Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen?

Diskutiere Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, unser Nachbar möchte 50 cm von der Grenze entfernt eine Gartenhütte mit Veranda mit einer Länge von 5 m und einer Höhe von...

  1. Hugole

    Hugole

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    Hallo zusammen,

    unser Nachbar möchte 50 cm von der Grenze entfernt eine Gartenhütte mit Veranda mit einer Länge von 5 m und einer Höhe von ca.2,20m am Trauf und 2,56 m am Giebel errichten. (Außerhalb der Baulinie, genehmigungspflichtig)

    (Wie wir den guten Herrn kennen, wird dies sein Partyzentrum werden. --> Lärm etc)

    Für so ein Bauwerk kommen uns die 50 cm recht mickrig vor.
    Wir wollen für uns und unsere Nachfahren keine Nachteile durch den Bau erlangen. Wir wissen nicht, was wir in ein paar Jahren in dem Teil des Grundstücks errichten / machen wollen. Zudem würden durch den Schatten unsere Pflanzanlage an der Südseite ziemlich in den Schatten gestellt.
    Wir haben auch die Befürchtung, dass es einigen seiner Gäste nachts zu weit ist, auf die Toilette zu rennen und da der halbe Meter hinter der Hütte zu unserem Zaun hin gerade recht ist.

    Wir wohnen in BW.

    Können wir hier irgendeinen begründeten Widerspruch einlegen? Wie weit muss die Hütte von der Grenze auf jeden Fall weg sein?


    Gruß Hugole
     
  2. KlausK

    KlausK Gast

    Was steht im B-Plan? Nebengebäude (Schuppen, Garage, Carport, ...) bis 6m Länge dürfen oftmals auf die Grenze bzw. mit bis zu 50cm Abstand gebaut werden.
     
  3. #3 Baufuchs, 24.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bauordnung BW:

    Demnach wäre das Gebäude nach den beschriebenen Grössen zunächst zulässig, eine Nutzung als Partyraum aber unzulässig. Ob Genehmigung ausserhalb Baugrenzen/Baulinien überhaupt erteilt wird ?
     
  4. #4 fmjuchi, 24.02.2013
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    Widerspruch kann man gegen einen Verwaltungsakt wie z.B. die Baugenehmigung einlegen.
    Gibt es einen solchen, z.B. bei genehmigungfreien Vorhaben nicht, ist der WS nicht zulässig.

    Es würde mich auch etwas wundern, wenn genehmigungsfreie "Gerätehäuser" außerhalb der Baulinie aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan nicht zulässig wären.

    Ansonsten geht es hier doch nur um Schikane. Weiterhin auf gute Nachbarschaft :winken
     
  5. H.PF

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    Fragt sich nur was die Schikane ist, die Hütte, der Wiederspruch, die Partys?
     
  6. #6 fmjuchi, 24.02.2013
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    Das nachbarschaftliche Verhältnis wird doch hier in mehreren Threads beschrieben.
    Wenn die Hütte so zulässig sein sollte, ist das eben so.

    Hoffen wir mal, dass die beiden lieben Nachbarn wieder die Kurve kriegen und sich nicht den Spaten vor das Hirn schlagen. Glaub mir, nach 25 Jahren Verwaltungstätigkeit und einer Periode Schiedsmann kennt man seine Pappenheimer.
     
  7. #7 Inkognito, 24.02.2013
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    Inkognito Gast

    "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn sein Nachbar ihn nicht lässt"

    Gegen urinierende Gäste hilft eventuell ein in Kniehöhe am Zaun angebrachter Blechwinkel mit 45° Gefälle zum Nachbarn - der Strahl trifft - früher oder später - dieses Prallblech und spritzt zurück zum Verursacher, das hat irgendwann auch einen Lerneffekt.

    Ansonsten, eine gute und respektvolle Nachbarschaft ist ein hohes Gut, wenn der Streit schon hier ausartet ist vielleicht der Gang zu einem Mediator zielführender.
     
  8. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Laut Fragesteller handelt es sich aber um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben.
    Auch die geschilderten Details lassen diese Vermutung zu.
    Also, Herr Verwaltungsfuchser?
     
  9. #9 fmjuchi, 24.02.2013
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    Woraus ergibt sich, das es sich um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben handelt? Weil es der Fragesteller behauptet?

    Oder geht es um den Bescheid über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes?
    Fragen über Fragen.

    Lassen wir mal die Mutmaßungen auf Grundlage des nachbarschaftlichen Verhältnisses weg. Es geht um ein Gartenhaus/Gerätehaus, dass an der Grenze stehen soll. Die Dinger stehen in jedem dritten Garten.

    Hier wird direkt eine unerlaubte Nutzung unterstellt.
     
