Bad-Armaturen bei Amazon

Diskutiere Bad-Armaturen bei Amazon im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Wie machst du Inspektionen am Auto? Inspektion kostet 119 € + Material. 1 Lieter Öl dann schon mal 20 €, gleiches Öl beim Händler 4 €. Da...

  1. #21 Geodesy, 22.02.2013
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    Ob Du es glaubst oder nicht, ich bringe mein Öl selber mit. Wird auch aktzeptiert.
     
  2. Tatze

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    Es ist überhaupt kein Problem, wenn man zur Inspektion sein Öl selbst mitbringt. Man sollte dabei beachten, dass das Öl für den eigenen Motor eine Zulassung hat. Ist das Öl nicht zugelassen, kann man unter Ausschluss einer Haftung der Werkstatt das Öl trotzdem verwenden. Das ist aber mit Vorsicht zu genießen. Gibt ja nicht umsonst das passende Öl fürs Auto.
     
  3. Julius

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    Oberquasch!!!
    Bitte hört auf, in einem Fachforum derart hanebüchenen Unsinn zu verbreiten.


    Wenn Du die gesetzliche Mängelgewährleistung (bei der der Hersteller völlig außen vor ist) nicht von der gesetzlichen Produkthaftung (die es sehr wohl gibt, aber nur für ganz andere Fälle greift - z.B., wenn durch ein konstruktiv fehlerhaftes Produkt Personen ernstlich zu Schaden kommen) und diese wiederum nicht von einer freiwilligen Garantieleistung und die nicht von einer noch viel freiwilligeren Kulanzleistung unterscheiden kannst, dann denk an Dieter Nuhr!
     
  4. Julius

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    Falsch.
    Man hat keinen Anspruch darauf, daß einer Werkstatt das akzeptiert.
    Die meisten mir bekannten Betriebe tun es nicht.

    Das mit der Vorsicht stimmt.
    Aber eher deswegen, weil ein solcher Haftungsausschluß rechtlich sehr zweifehlhaft ist und ggf. gerne mal zu Lasten der Werkstatt nachträglich für unwirksam erklärt wird.

    Und dann versteht man auch, warum Werkstätten sowas in aller Regel nicht mitmachen.
     
  5. #25 wandervogel, 22.02.2013
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    Es ist doch so, Vertragspartner ist entweder Amazon und ich oder der Handwerker und ich.

    Ich meine mich aber zu erinnern in letzter Zeit wo gelesen zu haben, dass sich die Rechtssprechung dahingehend geändert hat, dass der Einbauer auch die Kosten für das ein- und ausbauen im Gewährleistungsfall übernehmen muss. Beispiel eine Dacheindeckung: Früher bekam ich die Dachziegeln bei berechtigter Reklamation umgetauscht, musste aber das Auswechslen der Ziegeln durch den Dachdecker bezahlen. Heute muss ich dafür nichts mehr bezahlen, da der Einbauer das Auswechseln der Dachziegeln jetzt bezahlen muss. Genauso kann ich jetzt auch Fahrtkosten zum Verkäufer geltend machen, angenommen ich bringe ein deffektes Produkt zurück zum Verkäufer.

    Ein Bekannter hat mir gerade die Tage gesagt, baut gerade, er versucht sämtliche Baustoffe nach Möglichkeit immer dort zu kaufen, wo derjenige sie auch einbaut. Bei unserem Beispiel der Dachziegeln, lieber ein paar Teuros mehr bezahlen und beim Dachdecker die Ziegeln bestellen, als sie sich vom Hersteller auf eigene Rechnung zur Baustelle fahren lassen.
     
  6. Julius

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    Du redest hier wirklich wie der Blinde von der Farbe!

    Schonmal was von einer abweichenden gesetzlichen Gewährleistungsfrist für Arbeiten an Gebäuden gehört...?


    Dein geschilderter Einsatz in Bezug auf die Hersteller ist ja lobenswert und durchaus zur Nachahmung empfohlen.
    Nur handelt es sich dabei in aller Regel um Kulanzleistung, höchstens aber um Auslegung von Garantieleistung.
    Nie jedoch um gesetzliche Mängelgewährleistung. Daher gibts auch keinen Rechtsanspruch darauf.
     
  7. Tatze

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    Verschleißteile sind immer schwer nachzuweisen. Ein Reifen ist gilt auch als beweglich. Aber ich kann dir versichern, dass bei nachweislichen Produktionsfehlern auch Reifen ausgetauscht werden. Der Hersteller war sogar so Kulant den zweiten Reifen ebenfalls zu tauschen. An Vorder- und Hinterachse muss ja jeweils ein gleiches Paar Reifen mit selber Abnutzung montiert sein. Reifen unterliegen einer besonderen Qualitätsprüfung, hier geht es schließlich um Menschenleben wenn so ein Ding kaputt geht.

