Verlegung Erdkabel (Stromleitung)

Diskutiere Verlegung Erdkabel (Stromleitung) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, habe da mal einige allegemeine Frage zum Thema Erdkabel, Verlegung und Grunddienstbarkeiten. - Wird für die Verlegung eines...

  1. #1 fiorino, 25.02.2013
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    Hallo zusammen,

    habe da mal einige allegemeine Frage zum Thema Erdkabel, Verlegung und Grunddienstbarkeiten.

    - Wird für die Verlegung eines Erdkabels zur Versorgung eines Nachbargrundstückes eigentlich eine Grunddienstbarkeit benötigt oder legen das die Versorger auch "einfach so"?

    - Wenn die Verlegung über das fremde Grundstück die kürzeste Verbindung darstellt, muss dann eine Verlegung duch den betroffenen Eigentümer geduldet ( z.B. auch durch eintragung einer Dienstbarkeit) werden oder kann hier trotzdem (von einer der Parteien) eine andere Verlegung (also z.B. ausserhalb aber dafür Längere Strecke) gefordert werden?

    - Wenn zur Zeit der Bebauung des Grundstückes an welches das Kabel angeschlossen ist der kürzeste Weg über das Nachbargrundstück gegangen ist, sich dies nun aber nach Jahren geändert hat, weil z.B. mittlerweile andere Nachbarbebauung entstanden ist und nun auch ein kürzerer Anschluss möglich wäre, das Erdkabel durch Baumaßnahmen auf dem betreffenden Grundstück sowieso umgelegt werden müsste, kann dann trotzdem auf den Verbleib bzw. nur eine Umlegung innerhalb des betroffenen Grundstücks bestanden werden oder müsste eine neue Verlegung seitens des Versorgers (dann außerhalb und kürzer) durch den Anschlusseigentümer hingenommen werden?

    Vielleicht kann hierzu der ein- oder andere etwas Licht ins dunkel bringen....

    Vielen Dank
     
  2. #2 Pruefhammer, 26.02.2013
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    zu 1: es mag sein, dass der Versorger die Arbeit auf deinen Wunsch hin ausführt auch wenn keine Dienstbarkeit eingetragen ist, aber da kann der Nachbar natürlich eine Menge Ärger machen, einfach so hinnehmen muss er das ganz bestimmt nicht. Falls das Kabel über fremdes Grundstück gelegt wird unbedingt eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen, sonst gibt es keine Rechtssicherheit, der Nachbar kann seine Meinung später ändern, es kann ein Eigentümerwechsle stattfinden...

    zu2: Eine Verpflichtung sehe ich nicht, insbesondere dann nicht wenn andere Möglichkeiten bestehen. Ein evtl. längerer Leitungsweg zählt da wohl kaum, den kann man dir zumuten, dem Versorger sollte es egal sein, die rechnen später halt die entsprechende Länge mit Dir ab, wenns länger ist zahlst du mehr- ganz einfach. Meist haben die eine Pauschale von x€/m bei Verlegung auf Privatgrundstück.

    zu3: verstehe die Frage nicht richtig, aber es ist doch eigentlich ganz einfach: ohne eine enstprechend eingetragene Grunddienstbarkeit braucht niemand ein Kabel auf seinem Grundstück zu dulden, egal was sonstwie um ihn herum passiert. Lag das Kabel schon vorher(war also geduldet ohne Eintrag) sehe ich trotzdem keinen Anspruch darauf dass das Kabel dort verbleibt. Wenn einem das wichtig ist, sollte man das bei Kauf eines Grundstücks mitberücksichtigen und das Grundstück ggf. nur erwerben falls eine entsprechende Dienstbarkeit bei dem anderen Grundstück auch eingetragen wird.
     
  3. #3 fiorino, 26.02.2013
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    Hallo Pruefhammer,

    Um die Sache mal etwas aufzulösen - ich bin das Grundstück auf dem die Leitung zum Nachbarn verlegt wurde, es ist eine Grunddiensb. eingetragen, diese bezieht sich jedoch auf einen makierten Randbereich in dem sich das Kabel bei weitem nicht befindet. Von der Existens dieses Kabels wusste ich bis vor kurzem nichts, erst seit dem mein Archi beim Versorger mal nachgefragt hat weis man das da ungefähr in der Mitte meines Grundes dieses Kabel liegt.

    danke für Deine Antworten, haben mir schon etwas weitergeholfen.
     
  4. Julius

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    Es kann auch andere Gründe als eine bestehende Grunddienstbarkeit geben, daß man eine Leitung zur Versorgung Dritter dulden muß. Wer selber Strom bezieht, hat da deutlich schlechtere Karten als der Eigentümer eines nicht versorgten Grundstücks!

    Besteht denn auf dem betroffenen Grundstück ein Hausanmschluß? Soll ggf. einer errichtet werden (z.B. für einen eigenen Neubau)?

    Wenn die Leitung nicht da liegt, wo sie liegen dürfte und nun stört, muß sie der Betreiber auf eigene Kosten in den erlaubten Bereich umlegen.
    Man könnte natürlich anregen, zu prüfen, ob es mittlerweile andere Möglichkeiten der Versorgung des Dritten gibt, die evtl. gleichviel oder sogar weniger Aufwand bedeuten.

    Falls so eine verwirklicht wird, könntest Du im Gegenzug zur Löschung der Dienstbarkeit ja sicherlich auf das Entfernen der Leitung verzichten (nur kappen an den beiden Grenzlinien)...
     
Thema: Verlegung Erdkabel (Stromleitung)
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