AN zwei gegenüberliegenden Seiten genau auf die Baugrenzen bauen?

Diskutiere AN zwei gegenüberliegenden Seiten genau auf die Baugrenzen bauen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen! Ich habe vor mir ein 484m² Grundstück zu kaufen und darauf einen Bungalow mit einer Größe von 10,99m x 12,99m zu bauen. Das...

  1. #1 AndreAcer, 24.02.2013
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    Hallo zusammen!

    Ich habe vor mir ein 484m² Grundstück zu kaufen und darauf einen Bungalow mit einer Größe von 10,99m x 12,99m zu bauen.
    Das Grundstück hat folgendes Formt: 19m Breite x 25,5m Tiefe. D.h. 19m Breite an der Siedlungsstraße. "Links- und Rechts" daneben sind die jeweiligen Nachbargrundstücke.
    Nun, wie es der Zufall so will, wäre die perfekte Ausrichtung des Hauses für mich auf dem Grundstück so, dass die lange Seite mit 12,99m zur Straße hin gehen sollte. D.h. 19m abzüglich 12,99m blieben 6,01m. Da ich zu den Nachbarn links und rechts jeweils 3m lassen müsste, würde der Bungalow sowohl links als auch rechts genau auf den Baugrenzen stehen. Ist das realistisch machbar? Was passiert, wenn nach der Bebauung festgestekt wird, dass falsch gemessen wurde und man nach rechts 10cm zu weit rübergekommen und somit nur noch 2,90m zum Nachbargrundstück hat, während dessen nach links 3,10m sind?
    Außerdem, das Dach hat einen Überstand von ca. 55cm der jeweils rundherum noch zu den 10,99m und 12,99m dazu kommt. Ich schätze damit benötige ich in jedem Fall eine besondere Baugenehmigung oder?
    Zur Verbildlichung habe ich eine Skizze gemacht und diese hier angehängt.

    Alternativ könnte man auch das Haus 90° nach links drehen und um die kürzere Achse spiegeln (damit die Nische die die Terasse werden soll wieder zur Straßengewandten Seite im Schallschatten liegt, das ist Maßgabe im Bauplan), dann würde es auf jeden Fall in die Baugrenzen passen und die Terasse wäre wieder in Südausrichtung. Allerdings hätte es den Nachteil, dass das Wohnzimmer zur Straßenseite hin liegt. Danke für Eure Hilfe und Infos vorab!
     

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  2. #2 AndreAcer, 24.02.2013
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    PS: Die GRZ ist übrigens 0,4, somit darf ich knapp 193m² überbauen. Das Haus hat somit mit allen Außenwänden knapp 130m² - es blieben 63m².
    Wenn ich im schlimmsten Fall das Haus um 90° drehen und um die kürzere Achse spiegeln müsste, dann benötige ich für Zufahrt und Carport knapp 45m². Damit dürfte ich dann noch 18m² Terasse bauen - richtig?
     
  3. #3 wasweissich, 24.02.2013
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    wasweissich Gast

    wie wäre es mit , ein zum grundstück passendes haus wählen ?

    nur so mal frei gedacht ?

    fände ich jetzt praktischer als irgendein haus irgendwie ins baufenster stampfen .
     
  4. #4 AndreAcer, 24.02.2013
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    Leider habe ich beim Grundstück keine Alternative.

    Das Haus an sich habe ich 1:1 von jemandem übernommen, der es schon so gebaut hat. Einzig machbar wäre, dass ich nicht 1:1 das Haus übernehme, sondern mit diesem Architekten eine Abwandlung des Hauses baue, die besser in die Baugrenzen passt. Nur dann wäre ja eine neue Statik etc. notwendig? Das weiß ich nicht wieviel teurer dann der Hausbau wird...
     
  5. #5 Gast036816, 24.02.2013
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    Gast036816 Gast

    das sind ideale voraussetzungen, um mit einem selbst auferlegten sparzwang dann mehrere jahrzehnte in einem falsch geplanten haus zu leben.

    was machst du, wenn das baugrundachten andere werte ergibt als bei dem bereits erstellten? richtig - deine sparvorstellungen an der statik gehen baden.
     
  6. Baumal

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    Häuser kauft man nicht wie handtaschen.
     
  7. #7 AndreAcer, 24.02.2013
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    Das heißt: ich soll eurer Meinung nach quasi auf Basis des Grundstücks mir einen neuen Bungalow planen lassen? Der also perfekt an das Grundstück angepasst ist? Welche Mehrkosten habe ich dann eurer Meinung nach zu erwarten als das vom Architekten bereits gebaute Haus so zu übernehmen?
     
  8. Baumal

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    merkwürdige frage, noch nie gehört...:yikes
    natürlich plant man auf basis eines grundstücks das gebäude.
     
  9. #9 AndreAcer, 24.02.2013
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    Schon klar, aber die Frage nach den Mehrkosten die ich zu Erwarten habe plagt mich...
     
  10. Baumal

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    ich weiß ehrlich gesagt nicht von welchen "mehrkosten" du redest?
     
  11. #11 Gast036816, 24.02.2013
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    Gast036816 Gast

    du stellst die falschen fragen? mit welcher begründung solltest du eine abgelegte planung ohne nachzudenken übernehmen?

    1. fürs baugesuch muss sowieso eine unterlage neu geschaffen werden oder meinst du, dass die abgelegte baugenehmigung ein zweites mal genommen werden kann?
    2. baugrundgutachten und die konsequenzen hatte ich bereits geschrieben!
    3. warum planst du nicht ein haus, was auf dein grundstück besser zugeschnitten ist, z. b. einen länglichen baukörper, der mehr freifläche im süden und gleichzeitig die nutzung im westen bietet?
    4. warum ein bungalow?
     
