Vorgaben Baubegleitung KfW-Antrag

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  1. pantau

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    Ich versuche grade von meinem Architekten eine Aussage über die Kosten zur Baubegleitung für unseren KfW-Antrag zu bekommen. Er sagt, dass er mir dazu keine Angaben machen kann, da "eigentlich keiner so genau weiß, was die KfW genau fordert". Erst hatte er 6-8 Stunden, jetzt 5-15 Stunden (bei Detailplanungen aber auch deutlich mehr) geschätzt. Eine Anfrage an die KfW sei gestellt - die brauchen aber 14 Tage für eine Antwort. Ich muss mich aber heute noch entscheiden, da wir aus verschiedenen Dingen diese Frage umgehend klären müssen.

    Da mir die Aussage von einem erfahrenen Architekten UND Energieberater etwas merkwürdig vorkam habe ich mal gegoogelt und gleich dieses Merkblatt der KfW gefunden:

    http://www.kfw.de/kfw/de/I/II/Downl...r_Ordner_fuer_PDF/6000002291_M_Anlage_153.pdf

    Da steht doch eigentlich schon drin, was gefordert ist. Das die KfW so etwas nicht klar formoliert hat kann ich mir auch nicht vorstellt. Zudem sollte man doch den geforderten Umfang kennen, wenn man in diesem Bereich schon Jahre tätig ist und so eine Baubegleitung sicherlich mehrmals im Jahr auch gemacht hat. Oder war bisher beim KfW-Programm 153 keine Baubegleitung gefordert? Mir kommt das alles irgendwie sehr komisch vor und ich habe ich Sorge, dass mir am Ende ein fette Rechnung präsentiert wird...
     
  2. JDB

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    Entscheidend: EFF 40/55 oder EFF70?

    PS: Du bist hier im Altbau-Forum!?
     
  3. #3 Alfons Fischer, 19.02.2013
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    ich glaube, er meint die Baubegleitung für das Programm "Energieeffizient Sanieren" 151/152 im Bestand. also die Förderung Programm 431 https://energiesparen.kfw.de/html/finanzierungsangebote/energieeffizient-sanieren-431/?kfwmc=VT.SbS.431

    demnach ist das anteilig auf die im Programm "Energieeffizient Sanieren" geförderten energetischen Verbesserungsmaßnahmen anfallende Architektenhonorar und Sachverständigenhonorar förderfähig, sofern die Kollegen die Anforderungen der KfW an die Qualifikation erfüllen...
     
  4. pantau

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    Oh nein.. ich habe mich wirklich im Forum versehen. Kann das ein Admin verschieben oder soll ich den Thread neu erstellen?

    Es geht in der Tat um einen Neubau. Angestrebter KfW-Standard ist 40 - die Machbarkeit ist noch nicht ganz geklärt. Wenn nicht möglich, würden wir es wohl bei 70 belassen, da die Förderung den Mehraufwand gegen die Mehrkosten für die nötige Technik in 55 nicht ausreichend abdeckt.
     
  5. JDB

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    EFF40 ist ~ Passivhausstandard!
    Neben der Überwachung ist aber auch die detaillierte Planung einzukalkulieren.
    Beispiel: Bei EFF40 gehen allein >15 Stunden für den detaillierten WB-Nachweis drauf.
     
  6. #6 Gast036816, 19.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    15 stunden planung auf honorarbasis und nachher für das gesamte haus auch noch haften. das sind nicht einmal 2 paar unterschiedliche stiefel, das ist für den linken fuss eine löchrige sandale und für den rechten einen kniehohen stiefel.

    mach nach hoai ein auskömmliches honorar mit dem architekten aus, damit beide nachher erhobenen hauptes auseinander gehen können.
     
  7. JDB

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    Mal ein Anhaltswert: Für so ein Passivhaus gibt es in Hannover im proKlima-Hannover-Gebiet eine Förderung von 6000€.
    Diese Summe geht auch mindestens drauf bei der Fachplanung* und Qualitätssicherung** (Gebäudehülle, Heizung, Lüftung)

    Jetzt sag nicht: Ich will aber gar kein Passivhaus!
    Doch, denn längst nicht jedes Passivhaus erfüllt auch den EFF40-Standard!
    Es wird halt nur primär anders gerechnet. Bei EFF40 lässt das Bilanzieren nach EnEV etwas mehr Freiräume.

    * zusätzlich zu den "normalen" Planungskosten
    ** zusätzlich zu den "normalen" Bauleitungskosten
     
  8. pantau

    pantau

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    Naja, die Wärmebrückenberechnung wird ja auch zusätzlich noch abgerechnet - zu den normalen Architektenhonorar, welches wir nach HOAI bezahlt haben. Die Baubegleitung ist jetzt gesondert notwendig, da wir nur bis LP4 mit dem Architekten zusammengearbeitet haben. Mir geht es auch nicht darum den Aufwand in Frage zu stellen - aber ein ungefähre Kostenschätzung erwarte ich schon. Leider hat sich unser Architekt in der Planungsphase nicht wirklich mit uns über das Thema Energiekonzept unterhalten wollen. Jetzt holt uns das halt alles etwas spät ein. Aber als Entscheidungshilfe waren die Aussagen jetzt schon einmal recht hilfreich.
     
  9. #9 Gast036816, 19.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und wer macht jetzt die phasen 5 bis 8 - ausführungsplanung, ausschreibung, vergabe und objektüberwachung?
     
  10. pantau

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    Das machen wir mit Fachunterstützung von Freunden / Familie selbst.
     
  11. #11 Gast036816, 20.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da kann ich verstehen, dass es dem kollegen schwer fällt, hier das leistungsbild und das honorar vernünftig zu fassen.
     
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