Ist der Architekt der Richtige?

Diskutiere Ist der Architekt der Richtige? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich erwerbe gerade ein 600 qm Grundstück am Stadtpark in Bremerhaven. Die Entscheidung für ein Haus mit Holzträgerwerk ist im Prinzip...

  1. #1 Malte1970, 25.02.2013
    Malte1970

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    Hallo,

    ich erwerbe gerade ein 600 qm Grundstück am Stadtpark in Bremerhaven. Die Entscheidung für ein Haus mit Holzträgerwerk ist im Prinzip gefallen, ich habe auch zwei bis drei Bauunternehmer im Auge, denen ich den Auftrag gerne geben würde. Aus den 'üblichen Gründen' möchte ich jedoch nicht auf einen externen Architekten verzichten. Nun meine Frage: Bislang habe ich mit zwei Architekten gesprochen, der eine hat sich zwar Zeit genommen, jedoch wurde in dem Gespräch auch deutlich, dass unsere Vorstellungen (im wesentlichen bzgl. der Energieffizienz) doch weit auseinander liegen. Also bleibt der andere übrig. Dieser Architekt gehört zu einem Planerbüro, dass sich stark auf dem Solarthermie/Photovoltaik/KNX Sektor etabliert hat. (Solarthermie müssen wir haben, KNX erscheint mir sinnvoll, Photovoltaik sehe ich kritisch.) Das Büro hat durchblicken lassen, dass sie den Auftrag SEHR gerne hätten, die Chemie zwischen uns scheint zu stimmen und ihr Angebot ist HOIA Stufe III, unterste Einstufung. Klingt soweit alles sehr gut.

    Frage: Sollte ich skeptisch sein?
    1. Der Architekt scheint kein Mitglied der Kammer zu sein. Spielt das eine Rolle?
    2. Soweit ich bislang in Erfahrung bringen konnte, hat der Architekt mit Holzständerbauweise noch wenig Erfahrung, kann er dann den Bau überhaupt sinnvoll planen/betreuen?

    Bis für alle sachdienlichen Hinweise dankbar.
    Malte
     
  2. #2 Baufuchs, 25.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.) Die Berufsbezeichung "Architekt" darf nur bei Kammereintrag verwendet werden.
    2.) Wenig Erfahrung ist schlechter als viel Erfahrung
     
  3. #3 Thomas B, 25.02.2013
    Thomas B

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    Dann ist er kein Architekt!

    Diese Erfahrung kann er ja nun sammeln ;)

    Nee...im Ernst: Sooo ein Hexenwerk ist das nun wirklich nicht, daß es daran scheitern sollte. Wahrscheinlich wird er dann etwas länger benötigen (letztendlich sein Problem), vielleicht öfter man Rücksprache mit anderen Fachpülanern (Statik) halten müssen, aber grundsätzlich ist es nicht so dramatisch schwierig ein Holzhaus fachgerecht zu planen!

    O.K.,....

    Bei einem EFH sinnvoll?? Naja...für mich ist es her eine nette Spielerei. Was ja nichts Unanständiges ist. Nur eben auch eine recht teure Spielerei!!!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Siehe Baufuchs - der Mißbrauch dieser Berufsbezeichnung ist OWI-belegt! Wenn der/die sich wirklich als Architekten darstellen (und das nicht nur ein Fehler von Ihnen ist), dann würde allein das schon ein KO-Kriterium sein.
    Denn nur Kammermitglieder haben die Pflicht, eine Planerhaftpflichtversicherung zu haben. Wer die nicht, fliegt aus der Kammer!

    Zu 2) Es ist zwar Trend, den 20-jährigen Berufsdynamiker mit 30 Jahren Berufserfahrung zu fordern ;), aber beim HRB denke ich, sollte zumindest eine Vorbildung in der Richtung vorliegen.
    Ich sehe immer wieder Grundrisse für HRB, bei denen man sieht, dass der Planende keine Ahnung von HRB hat, das ganze wie einen Mauerwerksbau geplant hat.
    Ergebnis sind meist mehrere Satz grauer Haare auf Seiten der Statiker, Bauleiter und Zimmerer, die diesen Entwurf dann realisieren müssen.

    Daher rate ich von der Einschaltung von HRB-unerfahrenen Büros hier grundsätzlich ab!
     
  5. #5 Gast036816, 25.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der ´kollege´ in einem büro tätig ist, ist die eintragung in der kammer weniger wichtig. der chef vom büro sollte zumindest bauvorlageberechtigt sein. mit einem guten gü kannst du auch reden. ob sich jemand neue aufgaben oder neue herausforderungen stellt oder zutraut muss derjenige selbst beantworten. aus der ferne lässt sich das nicht beurteilen. neue themen, neue sachgebiete und neue herausforderungen werden irgendwann einmal von irgend jemand zum ersten mal bearbeitet. das ist so.
     
