GRZ Überschreitung und Umbau

Diskutiere GRZ Überschreitung und Umbau im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Experten, folgende Frage: Ein bebautes Grundstück im BPlan hat eine GRZ BEfreiung. Darf ich ein GEbäude insofern verändern, das sich es...

  1. #1 Baufredi, 12.02.2013
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    Hallo Experten,

    folgende Frage:
    Ein bebautes Grundstück im BPlan hat eine GRZ BEfreiung.
    Darf ich ein GEbäude insofern verändern, das sich es kleiner und höher wird. (Hier: Anbau ca. m verkürzen und dann statt Flachdach ein Satteldfach) oder erlischt dann der BEstand für den Anbau und damit die GRZ Befreiung?

    Kennt sich da rechtlich jemand aus. Hab keine Urteile zu sowas gefunden.
    Nur halt das im Außenbereich ein Gebäude den Bestandschutz verliert, wenn man zuviel dran verändert.

    Danke und Grüße
    Fred
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das kann Dir nur Dein zuständiges Bauamt sagen, denn nur das kennt die Gründe der Gewährung dieser Befreiung/Ausnahme und damit die Chancen und Risiken einer baulichen Veränderung am Gebäude.
     
  3. #3 Baufredi, 12.02.2013
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    Na die BEfreiung gab es , weil der BPlan nach den Gebäuden erst entstand und die BEstandgebäude die GRZ des Bplan überschritten.
    Ich dachte so GRZ etc ist ggf. irgendwo rechtlich geklärt?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Sicher ist das geklärt. Aber solche Fälle (Teilabriss nach B-Planerlass) sind so exotisch, dass dafür keiner ein Gesetz/Verordnung schreibt.

    Hingehen und klären. Die beissen nur böse Architekten :D
     
  5. #5 Gast036816, 12.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    trotzdem bauamt fragen, du veränderst bestimmt auch die GFZ, nicht dass du die GRZ befreiung revidierst und eine GFZ befreiung benötigst.
     
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