Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage

Diskutiere Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Laut Bauantrag darf ich meine Garage an die Grenze setzen. Dort befindet sich nur eine Natursteinmauer des Nachbarn. Dahinter ist...

  1. #1 schmost, 26.09.2005
    schmost

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    Hallo

    Laut Bauantrag darf ich meine Garage an die Grenze setzen. Dort befindet sich nur eine Natursteinmauer des Nachbarn. Dahinter ist Grundstück angefüllt - er liegt dort alo höher. Die ist ca. 1,50 hoch, ich liege mit meinem Grundstück in dem Bereich "etwas" tiefer.

    Laut Vermesser ist diese Mauer genau die Grenze

    XXXXXXXXXX Mauer
    ------------- Grenze
    ................. unser Grundstück




    An dieser Natursteinmauer sind alle 5 Meter solch - auf mein Grundstück - herausstehende Stützpfeiler für die Mauer.


    schaut dann von oben so aus:


    XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
    ---------XXXX---------XXXX-----
    .............XXXX............XXXX.......
    ..............................................

    Seitenansicht:


    Grund
    ---------x
    Erde.......x
    Erde.......xx
    Erde.......xxx
    Erde.......xxx
    Erde.......xxxx
    Erde.......xxxx
    Erde.......xxxxx
    Erde.......xxxxx
    Erde.......xxxxxx______________ mein Grund


    nun wollt ich ja bzw. muss meine Garage direkt an die Grenze setzen.

    Termin mit Nachbar habe ich heute Nachmittag.

    Da der aber im Vorfeld schon extrem Pingtelig war "... ich will ja nicht als Nein - Sager dastehen, aber wenn sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten..."

    bedeutet ... nicht höher als 3 Meter (obwohl ich 1,50 tiefer liege) und nicht mehr als 9 Meter Grenzbebauung ( wollte angrenzendes Hausdach noch mit runter/rüber an die Grenze ziehen - nun nicht)

    nun frage ich, hat er Bestandsschutz? Mauer komplett einschalen und mit einbetonieren?

    die eine Stützmauer weg ... Mauer kippt um bzw. an meine Garagenrückseite? auch schlecht

    Bauamt sagt, ist Nachbarschaftsrecht, geht Bauamt nix an.

    und nun? eigentlich wollt ich in Holzständerbauweise bauen. Aber nun , um den Stützpfeiler drum herum mauern/ bauen ?!


    über Tipps wäre ich dankbar - brauch ich dringend für heute bzw. morgen Nachmittag - Danke vorab :-)

    Gruss


    schmost
     
  2. Eric

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    Da hat das Bauamt wohl Recht. Es gelten das Nachbarrechtsgesetz Niedersachsens und die Vorschriften des BGB in § 903 ff BGB über sog. Gefahr drohende Anlagen und Grenzeinrichtung.

    Auf Ihrem Grundstück dürfen die abgeschrägten Stützen aus Bruchsteinmauerwerk natürlich nicht stehen. Ihre Angaben sind insoweit aber unklar.

    Wenn der Nachbar Theater macht, hilft nur der Rat eines Anwalts.
     
  3. #3 schmost, 26.09.2005
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    unklar.... .hm

    also , die Wand ist aus Naturstein.... und davor auf meinem jetzt gekauften Grund hat er damals die Stutzpfeiler mit roten Ziegeln gemauert, damit seine 1,5 - 2m hohe Wand, die er auf seiner Seite mit Erde angefüllt hat, stützen kann


    auf dem 2 Bild sieht man sehr gut die Mauer mit den Pfosten. ich habe dort mal den gerade - horzontalen Verlauf eingezeichen.... hinter der Mauer ist wie gesagt aufgefüllt - ebenerdig...
     
  4. Eric

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    Wenn die gemauertem Stützpfeiler auf Ihrem Grundstück stehen und insoweit keine Grunddienstbarkeit zugunsten des Nachbarn im Grundbuch eingetragen ist, dann dürfte §§ 1004, 903 BGB gelten. Die §§ sagen, daß man auf fremdem Grund und Boden nichts zu tun hat und wenn man es doch tut, daß man den Mist wieder abreißen und selbst zusehen muß, wie man seine Bodenanschüttung auf eigenem Grund und Boden abgestützt bekommt.

    Fall für einen Anwalt.
     
