Dach undicht / PV Anlage

Diskutiere Dach undicht / PV Anlage im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, ich habe gerade folgendes Problem festestellt: Unsere Dachgaube ist offensichtlich undicht. Durch die Öffnung eines...

  1. Papi

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    Hallo Experten,

    ich habe gerade folgendes Problem festestellt: Unsere Dachgaube ist offensichtlich undicht. Durch die Öffnung eines Deckenstrahles (12V) tropft Wasser. Nach Demontage des Strahlers ist fühlbar, dass die Gepskartonplatte sowie die Traglattung von oben nass ist. Die darüberliegende Folie hängt durch, darin befindet sich anscheinend eine größere Menge Wasser.

    Ein befreundeter Dachdecker ist unterwegs, um einen ersten Blick darauf zu werfen.

    Meine Frage:

    Unter Umständen ist die Undichtigkeit bei der Montage unserer PV-Anlage in 06/2010 verursacht worden. Ich kann mir vorstellen, dass bei einer nur kleinen Undichtigkeit das Wasser sich lange auf der Folie sammelt, bevor es sich schließlich doch einen Weg bahnt.

    Angenommen, eine mangelhafte Montage der PV-Anlage wäre die Ursache für die Undichtigkeit: Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus? Die Anlage wurde komplett inkl. Montage von einem großen Elektrounternehmen mit PV-Abteilung durchgeführt, Montage auf der Rechnung auch separat ausgewiesen.

    Ich finde im Netz unterschiedliche Angaben von nur 2 Jahren ges. Gewährleistung oder auch 4 / 5 Jahre (VOB / BGB).

    Hat jemand eine fundierte Antwort?

    Danke & Gruß
     
  2. #2 Gast036816, 01.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was hast du denn für eine gewährleistung im vertag definiert? musste denn bei montage der PV die dachhaut geöffnet werden?
     
  3. Julius

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    Was für eine Dachhaut und Dachform ist es denn?
     
  4. Neutal

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    Aus meiner Sicht ein spannendes Thema. Immer mehr Elektrobetriebe bieten PV Anlagen komplett an. Bei mindestens zwei Bereichen werde ich schon skeptisch:-
    -Der Elektriker gehört zu den Hauptfeinden der Luftdichten Ebene. Ihm hier freie Hand zu lassen ist schon böse.
    -Der Elektriker ist Elektriker und hat auf dem Dach nichts verloren. In den meisten Fällen zerstören artfremde Gewerke auf dem Dach mehr als sie gutes tun.

    Das Wasser auf der Folie kann auch Kondensat sein. Es wird schwer den Fehler unter der Anlage zu entdecken. Im ausgebauten Wohnraum sind auch undichtigkeiten der DB schwer zu lokalisieren. Ich hoffe Sie finden den Fehler schnell.
     
  5. #5 Papi, 01.03.2013
    Zuletzt bearbeitet: 01.03.2013
    Papi

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    Danke den Antwortenden!

    Also:

    Dachdecker war zwischenzeitlich da. Er hat festgestellt, dass die Monteure bei Montage der PV-Anlage das Belüftungsrohr (wie heißt das richtig? Strangentlüftung?) abgesägt und unterhalb der PV-Module ohne Kappe offen gelassen haben (laienhaft ausgedrückt). Seiner Meinung nach ist dies die Ursache des für das eingetretene Wasser.

    - Laut AGB beträgt die Gewährleistung "für alle Leistungen, die keine Bauleistungen sind" 2 Jahre. Die Dachhaut wurde meines Wissens nicht geöffnet, aber natürlich einige Ziegel hochgeschoben zur Montage der Halter.

    - Es handelt sich um eine Schleppdachgaube mit 22° Dachneigung, Eindeckung mit Betondachsteinen.

    Am Montag kommt ein Trupp von dem installierenden Unternehmen, um die PV Module abzubauen. Anschließend soll die Leckagequelle gesucht werden. Hierbei wird unser befreundeter Dachdecker sowie der Abteilungsleiter für die PV anwesend sein. Da dieser Abteilungsleiter auch ein guter Bekannter von uns ist gehe ich zunächst davon aus, dass - wenn Fehler bei der Montage festgestellt werden - das Unternehmen die Beseitigung des Schadens auf seine Kappe nehmen wird.

