Bauanzeige Kosten

Diskutiere Bauanzeige Kosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Ich fange gerade an ein Haus mit einer Baubetreuung als Partner zum Festpreis zu bauen. Kosten ca. 180T Euro Nun sind die Pläne für...

  1. #1 SpenZerX, 29.09.2005
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    Hallo,

    Ich fange gerade an ein Haus mit einer Baubetreuung als Partner zum Festpreis zu bauen. Kosten ca. 180T Euro

    Nun sind die Pläne für das Haus fertig und ich kann sie abholen und beim Bauamt abgeben.

    Ich dachte vorher das das schon etwas Geld kosten wird beim Bauamt, so ca. 500-1200 Euro hatte ich beim Bauamt kalkuliert. Ich dachte da kann man nichts ändern und die Kosten sind fix.

    Nun stellt sich das aber anders als vermutet da. Ich soll dem Planersteller 500,- bezahlen (von denen nie die Rede war!,ist ja in der Festpreis-Leistung mit drin!) damit ich die Pläne für die Bauanzeige bekomme, und dann nocheinmal 103,- beim Bauamt. Sind zusammen 603,- Euro. Das liegt zwar in dem Bereich den ich kalkuliert hatte aber irgendwie ist das doch merkwürdig! Ist das so üblich? Er sagt ein normaler Bauantrag würde über 1000,- kosten und dass er bei einer Bauanzeige besondere Risiken eingeht.

    Sind die 500,- berechtigt?

    Maik
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2005
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    Die spinnen...

    die Römer.
    Allgemeine Auffassung: Bauanzeige: Einordnung nach HOAI = Bauantrag = selbes Honorar!
    Besonderes Risiko: Jein. Archi muss so oder so für Ausführung nach LBO haften. Bei Bauanzeige entfällt das Netz Kontrolle durch Bauamt
    Und wenn Sie ein Haus samt Bauantrag exl. öffentl Gebühren gekauft haben, dann nix extra zahlen. Guckst in Vertrag :deal
    Ich vermute mal, BT sagt Archi (wenn der das überhaupt ist)
    Krixt du pauschal 500, saxt du Bauherr nochmal 500. Wenn klappt - gutt, wenn nix klappt - dein Pech :eek:
    Au weia.
    Oder sollte in Ihrem Vertrag vielleicht im ganz Kleingedruckten der Bauantrag nicht enthalten sein? :sleeping
    MfG
     
  3. #3 SpenZerX, 29.09.2005
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    Also in der Leistungsbeschreibung wird nur von Bauantrag gesprochen. Und der ist klar mit drin. Das Wort Bauanzeige findet sich nirgends in der Leistungsbeschreibung!

    Maik
     
  4. Bruno

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    "... Haus mit einer Baubetreuung als Partner zum Festpreis ..."
    "... Pläne abholen und beim Bauamt abgeben ..."
    Ich verstehe so eine Konstellation nicht. Hört sich nach großer Grauzone an. Wer was zu tun und zu bezahlen hat scheint nicht mal den beteiligten Akteuren klar zu sein. Mit der normalen Architekten-Denkweise darfst du da nicht rangehen Ralf. Ich fürchte, da sind Ratschläge vergebens.
     
  5. Eric

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    Meinste denn tatsächlich Baubetreuungsvertrag oder Bauträgervertrag. Ist der Unterschied klar?

    Es soll Leute geben, die reden von Geld " leihen " und meinen Darlehen.
     
  6. #6 SpenZerX, 29.09.2005
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    Ich habe mich wohl nicht deutlich ausgedrückt,


    also die Baubetreuung baut in meinem Fall ein Haus zum Festpreis nach einer Vertraglich festgelegten Bau und Leistungsbeschreibung. Also nix HOAI. In der steht das alle Unterlagen für einen Bauantrag inclusive sind. Ich also nur noch Gebühren beim Bauamt bezahlen muss.

    Nun macht der Auftragnehmer aber eine Bauanzeige,weils nur 103 Euro kostet, will dafür aber 500,- Euros haben.

    Das ist dann immer noch günstiger als ein Bauantrag, aber irgendwie Abzocke!?!?!?


    Maik
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.09.2005
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    Na....

    da wünsch ich dann schon mal viel Spass für den weiteren Bauablauf :winken
    MfG
     
  8. Bruno

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    Die 500 Euro Abzocke können Sie dem Auftragnehmer ganz einfach streitig machen, indem Sie nach § 69a (8) NBauO als Bauherr verlangen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird.
     
  9. #9 SpenZerX, 29.09.2005
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    Was dann aber bei einer Bausumme von ca. 180T deutlich teurer wäre?

    Dann probiere ich es lieber mit runterhandeln.


    Maik
     
  10. Eric

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    Bahnhof! Er beantwortet die Frage nicht.