  5. #5 schmost, 26.09.2005
    schmost

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    das freut mich aber zu lesen :-)


    dann schau ich morgen mal, was er dazu sagt :-)

    danke für die Info
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 27.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Gruppenkoma...

    würd ich nennen, was da passiert ist. :sleeping :sleeping
    Die Mauer ist nicht neu, steht also seit ???? auf dem Grundstück. Damit könnte dem/den Nachbarn durchaus ein Gewohnheitsrecht zustehen und er müsst nur eine Überbaurente zahlen.
    Ausserdem hätte das bei der Grundstückseinmessung auffallen müssen. Da könnten inzwischen Fristen abgelaufen sein.
    Und egal ob, Pfeiler oder Mauer auf der Grenze stehen, da hätt doch die Planung sich nen Kopf machen müssen, was mit dem Hohlraum passieren kann - auf Sicht gesehen.
    Am besten steht die Mauer jetzt noch als Teil des alten Ortsbilds unter Denkmalschutz - schon erlebt - dann wirds erst richtig spassig.
    ***
    Was ich am allerwenigsten begreife: Wie kann ohne Statik eine Baugenehmigung vorliegen. :yikes
    Da muss doch irgendwer schlicht betrogen haben. :boxing
    Ne Genehmigung gibts selbst bei Bauanzeige oder vereinfachtem Verfahren nicht ohne Erklärung des Sachverständigen. Was hat der denn erklärt????
    Das er nix weiss, oder wie. :mauer :mauer :mauer
    ***
    MfG
     
  7. #7 schmost, 27.09.2005
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    beim ersten Bauträger Statiker im Urlaub - BA eingereicht - Statik 0wird nachgereicht.

    Nun BT abgesagt, Archi und Statiker behalten (müssen)

    nun neue Baufirma, Wandaufbau geklärt, Statiker rechnet derzeit, sagt aber dauert, weil noch andere Sachen zu tun hat..

    passt schon alles...

    mit der Wand, da hat der Vermesser nix zu gesagt

    ich selbst hab es auch nicht so schlimm gesehen....
     
  8. #8 schmost, 01.10.2005
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    Mauer ist der Rest einer Scheune, die damals so gebaut wurde...

    als der jetztige Nachbar das Grundstück vor ca. 20 Jahren gekauft hatte, war dies halt so.

    Wir hatten gestern die Besprechung an der Grundstücksmauer.

    Er sieht keinen Handlungsbedarf.
    Meint, die Mauer auf unserem Grundstück sei verjährt, somit bestehe unserer Seits kein Anspruch mehr.

    Baurechtlich seien wir nun verantwortlich... bedeutet, wir mussen so bauen, dass seine Mauer stehen bleibt... - können ja Garage 20 cm vorsetzen :-(

    damit ist ja nicht wirklich geholfen.

    Es ist nicht der einzige Vorschlag, der von ihm kam...

    Wir schauen jetzt nach einer L- Betonmauer, was die kosten, wenn wir die uns setzen lassen... mal sehen...

    sonst jemand eine Idee?!

    Danke vorab

    mfG

    T.
     
  9. #9 rehwald, 01.10.2005
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    ...das war schon so...
    Wenn die Mauer auf erurem Grund steht ist es auch eure. Mit allen Rechten und Pflichten. Ich würde die Mauer als solches stehen lassen (sieht doch hübsch aus). Nur im Bereich, der die gewünschte Bebauung betrifft, würde ich diese durch L-Steine ersetzen. Wenn denn die Ämter nix gegen haben. Der Nachbar muss diese Arbeiten dulden, auch wenn sein Grund hierfür kurzzeitig getört wird bzw sein Boden in dem Bereich ausgekoffert werden muss. Pflanzen vorher ausgraben und sichern um diese später wieder einzusetzen. Mit eventuell vorhandenem Rasen könnte das auch machen, aber Strafe muss sein (soll heissen der Nachbar muss später eine nachgesäte Fläche dulden, auch wenn diese in Farbe und wachstumsverhalten, zumindest in der ersten Zeit, anders ist, als die restliche Fläche).

    Wen diese nicht ausschliesslich auf eurem Grund steht ist dieses eine Grenzeinrichtung und damit gemeinschaftliches Eigentum. Wahrscheinlich ist es aber, dass euer Nachbar alleine die Baulichen Massnahmen tragen müsste, da nur er der hauptsächliche Nutzniesser ist. Ich würde aber hierzu einen Anwalt mit Erfahrung im Nachbarschaftsrecht befragen.

