KFW Förderung - Wohneinheiten

Diskutiere KFW Förderung - Wohneinheiten im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo, Ich habe vor Energie zu sparen. Es wird Heizung, Fenster, sowie Dach erneuert. Das Haus ist Bhj. 89 hat 36er Poroton mit...

  1. Tomee

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    Hallo,

    Ich habe vor Energie zu sparen. Es wird Heizung, Fenster, sowie Dach erneuert.

    Das Haus ist Bhj. 89 hat 36er Poroton mit Wämreschutzmörtel.
    Es sollen hochwertige Fenster/Türen sowie eine effizientere Ölheizungsanlage eingebaut werden. Das Dach wird neu gedeckt + Aufsparrgedämmt mit Holzfaserplatten.
    Was höchstwahrscheinlich nicht kommt ist eine Solaranlage. Evtl ein Wärmespeicher, also ein paar Sonnenkollektoren für Warmwasser.



    Soweit ich das bei Kfw betrachtet habe gibt es da das Programm 151 Kredit:

    Energieeffizient Sanieren - KfW-Effizienzhaus

    Für die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus




    Ab 1,00% effektiver Jahreszins
    Bis 75.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
    Bis zu 9.375 Euro Tilgungszuschuss pro Wohneinheit
    Für alle, die Wohnraum sanieren und einen KfW-Effizienzhaus-Standard erreichen
    Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln







    sowie das Programm 152 Kredit

    Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen

    Für Teilsanierungen nach dem Baukasten-Prinzip




    Ab 1,00% effektiver Jahreszins
    Bis 50.000 Euro Darlehenssumme pro Wohneinheit
    Für alle, die Wohnraum mit einzelnen Maßnahmen energetisch sanieren wollen
    Flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln



    Meine 2 Fragen dazu wären:

    1. Erreiche ich ein Energieeffizientes Haus, damit ich Programm 151 in Anspruch nehmen kann, also die vollen 75000€ pro Wohneinheit ? (vage gesagt)

    2. Bei Programm 152 steht mir pro Wohneinheit "nur" 50 000 € zur Verfügung. Kann ich, wenn für Wohneinheit 1 z.B. ein Betrag von 20 000€ übrig bleiben, diese zur Wohneinheit 2 "überschreiben" (verfügbar machen) ?



    Danke
     
  2. #2 Alfons Fischer, 27.02.2013
    Alfons Fischer

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    zu 1: voraussichtlich nicht, ohne die Außenwände und die Kellerdecke bzw. Wände gegen Erdreich zu dämmen.
    zu 2: wenn Sie in dem betroffenen Wohnhaus 2 Wohneinheiten haben, sind 2x50.000 der Höchst-Darlehensbetrag. Es wird nicht gefragt, in welcher Wohneinheit Sie wieviel Geld verbrauchen. Wenn Ihr Darlehensbedarf 70.000 sind, dann liegen Sie unter 100.000 für zwei WE und damit ist die Maßnahme voll in diesem Programm förderfähig.

    Beachten Sie auch die technischen Mindestanforderungen.
    Es muss geprüft werden, welchen U-Wert die Außenwände erreichen. ggf sind nämlich die Fenster nicht alleine förderfähig, ohne die Außenwände zu verbessern. Auch bei der Heizung gibt es zusätzliche Anforderungen, insbesondere ist ein hydraulischer Abgleich notwendig.

    Diese Fragen hätte Ihnen auch Ihr Energieberater beantworten können. Den brauchen Sie nämlich ohnehin.
     
  3. Tomee

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    Alles klar, besten Dank nochmal.
     
  4. Tomee

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    Hallo,


    ich muss jetzt nochmal nachhaken und zwar folgendes:


    Ich habe vor das Elternhaus zu sanieren. Es sollen im Kellergeschoss, Erdgeschoss sowie Dachgeschoss(1.stock) neue Fenster verbaut werden.
    Desweiteren das Dach neu gedeckt und Aufsparrisoliert werden.
    Neue Heizung, Wärmespeicher/Kollektoren.

    Also schon einiges zu machen. Das Haus besitzt 2 Wohneinheiten, also Erdgeschoss und das Dachgeschoss, im Flur ist sozusagen das Treppenhaus, smoit sollte ich da richtig liegen.

    Ich habe jetzt mit 2 Energieberater schonmal darüber gesprochen. Beim ersten mal war es so, dass es pro Wohneinheit bis zu 50 000 € möglich wäre ein Kredit bei der KFW aufzunehmen.


