Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen?

Diskutiere Kann ich hier begründeten Widerspruch einlegen? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Gegen das Gartenhaus muss er ja auch keine Einwände geltend machen. Bei späterer Nutzung als Partyraum = unzulässige Nutzungsänderung + im...

  1. #21 Baufuchs, 24.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gegen das Gartenhaus muss er ja auch keine Einwände geltend machen.

    Bei späterer Nutzung als Partyraum = unzulässige Nutzungsänderung + im Grenzabstand nicht zulässiger Aufenthaltsraum.

    Wenns mein Nachbar wäre hätte der mich gefragt und Dauereinladung zu den Partys ausgesprochen :-))
     
  2. Baumal

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    wie soll so eine gartenhütte unzulässiger aufenthaltsraum
    werden? wenn die nachbarn sich einige tage im jahr dort
    aufhalten, grillen und bier trinken, muß man mit leben.
     
  3. #23 Baufuchs, 24.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sollte man.

    In einem hiesigen Baugebiet wurde die Nutzung zu Partyzwecken mit der Begründung:
    "Nur Garagen/Abstellräume ohne Grenzabstand zulässig", untersagt.
     
  4. #24 wasweissich, 24.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    du hast ja vielleicht komische nachbarn ...

    die reden mit dir ?
    und laden dich auch noch zu gartenfesten ein ?? :yikes
     
  5. #25 Baufuchs, 24.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Westfalen sind so :-))
     
  6. Hugole

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    Das Ganze hat meines Erachtens mit Respekt zu tun. Respekt vor dem Anderen. Der ist in dieser Gesellschaft doch sehr weit zurückgegangen. Man respektiert nicht, dass sich Leute den Kopf gemacht haben, einen B-plan zu gestalten, nach dessen Vorgaben die Baumaßnahmen in einem Baugebiet durchzuführen sind. Man respektiert nicht den einzelnen und macht gerade was man will - frei nach Pipi Langstrumpf. "Was kümmern mich die Regeln, die aufgestellt wurden, um ein Miteinander zu ermöglichen. Ich mach das, wies mir gefällt und pfeif auf die Respektzone des anderen." Wir haben das Phänomen schon mehrfach erdulden müssen und müssen mit den Folgen leben, wenn jeder sich freikauft und über die lacht, die vor dem Anderen Respekt haben und die zwischenmenschlichen und -gesellschaftlichen Regeln einhalten. Der Ehrliche und der, der nichts von den anderen will ist hier der Dumme.
    Ich würde eine solch große Hütte nicht so hinstellen, dass Sie den Nachbarn belästigt. Wir haben die Pläne am Rathaus gesehen. Das ist nicht als reine Geschirrhütte ausgelegt. Mindestens die Hälfte des Entwurfs ist eine laubenähnliche Veranda mit Sitzgruppe.
    Die Gemeinde kann durch Genehmigungen wieder Geld verdienen.

    Wie gesagt: ein bisschen Respekt voreinander und der Lebensweise des anderen täte da gut. Ich respektiere, dass er im Sommer mit Freunden zusammensitzen und Grillen und Feiern will etc.

    Aber mein Recht auf Abstand wird hier nicht respektiert. Wäre die Hütte wenigstens nen Meter in sein Grundstück geplant, sähe das Ganze schon besser aus.
     
  7. H.PF

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    Ist laut Bebauungsplan an dieser Stelle eine Hütte genehmigungsfähig ohne deine Zustimmung? Wenn nein, dann verweiger sie einfach... Wenn doch: beiß dir in den Arsch und ärger dich...

    Ich finde 50 cm Abstand von der Grenze völlig bescheuert. Entweder richtig Grenzständig oder mindestens 1 m Abstand... aber 50 cm wird ewig ein Drecksloch bleiben...
     
  8. #28 Der Bauberater, 25.02.2013
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    Wegen dem "Drecksloch" siehr die LBO BW extra den Schmutzwinkelparagrafen vor § 6 Abs. 2 schreibt vor, dass entweder auf die Grenze oder mind. 50 cm Abstand um einen Schmutzwinkel zu vermeiden. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass ma bei 50 cm mit einem Besen beikommt um zu Reinigen.

    @ TE
    wenn er ein Gartenhaus beantragt, dann kann ich keine Einwendungen gegen eine Partyscheuer einbringen. Der will aber. Mit der möchte aber, kann die Behörde nix anfangen!!
     
  9. #29 Inkognito, 25.02.2013
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    Inkognito Gast

    Gegebenenfalls ist sowas bei späteren juristischen Auseinandersetzungen hilfreich, wenn dann auf die bereits zum Zeitpunkt der Erstellung bestehenden Einwände hingewiesen werden kann, die sich - möglicherweise - dann bewahrheitet haben.

    Ansonsten, wegen des "mangelnden Respekts" - auch genehmigungsfreie Gebäude sind gesetzlich geregelt, sie sind eben genehmigungsfrei.
     