    Gruss
    Thomas
     
  10. #10 schmost, 01.10.2005
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    die Mauer selber gehört zum Nachbargrundstück.

    Nur die 4 Stützpfeiler leigen auf unserem Grund.

    Laut Vermesser ist die Mauerseite selber die Grenze.

    Hier ist ein Bild, wo man die Maue rmit den Stützstümpfen erkennen kann
    (mittlerweile ohne Buschwerk und frei gelegt)

    Dort soll die 6 x 9 Meter Garage dran

    Ich überlege, entweder eine L - Betonwand zu organisieren o. mit Schalsteinen eine Wand hochzu ziehen... Füllkies und Bodenplatte dagegen...
     
  11. #11 schmost, 02.10.2005
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    bei genauer Betrachtung der Mauer fiel mir auf, dass sie schon schief ist, etwas auf unser Grundstück rüber ragt....

    wegen der §§ 904 ff und 1004 ff - hab ich durchgelesen... er hat wegen der Stützpfeiler Gewohnheitsrecht

    ok, Sicherungspflicht wegen der Mauer... und da sie schief ist, müsst er was tun, - wenn gewünscht, im Einvernehmen mit uns ... aber das vertseht er ( noch) nicht..

    er sagt - Grund gesehen und gekauft bzw. gekauft wie gesehen...

    20 Jahre steht die Mauer und nun kommt der neue Nachbar und man muss was machen...

    ich denke, man hat in der Vergangenheit Glück gehabt, dass der ehemalige Eigentümer nicht mehr die Kraft hatte, sich mit dem Nachbarn auseinander zu setzen... nun kommen wir..

    mal sehen, wenn´s schlecht läuft, muss ich nen Gutachter oder so kommen lassen...
     
  12. #12 schmost, 05.10.2005
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    wie kann ich so eine 150 cm Maue ram Besten von meiner Seite abstützen?!

    Fundament und Bodenplatte mit Eisen rausschauend, 24 ´er o. 30 ´er Schalsteine drauf?! Verfüllt mit Eisen?!

    Stützt das dann?! o. muss man erst einmal nen Gutachter, Statiker/ Archi raus kommen lassen? ... ist ja dem Nachbar seine Mauer... und er ist in der Pflicht... will ihm nur ein paar Anregungen geben...danke für Lösungsvorschläge
     
  13. #13 susannede, 07.10.2005
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    Sichtweise ändern spart Kosten...

    Hallo Schmost,

    Recht hin, Recht her - man muss hin und wieder auch mal pragmatisch denken. :cry
    Alles weinen nutzt ja nun nichts, Sie wollen doch irgendwann mal eine Garage haben und dabei nicht Ihr gesamtes Vermögen in irgendwelche "Hangsicherungen" versenken. Die Pfeiler "gehören" Ihnen, dem Nachbar kann das historische Unrecht schnurzpiep sein (so denkt wohl auch das Amt, einigt Euch oder laßt es sein). :lock

    Was kann denn nun daran gut sein, wenn die Garage direkt an der Grenze sitzt, Sie aufwendige und teuere Sicherungsmaßnahmen in diese - eigentlich doch recht "hübsche" - Mauer investieren. Klar, die Garagen-Wand dort können Sie so betonieren lassen, daß die alle Abstützfunktionen übernimmt, aber dann kommt doch wieder das Thema Verfüllung des Raumes zwischen den Pfeiler und der ganze Abdichtungs-, Drainage und Ausblühungskäse, oder die Wand muss so dick sein, daß sie die Pfeiler voll "verschluckt"...das kann's doch alles nicht sein. :shades

    Mein Rat wäre daher, überwinden Sie sich, schieben Sie die Planung 1 m vom Fuß der Pfeiler weg, machen Sie da einen "Geheimen Garten", Ihre Kinder werden diesen Geheimweg bestimmt spannend finden, legen Sie dort Pflaster oder Natursteinplatten, machen Sie eben einen besonderen Ort daraus.

    Ich hätte es auch nicht so gern, wenn die Grenz-Garage nun ca. 1m über dem Niveau des Nachbar heraussteht, nachher läuft der mir noch auf'm Dach rum oder schmeißt sein Gartenmüll dahin.

    Ich denke, in dem, was Sie da haben, stecken doch auch Gestaltungsmöglichkeiten, man sollte das nicht nur rein technisch sehen.
    Und ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie mit dem Bauamt deswegen Ärger haben sollten. Fragen Sie dort nach, einen Weg wird man finden.

