Fenster in Grenzwand / Gewissensfrage

Diskutiere Fenster in Grenzwand / Gewissensfrage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen eine Doppelhaushälfte die um ca. 5m versetzt an das bestehende Haus meines Bruders (dieses er gerade komplett saniert)...

  1. #1 123456789, 27.02.2013
    123456789

    123456789 Gast

    Hallo,

    wir bauen eine Doppelhaushälfte die um ca. 5m versetzt an das bestehende Haus meines Bruders (dieses er gerade komplett saniert) angebaut wird.
    Baugenehmigung ist im Kenntnisgabeverfahren durch. Da unser Haus nach Norden (also Westen/Norden/Osten) zeigt und meinem Bruder seines nach Süden, würde sich jetzt anbieten im dem 5m Haus Versatz ein Fenster zu Integrieren, Richtung Süden. Dieses wäre dann aber in der Brandschutzwand und der Grenzwand, was eigentlich nicht erlaubt ist und auch in der Baugenehmigung nicht eingezeichnet ist. Mein Bruder hätte nichts dagegen, aber man kann könnte das Fenster von der Straße aus sehen in einem 500 Einwohner Dorf. Unser Bauleiter/Architekt/Hausbaufirma würden dies so bei der Abnahme absegnen und bei einem Kenntnisgabeverfahren kommt eigentlich auch niemand mehr vom Landratsamt vorbei.

    Würdet ihr dieses Fenster nach Süden trotzdem (Schwarz) einbauen? Unsere Terasse zeigt nach Westen in der wir große Fensterflächen haben. Wie wichtig ist ein Fenster nach Süden? Kann man wahrscheinlich auch gut darauf verzichten oder?
    Die Frage ist halt auch was passiert wenn dies später jemand bemerkt uns es rauskommt? Mit wie viel Bußgeld kann man hier rechnen? Und wahrscheinlich müsste man es dann wieder zumauern?

    Wäre um eure Meinung sehr dankbar, weil ich mir schwer tue hier eine Entscheidung für das ganze Leben zu treffen.....ob Fenster Richtung Süden oder nicht :-(
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Du erwartest doch wohl nicht wirklich, dass wir Dir zu einem Rechtsbruch raten, oder? (Rhetorische Frage)
     
  3. #3 Thomas B, 27.02.2013
    Thomas B

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    Bei Kenntisgabeverfahren ist die Haftung ohnehin mehr zu Lasten des Planers gegangen. Früher wurde alles geprüft, heute haftet der planer mit seiner UNterschrift, daß auch wirklich alles den geltenden Bauvorschriften entspricht. Eine Verglasung an einer Grenzwand entspricht nunmal nicht den geltenden Bauvorschriften bzw. ist nur mit besonderen Maßnahmen überhaupt möglich und diese entspricht auch nicht der Baugenehmigung.

    Der Architekt der Hausbaufirma würde hier also wissentlich und mit Vorsatz gegen Vorschriften verstoßen. Herzlichen Glückwunsch und einen schönen Gruß an den/ die Sachbearbeiter seiner Haftpflichtversicherung. Da kommt wohl alsbald Arbeit auf sie zu....
     
  4. #4 Schwarz, 27.02.2013
    Schwarz

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    gespräch bauaufsicht suchen (lassen), ggf. gehen die bei einer gut begründeten und kompensierten abweichung vom baurecht mit (ggf. fenster in brandschutzqualität f30 oder f90, nicht öffenbar) mit; die dinger sind aber nicht billig, genehmigung (also reguläres genehmigungsverfahren in der regel erforderlich. ausgang kann man nur orakeln. ansonsten drauf verzichten, siehe vorschreiber.

    schwarz
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Och, ein Brief mit "..... war grob fahrlässig, daher versagen wir den Versicehrungsschutz...." dürfte nicht SO viel Arbeit sein. Hat die Versicherung sicher als Textbaustein gespeichert. :D
     
  6. #6 Thomas B, 27.02.2013
    Thomas B

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    Klar, Ralf, Vorsatz ist nicht mal grob fahrlässig, sondern eben "Vorsatz".
     
  7. #7 Gast036816, 27.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    neben dem öffentlichen problem mit einem bußgeld in höhe von xxx.xxx € bleibt im brandfall der versicherungsschutz auf der strecke, wenn beide häuser dann in mitleidenschaft gezogen werden. der schaden für 2 häuser käme auf das bußgeld noch oben drauf und wenn du pech hast, addiert sich das auf x.xxx.xxx € auf. ist euch das wert?
     
  8. Baumal

    Baumal

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    mit wie viel bußgeld muß ich rechnen, wenn ich durch die 30er zone, mit 180km/h brettere?

    mensch, du stehst mit einem bein im knast, wenn du in eine brandschutzwand ein gewöhnliches
    fenster einbaust, sollte es zum ernstfall kommen. deine planer der hausbaufirma ebenso.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 27.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Im Brandfalle ist das Bußgeld sicher das kleinste Problem, weil Dein Nachbar oder besser dessen Feuerversicherung Schadenersatz fordern wird.
    Und dann noch die Angehörigen von Opfern ............

    Da juckt Dich das Bußgeld nimmer
     
  10. #10 123456789, 27.02.2013
    123456789

    123456789 Gast

    Ok danke für eure Meinungen.
    Jetzt weiß ich das ich dies nicht will und wir das Fenster dann weglassen. Auch wenn es schade ist kein Fenster nach Süden zu haben.
    Aber wenn das so krass alles ist hat dies kein wert und ist mir viel zu riskant......
     
  11. #11 ultra79, 27.02.2013
    ultra79

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    Vielleicht kannst du ja nen großen Spiegel vor ein West-Fenster stellen der die Sonne aus Süden umlenkt? ;-)

    Alternativ ein paar Lampen kaufen... ;-)
     
  12. #12 123456789, 27.02.2013
    123456789

    123456789 Gast

    :wow
     
  13. Peeder

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    wenn, dann aber was gscheites

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  14. #14 123456789, 27.02.2013
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    123456789 Gast

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