beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Wasser und Abwasser / Eintragsbewilligung

Diskutiere beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Wasser und Abwasser / Eintragsbewilligung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, die Zuwegung zu unserem Grundstück, auf welchem derzeit unser Neubau erstellt wird, ist durch eine private (unsere)...

  1. Gemann

    Gemann

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    Hallo liebe Experten,

    die Zuwegung zu unserem Grundstück, auf welchem derzeit unser Neubau erstellt wird, ist durch eine private (unsere) Stichstraße zu erreichen.

    Unter dieser Stichstraße verlaufen Abwasser/Wasser/Gasleitungen. Jetzt wird gewünscht, dass wir zugunsten der Wasser- und Abwasserbetriebe eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen.

    Grundsätzlich ist hiergegen auch nichts einzuwenden, da sich die einzutragende Dienstbarkeit auf die Fläche der privaten Stichstraße begrenzt. Ebenfalls haben wir uns mit Kaufvertrag des Grundstückes notariell verpflichtet, Dienstbarkeiten, die bei dem Gesamtbauvorhaben zur Sicherung nachbarrechtlichen Verhältnissen, insbesondere Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, sowie der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Auflagen dienen, in das Grundbuch eintragen zu lassen. Den Inhalt bestimmt die Verkäuferin nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Diese Dienstbarkeiten übernimmt der Käufer.

    Unsere Fragen die sich stellen sind folgende:

    Müssen wir sämtliche Dienstbarkeiten die zum wohnwirtschaftlichen Leben notwendig für die Erschließung sind bei uns eintragen lassen? Wahrscheinlich ja?

    Und, gibt es bei den Formulierungen der Eintragsbewilligungen etwas spezielles zu beachten? Wie verhält es sich beispielsweise mit den Reparaturkosten einer Wasserleitung und unserer privaten Stichstraße? Können hier Kosten auf uns zukommen, hinsichtlich jener man schon bei der Eintragsbewilligung vorsorglich die Zurechnung/Aufteilung (z.b. auch auf die angrenzenden Eigentümer) vornehmen könnte?

    Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    M. Gemann
     
  2. #2 Gast036816, 23.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    für juristische fragen solltest du einen beratungstermin mit dem anwalt deines vertrauens vereinbaren.
     
Thema: beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Wasser und Abwasser / Eintragsbewilligung
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