    Flocke, das ist kein kleiner Elektrobetrieb, der mal "so ein bißchen nebenbei" PV macht.

    Bleibt nach wie vor die Frage: Gewährleistung 5 Jahre nach BGB für die Werkleistung oder nur 2 Jahre für "Kauf einer PV-Anlage".

    P.S. Um Kondensat handelt es sich mit Sicherheit nicht!
     
  6. H.PF

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    Wenn das ein Strangentlüfter ist, also Kanalbelüftung, dann ist es völlig egal, ob da ein Deckel drauf ist oder nicht. Ausser er ist falsch angeschlossen...
     
  7. #7 Klaus Gross, 02.03.2013
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    also wenn sich soviel wasser angesammelt hat, dann wird es wohl eher ein dunstrohr sein....auch mit kanalanschluss...
    und dann, wenn schon elektrobetriebe sich auf einem dach austoben können...kommt fast meist nur dieselbe sch.... raus....oder bauen dachdecker auch sicherungskästen u. ä. ein ??..............:mauer
     
  8. Papi

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    Liebe Leute, würdet Ihr Euch bitte nicht auf den "Elektrobetrieb auf dem Dach" einschießen - Ihr könnt davon ausgehen, dass Elektriker den elektrischen Anschluß durchgeführt haben, die Montage auf dem Dach aber durchaus von Fachleuten durchgeführt wurde. (Jaja, ich weiß: "Dann wäre das Dach jetzt dicht.")
    Auch ein Elektrounternehmen kann in seiner PV Sparte Dachdecker beschäftigen...
     
  9. Neutal

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    Es hilft alles nichts. bei fast alen PV Monteuren wird einem Schlecht wenn man sieht wie diese mit dem Dach umgehen. Das sind leider keine Einzelfälle, sonst würden hier auch nicht alle schreien. Kein einigermaßenguter Dachdecker arbeitet für eine pV Firma. Die tummeln sich lieber in einem Dachdeckerbetrieb rum, weil sie dort mehr Geld bekommen.
    Trotzdem wünsche ich Ihnen das die Leckage(n) alle gefunden und beseitigt werden.
     
  10. #10 Gast036816, 02.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wieso auf den oder den auftragnehmer einschiessen? einschiessen müssten wir uns auf den auftraggeber. du fragst nach wie vor nach der dauer der gewährleistung. meine frage nach dem vertragsinhalt hast du nicht beantwortet.
     
  11. Papi

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    @ rolf aib: Die Antwort auf Deine Frage steht weiter oben: "Laut AGB beträgt die Gewährleistung "für alle Leistungen, die keine Bauleistungen sind" 2 Jahre" Im Angebot oder der Rechnung ist sonst nicht weiter aufgeführt. Brauchst Du mehr Infos?

    Beauftragt war die komplette Anlage inkl. Wechselrichter, Montage und Anschlußarbeiten.

    Es geht doch hier nicht um Schuldzuweisungen. Auch die Leckagesuche kann und soll hier nicht online erfolgen. Meine Frage ziehlt nur auf Folgendes:

    WENN die Leckage durch die Montage der PV-Anlage verursacht wurde, besteht dann noch eine Gewährleistung oder nicht?

    Ein evtl. interessantes Urteil: http://www.flaig-ritterhoff.de/olg-bamberg-5-jahre-gewahrleistung-fur-photovoltaikanlagen-erste-hochstrichterliche-entscheidung-zur-verjahrung-von-mangelanspruchen/

    Ich habe heute übrigens erstmal einen kleinen PC-Lüfter besorgt und, betrieben von einem 9V-Block, durch den Leuchtenausschnitt auf die GK-Decke gestellt. Ich hoffe, dass durch die Luftbewegung die Platten etwas abtrocknen.
     