    Billiger kommen Sie nicht weg - Sie sparen das ganze Stützmauer-Thema und haben am Schluß sogar etwas Besonderes.

    Sehen Sie's mal positv. :think
     
  14. #14 schmost, 18.10.2005
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    meine Garagenmauer setze ich nicht 1 m von der Grenze weg , dann gehen mir 9qm verloren, , die Garage ist dann nur noch außen 5m lang und innen gerade 4,50 - zu knapp bemessen bei einem Kombi!

    weiter nach vorne kann ich nicht, sonst komme ich nicht mit der Ausfahr hin - außerdem darf ich auf der Seite nur 6m Grenzbebauung.

    Bauantrag ist eingereicht und genehmigt.

    Seine Stützpfeiler sind "akzeptiert" - muss ich dulden und mit leben

    nur, da sie so marode sind, bot ich dem Nachbarn eine derzeitige Erneuerung an.... aber die Mauer selbst hat im oberen Bereich voll den zerfallenen, wackeligen, lose Steine usw.

    außerdem neigt sie sich zu uns rüber - im Schnit 5-6 cm auf ca. 1,50m Höhe und in manchen Bereichen bis zu 9cm.

    Wenn man von ausgeht, das unten das Grundstück ist, ist - selbst um die 3 Stützpfeiler herumgemauert, keine reine Grenzbebauung möglich.

    Ich muss da 10 cm Abstand halten - ich weiß, das ist Nachbarschaftsrecht. Haus Grund wurde eingeschaltet - Nachbar selbst hat einen Statiker beauftragt. Er will keine Kosten mit der Mauer haben. es ist nun mal seine und er hat darum eine Sicherungspflicht.

    Und wir wollen nur unser Recht auf Grenzbebauung wahren. Gleichzeitig ihm die Möglichkeit der Erneuuerung bieten, denn, wenn erst einmal unsere Garage steht, kommt er nicht mehr an seine Mauer heran. Er muss dann von seiner Seite aus für die Mauer und dessen Standsicherheit sorgen.

    Das er dann nur noch ca. 1,50 m Höhe an Garage bei sich herausstehen hat - kann ich auch nicht ändern. was er hinter der Garagenrückwand macht - kann ich ey nicht beeinflussen. Den Zaun da oben muss er setzen ...

    klar ist die Mauer eine schöne Sache - wenn sie gerade ist und auch zusammen hält!

    in diesem Sinne

    *aufdasGutachtendesStatikerwartend*
     
  15. #15 schmost, 27.11.2005
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    Bauamt war draußen...

    sagt, BA ist rechtens, da eine Grenzbebauung möglich ist.

    Alles andere ist Nachbarschaftsrecht.

    Eine Einigung scheint nicht in Sicht...
    jetzt nimmt er noch nicht einmal die Empfehlungen seines bestellten Statikers zur Hilfe.... da ist leider wohl nur noch der Gang zum Anwalt zu gehen...

    unser Haus beginnen wir nun - dann muss er zusehen, wie er später dran kommt.
     
  16. #16 schmost, 21.12.2005
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    tja, da bin ich wieder...

    Statiker sagt, Mauer ist nicht standsicher und nicht frostsicher geründet

    ober Steinreihen sind locker, Stützpfeiler( gemauert) sind marode und haben keine wirkliche Funktion mehr.

    die oberen Steinreihen hat der Nachbarn nun sanieren lassen...
    Mauer ist dadurch ca. 20 cm tiefer und nur noch 5 cm schräg auf unserem Grundstück

    Stützpfeiler ( 2 unteren der 5 ) sind lediglich angeputzt worden - die nassen, feuchten alten Ziegelsteine werdens dem Putz bald zeigen und er fällt wieder ab

    die anderen 3 im Bereich der Garage hat er noch nichts dran gemacht.

    von einer weiteren Senkung bzw. eine Zurückschiebung der Steine will er aus Kostengründen nicht machen.

    Auch einen Wurzelschnitt hinter der Mauer alle 2..3 Jahre kommt für ihn nicht in Frage.

    Das sich dadurhc wohl die Wand weiter neigen kann, sieht er, aber stört ihn derzeit weniger...


    Da ich nun weiter arbeiten will, sagte ich ihm, dass ich da nun um seine Pfeielr drum herum bauen werd...


