Aufsteigende Feuchtigkeit im Neubau - wie gehts weiter?

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  1. #1 littlenox, 19.02.2013
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    Hallo,

    wir haben im September letzten Jahres ein Reihenmittelhaus gekauft welches sich bereits im Rohbauzustand befand, so dass ich wenig zur Verarbeitung des Mauerwerks, Sperren etc sagen kann. Im November 2012 war dann die Schlüsselübergabe bei der wir auch einige Mängel angemerkt und daher wie im Kaufvertrag vereinbart 5% der Kaufsumme zurückbehalten haben. Die Mängel sind teilweise bis heute nicht erledigt, obwohl vom Bauträger anerkannt. Dies nur kurz zur Einleitung, nun zum eigentlichen Problem in der Hoffnung ein paar Tipps zum weiteren Vorgehen zu bekommen:

    Am 10.02.13, also knapp 3,5 MOnate nach Einzug stellte ich abends aufsteigende Feuchtigkeit im Wohnbereich (EG) fest. Nachdem ich nun das ganze Haus nach weiterer Feuchtigkeit abgesucht habe, konnte ich eingrenzen, dass es sich nur um die WÄnde im Wohn/Essbereich und im Übergang zum Flur handelt. Die feuchtesten Stellen sind dabei die Außenwände zur Terrasse hin, von da aus die linke Innenwand entlang bis hin zu Küche und seitliche einlaufend zum Flur. Die Meldung beim Bauträger ergab, dass wir uns bei unserer Wohngebäudeversicherung melden sollen, welche weitere Untersuchung hinsichtlich eines Rohrbruchs vornehmen soll. Ansprüche gegenüber dem Bauträger würde die Versicherung im Fall der Fälle abwickeln. Gesagt getan, doch die Versicherung war ziemlich sauer, dass der Bauträger sich nicht darum kümmert, da wir ja erst vor kurzem eingezogen sind.
    Naja die Versicherung schickte zuerst einen Bausachverständigen, dieser Dokumentierte den Schaden und vermutete entweder einen Rohrbruch oder Wasser von Außen. Nun wurde ein Leckorter beauftragt. Dieser prüfte mit Hilfe von Druckluft alle Leitungen und kam zum Ergebnis, dass alle Rohre dicht sind. Nun war die Versicherung raus und der Bauleiter war endlich bereit sich das ganze mal vor Ort anzuschauen. Nach kurzer (4 minuten/nach 30 Minuten Verspätung) Besichtigung entschied er, dass der Schaden wohl von außen kommen und die Wand freigelegt werden muss. Dafür waren nun gestern Bauarbeiter und der Projektleiter vor Ort (wieder 30 minuten zu spät). Die Wand wurde freigelegt und die Fugen der Rollschicht unterhalb der Bodentiefen Fenster und Terrassentüren waren, wenn überhaupt, nur Oberflächlich vorhanden. Hinzu kommt, das der Übergang zwischen Mauerwerk und Rollschicht nicht abgedichtet wurde, so dass ein flacher 5 cm langer Gegenstand ohne Probleme in der Wand verschwand. Also scheinbar endlich das Übel gefunden. Der Bauleiter wird nun veranlassen, dass die Fugen geschlossen und die Abdichtung dort eingebracht wird. Soweit so gut, doch was passiert nun mit dem vorhandenen Schaden? Der Bauleiter ist der Meinung die Salzränder an den feuchten Stellen zeigen ja, dass es schon trocknet. Ein Trockenlegung wäre nicht nötig. WIr reden hier über Feuchte Wände bis zu 30cm hoch! Und teilweise klitsch nass. Das ganze in 70% des EG. Dies bedeutet laut Bausachverständigen, dass der komplette Estrich unterlaufen war/ist und eine Trockenlegung sowie Prüfung der Dämmung auf Sporen und Estrichts auf Zustand erfolgen muss. Dies sieht der Bauleiter scheinbar anders, er meinte nur, das man evtl. seitlich bisschen Luft reinpusten könne. Hier wiederum mein der SV das dies auf keinen Fall geschehen dürfe, da sonst evtl. vorhandene Sporen im Raum verteilt werden...:wow:yikes

    Der unabhängige, von der Versicherung beauftragte, Bausachverständige war nun gestern kurze Zeit später auch vor Ort und wunderte sich ein wenig. Er war auf der einen Seite derselben Meinung wie der Bauleiter, dass dies die undichte Stelle sein muss, doch wies er daraufhin, dass unterhalb der Fenster/Türen noch Sperrfolien o.ä. zum Mauerwerk hin eingebracht sein müssen. Also selbst wenn die Fugen undicht sind, dürfe kein Wasser eindringen.

    Also Zusammengefasst:
    Die undichte Stelle scheint gefunden, doch was ist mit der Abdichtung der Fenster/Türen hin zum Mauerwerk? Kann ich verlangen, dass die Rollschicht einmal entfernt wird um dies zu überprüfen?
    Wie siehts mit der Sanierung aus? Ich glaube dem SV dass eine Trockenlegung und Analyse der Materialien statt finden muss, was denkt ihr? Soll ich mich auf ein Trockenwohnen einlassen bzw. wie bringe ich den Bauträger dazu, die Trockenlegen zu veranlassen? Wie sollte ich weiter vorgehen? Muss ich wirklich einen Anwalt einschalten?

    Gestern abend machte ich noch eine weiterere Erschreckende, aber fast schon vermutete, Entdeckung. Der erste Schimmel macht sich unter den Fussleiten breit (Echtholz). Aber nicht nur das, ich habe auch kleine Tierchen entdeckt, kurze Recherche zeigt, dass es sich wohl um Staubläuse handelt. Was nun?

    Ich hoffe ihr habt paar gute Ideen und Tipps :bounce:

    ein noch: der Bauträger schickte mir nun ende letzter Woche die Abschlussrechnung und Aufforderung doch bitte die restlichen 5% (ca. 10t€) zu überweisen...da ist mir fast der Kragen geplatzt. An Frechheit kaum noch zu überbieten. Und ja es ist der gleiche Sachbearbeiter wie für die Mängelliste.

    Danke!
     
  2. #2 Gast036816, 19.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die rechnung am besten zurückweisen unter dem hinweis, dass die festgestellten mängel der abnahme nicht beseitigt wurden und demzufolge auch keine abnahme der mängelliste vorliegt - achtung hier 2 wochen-frist ab zugang der rechnung beachten, wenn vob/b vereinbart wurde. solche rechnungen können auch gleichzeitig als abnahmebegehren nach vob/b angesehen werden, deswegen die 2 wochen-frist.

    die mängelliste durch die neuen festegestellten mängel ergänzen/erweitern. am besten das ganze nur noch mit anwaltlicher hilfe - baurechtsanwalt - und mit schreibebriefen weiter vorantreiben. mein rat: keine telefonate mehr mit dem auftragnehmer, nur noch schriftlich!
     
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