Honrar kürzen?

Diskutiere Honrar kürzen? im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, wir haben (aus unserer Sicht) massive Probleme mit einem Architekten. Beauftagt wurden die Phasen 1-8. Bis zur...

  1. bommer

    bommer Gast

    Hallo zusammen,

    wir haben (aus unserer Sicht) massive Probleme mit einem Architekten. Beauftagt wurden die Phasen 1-8.
    Bis zur Genehmigungsplanung lief eigentlich alles glatt und es gab nichts zu meckern, danach sah es allerdings komplett anders aus.
    Momentan steht der Rohbau und das Dach. Der Architket hat bislang das Honorar für die Phasen 1-4 und zwei Abschlagszahlungen für die Phasen 5,6 und 7 erhalten und möchte nun den Rest von 5,6, und 7 und einen Teil von Phase 8.

    Es fehlen allerdings unzählige Ausführungsdetails (Anschluss Fensterbänke, Anschluss Dämmung, Haustüre usw.). Ausschreibungen gab es nur für einzelne Gewerke, um einige haben wir uns selbst gekümmert, andere (Dämmung, Fassade, Böden) werden in Eigenleistung erbraucht (aber auch hier ist die Planung unzureichend), uns liegt und lag weder ein Zeitplan noch ein Bautagebuch vor, von einem Kostenanschlag kann keine Rede sein, die Summe der Kostenberechnung wird überschritten usw. Kurzum es hängt an allen Ecken und Kanten. Auf Kritik und Einfordern von Plänen reagiert der Architekt eigentlich kaum. Wir haben mittlerweile resigniert und versuchen den Bau irgendiwe fertig zu kriegen.
    Bislang wollten wir die Sache nicht zu sehr eskalieren, getreu dem alten Grundsatz 'erst bauen dann streiten'. Allmählich kommen wir aber um mehr als deutliche Worte mit dem Architekten nicht mehr herum.
    Wir sind mittlerweile nicht mehr bereit für die mehr als bescheidenen Lesitungen das volle Honorar zu zahlen. Allerdings ist uns unklar ob dies üblich und möglich ist und wie hoch ggfs. eine Kürzung ausfallen kann. Es ist klar, dass dies ein weites Feld ist und uns hier niemand genaue Prozentsätze sagen kann, vielleicht hat aber jemand Tipps wie mit dieser Situation sinnvoll umgegangen werden kann.
    Natürlich wird als nächster Schritt ein klärendes Gespräch mit dem Architketen anstehen, wir haben allerdings nicht die Hoffnung, dass er aus Einsicht auf einen Teil seines Honorars verzichten wird. Oder ist dies gar nicht so unüblich?
     
  2. H.PF

    H.PF

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    ääh, hast du ihm schriftlich Mängel an seiner Arbeit angezeigt und zur Nachbesserung aufgefordert? Hast du das alles dokumentiert? Ich befürchte, du wirst um einen Anwalt nicht drumherum kommen... Oder halt Anwaltskammer, die sind da normal auch behilflich...
     
  3. #3 wasweissich, 27.02.2013
    wasweissich

    wasweissich Gast

    holger meint architektenkammer :D
     
  4. bommer

    bommer Gast

    Wir haben ihn mehrfach in Protokollen auf die fehlenden Pläne o.ä. hingewiesen insofern gibt es eine nachweisbare Dokumentation. Irgendwann haben wir aber resigniert, weil es sowieso sinnlos war und ist. Eine Erstberatung bei einem Anwalt hatten wir bereits, der hat uns als Tipp auch die Schiedsstelle der Architektenkammer empfohlen. Am liebsten würden wir uns aber auf einer möglichst niedrigen Eskaltionsstufe einigen, da das Hinzuziehen weiterer Sachverständigen (die dann über die mögliche Höhe der Honorarkürzung befinden) oder gar eine gerichtliche Lösung die frustrierende Sache noch komplizierter macht und in die Länge ziehen wird.
    Was kann den passieren wenn wir einfach nicht mehr zahlen? Hier gibt es bestimmt auch Nebenwirkungen wie das Problem der Fertigstellungsanzeige bei den Behörden o.ä.
     
  5. H.PF

    H.PF

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    Danke Josef...

    Wenigstens einer der mich versteht ;)
     
  6. #6 Gast036816, 27.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    googel mal nach honorarteilleistungstabellen (simmendinger, siemon etc.) wenn du damit klar kommst, kannst du die teilleistungen herausrechnen, die er nicht erbracht hat und das honorar entsprechend mindern. damit würde ich das nächste gespräch einleiten. du solltest ihn jedoch vorher regulär abmahnen und auffordern mit fristen die fehlenden unterlagen beizubringen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.02.2013
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Hinterher einfach nicht zahlen kann schiefgehen, weil viele Leistungen in der HOAI nicht en detail beschrieben sind.

    Fordere den Kollegen zur Erbringung der ausstehenden Leistungen auf. Nicht pauschal, sondern ganz detailiert. Liste also alle Details auf, die noch fehlen, die LV und die Submissionen, die Kostenaufstellungen usw usw.
    Das ganze immer mit einer angemessenen Fristsetzung.

    Ich würde aber dazu raten, das nur mit anwaltlicher Hilfe zu machen (der Anwalt muss ja nicht gleich auf eigenem Briefkopf schreiben). Sonst kommt Ihr zu leicht in den Formfehler-Bereich.

    AK ist ein guter Hinweis, weil die auch Honorargutachter haben, die Euch für relativ kleines Geld sagen können, was wann wie zu berechnen oder zu kürzen ist.
     
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