    Daraufhin hat er über seinen Anwalt Widerspruch gegen das Bauvorhaben / Garage - Grenzbebauung eingereicht

    Angeblich hätten wir wissentlich die Stützpfeiler nicht in den Bauantrag eingezeichnet, Darum hätte BA nur BG erteilt. Laut Bauamt wäre uns auch mit Stützpfeilern eine Grenzbebauung erlaubt


    nun die Frage, wo ist Grenze- laut Vermesser der Fuss der Mauer, die Grenzpfeiler müssen stehen bleiben, aber dran bauen darf man nicht? und was nun? Anwalt befragt, schwere Sache, sagt, dran bauen -naja, hm... nur über den Pfeiler nicht drüber bauen

    also muss ich Aussparungen in die Wand bauen, auch nicht schlecht...


    Jemand ne andere Idee?

    mit Nachbarn reden - tja, das Anwaltsschreiben war so verdreht, übertreiben Pfeiler sind keine 80 cm - behauptet 1m )
    wir baten um abriss der Pfeiler - unterstellt wird , wir reißen sie ab,

    unterstellt wird, wir hätten wissentlich Pfeiler nicht im BA eingezeichnet...

    achja, Ehrlichkeit währt am Langsten....

    jemand nen Kompromisslösungvorschlagannäherungsformel parat?




    danke für Info
     
  17. #17 frank farmer, 04.01.2006
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    Auch wenn es sehr wütend macht und stressig ist, versuchen Sie sich zu einigen und wählen Sie eine Betonlösung. Die sollte Ihr Archi vor Ort planen.
    Sie müssen noch Jahrzehnte mit dem Nachbarn leben und wenn Sie mal ehrlich zu sich selbst sind, möchten Sie dauerhaft Stress mit dem Nachbarn.
    Ist doch schon klar, was kommt, wenn Sie bauen. Einmal zu unpassender Zeit gesägt, irgendetwas nicht ganz so gemacht, wie zulässig und schon steht das BA oder die Polizei vor der Tür. Nett, oder?
    Auf Dauer ist das saublöde und unangenehm. Man lebt nur einmal und das möglichst in Frieden mit seinem Umfeld. Der Tipp mit dem geheimnisvollen Eckchen ist garnicht schlecht. Wie groß ist denn das Grundstück, daß 9m2 elementar werden. Würde ich mir mal überlegen.
     
  18. #18 schmost, 11.01.2006
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    da war ich doch....

    am 21. 12. glatt beim Nachbarn, bat um einen Termin...

    da hab ich dann über 1,5 Std. erzählt, gemacht und getan - meinen Standpunkt mal dargestellt und auch um verständnis geben, nicht alles über den Anwalt laufen lassen zu müssen.

    Es kam ein Kopfnicken - ich wünschte schöne Feiertage und wir hören/sprechen uns im neuen Jahr

    Ich habe dann über die Feiertage den einen Stützpfeiler i. O. gebracht, den der Baggerfahrer etwas ramoniert hatte...

    und gestenr kam wieder ein Schreiben vom Anwalt, dass ich mit Fristsetzung den Nachweis über die Ordnungsgemäße Instandsetzung zu erbringen habe. Alternativ soll ich den Mandanten/ Nachbarn auf's Grundstück lassen (schriflt. Genehmigung erteilen) sich von den Ordnungsgemäßen Instandsetzung zu überzeugen.


    Und wieder ein Anwaltsschreiben... da frag ich mich doch glatt, warum ich mich 1,5 Std. beim Nachbarn aufgehalten habe, wenn alles umsonst ist....
    ( kann man da nicht auf dem kleinen Nachbarschaftweg kurz drüber sprechen, reden, sich das ansehen?!)

    Ich will schon den Frieden....


    @ frank farmer

    Unser Grundstück hat 628 qm , Haus hat 144 qm Grundfläsche und Doppelgarage ist 6 x 9 m mit 9m Grenzbebauung

    was meinst damit?!: Der Tipp mit dem geheimnisvollen Eckchen ist garnicht schlecht.



    so, dies mal wieder von mir - denn kein Ende ist in Sicht....



    €dit: Betonlösung - weil seine Mauer schief ist? er nicht bereit ist, den Wurzelschnitt dahinter zu machen und die Lebensbäume kräftig weiter an der Mauergrenze treiben und die Wand weiterdrücken können?