    Ich denke in diesem Thread geht es eher um kaputte Dichtungen oder billig chromierten Kunststoff, wo nach nem halben Jahr das Plastik durchschaut. Und das sind Dinge, die man durchaus tauschen kann. Hier spielen dann so tolle Sachen wie das verwendete Reinigungsmittel und die Reinigungshäufigkeit eine gewisse Rolle. Es gibt Reiniger welche Gummi angreifen oder für übermäßigen Abrieb der Chromoberflächen sorgen.
     
  8. Julius

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    Nun aber nicht ablenken!
    Von falscher Rechtsauslegung zum falschen Reinigungsmittel, die Chuzpe muß man erst mal haben...
     
  9. Tatze

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    Ich ziehe mich dann jetzt mal zurück. Ich spreche eher aus der Praxis. Natürlich geschieht Herstellerseitig einiges aus Kulanz, zur Vermeidung eines Rechtsstreits oder aus Imagegründen.

    Mein Satz: "das der Hersteller letzten Endes für Mängel am Produkt haften muss ist gesetzlich geregelt." ist eher so gemeint, dass natürlich nicht der Hersteller haften muss, wenn der Endkunde woanders kauft. Über die Kette Endkunde -> Verkäufer -> Zwischenhändler -> Hersteller steht der Hersteller am Ende doch in der Pflicht. Ich versuche (weil es praktischer ist und der Hersteller etwas lernen soll) immer den direkten Weg zum Hersteller. Das klappt vorallem bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern sehr gut. Ich bleibe dabei aber immer freundlich und menschlich.

    Mein Satz: "Selbiges gilt im übrigen für einen Handwerker, der die Armatur gleich mitverkauft. Der tauscht auch nicht nach 3 Jahren kostenlos." schränke ich hiermit ein. Der Handwerker würde warscheinlich abgenutztes Chrom oder eine kaputte Dichtung nach 3 Jahren nicht kostenlos tauschen. Anders sieht das sicherlich bei echten Baumängeln aus. Ich beziehe mich hier also eher auf ein einzelnes eingebautes Produkt und nicht etwa auf eine Gesamtkonstruktion. Mit den gesetzlichen Regeln kenne ich mich an dieser Stelle tatsächlich nicht genug aus. Gerade im Versandumfeld habe ich aber sehr viel Einblick. Ein Onlinehändler agiert hier oftmals ganz anders, als ein Händler vor Ort. Gerade bei nach dem Einbau nicht mehr beweglichen Gütern.
     
  10. Julius

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    Klingt schon realistischer.

    Aber schau Dir gelegentlich mal auch das Handelsrecht näher an.
    Es ist nämlich mitnichten so, daß Kaufleute derartige Ersatzanspüche einfach so in der Lieferkette zurück durchreichen können! Dafür gelten massive Einschränkungen (z.B. weit kürzere Fristen) als beim Verkauf an den Letztverbraucher. Und genau das führt dann dazu, daß sich eben oftmals doch der Einzelhändler bzw. liefernde Handwerker solche Kosten ans Bein schmieren darf!

    Genau dafür (u.a.) dient der Aufschlag...
     
  11. #31 Pruefhammer, 22.02.2013
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    richtig, teilweise kann eine Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden, keiner kennt als Endkunde die Vertragsbeziehung zwischen Händler und Hersteller- und darauf soll ich mich verlassen. Unsinn.
    Im übrigen wirst du schon den Händler in Anspruch nehmen, spätestens dann, wenn der Hersteller pleite ist.
     
  12. #32 Achim Kaiser, 22.02.2013
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    @Prüfhammer

    wie oft haste denn das schon getan und durchgefochten ?

    Ahnung - mit Titel belegt oder Prinzip-Geschwätz wie mans gerne hätte ?

    So manchem Internetvertickerer traue ich nicht weiter als ich ihn schmeissen kann - was Regressforderungen im Schadensfall angeht. Ich rede jetzt nicht von Kleinverbrauchskrimskrams sondern von ner 4 oder 5-stelligen Schadensforderung ....

    Im Haustechnikbereich unterschreib ichs dir .... bevor du von nem Internetvertickerer den Schaden bezahlt bekommst folgt der dem Hersteller, ganz zu schweigen wenns Fälle sind bei denen technische Unterstützung brauchst.

    Es ist mein täglich Brot mich mit solchen Themen rumzuschlagen .... es kommt garantiert keine Freude auf .... und jeder Rechtsstreit ab 5 stellig dauert min. 3 Jahre .... und wies ausgeht ----> ?

    Geh erst mal durch ein paar Bauprozesse dann ändert sich die Gesinnung zu 100%.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  13. LaSina

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    Frag den Handwerker einfach. Unser Sanibetrieb konnte die Inetpreise mitgehen.
     
  14. #34 Gast036816, 22.02.2013
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    Gast036816 Gast

    wer sagt denn, dass das zeug von der weiblichen kriegerin neu ist. vielleicht hat einer sein lager leer gemacht, bei einer baustelle ging das zeug zurück, zur verhökerung frei gegebene insolvenzmasse. es gibt viele möglichkeiten, das zeug günstiger auf den markt zu werfen.
    gewährleistung wirst du nur auf die erbrachte leistung vom sanilöter kriegen, bauseits beigestelltes material übernimmt er nicht in seiner haftung. ob du von der kriegerin so etwas wie eine werksgarantie oder gleichwertiges erhältst?
     