    Baubetreuer: Grundstück gehört dem BH. BH erteilt alle Aufträge an Unternehmer und zahlt auch die Unternehmer aus eigener Tasche. Betreuer kümmert sich um den Bau, schließt für den BH nach vorheriger Rücksprache die Verträge ab und bekommt für die Betreuung eine Vergütung.

    Bauträger: Baut auf eigenem Grund und Boden ein Haus nach Baubeschreibung und erhält dafür einen fest vereinbarten Kaufpreis, der alle Leistungen umfaßt, sofern nicht Teile klar und eindeutig ausgenommen sind. BT vergibt die Bauleistungen im eigenen Namen an Subs und bezahlt die Subs aus eigener Tasche.


    Was haben wir denn! Die Rede ist von " Festpreis " ( wofür ) und nur " Bauamt extra ".
     
  11. #11 SpenZerX, 29.09.2005
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    Ich kann die Frage nicht ganz beantworten.
    Das Grundstück gehört mir. Der Auftragnehmer schimpft sich xxx Baubetreuung GMBH. Er baut mir das in einer ca.40 Seitigen Leistungsbeschreibung (meinermeinung sehr Detailiert) festgehaltene Haus zu Festpreis. Festpreis nach VOB (oder wars nur Garantie nach VOB????) , das heisst wohl das sich Preise ändern können wenn Mehrkosten entstehen. Aber was VOB heisst wisst ihr sicher besser.

    Die VOB wurde mir auch ausgehändigt.


    Maik
     
  12. #12 SpenZerX, 29.09.2005
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    Laut Hausauftrag beauftrage ich die Firma XXX Baubetreuung mir das Haus zum Pauschalpreis = Festpreis zu bauen. Garantie erfolgt nach VOB.

    Maik
     
  13. Eric

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    Naja, immerhin wissen wir schon mal: Weder Bauträger- noch Baubetreuungsvertrag.

    Was ist es dann: GU- oder GÜ-Vertrag ???

    Andere und neue Frage: Wofür sind die rund 180.000,00 EUR Festpreis/Pauschalpreis vereinbart worden? Nur für Bau des Hauses ( deshalb Garantie nach VOB ? ) oder auch für Architektur und Statik? Können Sie den Vertragspassus, in dem Preis und Leistung(en) festgelegt sind, mal wörtlich wiedergeben?

    Von wem kommt die Klausel: " Garantie erfolgt nach VOB ". Vom Unternehmer oder Ihnen. Steht das so wörtlich im Vertrag?
     
  14. #14 SpenZerX, 30.09.2005
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    GU? GÜ? eher wohl GÜ Vertrag, denn er erbringt die Bauleistung nicht selbst sondern vergibt die Aufträge an andere Firmen in seinem Namen.

    Auch die Architektenleistung hat er nicht selbst erbracht. Ich habe ihn heute auf 400,- runtergehandelt und mir noch einmal alles erklären lassen.

    Er hat gesagt das der Architekt bei einer Bauanzeige besonders viel Verantwortung übernimmt und auch für eine Versicherung bezahlen muss (bei den Bauunterlagen liegt auch eine Kopie davon bei, aber diese Berufshaftpflicht-Versicherung hat bestimmt jeder Architekt). Ausserdem würde ich viel Geld dabei sparen (im Vergleich zum Bauantrag).

    Meiner Meinung nach wollte er nur ein bischen davon profitieren das ich in meinem Baugebiet eine billige Bauanzeige stellen kann.

    Aber er hat mir einen Wintergarten mit eingezeichnet, ohne extra Berechnung. Das ist doch schonmal was. Ich habe den Preis übrigens vor dem Vertragsabschluß ordentlich gedrückt. Das ist bestimmt die Rache.

    Die 180000,- setzen sich aus den Preisen für das schlüsselfertige Haus (139T) zusammen + Keller (20T) und viele andere Extras. Die Planungsleistungen sind wiegesagt alle inclusive.

    Also unter dem Punkt Gewährleistung in der Leistungbeschreibung steht das sie nach VOB erfolgt. Man muß den Fehler bei der Bauleitung melden, die holen dann den Handwerker rein der das verursacht hat. Wenn der liquidiert ist beseitigt der AN die Mängel selbst.

    Maik
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 30.09.2005
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    Ach sooo.....

    Nix Rache, Sanierung der Kalkulation. Oder glauen Sie ernsthaft, der hat was zu verschenken. Der drückt seine Subs, bis SEIN Preis stimmt. :deal
    Und die holen sich dass dann bei Ihnen wieder. Fragt sich nur, ob Sie´s immer so deutlich merken werden wie hier. :winken
    MfG
     
  16. Eric

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    Haste aber doll gemacht. Den Preis vorher gedrückt und nachher gedrückt.

    Wollen wir nur hoffen, daß dem Architekt noch was zum Beißen bleibt und er die Fertigstellung des Baus überlebt. Oder besser nicht!
     
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