Bauunternehmen insolvent

Diskutiere Bauunternehmen insolvent im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Ne da hast du was Missverstanden. Das sind zwei paar Schuhe. Ich habe nichts an den IV bezahlt sondern die Rechnung vom Elektriker wurde zb von...

  1. #21 Marie85, 27.02.2013
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    Ne da hast du was Missverstanden. Das sind zwei paar Schuhe. Ich habe nichts an den IV bezahlt sondern die Rechnung vom Elektriker wurde zb von der Baufirma an uns abgetreten. Es ändert sich nichts an unserem Zahlplan ,nur, dass wir das Geld nicht an das Konto der Baufirma zahlen sondern an den Handwerker direkt...
    Und damit hat der Handwerker ja sein Geld bekommen.
     
  2. H.PF

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    und du bist dir sicher das das schon so richtig war?

    Da sind so viele Fragen offen, das kann hier nicht geklärt werden.

    ich würde definitiv einen Anwalt fragen...
     
  3. #23 Marie85, 27.02.2013
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    Ja... es war damals so, dass die Baufirma auf ihre Forderung verzichtet hat weil die Handwerker sich geweigert haben weiterzu machen.
    Also wurden Abtretungen aufgesetzt. Der "Gewinn" wurde an den Bauträger überwiesen und der Rest an die Handwerker.

    Das ist auch alles Rechtens das machen viele Baufirmen so...wir haben die Erklärung von mehreren Stellen prüfen lassen.

    Ja gut. aber was soll ich da mehrere Hundert Euro für einen Anwalt bezahlen für so einen kleinen Betrag. Deshalb dachte ich da hat jm Erfahrungen mit...Die Prozesskosten müssten wir ja eh tragen ...
     
  4. R.B.

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    Und stand auf dieser Rechnung der Lüfter?

    Gruß
    Ralf
     
  5. #25 Marie85, 27.02.2013
    Marie85

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    Nein da steht nur ne Rechnungsnummer und der Betrag. Es ändert sich ja nichts an dem Vertrag zwischen Handwerker und Baufirma bloß, dass das Geld nicht von der Baufirma an die Handwerker überwiesen wird sondern von uns.

    Dies ist geschehen, inhaltlich hat sich ja nichts an den Rechten und Pflichten des Handwerkers gegenüber der Baufirma geändert.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Stand der Lüfter dann im ursprünglichen Vertrag oder in der Baubeschreibung, die ja sicherlich Vertragsgrundlage war?

    Gruß
    Ralf
     
  7. #27 Marie85, 27.02.2013
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    Ja, steht in der Baubeschreibung
     
  8. R.B.

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    Dann wäre wohl mit der Abschlusszahlung auch der Lüfter bezahlt. Wenn ich aber schon lese "Rechnung mit Betrag, Rechnungsnummer" und sonst nichts, dann kriege ich schon Bauchschmerzen. Da möchte ich erst gar nicht wissen, ob es nicht noch Zusatzvereinbarungen oder was weiß ich gab. Zudem wurde ja anscheinend noch nicht alles bezahlt, denn Du schreibst ja selbst von nicht beseitigten Mängeln und ausstehender Restzahlung.

    Aber wie oben schon mehrfach geschrieben, das muss jemand zerlegen der sich damit auskennt. Da gilt es den ursprünglichen Vertrag, alle sonstigen Vereinbarungen, und auch die von Dir erwähnt Abtretung zu betrachten. Über so Feinheiten wie, ob die Abtretung überhaupt rechtswirksam war, möchte ich erst gar nicht nachdenken. Das soll jemand machen der sich damit auskennt.

    Oftmals entscheiden Feinheiten an die man zuerst gar nicht denkt, ob man Recht hat oder nur meint Recht zu haben.

    Gruß
    Ralf
     
  9. #29 Pruefhammer, 27.02.2013
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    nun, ich sehe die Sache relativ einfach: Eli hat entweder einen Zusatzauftrag bekommen, dann muss der natürlich bezahlt werden oder er hatte keinen Zusatzauftrag (weder mündlich noch schriftlich) dann ist mit der Zahlung an den Eli die Sache abgegolten, das setzt voraus, dass die tatsächlichen Umständen so sind , wie hier beschrieben und von mir verstanden.
    Mit der Frage nach der Vertragsgrundlage warum hier zusätzlich berechnet wird würde ich den Eli konfrontieren. Dann sieht man ja, ob da eine vernüftige Antwort kommt. Sowas sollte sich doch mit einem Anruf klären lassen. Falls die Fragestellerin vom Eli keine nachvollziehbare Antwort bekommt, die die Extrarechnung rechtfertigt, soll sie doch den Mahnbescheid abwarten und diesem widersprechen. Dann muss der Eli klagen, spätestens jetzt kann sie einen Anwalt konsultieren, gewinnt sie den Prozess wird dieser vom Gegner zu zahlen sein.
     