  12. #12 AndreAcer, 24.02.2013
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    Bungalow deswegen weil ich ein Haus barrierefrei haben möchte.
    Bisher habe 1:1 übernommen, weil ich im Laienverständnis dachte, dass dadurch div. Architektenkosten und Statikerkosten gespart werden können (die kreative Arbeit des Architekten entfällt doch ?). Das Budget liegt bei 170 TEUR. Baukosten für das Haus schlüsselfertig bei einem sehr guten Bauunternehmen liegen bei fix 130 TEUR. In diesem Preis ist auch der Architekt eingeplant der o.a. Haus entworfen hatte. Grundstückskaufpreis liegt bei 26 TEUR. Alle Nebenkosten inkl. Hausanschlüsse exkl. Außenanlagen sind mit 10 TEUR. veranschlagt. Somit passt es so jetzt ins Budget.

    Ich dachte mit einem völlig neu ans Grundstück geplantes Haus käme ich vllt. 10 TEUR teurer raus, wegen des neuen Entwurfs?
     
  13. Roth

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    Kosten: Wieviel lässt der GÜ überhaupt nach, wenn man eine alte Planung von ihm übernimmt?
     
  14. #14 AndreAcer, 24.02.2013
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    Die alte Planung kommt nicht vom GU. Der Bauherr des Hauses hatte mit dem Architekten diesen Entwurf gemacht und hat mit dem GU den ich gewählt habe nur den Rohbau gemacht. D.h. der GU war in der originalen Bauplanung gar nicht beim Entwurf dabei. Da der GU allerdings die Zeichnungen etc. da hatte, bin ich zum ihm hin und hab gesagt ich hätte gerne genau dieses Haus ebenfalls - bitte einmal ein schlüsselfertig Angebot machen ;-). Angebot fix mit meinen Vorstellungen waren bei 130 TEUR inkl. des entwerfenden Architekten, der zufällig auch der Architekt ist, den der GU nutzt.

    Mit dem Generalunternehmer habe ich gerade telefoniert. Er meinte ein neuer Hausentwurf, der sich anlehnt an das Original aber besser auf das Grundstück zugeschnitten ist käme nicht wirklich teurer, da der Architekt so oder so die Arbeit neuer Zeichnungen etc. hätte.
     
  15. #15 wasweissich, 24.02.2013
    wasweissich

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    siehst du .....
     
  16. #16 AndreAcer, 24.02.2013
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    Natürlich ist mir ein zum Grundstück geplantes Haus, welches 100% nach meinen Vorstellungen gebaut wird lieber. Das Haus was ich übernehmen wollte passte aber schon 98% auf meine Wünsche - nur leider nicht wirklich zum Grundstück leider... ;-)
    Nun bin ich beruhigt...
     
  17. #17 Heideblick, 24.02.2013
    Heideblick

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    Wir planen auch einen Bungalow, das Grundstück ist 15m breit, 25m lang, Wohnfläche 117 qm, Grundriss L-förmig, zwar etwas speziell durch Grenzbebauung, aber nicht zu schwierig, Flachdach, Gastherme, Abluftlüftung, Ausstattung eher unterer Standard, erstmal geplant mit Kalksandstein mit WDVS.
    Kostenberechnung (mit MwSt) nach Leistungsphase 3 für Bauwerk und Technik liegt bei etwas über 200k€. Dazu kommen noch Grundstück (vorhanden), Architektenhonorar nach HOAI, Gutachter (teilweise erledigt, da sonst keine Planung möglich), Fachplaner, Anschlusskosten, Außenanlagen, Bodenbeläge, Tapeten usw..
    Natürlich gibt es auch keine Kostengarantie.
    Nach meinen Erfahrungen bleibt für Dich nur ein Fertighaus mit Standardgrundriss (aber nicht an unabhängiger Beratung und Überwachung sparen) oder die Lösung, die zu 98% passt (nach individueller Planung mit Architektem würde Dir allerdings auffallen, daß es bei weitem keine 98% mehr sind). Die Ausrichtung Deines Grundstückes ist dazu nicht ungeeignet, kenne aber das Umfeld nicht.

    Grüße
    HB
     
  18. #18 ManfredH, 24.02.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Schöne Formulierung...

    Bei manchen Threads gewinnt man den Eindruck, das wichtigste am Hausbauen wäre, die Kosten für die Architektenleistungen einzusparen, auf welche Weise auch immer.
     
  19. #19 Gast036816, 24.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bungalow ist doch nicht gleichzeitig barrierefrei. du sparst nix mit deiner idee. haben der architekt und der tragwerksplaner dir denn das einverständnis gegeben, dass du ihr geistiges eigentum so einfach weiter nutzen kannst? wer übernimmt die haftung?
     
  20. #20 AndreAcer, 24.02.2013
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    Der Architekt der es entworfen hat, ist doch bei mir jetzt auch als Architekt im Boot und eingeplant. Ein Bungalow ist gesetzt, so oder so. Darüber möchte ich auch wirklich nicht diskutieren.
    Der Grundriss wird im schlimmsten Fall eben ein völlig anderer. Die Kosten verändern sich dann ja nicht offensichtlich. Ich hab mir selbst einige Entwürfe grob gezeichnet die in ihrem grundsinne dem eigentlich Plan ähneln aber Rechtechkig sind und die Wohnräume gen Südwesten haben.
     
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