    -Also 50 000 € für Erdgeschoss/Keller- Fenster/Heizung

    -Sowie 50 000€ Dachgeschoss/Dachboden Fenster/Dach


    Problem:

    Der 2. Energieberater hatte mit mein Vater telefoniert und so wie ich das jetzt sehe hatte er im Gegensatz zum 1. Berater gesagt meine 2. Wohneinheit ist ungültig bzw. ich kann da momentan keinen Antrag dafür stellen.Weil es ein "Neubau" (Zustand) ist

    Grund:

    Das Dachgeschoss(1.Stock) sowie Dachboden wird bis jetzt nicht genutzt, es ist und war schon immer nicht vollständig ausgebaut. Im grunde sind alle Innenwände/Raumwände gemauert, Fenster sind natürlich auch schon drin. Allerdings ist nirgendswo verputzt, keine Heizung, kein Esstrich verlegt auch keine Dachisolierung man sieht direkt die Ziegeln.
    Elektrik, Wasseranschluss ist vorhanden....


    Kann mir da einer weiterhelfen- gibts da andere Programme ? Jedenfalls würde as bedeuten ich kann kein KFW Kredit in Anspruch nehmen um das Dach neu zu isolieren/decken ?
     
  5. #5 Alfons Fischer, 12.03.2013
    Alfons Fischer

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    ich hab's nicht ganz verstanden.
    Aber egal: rufen Sie einfach bei der KfW an. Vermutlich wird maßgebend sein, was im Bauantrag steht. Also, ob dort oben schon eine Nutzung als Wohnung genehmigt wurde. Die KfW fragt m.E. nicht danach, ob es einen Leerstand gibt bzw. ob noch nicht alles fertig gebaut wurde. Damit liegt ja keine bauantragsmäßige Wohnraumerweiterung vor, welche nach EnEV gesondert berücksichtigt werden müsste.

    Außerdem glaube ich (müsste man - also Sie - nochmal nachfragen), dass alternativ zu einer Dämmung der obersten Geschoßdecke auch das Dach gedämmt werden kann. Damit sind Sie wieder dabei...

    die strikte Trennung der Kosten des Energieberaters "1" ist aber auch so nicht richtig. Es wird nicht gefragt, wo Sie das Geld verbauen.
    Übrigens: Bei Sanierung zum Effizienzhaus wäre der maximale Kreditbetrag 75.000 Euro.

    Ach ja: denken Sie auch über das Programm "Altersgerecht umbauen" nach. könnte durchaus interessant sein (sehr) - auch wenn es zunächst für Sie vielleicht komisch/nicht interessant klingen mag. Da kann man u.U. eine Menge rein packen. Vom Bad bis zur Terrasse und anderes...
     
  6. Tomee

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    Hallo,

    okay, ich hatte bereits mit der KFW telefoniert, allerdings scheinen die auch nicht 100% nen Überblick zu besitzen. Ich werden als nächstes mit den bei uns zuständen Fachmann für Baufinanzierung auseinandersetzen. Er muss es ja sowieso alles handfest wissen, da er ja das mit der KFW vermittelt.

    Das Programm Energieeffizient BAUEN könnte auch eine Option sein für die Wohneinheit 2 (Dachgeschoss) sein. Laut der Beraterin von KFW direkt würde man diese Wohneinheit als eigenständiges Objekt sehen.
    Dann würde ich evtl. ja ein Energieeffizienshaus erreichen, da andere Ebenen hier nicht berücksichtigt werden (Keller, Erdgeschoss). Es wird eben das Dachgeschoss/Dachboden als eigene Wohnung gesehen, glaube kaum das ich bei 36er Porotonsteine mit Wärmeschutzmörtel nochmal irgendwelche Holzfaserplatter oder Styroporplatten draufpacken muss.

    Der 2. Energieberater, jener der mich erstmals auf die "Problematik" mit dem Dachgeschoss aufmerksam gemacht hatte meldete sich nochmals u.a kam folgendes raus:
    Und zwar haben 36 er Porotonsteine genau so bzw. bessere Dämmeigenschaften wie 3 fachverglasste Fenster mit den heutigen UWert von 0,6 laut seiner Tabelle.

    Darüberhinaus gehört das DACH bzw. deren energetischen Maßnahmen nicht explizit zu der Wohneinheit 2 bzw. es kann auch über den KFW Kredit mit der Wohneinheit 1 finanziert werden.

    Naja werde nächste Woche dann mit den Berater von der Sparkasse ganz konkret bespechen, ich muss mich dann irgendwann darauf verlassen können (Finanzierung bzw KFW Kredit). Das gleiche werde ich mit diesen Energieberater besprechen. Das muss alles lückendicht sein.


    Nochmals Danke!
     
  7. Gwenny

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    Da klinke ich mich doch mal kurz mit ein.

    Hier scheinen ja zwei Energieberater zwei Meinungen zu haben. Nehmen wir mal an, es wird durch Berechnung des Energieberaters Nr.1 eine Kreditvariante seitens der KFW für zwei WE zugesichert.
    Nach 5 Jahren überprüft die KFW die durchgeführten Maßnahmen und stellt fest, dass der Energieberater totalen Mist gerechnet hat (es ist nur eigentlich nur eine WE) und die zu viel gezahlten Zuschüsse werden (sicherlich) zurückgefördert.

    Für den Zuschussempfänger (hier auch TE) sehe ich hier ein finanzielles Risiko (ebenso der Unterstellung des Subventionsbetrugs).
     