    Ich dürft ja die Pfeiler wegnehmen, wäre aber dann für seine Mauer zuständig bzw. in der Verantwortung bzw. auch eine Bereitschaft zu 50/50 bei Spätfolgen wären seinerseits denkbar(mit Grundbucheintragung?!)
    Ich möchte dies nur jetzt gern gereglt wissen und das jede Mauer ( seine Naturstein und mein Gargenwand) für sich steht und für sich betrachtet eigenständig steht/ stehen kann

    so kommt, wenn in 3..5 Jahren seine Baumwurzeln treiben bvzw. wieder starker Frost im Boden steckt, wieder Druck auf und die Wand neigt sich bzw. - die Gefahr besteht, meine Hauswand kann reißen....
     
  19. matula

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    schon mal dran gedacht, dass der Fehler auch im Bauantrag liegen könnte??
    Ich würde an Ihrer Stelle versuchen das Ganze auch mal aus den Augen des Nachbarn zu betrachten....

    Dass der Nachbar Gewohnheitsrecht hat, hätte man auch vorher in Erfahrung bringen können und müssen!

    Offensichtlich ist doch unter den gg. Umständen eine Grenzbebauung gar nicht möglich...das hätte ein Fachmann und Laie doch erkennen müssen (ob Bauherr/Bauträger/Architekt...)

    Wenn die Pfeiler im Bauantrag NICHT eingetragen waren, wie aus einer Äußerung des Nachbarn hervorgeht, hat das Bauamt ja auch auf jeden Fall keine Chance gehabt das in der Genehmigung zu berücksichtigen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte das Bauamt ggf nochmal nachgefragt, wie Sie sich das mit der bestehenden Mauer vorstellen...
    Oder sind Sie beim Bauantrag stillschweigend davon ausgegangen, dass der Nachbar seine Mauer (bzw. die Pfosten, aber ohne Pfostensteht die Mauer ja nicht mehr) eh abreißen muss?

    D.h. entweder neuen (kostenpflichtigen) Bauantrag mit Abstand stellen oder die Kosten für die Grenzaufwände selbst tragen!!

    Der Nachbar hat 20 Jahre seine Mauer und "Gewohnheitsrecht" - Also keinerlei Veranlassung oder Verpflichtung etwas zu tun!
    Jetzt kaufen Sie das Nachbargrundstück, stellen einen Bauantrag der nur zu verwirklichen ist, wenn der Nachbar zahlt!
    Ich möchte mal sehen was Sie dann an seiner Stelle sagen würden?! Auf gute Nachbarschaft!!
    Und dann noch so tun: "ICH BIN JA FRIEDLICH, ABER DER BÖSE NACHBAR" (Er muss einfach nur zahlen - das ist ja wohl etwas geheuchelt... )

    PS: Mit Verlaub:
    Man kann auch in ganzen Sätzen schreiben..ihr Stückwerk zu lesen ist eigentlich eine Zumutung!
     
  20. #20 schmost, 29.03.2006
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    @ matula

    Danke Ihnen für die Harten aber gerechten Worte!


    Also, wo fange ich an...

    Ja, ich bin davon ausgegangen, da die Pfeiler auf meinem Grundstück stehen, diese weg zu nehmen. Mein Fehler - ich gestehe. :o

    Der Architekt hat von den Pfeilern gewusst, aber nichts dazu gesagt. Wohl dann sein Fehler. :wow

    Thema Bauamt: Richtig, die konnten nicht anders entscheiden, weil Pfeiler nicht eingezeichnet waren.
    Aber: bei einem Ortstermin wurde gesagt, dass - selbst wenn die Pfeiler eingezeichnet worden wären, eine Grenzbebauung an dieser Stelle erlaubt ist/ wäre.
    Wie das dann genau zu gestalten ist, liegt nicht wirklich im Baurecht, sondern Nachbarschaftsrecht. :konfusius

    Mittlerweile ist eine Schicht maroder Steine von Nachbars beauftragter Firma herausgenommen worden. Oben drauf wurde aber die orberste Steinschicht wieder gesetzt.

    Die Stützpfeiler stehen noch.

    Auch wenn sie schief steht- auf unser Grundstück ragt? :shades

    Auch wenn damals die Reste der Scheune beim Abrissantrag als Einfriedung beantragt wurden? Diese Einfriedung durfte aber damals nur 1,80 m hoch seinen bzw. mit Erlaubnis unseres Grundstücksverkäufers (damaliger Nachbar) bis max. 2m. Eine Erlaubnis wurde nie erteilt. Und sie war höher als 2m. Aber das ist sie ja nun nicht mehr.

