Frust mit dem Architekten

Diskutiere Frust mit dem Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, Nachdem wir endlich ein ca 750qm großes Grundstück zur Verwirklichung unserer Hausbauträume gefunden haben. (reverviert aber noch nicht...

  1. ju2012

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    Hallo,

    Nachdem wir endlich ein ca 750qm großes Grundstück zur Verwirklichung unserer Hausbauträume gefunden haben. (reverviert aber noch nicht gekauft) haben wir einen Architekten für die LP 1-4 beauftragt. Der hat eine Bauvoranfrage beim Kreis gestellt, um zu sehen ob man das was wir bauen möchten dort auch bauen kann. (insbesondere 2 geschossig war uns wichtig)
    Jetzt folgt noch das Baugrundgutachten das Ende der nächsten Woche fertig sein soll.

    Was mich aber immens stört ist das Vorgehen des Architekten. Er meinte wir sollten uns einmal hinsetzen und einen möglichen Grundriss Zeichen, er würde dann schauen ob sich das so realisieren läßt. Haben wir dann gemacht und das Ende vom Lied war, das der Architekt uns einen leicht modifizierten Grundriss geliefert hat von dem er meint, das der Grundriss allen unseren Anforderungen genügt. Kein bisschen Kreativität, keine eigenen Ideen die in den Grundriss einfließen.
    Ist das ein normales Vorgehen? Will der Architekt nur keine Kreative Auseinandersetzung mit uns?
    Kommt man eigentlich aus der Beauftragung der LP 1-4 wieder raus, wenn der Architekt nur Entwürfe liefert die einem überhaupt nicht gefallen?

    Danke für Eure Einschätzung
    Jörg
     
  2. H.PF

    H.PF

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    *grusel* Genau DAS Vorgehen was wir hier immer verneinen... Der soll sich ein Lastenheft von euch geben lassen und dann seinen Job machen *grmpf*
     
  3. #3 Havanadiver, 12.02.2013
    Havanadiver

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    So einen hatten wir auch, allerdings war das einer von einem GU. Der hat meinen CAD Entwurf gerade mal abgezeichnet und statisch verändert. Wir waren genauso gefrustet wie Ihr. Nach der dritten Änderung, die wir vorgeschlagen haben, haben wir die Zusammenarbeit mit einem offenen Gespräch beendet.
     
  4. ju2012

    ju2012

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    Ist keiner von einem GU sondern ein freier Architekt. (Mit 30 Jahren Berufserfahrung).
    Ich glaube wir werden auch mal ein offenes Gespräch suchen. Meine Frage ist halt, ob ich aus der
    Beauftragung noch rauskomme, oder ob ich für die LP 1-4 jetzt auf Ihn festgelegt bin.

    VG
    Jörg
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 13.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Du schreibst Wir haben beauftragt. Da wirst Du SO nicht rauskommen. Entweder einigt Ihr Euch mit dem faulen Kollegen oder aber ihr geht den (harten) Weg über Aufforderung, Fristsetzung und am Ende Kündigung.
    Das solltet Ihr allerdings nur mit baurechtsanwaltlicher Hilfe machen.
     
  6. #6 Gast036816, 13.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    er kann auch den weichen weg der kündigung wählen und dem architekten sofort kündigen. dann kann es jedoch kosten, das volle honorar abzüglich ersparter aufwendungen. ist bestimmt nicht viel teurer als mit anwalt.
     
  7. #7 Thomas B, 19.02.2013
    Thomas B

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    DAS ist nicht nur faul, sondern das ist genau die Vorgehensweise, wie es genau NICHT sein sollte. Frag' den Kollegen dann doch bitte auch mal, ob er -bei einer solchen Verfahrensweise- die LP 2 + 3 zu verrechnen gedenkt. Denn die Leistung wird ja in diesem falle zu einem Großteil von Euch erbracht......
     
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