Keller beheizen oder Decke dämmen?

Diskutiere Keller beheizen oder Decke dämmen? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Moin liebe Experten, wie einige wissen gab es viele Diskussion um unsere Kellerdecke. Der Architekt hatte nur 10cm Bodenaufbau geplant, die...

  1. McCorc

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    Moin liebe Experten,

    wie einige wissen gab es viele Diskussion um unsere Kellerdecke. Der Architekt hatte nur 10cm Bodenaufbau geplant, die Türstürze liegen bei 212,5cm über dem Beton.
    Nachdem unser Architekt nun eingesehen hat, dass der Wärmeschutznachweis mindestens einen U-Wert von 0,34 fordert und dies nur sehr teuer bei 10cm Aufbau geht hat er nun zwei Alternativlösungen vorgeschlagen:
    a) Wie hier auch schon empfohlen wurde (abgesehen davon den Archi auszutauschen ;) ), die Kellerdecke von unten zu dämmen
    oder
    b) Den Keller zu beheizen. So verlagert man den benötigten U-Wert von der Kellerdecke hin zur Bodenplatte. Hat aber natürlich mehr Heizkosten.

    Mein Favorit wäre eher
    c) auf 14cm gehen und Türstürze 2cm höher setzen. Hat man immer noch eine Raumhöhe von 2,71m.

    Der Archi wäre dafür den Keller mit zu beheizen, obwohl dieser kein Wohnraum bieten soll. Er meint es wäre sowieso sinnvoll den Keller zumindest auf 18C zu halten, auch weil wir eine offene Treppe haben.

    Was würdet ihr empfehlen?
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Wie soll der Keller genutzt werden?
    Wie sind dessen Außenwände (gegen Erdreich) ausgeführt?
    Wie ist die Bopla ausgeführt?

    Die offene Treppe macht natürlich eine Dämmung der Kellerdecke nicht gerade prickelnd. Eine Beheizung des Kellers, wenn auch nur mit geringerer RT, könnte tatsächlich eine sinnvolle Variante sein. Wir beheizen auch 1 Raum im Keller, obwohl dort nur die WaMa/Trockner etc. steht und im Winter Wäsche hängt.

    Wird die Kellerdecke nicht gedämmt, dann stellt sich halt die Frage, ob die restlichen Bauteile (Wände, Bopla) den Anforderungen der EnEV genügen. Ansonsten hat man das Problem nur verlagert, und muss anstatt der Decke den ganzen Rest dämmen.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 Viethps, 01.03.2013
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Kommt der Arch da nicht selbst drauf?

    - Einen Teil über den Trittschall holen, den Rest über Dämmung unter der Decke.
    - Bei offener Treppe heizt Ihr ja notwendigerweise nur den Treppenraum mit.

    Joe

    -- Der Ralf hat es ja schon ausführlicher geschrieben--
     
  4. McCorc

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    Also die Bodenplatte, d.h. der Kellerboden ist aus WU-Beton und dadrüber soll laut Wärmeschutznachweis 8cm XPS drauf sodass die BoPla ebenfalls einen U-Wert von 0,34 bekommt. Auch die Kelleraussenwände werden mit 16cm EPS gedämmt, sodass der Keller also schon sowieso gut gedämmt sein wird.

    Wäre also die Frage, ob man dann die Dämmung der Kellerdecke bei einer reinen Trittschalldämmung belässt, und somit mit 10cm sogar auskommt, und dafür den Keller beheizt; Oder aber den Keller unbeheizt lässt und dann entscheidet ob man die Kellerdecke von unten oder von oben dämmt.

    Keller beheizen heisst aber direkt 80qm mehr beheizte Fläche (ok nur mit einer geringerer RT, trotzdem teures Heizgeld).
    Kellerdecke von oben dämmen bedeutet weniger Raumhöhe, und evtl. Stürze Höherlegung.
    Kellerdecke von unten dämmen bedeutet dass der ganze Beton mitgeheizt wird (ok würde man wohl keinen Pufferspeicher mehr benötigen, dafür trotzdem mehr Heizkosten).

    Was wäre denn hier sinnvoller?
     
  5. #5 Alfons Fischer, 01.03.2013
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    warum sind Kelleraußenwände und Boden so gut gedämmt, wenn es doch gar keine Anforderung aus dem Wärmeschutznachweis gibt (weil unbeheizt?)

