Laut Gutachten verzogene Wohnungseingangstür - Bauträger will Mangel nicht anerkennen

Diskutiere Laut Gutachten verzogene Wohnungseingangstür - Bauträger will Mangel nicht anerkennen im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Schönen guten Tag, ich möchte mich an dieses Forum wenden, da sich meiner Meinung nach meine Wohnungseingangstür verzogen hat. Der Bauträger...

  1. #1 Leo0808, 26.02.2013
    Leo0808

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    Schönen guten Tag,

    ich möchte mich an dieses Forum wenden, da sich meiner Meinung nach meine Wohnungseingangstür verzogen hat. Der Bauträger beruft sich allerdings sich auf die Aussage eines Mitarbeiters des Türenherstellers, welcher meinte, dass kein Mangel vorliegen würde.
    Über Ratschläge, wie ich mich in dieser Angelegenheit weiter verhalten soll, wäre ich sehr dankbar.

    Im folgenden ein kurzer chronologischer Ablauf der bisherigen Ereignisse in dieser Angelegenheit:

    Die WET wurde dem Bauträger erstmalig Ende Februar / Anfang März 2011 als verzogen gemeldet.

    Mitte Juni 2012 wurde eine Begehung im gesamten Haus durchgeführt (14 Wohneinheiten), da andere Wohnungseigentümer ebenfalls verzogene WET reklamiert hatten.

    Bei der besagten Begehung war ein Mitarbeiter des Türenherstellers zugegen, der mir zu verstehen gab, dass an meiner Tür kein Mangel vorliegen würde. Die Verzug der Tür wäre noch innerhalb der zu tolerierenden 4 mm. Meinen Einwand, dass die Tür in den Monaten Dezember bis Ende Februar mit Sicherheit mehr als 4 mm verzogen ist, schien diesen Herrn nicht weiter zu interessieren.

    Anfang Februar 2013 lies ich auf meine Kosten ein Gutachten erstellen, in dem folgendes festgestellt wurde:

    Türblatt-Verformung, das Türblatt hat eine Durchbiegung von 4 - 5 mm.
    Das Türblatt-Spaltmaß ist unten außen 5 mm
    Das Türblatt-Spaltmaß ist unten innen 6 - 7 mm

    Die WET wurde vom Gutachter als mangelhaft bewertet.

    Aufgrund dieses Gutachtens bat ich um Behebung des Mangels bis zum 11.03.2013, der Bauträger beruft sich jedoch in seinem Antwortschreiben auf die Aussage des Mitarbeiters des Türenherstellers, dass die Türe nicht als mangelhaft einzustufen sei.
    Es wurde in diesem Schreiben ebenfalls eine weitere Begehung angekündigt, als vager Termin wurde nur „Frühjahr 2013 genannt” (vermutlich Ende April, Anfang Mai).

    Folgende Fragen würden mich nun brennend interessieren:

    Stellen die vom Gutachter aufgeführten Punkte einen deutlichen Mangel dar?

    Macht es überhaupt Sinn, dass ich mich auf einen weiteren Begehungstermin im Frühjahr einlasse, wenn sich die Außen- und Innentemperatur von Treppenhaus und Wohnung (verglichen mit den Monaten Novemder bis Ende Februar) relativ wenig unterscheiden? Leider hat es seit März 2011 niemand vom Bauträger für nötig befunden, sich die WET in den Monaten Dezember bis Ende Februar zu betrachten.

    3. Wie kann eine Türe vom Mitarbeiter des Türenherstellers als nicht mangelhaft bezeichnet werden, wenn dieser die WET nur Mitte Juni in Augenschein nahm?

    4. Muss eine WET das ganze Jahr über mehr als 4 mm verzogen sein, um als Mangel anerkannt zu werden?

    Die Tür wird in der Baubeschreibung wie folgt beschrieben:

    „Wohnungseingangstür in Holz mit Sicherheitsbeschlag und Profilzylinder nach DIN 4109,
    wo erforderlich werden die Türen in T30 Anforderung hergestellt”

    Meine Wohnung befindet sich im Dachgeschoß, der Zugang erfolgt über das Treppenhaus (unbeheizt). In der Wohnanlage befinden sich zwei Eingangstüren, sowie insgesamt 4 weitere Türen zu den Laubengängen um die außen liegenden Wohnungen zu erreichen.