  12. #12 Gast036816, 02.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen, sehe ich das richtig, dass du keinen schriftlichen vertrag geschlossen hast, sondern nur einen mündlichen oder ein von dir schriftlich anerkanntes angebot. wenn dann die vob keinen bestand hat, müsste bgb gelten.
    wenn der PV-bauer dies zu vertreten hat, dann hat er keinen mangel hinterlassen, sondern eine bestehende konstruktion möglicherweise beschädigt.
    eine weitere frage ist, kannst du eindeutig dem PV-bauer nachweisen, dass er den schaden verursacht hat und die undichtigkeit nicht schon vorher bestanden hat?
    ein gewährleistungsproblem sehe ich erst einmal nicht, sondern einen möglichen schaden an einer bestehenden konstruktion durch unsachgemäßen einbau der PV-anlage.
     
  13. bento

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    Bei dem Urteil geht es um eine Freiflächenanlage. Da dürfte es sich unstrittig um eine Bauleistung handeln. Ob das für eine PV-Aufdachanlge auch gilt, könnte zumindest strittig sein.
    Denn der BGH hatte mal vor einigen Jahren entschieden, dass für eine thermische Solaranlage eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt: http://http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=28740&pos=0&anz=1
     
  14. Papi

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    @ rolf aib: Schriftliches Angebot & Annahme = Vertrag, AGB sind Bestandteile des Vertrages. In dem Angebot steht nichts weiter zur Gewährleistung.
    Danke für den Hinweis, dass es sich u.U. nicht um einen Mangel handelt, sondern um eine Beschädigung an einer bestehenden Konstruktion. Was würde das für die Haftung bedeuten?

    Nachweis der Schadensursache kann ich natürlich im Moment noch nicht erbringen, die Ursache ist ja auch noch nicht bekannt. Deshalb Dachöffnung am Montag im Beisein des PV-Bauers.

    @ bento: Dass das Urteil nicht 1:1 übertragbar ist ist mir bewusst.
     
  15. #15 Gast036816, 03.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch im schadensfall musst du ihm nachweisen, dass er den schaden verursacht hat. mit der rechtsgeschäftlichen abnahme hast du ihm doch bescheinigt, dass er korrekt, mängel- und schadenfrei gebaut hat.
     
  16. #16 Rudolf Rakete, 03.03.2013
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    Jau ich kenne einige Leute die bei solchen Unternehmen arbeiten, die nehmen jede Arbeit an manchmal arbeiten sie bei GaLa Bauern, dann wieder bei nem Installteur oder bei ner Zeitarbeitsfirma. Bis auf wenige sind die meißten angelernte Kräfte, die dann alleine aufm Dach rumwuseln.
     
  17. Papi

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    (Vorläufiger) Abschlußbericht:

    Ein PV-Modul wurde entfernt und das Dach geöffnet. Es stellte sich heraus, das die Lüfterpfanne keine Verbindung mehr zum KG-Rohr hatte - das Rohr war nach unten gerutscht und saß nun seitlich versetzt unterhalb der Lüfterpfanne.
    Die Formstücke des KG Rohres waren ohne Dichtungen ineinandergesteckt und nicht ausreichend fixiert. Ob diese Anschlüsse beim Bau vom Sanitärbetrieb oder dem Dachdecker montiert wurden ist unklar.

    Die Schuld war also nicht eindeutig zuzuordnen. Einerseits waren die KG-Rohre nicht regelgerecht montiert. Andererseits war der PV-Betrieb als Letzter auf dem Dach an dem Strangentlüfter, es ist gut möglich, dass bei deren Arbeiten sich das Rohr von dem Lüftungsziegel gelöst hat.

    Letztlich führt das PV-Unternehmen (bzw. deren Dachdecker!) die Reparatur kulanterweise auf seine Kosten aus. Die feuchte Dämmung wurde entfernt (war letztlich nur in einem bereich von ca. 0,5m²) und großflächig ausgetauscht. Fehlende Dichtungen bei den KG-Rohren wurden eingesetzt, das letzte Teilstück zum Lüftungsziegel jetzt durch ein Flexrohr hergestellt. USB wieder instandgesetzt und verklebt.

    Die Gipskartonplatten der Badezimmerdecke sind nur leicht in Mitleidenschaft gezogen. Wir werden diese erstmal so erhalten, der Schaden ist kaum sichtbar. Eine Erneuerung wäre recht aufwändig, da die Decke seinerzeit mit einem Marmoreffekt gespachtelt wurde.
     
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