Verantwortlichkeiten beim Energiebedarfsausweis

Diskutiere Verantwortlichkeiten beim Energiebedarfsausweis im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo Foriker, bei einem aktuellen BV haben wir einen Statiker, der den Energiebedarfsausweis rechnet und erstellt aber nun sagt der Architekt...

  1. Adson

    Adson

    Dabei seit:
    20.09.2005
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Versorger
    Ort:
    München
    Hallo Foriker,

    bei einem aktuellen BV haben wir einen Statiker, der den Energiebedarfsausweis rechnet und erstellt aber nun sagt der Architekt müsse ihn unterschreiben :deal , da er ja nicht wissen könne, ob seine Berechnungsgrundlagen auf der Baustelle auch umgesetzt wurden. Wie seht Ihr das? Liegt er damit richtig, oder unterscheibt derjenige der auch rechnet? Vielleicht habr Ihr ja auch noch einen Tipp, wo man dazu was nachlesen kann.

    Vielen Dank,
    Grüße
    Adson
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Is doch jaaaanz einfach...

    Lt den mir bekannten LBO´s ( und bei den anderen wirds wohl auch so sein) unterschreibt der AUF-/ERSTELLER des Nachweises denselben und kein anderer.
    Das selbe im Haftungsrecht. Wer unterschreibt, haftet. Warum sollte der Archi mehr für den EnEV Nachweis haften, als ers ohnehin schon tut?
    ***
    Ich würd mir den Nachweis mal sehr genau ansehen, ob da nicht was faul ist und der Statikus bloss nen Dummen sucht.
    MfG
     
  3. #3 Olaf (†), 23.09.2005
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Ich will ja...

    dem Herrn Statiker nicht zu nahe treten, aber wieso macht der das überhaupt?
    In meinem jugendlichem Wahnsinn bin ich immer davon ausgegangen, das der Planer/Architekt hier der Künstler ist, der durch die Vorgabe von Ausführung, Material, Anlagentechnik etc. gewährleistet, dass die EnEV eingehalten wird - oder habe ich da was falsch verstanden?

    Etwa nach dem Motte: nehme ich da ein bisschen mehr Dämmung, brauche ich dort weniger. Da staunt der Laie (ich) und der Fachmann wundert sich - oder?

    Da würde mich doch mal ne fundierte Antwort der damit befassten Spezis interessieren
     
  4. Adson

    Adson

    Dabei seit:
    20.09.2005
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Versorger
    Ort:
    München
    Hallo Ralf,

    der Tipp mit der LBO war goldrichtig!!! Nun hab ich im Kommentar zur BayBauO die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis) gefunden.
    Darin heißt es in § 2 Allgemeine Angaben:
    "Energie- und Bedarfsausweise müssen folgende Angaben enthalten"... und weiter unter Punkt 9. ..."den Namen, die Anschrift, die Funktion oder Firma und die eigenhändige Unterschrift des für die Angaben verantwortlichen Ausstellers."

    Das sollte eigentlich reichen um unseren Statiker zu überzeugen.

    Vielen Dank
    Grüße
    Adson
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Archi..

    als Universalgenie :D .
    Es gibt drei Kategorien von Archis (im Groben)
    1) Die, die auch EnEV rechnen können. Die planen Grundriss, Dämmung und Technik und weisen nur nach, dass Sie richtig geplant haben
    2) Die, die bei Dämmung und/oder Technik nicht so bewandert sind, aber ehrlich genug sind, dass zuzugeben und Einen zu fragen, der Ihnen hilft.
    Der weisst dann nach, dass das Ergebnis stimmt.
    3) Die nix wissen und nicht mal das wissen. Die brauchen dann einen, der so lange im Nachweis an Dämmeigenschaften und Anlagentechnik rumschraubt, bis die EnEV irgendwie eingehalten wird.
    MfG
     
  6. #6 Olaf (†), 23.09.2005
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Erschüttere...

    nicht so heftig meinen (Rest-)Glauben an diese Gilde. :D
    Da brauche ich mich ja nicht zu wundern, welche wundersamen Ausschreibungen so auf meinen Tisch kommen (ich meine mal jetzt die Beschreibungen von techn. Eigenschaften und Detailvorgaben).
    Boden macht der Bodengutachter, Statik der Statikus, Sanitär usw. der Fachplaner - was macht eigentlich der Archi außer mal aufzumalen wie das Haus aussehen soll? :D :D :D (ich hoffe, die reichen, nicht dass hier wieder einer den Schlips unter den Absatz kriegt)
     
  7. #7 BTopferin, 23.09.2005
    BTopferin

    BTopferin

    Dabei seit:
    24.06.2003
    Beiträge:
    953
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    business
    Ort:
    Other side of a pond
    Benutzertitelzusatz:
    Profi-Benutzerin?
    Ot

    OT @ Ralf

    hast wohl die 4. Archi-Version vergessen: der Archi, der auch Bauträger ist. :eek:
     
  8. #8 Achim Kaiser, 24.09.2005
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser Gast

    Naja,

    so unsinnig finde ich die Ansicht des Statikers gar nicht.
    Woher hat der Statiker seine Vorgaben, die den Bauteilen zu Grunde liegen - Architekt.
    Die in der Durchführungsverordnung festegelegten Prüfungen und Kontrollen kann ebenfalls nur leisten wer mit der Bauleitung beauftragt ist. Das ist in der Regel auch nur einer - Architekt.

