T-30 Tür vom HWR zur Garage Pflicht oder nicht?

Diskutiere T-30 Tür vom HWR zur Garage Pflicht oder nicht? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Leute, Wir benötigen für den Zugang zur Garage vom HWR aus eine Tür. Folgende Aussagen habe ich erhalten Bauamt meiner Gemeinde...

  1. #1 Memento, 28.02.2013
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    Hallo Leute,

    Wir benötigen für den Zugang zur Garage vom HWR aus eine Tür.


    Folgende Aussagen habe ich erhalten

    Bauamt meiner Gemeinde - keine Ahnung
    Landratsamt - keine Ahnung
    Statiker - nicht nötig bei Gebäudeklasse 1 und 2

    Im Plan ist die Tür nicht vorhanden, da wir den Durchbruch "spontan" während dem Bau erstellt haben lassen.

    Ich würde gerne eine normale Nebeneingangstür mit Klimaklasse III verbauen lassen. Wenn mir der Statiker das schriftlich bestätigt, dass eine normale Haustür i.O. ist, dürfte es doch keine Problem geben, auch nicht mit der Versicherung, oder?

    Besten Dank und Gruß,
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  2. #2 Baufuchs, 28.02.2013
    Baufuchs

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    Bauamt/Landratsamt hätte es wissen müssen. Statiker hat falsche Auskunft erteilt.

    Gem. § 11 Bayrische Garagenverordnung müssen Türen von Garagen zu nicht zur Garage gehörenden Räumen feuerhemmend ausgeführt sein.

    Gilt dann nicht, wenn es sich um offene Kleingaragen handelt. (Deine Garage wird wohl ein Tor haben)
     
  3. #3 Memento, 28.02.2013
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    Ja, die Garage ist 9x6m und geschlossen.
     
  4. #4 Gast036816, 28.02.2013
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    Gast036816 Gast

    ich muss mal eine lanze für den statiker brechen, auch wenn er eine falsche auskunft erteilt hat. er ist der falsche ansprechpartner für diese frage.
     
  5. #5 Baufuchs, 28.02.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich breche keine Lanze für Leute, die besser geschwiegen hätten....:biggthumpup:
     
  6. #6 Gast036816, 28.02.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    noch ist nichts passiert, es wurde keine falsche tür eingebaut und der statiker ist nicht in der haftung. da darf man noch lanzen brechen. wäre die falsche tür eingebaut, dann ist es besser, auch zu schweigen.
     
  7. #7 Memento, 28.02.2013
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    Der Statiker hat aber auch den Brandsicherheitsnachweis untesrchrieben (natürlich als noch keine Tür zur Garage geplant war). Der muss es doch eigentlich wissen?

    Naja, werde nochmal beim Landratsamt / Bauamt nachfragen.
     
  8. #8 Gast23627, 28.02.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Und jetzt doch?

    was denn nun? Traust Du denen nun doch?

    Glaub lieber dem Hinweis von Baufuchs zur LBO.

    Gruß
     
  9. #9 Gast036816, 28.02.2013
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    Gast036816 Gast

    der unterschreibt bestimmt den ´brandsicherheitsnachweis´ für die tragenden bauteile. bauteile zum ausbau gehören eigentlich nicht in seine wellenlänge.
     
  10. #10 Memento, 28.02.2013
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    Danke Rolf, für den Hinweis. Das stimmt natürlich.
    Ich bin auf den STatiker gekommen, weil das Landratsamt meinte der Statiker müsse das wissen. Bin echt verwirrt.
     
  11. #11 Memento, 28.02.2013
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    Ich geh davon aus, dass da mehr arbeiten als nur einer, der sich damit auskennt.
     
  12. #12 Baufuchs, 28.02.2013
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    Lies doch mal selbst in GarVo Bayern.
    Die Feuerversicherung wird die im Schadensfall sicher kennen......
     
  13. #13 Memento, 28.02.2013
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    Ja hab ich. Da steht drin, wenn die Garage an einen Abstellraum kleiner 20m² angrenzt keine T-30 Tür benötigt wird. Die Frage ist, zählt so ein HWR als Abstellraum? Ich denke nicht, oder?
     
  14. #14 Baufuchs, 28.02.2013
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    Baufuchs Gast

    Da steht nicht "gilt nicht zu Abstellräumen", sondern "gilt nicht zu Räumen die ausschließlich Abstellzwecken dienen".

    Ein HWR ist kein solcher Raum, also feuerhemmende Tür.
     
  15. #15 Alexandra, 01.03.2013
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    Bei uns war es genau das gleiche, LRA - keine Ahnung, fragt den Planer.
    Gefordert war wohl nur Rauchschutz. Wir haben dann trotzdem eine T30-Tür mit Klimaklasse 3 reingemacht, der Mehrpreis von RS zu Brandschutz war nicht viel.
    Es geht ja auch um die eigenen Sicherheit und das "gute Gefühl".
    Außerdem haben solche Türen umlaufende Dichtungen incl Bodendichtung, es zieht und stinkt also nicht im Flur.
     
  16. mls

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    branschutzkonzept (wie auch immer) erstellt der objektplaner (oder
    brandschutzgutachter) - darin enthalten sind die anforderungen

    nachweis der feuerwiderstandsdauer tragender bauteile
    erstellt der tragwerksplaner - darin enthalten die nachweise für
    einhaltung (o.g.) anforderungen

    bezogen auf die tür:
    was erforderlich ist, legt der a./bs-ga fest.
    die tür ist kein tragendes bauteil > prüfung durch eben diesen.
     
  17. #17 Gast036816, 01.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    seit dem die meisten lbo´s überarbeitet wurden und dadurch mehr verantwortung auf den planer übertragen wurde, bekommt man solche auskünfte nicht mehr von den zuständigen genehmigungsbehörden. die verlagern das alles auf den verantwortlichen planer. die legen nichts mehr fest, die prüfen nur noch, ob wesentliche vorschriften eingehalten wurden.
    wer dann keinen planer hat, läuft halt solch einer festlegung lange hinterher!
     
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