Kostenüberschreitung zur Kostenrechnung

Diskutiere Kostenüberschreitung zur Kostenrechnung im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, solche Haftungsansprüche sind schwierig durchzusetzen, da ja diese "Kostenrechnung" zum zeitpunkt deren Erstellung wohl eher eine...

  1. Alex80

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    Und das ist der Nachteil mit einem Archi zu bauen. Bei seriösen Baufirmen bekommt man zwar ein Haus von der Stange aber dafür zum Festpreis. Mit Archi ist alles gut nur solange alles gut läuft. Wenn nicht hat man kaum Chancen etwas durchzusetzen. Und jetzt los, das Archi-Fluchen beginnt ...
     
  2. Alex80

    Alex80

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    Genau ist in dieser Branche Gang und Gebe. Unzählige Beispiele, angefangen von euch und nicht zu Ende bei z.B. Elbphihlarmonie. Und natürlich kriege ich jetzt Schläge von den Archis hier, aber Du/Sie lieber Threadersteller sehen ja nun wie die Wirklichkeit aussieht.
     
  3. Alex80

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    Sie hätten z.B. höheren Kredit nehmen können zu niedrigeren Zinsen als jetzt im zweiten Gang zur Bank.
     
  4. #64 Hessekopp, 22.02.2013
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    In der Praxis wird aber der Architekt eine verbindliche Obergrenze nicht vereinbaren können, weil ihm das von der Haftpflicht untersagt wird.
    Wenn es wirklich so daneben geht wie hier beschrieben ist das ein trauriges Bild. So darf m.E. niemand mit Geld umgehen was ihm nicht gehört. Ein solcher Auftrag ist ein Vertrauensvorschuss vom Bauherren. Wer dann so vergeigt, dem würde ich in den weiteren Leistungsphasen keinen Millimeter trauen.
    Ich denke aber, dass Kostenkontrolle von Anfang an, und von beiden Seiten, betrieben werden muss. Das Budget ist das Budget und einem verantwortungsvollen Projektmanager "heilig". Es darf aber nicht dazu führen, wie Ralf richtigerweise schreibt, dass die Schätzungen unrealistisch nach ober getrieben werden, um eine Punktlandung zu schaffen.
    Das Ganze ist mit Sicherheit eine hohe Kunst, und zeichnet einen guten Architekten aus. Bei solchen Investitionen muss dem Bauherren so weit wie möglich die Angst genommen werden sich auf ein unvorhersehbares finazielles Risiko einzulassen. Nur ist dieser Realitätssinn machchmal etwas "unterentwickelt" - sei es beim Architekten oder bei den Bauherren.
    AWG Tropfen lassen grüßen.
     
  5. #65 Ralf Dühlmeyer, 23.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Das, lieber Hessekopp, ist Unfug!

    Das Thema Kostenobergrenze ist in §7 (7) HOAI 2009 nachzulesen.
    Was Du meinst, ist die Kostengarantie!

    Lesestoff: http://www.baunetz.de/recht/Haftungsrisiken_des_Planers_im_Kostenbereich_222277.html
     
  6. Markul

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    was isz bei dem Gespräch rausgekommen??
     
  7. #67 Nicolai85, 06.03.2013
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    Sry. das ich mich jetzt erst melde :(

    Wir hatten das Gespräch und in diesem auch unsere Meinung sehr deutlich formuliert. Das Ergebnis heute ist ein deutlich besserer Verhandlungserfolg unter anderem auch in den beiden Problemgewerken. Morgen Abend wird es eine weitere Diskussionsrunde geben, da die Kosten noch immer nicht in unser Budget (was wir mal wieder ein wenig erhöht haben) passen - auch wenn sie diesen recht nahe kommen.

    Sollte morgen jedoch kein Durchbruch - auch im Bereich der Honorare - erfolgen, würde ich mich freuen, wenn sich hier vielleicht ein erfahrener GU aus Berlin/Brandenburg tummelt. Die alte Welt wird dann abgeworfen und die neue bekommt ihre Chance! Wenn die Pläne dann wirklich nicht zu unserem Budget passen, hat vielleicht einer nen heißen Tipp für nen schönes Haus von der Stange^^

    Es bleibt also spannend und ich werde berichten!
     
  8. #68 Koepenick, 06.03.2013
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    Ich würde auch gerne das ursprünglich geplante Projekt sehen. Ist das möglich?
     
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