  10. #30 Unregistrierter, 28.02.2013
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    ich frage mich was genau vor geht.
    so wie ich es verstanden habe:
    wenn der TE nicht der auftraggeber ist, kann man ihn auch nicht anmahnen, geschweige denn einen mahnbescheid rechtssicher erwirken. er ist kein vertragspartner und somit gegenüber dem fordernden auch kein schuldner, womit der fordernde auch kein gläubiger ist.

    mein GU ist auch pleite gegangen, die nummer hat der zimmermann bei mir auch versucht.
    ich habe den nicht beauftragt, ich bin demzufolge nicht sein vertragspartner...und genau so ist die nummer auch ausgegangen.
    er möge sich an den auftraggeber wenden und nicht an einen DRITTEN.

    da gibt es kein rechtsmittel gegen, mahnungen kann man demzufolge wirklich wegwerfen, da sie gegenstandslos sind.


    (dies gilt aber nur wenn SICHER ist, dass man nicht der auftraggeber/vertragspartner ist!)
     
  11. #31 Marie85, 01.03.2013
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    Ja so sehe ich das auch...
    Naja was heißt denn ich habe ihm den Auftrag gegeben? Ich habe nichts unterschrieben! Weder, dass er den Auftrag erledigt hat noch, dass er den Auftrag bekommen hat.
    Sein Vertragspartner ist nunmal die Baufirma...
     
  12. #32 Alfons Fischer, 01.03.2013
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    ich vermute, dass Der Kunde hier den Lüfter zwar im Bauvertrag drin hat - ist also geschuldete Leistung.
    Nur im Vertrag zwischen Bauunternehmer und Eli war er vergessen worden, vielleicht weil der Lüfter erst später vereinbart wurde...
    Der Kunde hat also gegenüber dem Bauunternehmer den Anspruch auf einen Lüfter, der auch schon bezahlt ist.
    Nur hat der Eli den Lüfter eingebaut und will dafür die ihm eigentlich zustehende Vergütung vom Unternehmer...
     
  13. R.B.

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    Ein Vertrag kann auch mündlich vereinbart werden, und dass er den Auftrag erledigt hat ist wohl offensichtlich, denn der Lüfter ist ja vor Ort.

    Ich sagte ja, das ist alles nicht so einfach wie es sich zuerst anhört. Oben hatte ich mich bereits aus dem Fenster gelehnt und vermutet, dass Deine Weigerung korrekt ist. Aus der Ferne kann man jedoch nur raten, und wenn Du Dich auf das Pokerspiel einlassen möchtest, dann kannst Du das gerne tun.

    Mich wundert nur die Beharrlichkeit des Eli, nachdem Du ihm ja angeblich schon mehrfach mitgeteilt hast, dass Du den Betrag nicht bezahlen wirst, und dies anscheinend auch begründen konntest. Ich kann mir auch nur schwer vorstellen, dass er aus Spaß an der Freude hier Mahnungen verschickt. Ich würde zudem unterstellen, dass er sehr genau weiß, mit wem er welchen Vertrag geschlossen hat, immerhin ist das für ihn ja Tagesgeschäft. Folglich gibt es keinen Grund weiterhin Mahnungen zu verschicken, wenn er nicht mehr weiß als wir hier, und somit ein Mahnlauf doch begründet wäre.

    Und wie eingangs schon befürchtet, drehen wir uns munter im Kreis. Deswegen bleibe ich dabei, entweder Du willst pokern, oder Du beauftragst endlich mal jemanden mit der Prüfung der sich damit auch auskennt. Mag sein der bestätigt Deine Annahmen, oder aber er bewahrt Dich vor weiteren Kosten die durch das Mahnverfahren und seine Folgen entstehen können.

    Gruß
    Ralf
     
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