Bodengutachten unter dieses Voraussetzungen notwendig?

Diskutiere Bodengutachten unter dieses Voraussetzungen notwendig? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, meint ihr, dass unter folgenden Voraussetzungen ein (zusätzliches) Bodengutachten notwendig ist? Erst mal etwas zu den Gegebenheiten:...

  1. #1 rantanplan, 11.02.2013
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    Hallo,

    meint ihr, dass unter folgenden Voraussetzungen ein (zusätzliches) Bodengutachten notwendig ist?

    Erst mal etwas zu den Gegebenheiten:

    Zum Vertrag gehört ein Bodengutachten, dass durch den Bauträger vor dem Bau (jedoch nach der Unterschrift) erstellt wird.
    Das Grundstück ist eine Baulücke. In den 50er Jahren wurde in dem Baugebiet auf den vorhandenen Lehmboden ca. 50cm Mutterboden aufgeschüttet. Alle umliegenden Häuser haben einen Keller. Wir bauen ohne Keller.

    Zum Vertrag gehört folgende Versicherung:

    Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. überprüft die Finanzierungsberechnung.
    Unser Bauträger schließt eine Versicherung über 15.000 Euro ab, die zahlt, wenn die ermittelten Baukosten, Grundstückskosten und Baunebenkosten über den von der Schutzgemeinschaft geprüften und für richtig befundenen Betrag hinausgehen.


    Wenn wir nun ein Bodengutachten erstellen lassen, könnte es passieren dass:

    Auf Grund der Bodenbeschaffenheit könnten die notwendigen Arbeiten höhere Kosten (Beispiel 10.000 Euro) verursachen, als von unserem Bauträger angenommen (z.B. geplant waren 5.000 Euro)
    Wir würden dann also höhere Kosten einplanen und die 10.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Hätten wir das Bodengutachten nicht erstellen lassen, hätten wir 5.000 Euro gezahlt und die restlichen 5.000 Euro hätte die Versicherung übernommen.


    Daher würde ich kein extra Bodengutachten machen lassen. Sehe ich da etwas falsch oder würdet ihr mit zustimmen?
     
  2. #2 Baufuchs, 11.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Was ist das für eine Versicherung, die das oben beschriebene Risiko übernimmt?
    2.) Die Versicherung wird wohl kaum zahlen, wenn sich Baukosten dadurch ändern, dass zusätzliche Leistungen erbracht werden müssen.
    3.) Baugrundrisiko liegt immer beim Bauherren, deshalb die Frage, wer ist Bauherr? Wenn Dir das Grundstück gehört und Du darauf das Haus bauen lässt, ist dein Vertragspartner kein Bauträger, sondern ein Generalunter-/Generalübernehmer. Gehört das Grundstück demjenigen, der das Haus baut, ist es ein Bauträger und der (nicht Du) ist dann Bauherr.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Lass das Baugrundgutachten VOR Vertragsabschluß machen und die Ergebnisse in den Preis einrechnen.
    Bei "Baulücke + 50er Jahre" würde ich auch nach Schadstoffen suchen lassen. Und nach alten Arbeisträumen der Nachbarbebauung.
    Ich meine, 50 cm Mutterboden häuft da keiner aus lauter Lust und Laune drauf :shades. Entweder haben die Nachbarn ihren überzähligen Boden da abgeladen (wär noch i.O.) oder da war was, was beerdigt werden musste/sollte.

    Diese komische Versicherung ist was, das GÜ angeboten wird und daher wohl auch in deren Sinne gestrickt sein wird. Ausserdem ist es der Job von Versicherungen, nur dort zu zahlen, wo sie es nicht vermeiden können.
     
  4. #4 rantanplan, 11.02.2013
    rantanplan

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    zu 1.) ein große deutsche Versicherung

    zu 2.) doch, genau dafür ist die Versicherung. Wenn die Baunebenkosten höher ausfallen als geplant, übernimmt die Versicherung die Mehrkosten.

    zu 3.) Das Grundstück gehört uns, wir sind also Bauherren.
     
  5. #5 Baufuchs, 11.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lass das Gutachten machen.

    Mehrkosten wegen aufwändigerer Gründung sind keine Baunebenkosten.

    Die Versicherung interessiert mich. Schick mal eine PN, wenn Du die Gesellschaft hier nicht nennen willst.
     
  6. #6 Alfons Fischer, 11.02.2013
    Alfons Fischer

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    mir kommt das extrem spanisch vor...
    Ich würde da einen Trick vermuten. Entweder, um den Kunden zu ködern (vielleicht, weil der Preis recht hoch ist und/oder ihm Sicherheit vorgegaukelt werden soll). Oder es ist in den Vertragsbedingungen was enthalten, was der Laie nicht versteht...

    Komisch ist auch das mit dieser Schutzgemeinschaft. Ich würde genau hinterfragen, was die prüfen und was die von mir wollen...
     
  7. #7 wasweissich, 11.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nur mal so schwarz auf grün gedacht .....

    das ist kein trick :D

    die versicherung wird nach der unterschrift abgeschlossen .

    daher erfolgt die prüfung auch nach der unterschrift .

    und da bei kommt heraus , dass es xxx xxx€ kosten darf , wahrscheinlich YY 000 € höher als die zahlen , die jetzt gesprochen werden und ab dann gilt der schutz .....

    eigentlich ganz einfach .........



    nachtrag
    nur schade , dass die prüfung erst nach der unterschrift stattfindet :wow
     
  8. ISYBAU

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    Was soll denn so ein Mist? Vorsätzlich Risiken durch das Weglassen eines Bodengutachtens eingehen, um mögliche Mehrkosten durch Baugrundrisiken auf andere zu übertragen? Beim Glücksspiel kann man auch richtig viel gewinnen, wenn man besser ist als die anderen Zocker!!!

    Das hier ist aber kein Zockerforum sondern ein Fachforum!

    Also: Bodengutachten ist aus fachlicher Sicht immer zu empfehlen, nicht nur für den Bauherrn!
     
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