    Allerdings meistens sowieso nur graue Theorie.

    Praixis...Statiker unterschreibt seine Berechnungen am besten mit nem Zusatz dass die Vorgaben vom Architekten sind und das die Prüfungen auch von ebendiesem Erfolgen.

    EnEV-Nachweis wandert zu den Akten und dann wird lustig *frei Schnauze* vor sich hingebaut und was da mal *in grauer Vorzeit* festegelegt worden war interessiert angesichtes der *tagesaktuellen Schnäppchen* niemanden mehr.

    Wenn dann die Kiste *fertig* ist und man streitet mal wieder wegen irgend was und es wird *neutral* nachgeprüft so ergeben sich schon mal Unterschiede zwischen *Soll* und *Ist* von lockeren 50% und wenn dann der EnEV-Nachweis die Höchstwerte nur um 46 % überschreitet, dann ist regelmäßig *Feuer unterm Dach*.

    Ich versteh den Statikus nur zu gut, wenn er versucht den Archi da von Anfang an etwas mit in die Pflicht zu nehmen. Ich hab da schon zu oft die Gäule kotzen sehen...und die Ausreden vor dem Richter sind 1. Klasse.

    Da herrscht dann so viel *Gedächtnisschwund* vor, dass man sich fragt ob die Herren sich alleine noch die Schuhe binden können oder ob sie auch das schon wieder *vergessen haben* oder sich nicht dran erinnern können.

    Wie man mit sochen *Sieb-Hirnen* überhaupt ein Studium absolvieren konnte grenzt oftmal - zumindest für mich - an eins der größen Wunder überhaupt....anscheinend gibts mehr Weltwunder als man denkt :-))

    Ralfs Aufstellung hat nur einen Fehler...sie beschreibt nicht die prozentuale Verteilung :-)

    Diesers ganze Gesumse ist übrigens auch einer der Gründe warum so viele *Haustechnikerbsenzähler* und *Haustechnikminimierungsfetischisten* mit ihren ausgelutschten Anlagenauslegungen so oft auf die Schnauze fallen....
    Die Anlagen haben einfach keine Reserven um die *Abweichungen* bei vernünftigen Anlagenparametern auszugleichen....und alles fragen sich warum :-)).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  9. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    In Bayern muss auch der Architekt unterschreiben:

    Zuständigkeits- und Durchführungsverordnung EnEV - ZVEnEV, § 6
    Energiebedarfsausweis und Wärmebedarfsausweis

    1 (1) Der Energiebedarfsausweis oder Wärmebedarfsausweis ist von einem für das Bauvorhaben nach Art. 68 Abs. 7 BayBO nachweisberechtigten Entwurfsverfasser zu erstellen. Zieht der Bauherr für die Erstellung einen Sachverständigen nach Art. 57 Abs. 2 BayBO heran, so hat auch der Entwurfsverfasser den Ausweis zu unterschreiben.

    BayBO, Art. 57
    Verantwortlichkeit des Entwurfsverfassers und der Ersteller bautechnischer Nachweise

    (2) Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Sachverständige heranzuziehen. Diese sind für die von ihnen gefertigten Unterlagen verantwortlich. Für das ordnungsgemäße (Art. 3) Ineinandergreifen aller Fachentwürfe ist der Entwurfsverfasser verantwortlich.
     
Thema:

Verantwortlichkeiten beim Energiebedarfsausweis

Die Seite wird geladen...

Verantwortlichkeiten beim Energiebedarfsausweis - Ähnliche Themen

  1. Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt

    Verantwortung Architekt Abnahmen mit Stadt: Hallo zusammen, wir bauen ein EFH mit einem freien Architekten. Dieser ist für LP1-LP8 beauftragt. Wir haben nun festgestellt, dass laut...
  2. Verantwortung Bauleitung

    Verantwortung Bauleitung: der gesamte Thread wurde, aus nachvollziehbaren Gründen, auf Wunsch des TE gelöscht
  3. Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?

    Architekt für Verzögerungen verantwortlich - Haftung?: Hallo, unser Architekt hat es (mal wieder) versemmelt. Im Prinzip wurde uns versprochen, dass wir im Januar unseren Bauantrag einreichen,...
  4. Wer ist für Bauwerksabdichtung verantwortlich

    Wer ist für Bauwerksabdichtung verantwortlich: Guten Tag, ich habe ein allkauf Haus. Meine Eigenleistung ist die Sockelranddämmung. Bevor aber der Sockel (ohne Keller) gedämmt werden kann,...
  5. Schaeden beim Trockenbau-wer ist verantwortlich?

    Schaeden beim Trockenbau-wer ist verantwortlich?: Hallo liebe Spezialisten, ich habe ein kleines Problem mit der Frage " wer muss die Schaeden ausbessern". Die Lage ist folgende: Wir haben einen...