  10. #30 githero, 25.02.2013
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    Komisch, dass man sich über ein Gartenhaus aufregt aber selbst nicht weiß, gegen was man Widerspruch einlegen soll? :think
    Statt dessen wird dann moralisch appeliiert und die Verrohung der Sitten gebrandmarkt.... ohne Worte
     
  11. #31 Der Bauberater, 25.02.2013
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    Ich glaube er wollte mich schlagen, da habe ich als erstes zurückgeschlagen!! :boxing
     
  12. #32 Rosmarin, 25.02.2013
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    Dein Recht auf Abstand ist durch Abstandsflächen geregelt, mehr Recht auf Abstand gibt's nicht. Das Gros Deiner Rechte endet an Deiner Grundstücksgrenze, und Dein Nachbar hat das Recht, sein eigenes Grundstück im Rahmen gesetzlicher Vorgaben nach Belieben zu nutzen. Und auch dieses Recht gilt es erst mal zu respektieren. Dass manche Leute sich gerne etwas mehr herausnehmen, und dann noch ein bisschen mehr usw. bis mal jemand was sagt (der dann ganz offensichtlich der böse Spielverderber ist), steht auf einem anderen Blatt.
    Wenn Du wirklich was erreichen willst, dann ab zum Anwalt, sonst kämpfst Du auf verlorenem Posten. Da gibt's Spielregeln, es laufen Fristen usw ...
     
  13. Hugole

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    :

    Nebenanlagen sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen in den ... privaten Grünflächen grundsätzlich nicht zugelassen, ausgenommen eine Geschirrhütte oder ein ähnliches Gebäude ohne Aufenthaltsräume je Grundstück mit bis zu 20 m³ [...]

    - nicht überbaubare Grundstücksflächen sind die Flächen außerhalb der Baulinie.
    - eine laubenähnliche Veranda ist meiner Auffassung nach ein Aufenthaltsraum.
    - 5x2,5x2,35 (mittlere Höhe)= 29,3 --> deutlich mehr als die 20 m³

    .. soweit der "aufgeweitete" gesetzliche Rahmen, in den ja alles so wunderbar rein passt, wenn man Euch so liest.

    Ich mal die Welt, wie sie mir gefällt und leg mir die Gesetze so hin, dass sie mir ins Schema passen. Zur Not wird freigekauft. So ist es doch. Und bald schon sehen die Gärten der Siedlungen aus wie Schrebergärten. ...

    Jeder macht, was er will, und der nebenan soll die Kröten schlucken, die ihm auf den Servierteller hinterm Gartenzaun gelegt werden.
    Dadurch wird das kleine Grundstück noch weiter entwertet, eingekesselt und belächelt.
     
  14. #34 Baufuchs, 26.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Hugole

    Wenn der Text aus #33 aus den Textfestsetzungen des betreffenden B.-Plans stammt, kannst Du Deine Einwände ja wie folgt begründen:

    - max. Größe von 20 m³ wird überschritten
    - Gestaltung mit Veranda lässt auf spätere Nutzung als Aufenthaltsraum schliessen
     
  15. #35 Thomas Traut, 26.02.2013
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    Seit wann ist eine offene Überdachung ein Raum, geschweige ein Aufenthaltsraum?
     
  16. #36 Baufuchs, 26.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Hat keiner geschrieben, dass Veranda Aufenthaltsraum ist.
     
  17. #37 wasweissich, 26.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    doch , der TE
     
  18. Maik86

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    Wenn du deinem Nachbarn böse willst, dann lässt du ihn bauen. Sobald er dort die erste Party feiert machst du ein paar Fotos oder wie auch immer und gehst dann damit zum Bauamt. Dann kriegen Sie ihn dran wegen unerlaubter Nutzung.
     
  19. #39 fmjuchi, 26.02.2013
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    Aber auch schön drauf achten, dass die Meute in der "Geschirrhütte" sitzt und nicht davor auf der Wiese. :winken

    Ansonsten kann das nächtliche Fotografieren von angetrunkenen Partygästen gesundheitsschädlich sein. Da gibt es dann mal schnell eins aufs Maul :boxing

    Aber spätestens dann sind die Fronten geklärt.
     
  20. #40 wasweissich, 26.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    dann eher wie auch immer , mit den fotos kann man sich böse in die nesseln setzen ....

    aussedem ist das alles jammern auf höchstem niveau , auf grund von vermutungen und unterstellungen
    (aus dem eingangspost)

    zitat TE , verträgt sich nicht unbedingt mit dem #1
    wie wäre es , mit einem gespräch ?? ich meine vorher ... so nach dem erhalt des fragebogens ??

    in etwa : hallo , horch mal , ich hab da so einen wisch bekommen .... habe aber bedenken weil .... und ausserdem ......

    könnte echt was bringen .
     
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