Traufhöhe

Diskutiere Traufhöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Liebe Forum Mitglieder, ich habe mir vor kurzem ein Hanggrundstück gekauft. Im Bebauungsplan steht daß die max. Traufhöhe 7 meter und die...

  1. #1 roger69, 18.02.2013
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    Hallo Liebe Forum Mitglieder,
    ich habe mir vor kurzem ein Hanggrundstück gekauft. Im Bebauungsplan steht daß die max. Traufhöhe 7 meter und die max. Firsthöhe 12,5 meter betragen kann. Nun hat jemand bereits im Vorfeld eine Zeichnung im für uns erstellt, wo die Traufhöhe ( hangseitig ) 6,40 meter beträgt. Die Traufhöhe ( bergseitig ) beträgt von der Stelle Erdoberfläche ( Bergseite ) ca. 4,60 meter. Der Zeicher vermerkt noch in der Zeichnung
    daß die Traufhöhe der Bergseite, auf die Hangseite bezogen 6,90 beträgt. Ich habe Ihm die Frage gestellt, das ich davon ausging, daß die TH auf die Talseite zu berücksichtigen ist ( da sie so auch in den Zeichnungen des Verkäufers so vermerkt ) sagte er mir, daß die TF immer auf den höchsten TF zu beziehen ist. Ich denke daß meine Erläuterung so vielleicht nicht so eindeutig ist, daher möchte ich noch eine Zeichnung anhängen. Mir geht es darum, soviel Kniestock wie möglich zu erhalten, hierfür möste ich alles ausschöpfen.
    Grüße
     

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  2. #2 Baufuchs, 18.02.2013
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    Im Bebauungsplan muss bei Festsetzung einer Traufhöhe auch angegeben sein, auf welche Bezugspunkte sich diese Höhe bezieht und wie zu messen ist.

    Steht in den Textlichen Festlegungen des Bebaungsplans. Stell die doch mal hier ein.
     
  3. #3 roger69, 18.02.2013
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    Bebaungsplan.jpg

    Hallo hier der Bebauungsplan
     
  4. #4 roger69, 18.02.2013
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    Anbei noch eine bessere Zeichnung vom Verkäufer

    Schnitt.jpg
     
  5. #5 Baufuchs, 18.02.2013
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    Baufuchs Gast

    Textfestsetzungen nicht lesbar
     
  6. #6 roger69, 19.02.2013
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    Bebaungsplan.jpg

    Vielleicht etwas besser, ein Ausschnitt
     
  7. #7 roger69, 19.02.2013
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    Bebaungsplan.jpg

    Noch etwas größer
     
  8. #8 roger69, 19.02.2013
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    Bebaungsplan.jpg
     
  9. #9 roger69, 20.02.2013
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    Ich versuche einfach ein Teil des Bebaungsplans hier niederzuschreiben:
    Maß der Nutzung:
    Grundflächenzahl ( GRZ) :0,3
    Geschoßflächenzahl ( GFZ ) : 0,6
    Die zulässige Firsthöhe darf höchstens 12,5 meter betragen. Die zulässige Traufaußenwandhöhe ( bis zum Anschnitt mit der Dachfläche ) beträgt höchstens 7,0 meter.

    Das ist alles. Vielleicht kann jemand meine Frage beantworten.
    Danke
     
  10. #10 Tafelsilber, 20.02.2013
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    Die Höhenfestlegungen beziehen sich auf die im B-Plan dargestellten Höhenlinien, steht in den textlichen Festsetzungen.
     
  11. #11 roger69, 21.02.2013
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    Danke, aber ( anhand der Informationen, die ich beigelegt habe) ist die Aussage von dem Zeichner nun korrekt oder nicht. Der auf der Talseite lediglich 6,40 meter TRaufhöhe hat, da durch den versetzten Pultdach ( +0,5 meter ) eine Traufhöhe von ( bergseitig ) angeblich 6,90 meter zustande kommt. Ich bin der Meinung, das er Talseitig die 7 meter ausschöpfen kann, egal wie die andere Seite aussieht ( Bergseite ) solange die max. Firsthöhe von 12,5 metern erreicht ist.
     
  12. #12 Der Bauberater, 22.02.2013
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    In dem zeichn. Teil sieht man ganz klar, dass die Talseitige Traufhöhe angegeben ist und die bergseitige durch den natürl. Geländeverlauf niederer ist. Es steht aber nirgends, dass es so sein muss!

    Könnte man mit der Bauafsicht mal in die Diskussion gehen!! :bef1021:
     
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