  15. #35 Rudolf Rakete, 22.02.2013
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    Dieses Durchreichen wird nur von Firmen mit der entsprechenden Markmacht so gehandhabt. Z.B. bei diversen Discountern die reichen die Gewährleistungsansprüchen voll an die Hersteller weiter. Bei dem kleinen Handwerker wird das schwer fallen, ist aber auch bei manchen möglich, z.B. wenn man über einen Zweistufler einkauft.
     
  16. #36 githero, 22.02.2013
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    ich meine aus einem anderen Fachforum im Kopf zu haben, dass diese Aussage so nicht stimmt. Verarbeitet der Sanilöter bauseits bereitgestelltes Material, übernimmt er damit automatisch die Gewährleistung darauf. Das ist ein weiterer Grund, warum das viele nicht machen wollen. Ein Ausschluss des Gewährleistungsübergang ist wohl auch nicht möglich.
     
  17. #37 Gast036816, 22.02.2013
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    Gast036816 Gast

    warum sollte er, wenn ihm die quelle des materials unbekannt ist. du kannst doch niemandem nicht überschaubare risiken überhelfen. kauft der bauherr das material selbst im fachhandel als fabrikneue ware und es wird dem verarbeiter beigestellt, ist das etwas anderes. für den auftragnehmer kein muss, ein schreiben, richtig formuliert reicht für den haftungsausschluss, siehe vob/b § 4 (3).
     
  18. #38 Achim Kaiser, 22.02.2013
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    Nö ... wieso sollte er ?

    Der Handwerker muss lediglich das Material dahingehend überprüfen obs für den Einsatzzweck grundsätzlich geeignet ist. Die Materialgewährleistung selbst bleibt genau da wo sie war .... beim Käufer/Verkäufer.

    Sprich ... eine beigestellte Gastherme MUSS z.b. ein Prüfzeichen tragen dass für DE zugelassen ist ansonsten kannste sie im Garten vergraben aber eben nicht einbauen oder anschließen. Armaturen müssen entsprechende Prüfzeichen tragen, wenn sie in Trinkwasserinstallationen eingesetzt werden etc ....

    Problematisch wirds wenn z.B. ein Neubau KFW Anforderungen einhalten soll und der Bauherr schleppt eine Heizkiste an mit unpassender Leistung .... in dem Fall ist das Anforderungskonzept torpediert, ggf, die KFW Förderung in Gefahr ... kalter Arsch mit Schneegestöber in Sicht .... oder oder oder .... und anschließend eröffnet sich die Frage wer haftet für was ....

    Noch viel interessanter wirds dann wenn z.B. die Bude nicht warm wird und der Verbrauch bei Faktor 5 liegt .... wer ist dann der *Schuldige* ?
    ... und wer trabt dann u.U. 10x an und fummelt oder auch nicht ?
    ... vor allem wer bezahlt es ?

    So nen Mist tut man sich ganz einfach nicht an ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  19. #39 Pruefhammer, 22.02.2013
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    Wo habe ich was getan und durchgefochten- liest Du die Beiträge überhaupt richtig? Und selbstverständlich nehme ich im Streitfall den Händler in Anspruch, da im Regelfall ich gar keine Handhabe gegen den Hersteller habe, ganz einfach keine Vertragsbeziehung vorliegt. Wo ist jetzt Dein Problem?
     
  20. R.B.

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    Nö, nö, da solltest Du in dem anderen "Fachforum" mal genauer lesen.

    Entscheidend ist, was für ein Vertrag zwischen den Parteien geschlossen wird, und da geht es nicht nur um VOB oder BGB. Es gibt hier keinen Automatismus der bewirkt, dass der Handwerker die Gewährleistung übernehmen muss. Es wird zwar oft dieses Argument dafür herangezogen um bauseits gestelltes Material nicht zu verbauen, aber das ist falsch. Dafür gibt es andere Gründe, die man auch einfach bei Namen nennen könnte. Ausreden wie "Gewährleistung" sind billige ausreden und werden oft nachgeplappert, ohne die Hintergründe zu kennen.

    Genau so ist es falsch wenn behauptet wird, dass der Lieferant die kompletten Kosten zu tragen hätte wenn ein von ihm geliefertes Teil wieder aus und eingebaut werden muss. Der Verkäufer kann hier in der Verantwortung sein, muss aber nicht. Auch hier gilt es darauf zu achten, was zwischen Käufer und Verkäufer nachweislich vereinbart war.

    Ach ja, und der Hersteller hat mit all dem erst einmal gar nichts zu tun. Er hat einen Vertrag mit seinem Kunden den er erfüllen muss, und der kann wieder ganz anders gestaltet sein, als ein Vertrag zwischen einem Händler und einem privaten Endkunden.

    Gruß
    Ralf
     
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