  10. Hugole

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    das Ganze ist ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben "Erstellung eines Gartenhauses". Wir haben die Benachrichtigung von der Gemeinde erhalten und haben die Unterlagen eingesehen. Ein Großteil des Hauses ist eine überdachte Veranda. Gegen das Gartenhaus und den Nachbarn haben wir nichts.
    Wir haben uns bei unserem Bauvorhaben an die Vorgaben des B-Plans und der anderen Bauverordnungen /-gesetze gehalten. Wir fragen uns nur, ob es so zulässig ist, ein solch großes Haus außerhalb der Baulinie gerade mal 50 cm von der Grenze weg zu errichten. Unsere angelegten Pflanzen würden dadurch einiges weniger an Licht bekommen und die Aussicht würde geschmälert. Wir haben bei der Gartenanlage unsere Bäume / Sträucher nach den geltenden Vorgaben gepflanzt. Wir haben bei der Anlage unseres Gartens auf alle Angrenzer Rücksicht genommen.

    Bei uns in der Gemeinde ist es generell so, wenn von den Nachbarn kein Widerspruch kommt wird jeder Mist genehmigt, egal in wie vielen Punkten der B-plan umgangen wird.
    Wir möchten von unserem Garten und teuren Grundstück auch einen Nutzen für uns und unsere Nachfahren haben. Man weiß nie was in ein paar Jahren ist. Wenn jeder sich aus den Spielregeln freikaufen kann, dann brauchen wir keine. Dann kann man sowas wie die Baulinie usw abschaffen.
     
  11. H.PF

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    Dann sag doch einfach nein... Ich versteh dich gut, das du sowas nicht direkt an der Grenze stehen haben willst. Das wird immer ein Drecksloch bleiben auf das du gucken musst...
     
  12. #12 fmjuchi, 24.02.2013
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    Ein Widerspruch kann nur eingelegt werden, wenn bereits eine Baugenehmigung erteilt wurde.
    Handelt es sich bei der Information um eine Anhörung, können zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Bedenken angemeldet werden.
    Was stand in dem Brief der Gemeinde?

    Nach den Landesbauordnungen sind bestimmte Vorhaben auf der Grenze zulässig. Hier handelt es sich um eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch. Daher würde ich auch hier ansetzen, mir evtl. die Begründung zum Bebauungsplan besorgen und darlegen, aus welchem Grund eine Befreiung nachteilig für euch ist. Hilfe findest du beim Fachanwalt deiner Wahl.
     
  13. Hugole

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    Benachrichtigung der Angrenzer für das Bauvorhaben
    Erstellung eines Gartenhauses

    der o.g. Bauantrag wurde bei der Gemeinde im Genehmigungsverfahren gem. §49 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. §53 LBO angezeigt. Gem. § 55 Abs. 3 LBO werden Sie hiervon als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks (Angrenzer) benachrichtigt. Antrag und Bauvorlagen können innerhalb vier Wochen bei der Gemeinde eingesehen werden.
    Wenn zu diesem Zeitpunkt keine Einwendungen ergehen, wird angenommen, dass Sie mit der Durchführung des Vorhabens nach den eingereichten Bauvorlagen einverstanden sind. [...]

    Angrenzererklärung - Baugenehmigungsverfahren
    Zu der Bausache Erstellung eines Gartenhauses...
    erklären wir als Eigentümer des angrenzenden Grundstückes [...]
    - gegen das Bauvorhaben werden keine Einwendungen erhoben
    - gegen das Bauvorhaben werden folgende Einwendungen erhoben...



    So stehts im Schreiben drin.
     
  14. #14 wasweissich, 24.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    macht die sache ja einfach :D

    einfach schreiben : weil.....
     
  15. Hugole

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    dann her mit den Punkten...

    Aus unserer Sicht könnten wir argumentieren, dass die Hütte mit den Ausmaßen außerhalb der Baulinie ist und mit dem halben Meter Abstand zu nah an der Grenze.
    Wir haben ja nix gegen die Hütte, nur dass sie so dicht an der Grenze ist. In unseren Augen soll man sich an die Spielregeln halten, wenn man was in den Garten reinbauen möchte.

    Wenn man auf ner Straße rumfährt und es Gesetz ist innerorts 50 zu fahren, dann darf ich da auch nicht mit 100 langbrettern.
     
  16. Baumal

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    dann erhebe mal einwendungen gegen das bauvorhaben.
    deine einwendung wird abgelehnt, davon gehe ich aus.

    begründungen, das gartenhaus wird partyraum und
    deine pflanzen hätten zu wenig sonnenlicht interessiert nicht.
     
  17. #17 wasweissich, 24.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mich stört die hütte ja nicht , deswegen habe ich auch keine argumente dagegen ..... :D
     
  18. Baumal

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    ... hab doch nicht mit dir gesprochen.:D
     
  19. #19 wasweissich, 24.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ich habe dir auch nicht geantwortet
     
  20. Baumal

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    schön, dass wir mal wieder miteinander gesprochen haben.:D
     
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