Welches Baurecht ist aktuell bei einer Bewertung anzuwenden (heute oder Genhmigung)

Diskutiere Welches Baurecht ist aktuell bei einer Bewertung anzuwenden (heute oder Genhmigung) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eine Garage die seitliche an einem EFH angebaut wurde. Diese Garage wurde mit zustimmung des damaligen Nachbarn direkt auf die...

  1. #1 werner koenig, 14.02.2013
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    Ich habe eine Garage die seitliche an einem EFH angebaut wurde. Diese Garage wurde mit zustimmung des damaligen Nachbarn direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt. Zustimmung zur Grenzbebauung liegt vor.
    Baujahr der Garage 1958 (NRW). Nun gibt es eine beschwerde des Nachbarn zu dieser Grenzbebauung auch im Bezug auf die Nutzung des Garagendaches als Terasse. Auch diese Nutzung wurde bereits bei Errichtung der Garage so hergestellt.
    Meine Frage welches Baurecht ist aktuell zur Bewertung heran zuziehen?
    Welches Baurecht galt damals (Bauordnung)?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.
    Werner König
     
  2. #2 Gast036816, 14.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage ist, wurde die terrassennutzung bereits 1958 genehmigt? wenn ja, mit welchen auflagen? wurde eine baulast vereinbart? war eine auflage der genehmigung rückbau bei erfordernis oder auf anforderung des nachbarn? üblich sind terrassen auf grenzständigen garagen nicht, kritisch sowieso.
     
  3. #3 Baufuchs, 14.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nach derzeitigem Baurecht wäre die Garage auf der Grenze zulässig (Wandlänge max. 9m und Wandhöhe 3m.
    Terrasse auf Grenzgaragen ist nach derzeitigem Recht unzulässig.

    Ob nach Baurecht im Zeitpunkt der Herstellung zulässig wäre zu prüfen, dann ggf. Bestandsschutz.

    (Alle Angaben zu NRW)

    Nachtrag:
    Die älteste BauONW die ich finden konnte, lässt Garagen auf der Grenze zu.
    Terrassen sind nicht als im Grenzabstand zulässig aufgeführt, waren also unzulässig.
     
  4. #4 Tafelsilber, 14.02.2013
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    Die erste Bauordnung in NRW wurde 1962 veröffentlicht. Vorher galt, soweit ich weiss, eine Baupolizeiverordnung für den jeweiligen Regierungbezirk. Diese kann man teilweise antiquarisch erwerben.
     
  5. #5 Der Bauberater, 14.02.2013
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    M.M.
     
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