Fussbodenerwärmung Gewährleistung?

Diskutiere Fussbodenerwärmung Gewährleistung? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo alle Miteinander, am 19.12.2009 sind wir in unser neues Haus eingezogen. Das Haus wurde von einem Bauträger gebaut und ein Werksvertrag...

  1. #1 sparkling, 21.02.2013
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    Hallo alle Miteinander,

    am 19.12.2009 sind wir in unser neues Haus eingezogen. Das Haus wurde von einem Bauträger gebaut und ein Werksvertrag unterschrieben.
    Heizung etc. war natürlich inkl. Sonderwünsche mussten direkt mit den Sanitärunternehmen verhandelt und bestellt werden. Wir haben uns für eine zusätzliche Bodenerwärmung im Bad entschieden. Ein Vertrag an für sich wurde nicht unterschrieben. Es gab eine Auftragsbestätigung und eine Rechnungsstellung mit Datum 10.12.2009.

    Nun meine Frage, bevor ich mich bei dem Sanitärunternehmen melde, habe ich hierauf noch Gewährleistung und das Recht auf Nachbesserung?
    Ich hoffe Ihr könnt mir einen Rat geben, bevor ich dort anrufe.

    Vielen Dank im Voraus.

    Grüße

    Michael
     
  2. #2 Achim Kaiser, 21.02.2013
    Achim Kaiser

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    Was tut denn nicht ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  3. #3 sparkling, 21.02.2013
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    Hi,

    Sie wird nicht warm... :( Egal wie das Thermostat am Heizkörper eingestellt ist.
     
  4. R.B.

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    Hat sie schon einmal funktioniert?
    Könntest Du das System etwas beschreiben (Rohre, Querschnitt, Abstände)
    Wie ist die Temperierung am Heizkreis angebunden? (am Heizkörperkreis, Rücklauf o.ä.)

    Wenn Du von Thermostat am Heizkörper schreibst, dann hängt die Temperierung wohl am Rücklauf des Heizkörpers. Wird dann der Heizkörper warm?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 sparkling, 21.02.2013
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    Hi Ralf,
    Ja Sie hat schon funktioniert. Zumindest in den ersten beiden Jahren. Letztes Jahr war ich zur kalten Zeit 3 Monate im Ausland. Dieses Jahr funktionierte sie noch nicht wirklich. Ich dachte das es vielleicht am "Drehknopf" liegt und hab schon verschiedene Positionen versucht. Ich höre allerdings auch nichts. Wie man es sonst bei normalen Heizkörper kennt.

    Wie es genau angeschlossen ist, weiss ich leider nicht. Ich habe mal 2 Bilder und 1 Video (dauert noch mit dem upload) gemacht. Vielleicht hilft das weiter.

    [​IMG]

    Grüße Michael
     
  6. #6 sparkling, 21.02.2013
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    http://www.youtube.com/watch?v=S9t2PzNm_tE&feature=youtu.be

    hier ist der Link zu einem Kurz Vid. Um ehrlich zu sein, bin ich mir garnicht 100% sicher in welche Richtung ich drehen muss, sodass das Ventil komplett auf ist. Im Uhrzeiger oder gegen den Uhrzeiger?

    Hier nochmal das Bild (gedreht)

    [​IMG]
     
  7. Julius

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    Das kann nicht sein.
    Mit einem Bauträger kann man nur Kaufverträge abschließen, Werkvertrage hingegen mit Handwerksunternehmen.

    Zur Klärung:
    Wem gehörte das Grundstück zu Baubeginn?
     
  8. #8 sparkling, 21.02.2013
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    Irgendwas stimmt mit dem Video nicht :(

    Julius, im Vertrag steht Werkvertrag. Dann war es wohl kein "Bauträger". Die genaue Bezeichnung entzieht sich meiner Kenntnis :)
     
  9. #9 sparkling, 21.02.2013
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  10. #10 Gast036816, 22.02.2013
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    Gast036816 Gast

    sicher kannst du deinen auftragnehmer ansprechen wegen des mangels. nur musst du dem auftragnehmer nachweisen, dass die übergebene leistung mangelhaft ist und der auftragnehmer den mangel verursacht und zu vertreten hat. so wie du es beschreibst, sehe ich keine chance auf eine für dich kostenfreie ´bearbeitung´, das system hat 2 jahre funktioniert, im 3. jahr wurde es nicht in betrieb genommen, im 4 jahr funktioniert es nicht. löse lieber geich einen reparaturauftrag aus.
     
  11. #11 Achim Kaiser, 22.02.2013
    Achim Kaiser

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    Wie wäre es denn erst mal nach der Bedienungsanleitung zu suchen ... den FBH Kreis zu entlüften ... und dann ...
    Linksrum gehts normalerweise auf, Rechtsrum gehts zu ....

    Nachdem da aber ein Regelkopf drauf ist kanns gut sein dass bei abgenommenem Kopf nur eine Notfunktion gegeben ist ....

    Das einzige was kostenlos hilft : RTFM .... (read the fuc**** manual), und dann gehts weiter.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
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