geteilte Bodenplatte DHH - Abdichtung

Diskutiere geteilte Bodenplatte DHH - Abdichtung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Was soll der Satz: " Keller wird wegen eventuell erhöhtem Grundwasser aus WU-Beton erstellt ". Ist laut Bodengutachten mit Grundwasser oder...

  1. Eric

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    Was soll der Satz: " Keller wird wegen eventuell erhöhtem Grundwasser aus WU-Beton erstellt ".

    Ist laut Bodengutachten mit Grundwasser oder aufstauendem Sickerwasser zu rechnen oder nicht? Wie hoch?

    Nicht das Pferd von hinten aufzäumen.

    Frage an Experten: Was wäre denn von einer Schleierinjektion zu halten, wenn Lastfall Grundwasser vorliegen sollte.
     
  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    :eek:
    Da ham wa den Salat (@ JDB Ich ahnte es)
    Ein Keller aus WU-Beton ist wunderschön, aber ganz planmässig undicht - jawoll.
    Mag schon sein. Aber weiter oben war im Zusammenhang mit der WW von AUFPREIS die Rede. Und wenn der nicht vertraglich vereinbart ist (der Mehrpreis) dürfte nach meiner jur. Laienmeinung die WW nicht geschuldet sein, sondern der WU-Beton.
    @ Eric: Was spricht der Jurist
    Schleierinjektion, naja. Ausserdem seh ich immer das Problem der gewollten oder ungewollten Bewegungen im Arbeitsraum - Sacken in Folge mangelnder Verdichtung, Schachtarbeiten wg. wasweisichwas, bei entsprechender zeitweiser Wasserhöhe auch Erdbewohner.
    All das zerstört im Zweifel den Schleier. Dann muss wieder injeziert werden.
    Wär für MICH das letzte zu wählende Mittel.
     
  3. Eric

    Eric

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    @Ralf: Ich will nicht, da der Sachverhalt völlig unklar ist:

    1. Gego redet davon, daß er DH " gekauft " hat. Das könnte für Bauträgervertrag sprechen??? Ohne Kenntnis des Vertrages, brauchste erst gar nicht anfangen, zu argumentieren.

    2. Dann redet er von " event. Grundwasser " und von einem Bodengutachten, nach dem sich die Ausführung lt. Baubeschreibung richten sollte. Ob Lastfall Grundwasser oder was sonst vorhanden ist, gibt er nicht an.

    3. Weiter ist die Rede, es sei dann ein Betonkeller aus WU beauftragt worden statt gemauerter Keller. Warum, sagt er nicht. Wegen Bodengutachten oder weils ihm lediglich sicherer erschien als gemauerter Keller?

    4. Ob er - allerdings nicht unbedingt von Bedeutung - für den Betonkeller mehr bezahlt hat, sagt er auch nicht.

    Was willste damit anfangen?
     
  4. Gego

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    Bauträgervertrag

    Es handelt sich nicht um einen reinen Bauträgervertrag sondern eigentlich um 2 Verträge.
    Die 1. Firma, die auch die Architektenleistungen und Statikvergabe vornimmt, hat in Ihrem Vertrag stehen, daß die Bauausführung von einer 2. Firma durchgeführt wird.
    Die 1. Firma erhält hierfür vom Gesamtbetrag 10%.
    Die 2. Firma die restlichen 90% nach Baufortschritt.

    Sämtliche Vertragsverhandlungen (Preis, Grundrisse, Extras usw.), wurden mit der 1. Firma geführt.
    Nachdem diese Vertragsteile ausgehandelt waren, kam die bauausführende 2. Firma ins Spiel (die uns allerdings von Anfang an bekannt war).

    Die Bodenverhältnisse sind seit 30 Jahren stabil, d.h. höchster Grundwasserstand ca. 1m unter der Bodenplatte. Um aber für die Zukunft abgesichert zu sein, haben wir einen WU-Keller verlangt und den hierfür anfallenden Mehrpreis auch in Kauf genommen.
    Der Lastfall "Grundwasser" ist also momentan nicht vorhanden.

    Da wir mit einer befreundeten Familie ein Doppelhaus bauen, wurden auch sämtliche Verhandlungen gemeinschaftlich geführt, d.h. beide Hälften sollten gleichzeitig erstellt werden.
    Vertraglich wurde dies aber getrennt, so dass jeder von uns einen eigenen Vertrag bekommen hat.
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich würde sagen...

    Sie klemmen sich mal Ihre Unterlagen unter den Arm und besuchen damit einen Baurechtsanwalt, der Ihnen mal was sagt, wer Ihnen eigentlich was schuldet.
    Abenteuerlicher gehts ja schon fast nicht mehr. Firma A macht dies und B machts das und irgendwie hängen die - vielleicht auch intern wirtschaftlich - zusammen.
    MfG
     
  6. mls

    mls Bauexpertenforum

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    für was haftet a?

    ok, frage ist rhetorisch ;)

    elegante lösung:
    nicht mehr bauleistungshandel, sondern bauplanungshandel.
    wird bestimmt gut :p
     
  7. Eric

    Eric

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    @Ralf: Wegen 500,00 EUR?

    Naja, wahrscheinlich wirds ein Dauermandat!
     
  8. Gego

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    WU-Keller DIN 18195-6 A8

    In den Plänen des Architekten, die auch dem BU vorliegen und seine Arbeitsgrundlage sind, steht, dass die Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195-6 A8 als schwarze Wanne vorgesehen ist.

