Stundenanzahl ein 3/4 Jahr später angemeldet

Diskutiere Stundenanzahl ein 3/4 Jahr später angemeldet im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Allerseits, ich hätte mal eine kurze Frage zur Architektenabrechnung. Ich (privater Bauherr) habe mit meinem Architekten einen...

  1. #1 Jojo0123, 02.03.2013
    Jojo0123

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    Hallo Allerseits,

    ich hätte mal eine kurze Frage zur Architektenabrechnung. Ich (privater Bauherr) habe mit meinem Architekten einen Pauschalpreis für die LP 5-8 vereinbart.
    Darüber hinausgehende Leistungen die die HOAI nicht betreffen sollten mit Stundensätzen abgegolten werden.
    Im Rahmen einiger Differenzen insbesondere bezüglich div. Baumängel hat mein Architekt mir jetzt die Stundenabrechnung für die Zeiträume Januar bis Juli letzten Jahres zusammen mit seiner Schlussrechnung vorgelegt. Das alleine fände ich jetzt noch nicht besonders schlimm, wobei mich die späte Anmeldung dieser Regiekosten wundert. Ist das zulässig?
    Interessant fand ich jedoch seine Aussage, er würde, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wesentlich mehr Stunden berechnen?!? Ich meine ich habe hier eine "Honorarschlussrechnung" vorliegen.
    Habt Ihr sowas schonmal erlebt und wie soll ich damit umgehen?
    Wenn wir schon dabei sind, kennt jemand einen fähigen Baurechtsanwalt und Sachverständigen in München?

    Viele Grüße

    Jojo
     
  2. #2 Thomas B, 02.03.2013
    Thomas B

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    Ein 3/4 Jahr später mag zwar spät sein, aber nicht zu spät!

    Ob gerechtfertigt, weiß hier natürlich Niemand....
     
  3. #3 Gast036816, 02.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    um welche baumängel handelt es sich denn? um mängel die von auftragnehmern verursacht wurden, die er zu überwachen hatte oder mängel von dritten?
     
  4. #4 Jojo0123, 02.03.2013
    Jojo0123

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    Mängel wg. Fehlerhafter Werkplanung und dadurch enstandene Mehrkosten, insbes. Nichteinhaltung der DIN bei Verkehrswegen und Treppen. Falsch geplante Fussbodenaufbauhöhe im Keller dadurch zu hohe Türstöcke. Mangelhafte (auch gerügte) Ausschreibungen und fehlerhafte Schlussrechnungsprüfung...

    Aber es ging mir eigentlich vor allem um diesen Punkt meiner Frage:
     
  5. #5 Jojo0123, 02.03.2013
    Jojo0123

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    Ich muss dazu sagen dass natürlich die Entwurfsplanung nicht Teil des Auftrages waren, aber die DIN Unterschreitungen erst durch seine "Verbesserungen" am Plan entstanden sind für die er nun die Stunden anrechnet.
    Das späte ausmerzen dieser Fehler hat mich doch einiges an Mehrkosten und Arbeit gekostet.
     
  6. #6 ManfredH, 02.03.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Wer hat denn dann die LP 1-4 erbracht?
     
  7. #7 Gast036816, 02.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das liest sich alles so, als hätte er die böcke in seinem leistungsumfang alle erst rein geschossen.
     
  8. #8 Jojo0123, 02.03.2013
    Jojo0123

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    Die LP 1-4 kamen von dem Architekten den ich mir beim Kauf des Grundstücks mit eingekauft hatte. Es war ein Grundstück mit bereits genehmigten Bauplan und die Tekturänderungen waren im Kaufpreis des Grundstücks noch enthalten. Da ich nich an einen GÜ oder dergleichen gebunden war habe ich einen Architekten meiner Wahl für die LP 5-8 beauftragt.

    Ja die Angesprochenen Fahler kamen alle erst durch die Werkplanung.
    Aber bitte doch nochmal zu meiner eigentlichen Frage. Kann mann nach gestellter Schlussrechnung sagen: "Hoppla, da ist mir jetzt aber noch was eingefallen!"?
     
  9. #9 Gast036816, 02.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    bis zur schlussrechnung auf jeden fall, die frage ist, ist es nachvollziehbar und prüfbar.
     
  10. #10 feelfree, 02.03.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Die Schlussrechnung liegt ja bereits vor! Und als ob der Archtitekt schon ahnt, dass der Auftraggeber evtl. Nicht alles bezahlen will, droht er schonmal vorsorglich: "wenn wir das gerichtlich klären lassen, dann wird es noch viel teurer!".
    Richtig verstanden?
     
  11. #11 Jojo0123, 02.03.2013
    Jojo0123

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    Richtig
     
  12. #12 Gast036816, 03.03.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jojo - deine darstellung ist widersprüchlich. anfangs schreibst du, dass der stundenaufwand mit der schlussrechnung eingereicht und abgerechnet werden soll. in #8 schreibst du aber stundenaufwand nach der schlussrechnung. weiter ist für mich nicht klar, welche mängel mit mit dem stundenaufwand beseitigt werden sollten. nach wie vor liest sich das wie eigene planungsfehler der phase 5 beseitigt.
     
  13. #13 feelfree, 03.03.2013
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich sehe da nichts Widersprüchliches, denn das hier:

    ist ja nur eine Drohung, und nicht die Ankündigung einer weiteren Rechnung.
     
  14. mls

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    ob und wieviele (mehr)stunden der a. berechnet, ist eine seite der medaille.
    auf der anderen seite steht, wieviel ihm positiv anerkannt wird.

    an die wirksamkeit von stundenabrechnungen sind bedingungen
    geknüpft. ob die überhaupt gegeben sind > RA

    wenn das wiederholte (grund)leistungen sind > hoai
    wenn das besondere leistungen sind > abrechnung nach aufwand

    ob und wie und was .. das wird womöglich exsaltierte juristerei
    und mit der 2009er hoai ist das nicht einfacher/besser geworden.
    nebenbei: die anforderungen an die vereinbarung (evtl. auch an
    die annahme) "besonderer leistungen" haben sich geändert:
    keine schriftformerfordernis mehr.

    schlussrechnung und *mehr*stunden: es gibt kriterien, wann
    eine schlussrechnung "repariert" werden kann > RA
    das kann u.u. auch zu einer realistischeren/höheren/niedrigeren
    rechnungssumme führen.

    der gang zum RA mag helfen - in der folge sollte man die option
    "mediation" in erwägung ziehen, bevor man zum ganz grossen
    geldvernichtungs-halali bläst
     
  15. bento

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  16. #16 Jojo0123, 03.03.2013
    Jojo0123

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    Vielen Dank für den Link und die Antwort. Das was da steht erschüttert ja mal wieder mein Rechtsverständnis.
    Schwieriges Thema. Ich werde mich mal beraten lassen und sehen ob sich das ganze irgendwie regeln lässt.
    Ich habe ja selbst keine große Lust auf einen ewigen Rechtsstreit, will mir aber aber auch nicht wie der letzte Depp vorkommen.
    Aber vielleicht braucht man ja auch tatsächlich mal jemanden der neutral an die ganze Sache rangeht.
     
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