    Diese Einfriedung wurde nun zum Teil ja aufgefüllt - und so entstand dieses Plateau. Das die Steinmauer dem zusätzlichen Druck nicht standhält sieht man ja daran, das sie schief auf unser Grundstück ragt.

    Dieses habe ich erst festgestellt, als ich das viele Unkraut von der Mauer des Nachbarn auf meiner Seite entfernt habe.


    Und zum Thema bösen Nachbarn... was soll ich dazu sagen...

    Ich weiß, dass ich nun um die Stützpfeiler drum herum bauen muss. Aber wieviel Abstand soll man da einhalten?!

    Ich habe dem Nachbarn mehrere (3..4..5 Vorschläge gemacht), um neben der gütigen( friedlichen) Einigung auch eine endgültige Lösung zu finden.
    Unter anderem :
    - Komplettabtragung Mauer und Erdreich, Stützpfeilerreste weg
    - Abtragung Erdreich + Mauer bleibt stehen, Stützpfeilerreste weg
    - Mauer und Erdreich bleibt, Stützpfeilerreste weg


    So wird es passieren können ( Möglichkeitsform) dass sich durch den Druck der Erdreiches hinter der Mauer und der darauf angepflanzten Bäume und Sträucher diese weiter auf unser Grundstück ausdehnt/ kippt...

    Und was dann?

    Ist dann wohl sein Problem.

    Das Schlimme ist, dass wir von Anfang an dort nicht erwünscht waren...

    Aussagen, wie: " Da nehmen Sie uns ja die Sonne". " Können Sie ihr Haus nicht an die andere Grenze bauen- oder das Dach drehen" usw. usw.

    Man muss kein Freund sein, ich weiß. Aber sich Steine in den Weg legen bzw. ständig mit Anwältsschreiben kommen und nicht fähig/ gewollt sein, mal miteinander reden zu können, dann Fristen schriflich zu setzen usw. - dass finde ich traurig.

    Auch von anderen Leuten aus dem Ort habe ich gehört, dass wir nicht die ersten sind, mit denen unser Nachbar als Nachbar nicht kann....

    So habe ich mir nun auch mal die andere Seite ( als Schachspieler ) unseres Nachbarn angesehen. Ich habe vorgeschlagen, um eine endgültige Lösung zu finden, mich an den Kosten der Abtragung zu beteiligen, bzw. bei einer späteren Sanierung einen gewissen Betrag. Auch einer 50/50 Regelung hätte ich zugestimmt, wenn im Vorfeld geklärt werden könne:
    Wer entscheidet später, wenn mal was gemacht an der Mauer gemacht werden muss, wer was wann wie durch wenn saniert/ gemacht wird.

    Darauf bekomme ich seit Monaten keine Antwort- weder positiv oder negativ.

    Das einzige Entgegenkommen ist derzeit, dass ich um die Stützpfeiler drum herum bauen darf. Aber wieviel Abstand ich halten soll/muss, kann man mir auch nicht sagen.
    Er hat sich die letzten 20 Jahre nicht um die Mauer gekümmert, die Stützpfeiler sind völlig fertig. Aber jetzt will er, weil ich der böse Nachbar sein soll?

    Nicht desto trotz stellt sich mir die Frage, wann kann ich endlich mal anfangen, ohne dass er dagegen klagt?! Seinen Widerspruch behält er aufrecht, obwohl dass regionale Bauamt bereits gesagt hat, dass der Widerspruch hinfällig ist und abgelehnt wird. Ich glaube, dass muss er sogar machen, um später gegen die Garage Klage einreichen zu können.

    Einer außergerichtlichen Einigung mittels Schiedsspruches stimmt er auch nicht zu.

    Ich könnt ja auch nen Carport bauen, dann kommt er an seine maroden Stützpfeiler ran. PS: diese dienen bestimmt derzeit keiner Standsicherheit!

    Oder ich baue eine Garage mit drei geschlossenen Seiten, einer halbgeschlossenen Rückseite, die ich jederzeit öffnen kann, damit er alle jubel Jahre mal an die Fundamente seiner Stützpfeiler kucken kann?! :Roll

    Was bleibt mir also anderes übrig bei der festgefahrenen Kiste?!
     
Thema: Nachbarschaftsgrenzbebauung - Garage
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