  8. Gwenny

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    Wie sehen das die anderen hier im Forum?
     
  9. Tomee

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    ......

    Wenn du alles liest dann würdest Du merken, dass ich das Ziel hatte Schritt für Schritt die Problematik vernünftig zu klären, ob ich ein KF Kredit bekommen kann oder nicht bzw. ich eine 2. Zuschussfähige Wohneinheit besitze oder es andere Prog. für mich gibt. Hab das alles hier niedergeschrieben was mir reale Personen mir nacheinander auf den Tisch legten. Das brachte allerdings mehr Verunsicherung, selbst das Personal bei KFW können einen nicht 100% sagen was Sache ist (meine Erfahrung zumindest). Ich hab mich dann Entschieden parallel sozusagen hier in diesen Forum ebenfalls nachzufragen.


    Und falls Prüfer was überwachen werden dann sicher nicht 5 Jahre danach...sondern eher während der gesamten Bauphase. Aber das ist egal.
     
  10. Gwenny

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    Und genau darauf bezieht sich ja meine Frage/Äußerung. Wer wäre wie haftbar, wenn falsche Angaben bzw. Berechnungen gemacht wurden und was wären die Folgen.


    Das wäre nicht egal. Lies Dir mal die Auskunfts- und Sorgfaltspflichten des Kreditnehmers in Verbindung mit dem Informationsblatt der "Bestätigung
    nach Durchführung"
    durch:

    Die KfW behält sich eine jederzeitige Überprüfung der Berechnungsunterlagen und Nachweise sowie eine Vor-Ort-Kontrolle der geförderten Gebäude/Maßnahmen vor.

    Für eine mögliche Anforderung durch die KfW innerhalb von 10 Jahren sind folgende Unterlagen durch den Antragsteller aufzubewahren:
    1. Rechnungen und Dokumentation der Prüfung zum Nachweis der förderfähigen Investitionskosten (Ausweis der förderfähigen Maßnahmen, Arbeitskosten und Adresse des Investitionsobjektes,
    Dokumentation der förderfähigen Kosten über die vom Sachverständigen durchgeführte Prüfung der Rechnungen auf die förderfähigen Maßnahmen)
     
  11. Tomee

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    Also, habe jetzt mit meinen zukünftigen Energieberater alles geklärt. Im übrigen falls was nicht 100% korrekt geplant wird, ist das auch ein Problem des ausführenden Energieberaters (Haftbar). Das ganze ist äußerst Komplex mit den Richtlinien. Im Normalfall falls überhaupt bei Privatpersonen bei geringere Fördermenge kontrolliert wird geschieht dies so gut wie immer nah an der Ausführung (So sieht es in der Praxis aus).

    Das Dach wird OHNE KFW Saniert (was bei mir in Grunde kein Problem ist), das Geld von der KFW fließt bei mir nun direkt ins Ergeschoss/Keller für Heizung und Fenster dort, das deckt ebenfalls 50 000 € ab. Ob jetzt das Dach mit KFW gefördert wird oder Heizung und Fenster im Erdgeschos ist pillepalle. Die 50 000€ kann ich so oder so beanspruchen.
     
  12. #12 Margoil, 08.07.2019
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    Hallo zusammen.

    Ich habe ein ganz ähnliches Problem, aber irgendwie in die andere Richtung. Wir möchten in unserem MFH die Heizung sanieren (von Öl auf Gas) und der Heizungsinstallateur meinte eine KFW-Förderung von 10-15% wäre möglich, allerdings nur bei max. 2 Wohneinheiten.

    Kurze Beschreibung zum Haus. Das Gebäude verfügt über 2 große Wohnungen (98qm und 96qm) im 1. und 2. OG in denen mein Vater und ich wohnen. Im Erdgeschoss befinden sich Kellerräume und noch eine kleine Wohnung von ca. 37qm, die bis vor kurzem noch vermietet war.

    Die letzten beiden Mieterinnen der kleinen Wohnung waren allerdings von ganz besonderem Schlag, wie man es oft in diversen RTL2 Sendungen bewundern darf. Und bevor die Frage aufkommt....ich war es nicht der die Wohnung vermietet hat. Das war mein alter Herr, der leider manchmal viel zu gutgläubig ist, und damit jetzt schon zweimal richtig daneben gelegen hat. Wie auch immer......ich beabsichtige die kleine Wohnung nun zu kaufen, und diese als Lager-/Hobbyraum für mich zu nutzen.

    -Meine Frage wäre jetzt, ob man die Nutzungsart der kleinen Wohnung irgendwo ändern lassen kann (der Gang zum Notar würde ja sowieso noch anstehen)?
    -Oder würde es ggf auch reichen, ein(e) andere(s) Tür(schloss) zu installieren, oder die Tür einfach zu entfernen, damit es keine abgeschlossene Wohneinheit mehr ist?
     
  13. #13 simon84, 08.07.2019
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