    Beantragen Sie KfW-Mittel?
     
  6. McCorc

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    Ja wir bekommen ein freistehendes Kfw70-Haus.
    Laut Wärmeschutznachweis ist beim Keller nur die Bodenplatte mit 8cm zu dämmen.
    Allerdings wird der Keller (besteht bereits) zwecks Isolierung komplett ausgeschachtet, weswegen unser Sachverständiger dringend empfahl nach der Isolierung auch gleich eine Dämmung anzubringen, auch wenn wir den Keller als Nutzkeller sehen und ihn daher unbeheizt lassen wollen. Sollte nämlich irgendwann später doch der Wunsch kommen die Kellerräume bspw. als Büroräume o.ä. doch zu nutzen, würden wir uns schwarz ärgern nicht doch eine Dämmung angebracht zu haben als der Keller freilag.

    Demzufolge werden wir die Kellerwand also genauso wie die Aussenwand dämmen, auch wenn kein akuter Bedarf dazu besteht.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 01.03.2013
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    Wie? Die Bodenplatte ist nach Wärmeschutznachweis zu dämmen und die Wände nicht? Und in der Kellerdecke hat er kaum Dämmung und nur 10cm Aufbauhöhe?
    Und das bei einem KfW-Effizienzhaus 70?

    Irgendwie fehlt mir da was...

    Kann es sein, dass die Dämmung der Bodenplatte nicht eigentlich für die Kellerdecke gedacht war und er das im Schnitt/bei der Geschoßhöhe nicht berücksichtigt hat? Aber selbst dafür ist das nicht schlüssig.
    Ist der Aufsteller der EnEV-Berechnung und Ihr "Sachverständiger" die gleiche Person?
     
  8. McCorc

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    Nein, Architekt, EnEV-Berater und Sachverständiger sind alle 3 unterschiedliche Personen.
    Im Wärmeschutnachweis steht zum Keller lediglich:
    Das geplante Gebäude ist unterkellert. Die vorhandene Kellersubstanz wird nicht beheizt. Die aufgehenden Außenwände werden mit einem Iso Kimmstein mit einem LampdaR=0,12 W/m2*K von der Decke über KG Thermisch getrennt.

    Die Kellerdecke ("Decke gegen die Außenluft") hat einen Aufbau mit 8cm XPS und 4cm Estrich.
    Die Bodenplatte ("Fußboden gegen Erdreich") ebenfalls 8cm XPS und 5cm Estrich.

    Ok bei der Aussenwand mit 16cm WDVS steht nicht geschrieben ob die Kelleraussenwand ebenfalls mit gemeint ist, aber ich weiß dass die Dämmung dort ursprünglich nicht vorgesehen war.

    Aber zurück zur Fragestellung: Lieber Keller beheizen (da ja gut gedämmt), oder doch lieber Kellerdecke gut dämmen?
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Ich bin für c.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 03.03.2013
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    bisher haben Sie eine Frage, die die EnEV, den Wärmeschutz und Ihre Energiekosten beeinflussen mit Ihrem Architekten und dem Sachverständigen besprochen.
    meine Empfehlung: Wenden Sie sich an denjenigen, der diese Fragen vermutlich etwas besser beantworten kann (bei den anderen beiden bin ich mir nach Ihren Aussagen nicht sicher, ob diese sich richtig auskennen): den Ersteller des Nachweises nach EnEV.
     
  11. McCorc

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    Naja ich habe natürlich den EnEV-Mann angefragt aber die Antwort war leider unbefriedigend weswegen ich hier angefragt habe.
    Aber den Keller zu beheizen nur weil die Dämmung nicht ausreicht finde ich ziemlich übertrieben. Dann würde ja auch die Heizlastberechnung nicht mehr stimmen und man müsste wohl alles neu planen was Heizung angeht.
     
  12. #12 Alfons Fischer, 04.03.2013
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    Den Keller zu beheizen, wenn Sie beheizte Räume dort gar nicht brauchen, ist sogar mehr als fragwürdig. Nur damit irgendjemand dann sein schlechtes Gewissen beruhigt hat und irgendwelche Formalitäten erfüllt sind (die ich bisher noch nicht verstanden habe), haben Sie dann höhere Heizkosten?

    Was war denn die Antwort des EnEV-Manns und warum war die Antwort unbefriedigend?
     
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