    Haben wir nun Anspruch auf einen wasserdichten Keller oder nicht?

    Was müsste getan werden um jetzt (Keller ist fertig, Kellerdecke ist drauf) zu verhindern, dass sich Wasser zwischen den beiden Bodenplatten nach oben durchdrückt ?
     
  9. Bruno

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    Was in den Plänen steht, nützt Ihnen nur was, wenn die Pläne Bestandteil Ihres Vertrags sind. Dann wäre die Ausführung falsch weil nicht entsprechend DIN 18195-6. Handelt es sich um Pläne, die nur "Arbeitsgrundlagen" im Innenverhältnis der Firmen sind, nützen sie nichts. Sie könnten jederzeit geändert werden oder schon durch Anweisungen im Innenverhältnis irrelevant geworden sein.

    Anspruch auf einen wasserdichten Keller haben Sie, wenn die Wasserverhältnisse am Grundstück einen erfordern. Das Bauwerk muss schließlich mangelfrei sein, egal was in internen "Arbeitsgrundlagen" steht oder nicht.

    Zur Technik wurde genug geschrieben, Stichworte "kann nicht dicht werden", "unreparabel" und "lässt sich nicht mehr fachgerecht abdichten", jedenfalls nicht mehr im Sinn der DIN 18195-6.
     
  10. Eric

    Eric

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    @Bruno: Das Problem ist, daß wir Gego und Gego uns nicht versteht. Wir reden aneinander vorbei.

    Gego erklärt, Lastfall Grundwasser liegt ( Bodengutachten ist allerdings offenbar nicht vorhanden ) nicht vor. 30 Jahre ( möglicherweise zu kurz; wir gehen hier am Rhein 80 Jahre zurück ) zurückliegender Bemessungswasser-stand soll 1 m unter Sohle liegen. Ob aufstauendes Sickerwasser vorliegt, sagt er nicht. Insofern ist unklar, ob eine Abdichtung nach DIN 18 195- 6 überhaupt erforderlich ist.

    Der BH kann " goldene Wasserhähne " beauftragen, also auch eine Abdichtung nach DIN 18 195 - 6, obwohl er sie tatsächlich nicht braucht. Dann muß gemäß Beauftragung geliefert werden. Bei Gego scheint anzuklingen, daß dies so erfolgt ist; jedenfalls scheint er die Beauftragung dahingehend zu verstehen.

    Erklärt hat er hierzu allerdings: " Um aber für die Zukunft abgesichert zu sein, haben wir einen WU-Keller verlangt und den hierfür anfallenden Mehrpreis auch in Kauf genommen ".

    Ein WU-Keller ist für uns weder eine weiße noch eine schwarze Wanne. Für einen Laien aber u.U. schon. Vielleicht steht sogar was von schwarzer oder weißer Wanne im Vertrag. Gego teilt es uns nur nicht mit, weil für ihn möglicherweise ein WU-Keller eine weiße oder schwarze Wanne ist.

    Insofern ist auch die Aussage von Gego nicht klar einzuordnen: " In den Plänen des Architekten, die auch dem BU vorliegen und seine Arbeitsgrundlage sind, steht, dass die Bauwerksabdichtung gemäß DIN 18195-6 als schwarze Wanne vorgesehen ist ".

    Hat Gego es auch beauftragt???? Ist die Angabe in den Plänen eine Anordung über eine geänderte Ausführung??? Nichts weiß man?

    Da der Vertragsinhalt und der Sachverhalt ( Lastfall ) unklar sind, dürfte die Empfehlung von Ralf die einzig richtige sein.
     
  11. Laermi

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    Gehen Sie von hohem Grundwasser aus

    Das Bauvorhaben liegt in der Nähe von Korschenbroich. Dort wurde in den letzten 30 Jahren, bedingt durch den Tagebau in Garzweiler, der Grundwasserspiegel dramatisch abgesenkt. Gegenwärtig werden die Sümpfungsmassnahmen beendet mit dem Resultat, dass die Häuser mit konventionellen Kellern, die 30 Jahre im Trockenen lagen, jetzt teilweise absaufen.
    Insofern muss in dieser Gegend mit sich erhöhenden Grundwasserständen gerechnet werden.
    Ich würde den Lastfall "erhöhtes Grundwasser" definitiv annehmen.
     
  12. Eric

    Eric

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    Danke Laermi. Kaarst > Korschenbroich hatte ich glatt überlesen.

    Empfehle als Gutachter, Dr. Karl Bühler, öbuv SV für Maurer und Betonbauerhandwerk, Mönchengladbach, Tel.: 02161/ 10764.

    Bühler ist selbst Bauunternehmer und bei den umliegenden Gerichten anerkannter SV. Spezialgebiet: Analyse, Sanierung und Kostenschätzung von Bauschäden, insbesondere Isolier- und Feuchtigkeitsschäden, Betonsanierung. Controlling und Abnahme von Bauvorhaben, Substanzermittlungsgutachten.

    Mit " Isolierschäden ", man mag es ihm nachsehen, sind Mängel/Schäden infolge fehlerhafter Abdichtung gemeint.

    Gego: Dein Mann!!
     
  13. Gego

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    Dank an alle

    Für Eure Ausführungen möchte ich mich herzlich bedanken.

    Habe heute morgen sowohl Firma A als auch Firma B ein entsprechendes Einschreiben zugesandt mit Ankündigung der Einschaltung eines SV und unverzügliche Stellungnahme.

    Nochmals danke und freundliche Grüße

    :winken :winken :winken :winken
     
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