  6. #6 Thomas B, 25.02.2013
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    Es kann natürlich sein (ich kenne selber solche Fälle), daß sich nicht alle Planer des Architekturbüros in der kKmmer haben eintragen lassen, sondern nur einer. Oder der Cheffe/ Oberboss ist der Architekt und seine Angestellten sind nur Dipl.Ings.

    Kann sein...muss nicht.
     
  7. #7 Thomas B, 25.02.2013
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    Naja..eine gewisse Vorbildung erfolgt ja schon durchs Studium. Wir hatten seinerzeit auch ein (oder zwei???) Semester nur in Hoolzbau geplant. In der Realität ist in unserer Region eher nicht verbreitet, insofern ist die Anwednung im echten leben (bei uns hier!) eher seltener anzutreffen.
     
  8. #8 ultra79, 25.02.2013
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    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (Kurt Tucholsky, dt. Schriftsteller, 1890 - 1935)

    :-P
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 25.02.2013
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    Siehste Thomas - s..... Länderbildungshohheit!
    Ich hab im Studium HRB gemacht, weil ICH es wollte und keiner der Assis und Profs. hätte mich auf Fehler hingeweisen, die HRB-relevant sind.
     
  10. Seev

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    Ergänzungsfrage (vielleicht wird diese für den TE auch noch interessant):
    Wie verhält es sich bei Bau-Ing. mit der Kammermitgliedschaft?
    Mein Planer und Bauleiter ist Bau-Ing., ein Kollege des gemeinsamen Ing.-Büros ist auch bauvorlageberechtigt, aber ich finde keinen in der Liste der Ingenieurskammer BW.

    Was hat das für praktische Konsequenzen?
    - (Eine Haftpflicht ist bei ihnen vorhanden.)
    - Meldung bei der Kammer durch BH bei "entsprechenden Situationen" ist da wohl wertlos? ... was noch?


    Ich habe mir anfangs auch viele Architekten und auch Bauingenieure "angeschaut" und teils kennengelernt.
    Es war auffallend,
    - dass nur einer von rund 10 dabei war, der versuchte wirklich alles in HRB zu machen, uns aber natürlich auch ein Ziegelhaus geplant hätte.
    - dass das Thema Energieeffizienz von den allermeisten (ausser den Bau-Ings.) mehr als stiefmütterlich behandelt wurde.
    (Was aber nicht heisst, dass es jetzt wirklich einen befriedigenden und angemessenen Stellenwert erhalten hat. Ein Passivhaus zu bauen, wäre aus meiner heutigen Sicht mit der Mannschaft völlig unmöglich gewesen / geworden, aber es hätte mir das keiner vorher gesagt. Ob andrerseits einer der ausgewiesenen PH-Planer (s. Foren etc.) das Haus architektonisch so gut hingekriegt hätte, bin ich auch unsicher. Dafür hatten wir damals (LP1-4) auch einen "richtigen" Architekten, dem ich sehr dankbar bin.)

    persönliches BH-Fazit, auch nach jahrelanger Forenlektüre: es gibt keine Lösung des größten Dilemmas beim Bauen.

    Gruss
    Seev
     
  11. Seev

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    Wäre für Antworten dazu dankbar.
    Gruss
    Seev
     
  12. Baumal

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    LBO BW §43

    (3) Für die Errichtung von Gebäuden, die der Baugenehmigung oder der Kenntnisgabe bedürfen, darf als Entwurfsverfasser für die Bauvorlagen nur bestellt werden, wer
    1. die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“ führen darf,

    2. die Berufsbezeichnung „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“ führen darf, jedoch nur für die Gestaltung von Innenräumen und die damit verbunden baulichen Änderungen von Gebäuden,
    3. in die von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg geführte Liste der Entwurfsverfasser der Fachrichtung Bauingenieurwesen eingetragen ist; Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Baden-Württemberg.

    (4) Für die Errichtung von

    1. Wohngebäuden mit einem Vollgeschoß bis zu 150 m² Grundfläche,

    2. eingeschossigen gewerblichen Gebäuden bis zu 250 m² Grundfläche und bis zu 5 m Wandhöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt von Außenwand und Dachhaut,
    3. land- oder forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden bis zu zwei Vollgeschossen und bis zu 250 m² Grundfläche
    dürfen auch Angehörige der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen, die an einer Hochschule, Fachhochschule oder gleichrangigen Bildungseinrichtung das Studium erfolgreich abgeschlossen haben,
     
  13. Seev

    Seev

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    Danke schon mal - nach Kurzurlaub zurück.

    Aber es geht in dieser Frage nur um
    - die Beauftragung der LP 5-9 und
    - ob dieser Ing. (= Werkplaner, ... Bauleiter ...) in einer Kammer sein muss und
    - welche Konsequenzen es für mich hat, wenn nicht.

    (Entwurfsverfasser und beauftragt für LP1-4 war ein anderer.) Unsere Grundfläche Haus ca. 100 m2 + Garage ; 2 VG.

    Gruß
    Seev
     
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