: Hallo, wir wollen das ganze OG unseres Einfamilienhauses mit ca 90 m² Bodenfläche im OG neu aufteilen, z.T. stehen dort noch gar keine Wände...