Grundstück voll erschlossen oder nicht?

Diskutiere Grundstück voll erschlossen oder nicht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forengemeinde, ih bin kurz davor ein Grundstück zu kaufen welches laut AUssage des EIgentümers voll erschlossen ist. Welche...

  1. #1 bjoekoe, 13.02.2013
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    Hallo liebe Forengemeinde,

    ih bin kurz davor ein Grundstück zu kaufen welches laut AUssage des EIgentümers voll erschlossen ist.
    Welche Möglichkeit habe ich zu kontrollieren ob das wirklich derWahrheit entspricht und ob z.B. Kanalaschlußgebühren gezahlt wurden etc..
    Die Stadt darf mir wohl keine AUskünfte darüber geben, kann das sein?

    vielen Dank
     
  2. Neutal

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    Alles entsprechend im Vertrag festhalten.
     
  3. #3 ultra79, 13.02.2013
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    Vorher prüfen ist definitiv besser wenn irgend möglich. Weil im Vertrag kann viel stehen - im Zweifel muss ich es gerichtlich durchsetzen - und das kann dauern (und kostet Geld). Und beides hat man beim bauen ja eher weniger.
     
  4. nolu13

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    Wenn Du ein Grundstück kaufst,sollte der Verkäufer auch die entsprechenden Unterlagen von der Erschließung vorlegen.Denn die Erschließungsgebühren sind ja im Kaufpreis inbegriffen.Für mich eine Vertrauenssache und unumgänglich beim Kauf.
    Ansonsten ist Vorsicht geboten und besser alles schriftlich im Kaufvertrag festsetzen.
    Ansonsten erfährt man beim Wasserversorger schonmal ob ein Wasseranschluß vorhanden ist.War bei uns zumindest so.
     
  5. #5 Der Bauberater, 13.02.2013
    Der Bauberater

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    Beim Stadtplanungsamt anrufen und fragen ob die Erschleißungsbeiträge schon abgerechnet bzw. bezahlt sind und gleich noch beim Bauamt fragen ob das Grundstück erschlossen ist.
    Manche Ämter zicken etwas rum, aber als Kaufinteressent hat man ein berchtigtes Interesse und notfalls nimmt man eine Klausel in den Kaufvertrag auf, dass der Verkäufer bestätigt bzw. sich bestätigen lässt, dass alles erledigt ist, ansonsten geht das noch auf seine Mütze!
     
  6. Monipa

    Monipa

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    wirklich notariell bestätigen lassen das dies und jenes (mit genauer Bezeichung) im Kaufpreis enthalten ist. Denn die Aussage "voll erschlossen" ist bei Juristen nicht eindeutig.

    Gruß
     
  7. oberh

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    Hi!

    Selbst wenn die eventuell noch anliegenden Erschließungskosten im notariellen Vertrag dem Verkäufer auferlegt werden, heisst dies noch lange nicht, dass der dann auch zahlt.

    In einem mir bekannten Fall ist der Verkäufer insolvent.

    Die Kommune richtet sich generell an den Eigentümer und ihr ist schnuppe, was in welchem Vertrag steht.

    Als Kaufinteressent ist es daher unumgänglich, sich vorab mit den einzelnen Stellen in Verbindung zu setzen.
     
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