    Herzlichen Dank im Voraus!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Sie haben doch einen SV, der die Tür besichtigt hat. Der wird ja nicht nur geschrieben haben - x mm krumm = mangelhaft, sondern wird Bezug auf eine Norm, eine Fachregel, irgendwas genommen haben.

    Wenn der BT das nicht anerkennt, bleibt Ihnen nur noch der Weg übers Gericht, da Sie ja wohl nach der Abnahme der Bauleistung sind.
    Jetzt sind SIE in der Beweispflicht. Sie können als entweder ein selbstständiges Beweisverfahren anstrengen oder gleich klagen.

    Alles Nähere dazu erfahren Sie bei Ihrem Baurechtsanwalt!
     
  3. #3 Gast036816, 26.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    welche klimaklasse wurde denn für diese tür vertraglich vereinbart? welche klimaklasse wurde geliefert und eingebaut? was hat der sachverständige in diesem zusammenhang festgestellt.
    wenn der unternehmer weiter den mangel bestreitet - auch die anderen mängel - dann bleibt erst einmal nur der gang zum anwalt.
     
  4. #4 Leo0808, 26.02.2013
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    Hallo Rolf,

    vielen Dank für die Antwort. Bezüglich der Klimaklasse wurde nichts explizit vereinbart, in der Baubeschreibung wird diese lediglich mit „Wohnungseingangstür in Holz mit Sicherheitsbeschlag und Profilzylinder nach DIN 4109, wo erforderlich werden die Türen in T 30 Anfoderung hergestellt“ beschrieben. Laut Typenschild auf der Tür handelt es sich um eine T 30 / RS 1 Tür mit WK 2.

    Der Gutachter hat vom Hersteller der Türen ein Datenblatt angefordert, aber bis zum heutigen Tage noch keine Antwort erhalten. Über die Klimaklasse der WET kann ich somit leider keine Aussage treffen.
     
  5. #5 Gast036816, 26.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann müssen wir anders rum ran. kannst du temperaturen und luftfeuchtegehalt innen und außen erfassen und hier einstellen? ich fürchte, dass in dieser richtung nichts geplant wurde und der fehler hier drin steckt!
     
  6. #6 Leo0808, 26.02.2013
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    Die Temperaturen am Tag der Begutachtung waren wie folgt:

    Innentemperatur (Diele) 20,3°, Luftfeuchtigkeit 42%
    Temperatur Treppenhaus 17,5°, Luftfeuchtigkeit 58%

    Die Außentemperatur betrug an diesem Tag 5°
     
  7. #7 Gast036816, 26.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da wären dann türen nach EN 1530 klasse b oder c ausreichend, wenn die differenzen dauerhaft so bleiben. jetzt gilt es festzustellen, was für eine klasse eingebaut wurde.
     
  8. #8 Leo0808, 27.02.2013
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    Guten Morgen Rolf,

    Der Gutachter hat ja leider bis jetzt keine Informationen vom Hersteller der Türen bezüglich der WET erhalten. Lediglich auf der Internetseite des Herstellers konnte er ersehen, dass die Tür anscheinend der Prüfklasse b entspricht, aber von Seiten des Herstellers Prüfklasse c empfohlen wird.

    Interessant ist auch, dass laut Typenschild die Tür über keine Schallschutzklasse verfügt, in der Baubeschreibung wird aber ausdrücklich auf DIN 4109 hingewiesen. Bei der Tür meines Nachbarn ist auf dem Typenschild Schallschutzklasse III aufgeführt.
     
  9. #9 Gast036816, 27.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eine vollständige dokumentation zum erworbenen eigentum mit den notwendigen produktangaben, zertifikaten, prüfzeugnissen, bedien- und pflegeanleitung hast du nicht erhalten?
     
  10. #10 Leo0808, 27.02.2013
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    Nein, habe ich leider nicht. Die einzige Information über die ich verfüge, ist die Baubeschreibung. Dort ist lediglich folgendes aufgeführt:

    „Wohnungseingangstüren vom Laubengang in Kunststoff und vom Treppenhaus in Holz mit Sicherheitsbeschlag und Profilzylinder nach DIN 4109. Die Innentüren in den Wohnungen (Holzzargen und Türblätter) sind mit Esche Dekor furniert; eloxierte Drückergarnituren. Schleusentüren und Kellerflurtüren aus Stahl. Wo erforderlich werden die Türen in T 30 Anforderung hergestellt”

    Ist der Bauträger denn verpflichtet mir weiterführende Dokumentationen zur Verfügung zustellen?
     
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